Verbeamtung und Übergewicht
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2013
@Karina1981
Super, danke für deine Antwort...so etwas dachte ich mir schon. Bis zur eventuellen Verbeamtung kann es noch etwas dauern. Im Dezember weiß ich, ob ich meinen Techniker bestanden habe, danach wird höhergruppiert und mein Chef meinte, dass die dann wahrscheinlich auf mich zu kämen wegen der Verbeamtung. Habe also noch bisle Zeit, die ich gerne nutzen möchte, um mich für alles zu wappnen.
LG Tina
Ich bin überzeugt, daß auch in Deutschland bei einer Volksabstimmung ein ähnliches Ergebniss erzielt würde. Es gibt nur wenige Postionen, welche wirklich einen Beamtenstatus erfordern und es mir nicht ersichtlich, weswegen z.B. verbeamtete Beschäftigte in der Verwaltung oder Bildung unkündbar sein sollen. Wie man ja sieht führt dieses auch zu unfairen 2-Klassenbeschäftigungsverhältnissen. Dann lieber nur Angestellte, daß würde vielleicht manchen Beamten, der es sich bereits auf dem Ruhekissen bequem gemacht hat von ebendiesem herunterholen.
13.08.2013
In der Schweiz wurde der Beamtenstatus abgeschafft, was in einer Volksabstimmung bestätigt wurde. Die Diskriminierung aufgrund des BMI erinnert in fataler Weise an den Slogan: "Flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl." Ich hätte gedacht, diese Zeit hätte am 9. Mai 1945 ihr Ende gefunden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.08.2013
@ Tina, leider kann ich dich auch nicht anschreiben.
Aber Alphamännchen hat es ziemlich auf den Punkt gebracht.
Die Begleiterscheinungen von Adipositas war das was der Amtsarzt zum großen Thema gemacht hat. Die hat mein Arzt durch verschiedene ärztliche Tests widerlegt. Und eine prozentuale Wahrscheinlichkeit von unter 0,01 % berechnet, dass ich an den vom Amtsarzt genannten Begleiterscheinungen erkranke.
Wann steht denn etwa deine Verbeamtung an?
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13.08.2013
@Michael69
Danke! :)
Das hört sich gut an, aber bis es wirklich bei mir so weit ist kann es noch ein paar Monate dauern. Mir ist es wichtig jetzt schon alles in die richtigen Bahnen zu lenken und da kommen mir alle Tipps gelegen. Bei uns in der Verwaltung sind sie eh dabei alles zu verbeamten, auch wenn die Leute fast schon zu alt sind.
@tina
Wie ich heute in den Nachrichten gehört habe, startet gerade die Regierung kurz vor der Wahl noch eine Offensive, Mitarbeiter zu verbeamten und in geschickte Positionen zu setzten. Hat was mit der Landestagswahl und Bundeswahl zu tun. Volker B. nennt das ganze "Morgenoffensive" oder so :-) Denke mal, das du da echt Glück hast, wünsche es dir!
@Cmoi: Wenn du genau gelesen hast, siehst du, dass mit bewusst ist, dass die Angleichung der Titel ein großer Fortschritt ist. Allerdings wird bei mir an der Schule genauso wie bei denen, die früher noch die Anmerkung anführen mussten, dass ihnen die Lebenszeitverbeamtung noch aussteht , nur der Titel angegeben ohne Zusatz. Auch im Philologenhandbuch, wie ich schon schrieb. Zuvor war mein offizieller Titel LAssin. LAss sind bei uns angestellte Lehrkräfte, ab anderen Schularten kann derTitel LaV sein. Wobei die Angleichung, dass auch alle Beamte mindestens Studienräte nennen dürfen, ja auch erst recht neu ist. Auch ich musste die Titeländerung beantragen.Wie ich schon schrieb, tat das aber mein Chef für mich, als ich in die nächste Stufe aufstieg.

Als ich eingestellt wurde, hieß es vom bayerischen Kultusministerium aus, dass ich eine Planstelle erhalten habe, da ich aber die beamtenrechtlichen Maßstäbe wg BMI nicht erfüllt habe, bin ich auf dieser Stelle im unbefristeten Angestelltenverhältnis. Selbst bei längerer Krankheit, die nichts mit dem BMI zu tun hatte, wurde ich nicht gekündigt. Ich kenne auch keinen angestellten Lehrer, der auf dem unbefristeten Angestelltenverhältnis entlassen wurde. Wenn du erst mal ein Angebot vom Staat hast, bist du auch als Angestellter drin. Auch wenn das geringere Verdienst schmerzt. Aber Aufstiegsmöglichkeiten sind bei Lehrern, zumindest am Gymnasium
an Realschulen - wie ich nachlesen konnte und am Gymnasium erfahren habe -gleich. Nur OStDin, also Leiterin eines Gymnasiums, kann ich nicht werden.
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12.08.2013
@chris

deine auslegung. die praxis sieht anders aus. das kannst du m.a.W. dem BVG erklären ;-)

das gemeine dran: braucht das BKA dringend einen teamleader IT-security oder ähnliches, wird es in anbetracht des mangels an geeigneten bewerbern irgendwann egal sein, wie dick. relevant istdas eher für normalsterbliche - da aber ausdrücklich.
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12.08.2013
Hm ich sehe du bist auch in Bayern. Liegt vllt an der Schulform?!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.08.2013
In welchem Bundesland bist du denn? Hier in Bayern gibt es keine Planstelle für Angestellte. Nur befristet oder unbefristet. Ich bin unbefristet aber eben als Angestellte erst nach 15Jahren unkündbar. Das i.Bv ist ja sogar der "gute" Titel. Den muss man extra beantragen und darf man nur solange führen, wie man an der gleichen Schule ist. Stellt man keinen extra Antrag ist man als Angestellter LaV!
Hmmm. Ich wundere mich, dass euere Schulen das i.Bv. mit aufführen. Bei mir ist im Titel kein Unterschied mehr sichtbar und ich bin froh darüber, dass wir mittlerweile soweit sind, weil ich viele Jahre nur LAssin war und immer wieder erklären musste, dass ich eben angestellte Lehrkraft auf einer Planstelle bin und nicht Aushilfe. Und ich werde hier auf meiner Planstelle auch nicht so schnell gekündigt, dazu sind u.a. meine Beurteilungen zu gut. Da müsste sich jemand, der noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist, bei schlechten Leistungen und schlechter Prognose viel größere Sorgen machen. Bei der Höhergruppierung im TVL gab's übrigens auch die Titelangleichung, zwar musste das bei der Regierung von Oberfranken erfragt werden, aber das war ein Telefonat durch meinen Chef. Weder im Jahresbericht noch im Philologenhandbuch wird bei mir, was den Titel angeht, ein Unterschied zu den übrigen Kollegen gemacht.

Was den BMI angeht, da gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede, wie weit man mit dem BMI geht, um zu verbeamten. Und man hat mittlerweile sogar Möglichkeiten des Einklagens in Bayern (gibt dazu einige Artikel in der Süddeutschen, die sich genau damit und dem Lehrberuf auseinandersetzen, kann man gut recherchieren). Gab es zu meiner Zeit noch nicht. Hatte da auch eine "tolle Ärztin", die mir gleich noch Diabetes einreden wollte und völlig enttäuscht war, als sie damit nicht recht hatte... Insgesamt gibt es keinen Fest-BMI für alle Beamten in Bayern. Es hängt dabei auch davon ab, inwiefern die Aufgaben auch durch einen angestellte Arbeitskraft ausgeführt werden können. Das war zumindest der Grund, warum es für meine Freundin mit Jura einen anderen BMI gab als für mich mit Lehramt. Ist aber auch schon ein paar Jahre her. Wie gesagt, mittlerweile sind die Regeln nicht mehr ganz so strikt wie zu meiner Einstellungszeit und man hat auch mit Klagen mehr Erfolg. Ob man aber den Weg vors Gericht gehen will, muss man für sich selbst entscheiden.

Was die von Alphamännchen angesprochenen Ferien und die Meldung beim Arbeitsamt angeht, das ist wieder ein ganz anderes Thema. Das betrifft diejenigen, die einen Aushilfsvertrag haben, der aber nicht über ein ganzes Schuljahr geht. Bei kürzeren Aushilfsverträgen werden die Sommerferien nicht einbezogen, d.h. ab zum Arbeitsamt. Wer aber einen Ganzjahresvertrag hat, der bekommt die Sommerferien mitbezahlt. Und angestellte Lehrkräfte auf einer Planstelle müssen sich natürlich nicht krankmelden.
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12.08.2013
Welche Nachteile siehst du denn bitte für die Beamten? Weil du von Vor- und Nachteilen sprichst.
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12.08.2013
Nach aktuellster Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, also vom Jahr 2012, steht einer Ernennung kein BMI von über 30 entgegen:

http://www.bayerischer-beamtenbund.de/files/120413_bayvgh_gesundheitliche_eignung-bmi.pdf

Adipositaseingruppierung:
http://www2.klinikum-augsburg.de/2511/Definition_der_Adipositas.htm

BMI-Rechner:
http://www.bmi-rechner.net/

Die WHO vermischt Adipositas mit weiteren Krankheitsbildern, so dass diese Ergebnisse nicht verwertbar sind, was die erhöhten Risiken anbelangt. Steht eine Adipositas ganz alleine da, spricht alles für eine positive Ernennung, da jeder Beschäftigte diverse Lebensrisiken hat, die eintreten können, aber nie müssen. Und die Wahrscheinlichkeit müsste größer 50 % sein, dass man mit der Krankheit X die vorgesehene Altersgrenze nicht erreicht. Das ist bereits ein hoher Maßstab !

Bei einer lediglich vorliegenden Adipositas, Stufe I, (168 cm bis ca. 97 KG), gibt es keinen gesundheitlichen Grund, die der Ernennung entgegen steht.

Die Beamten reflektieren ihre Dienststelle nach Außen. Und wenn es heute jemand mit Zungenpiercing oder gar Tattoo gibt, kann dies einen negativen Schatten auf die Dienststelle werfen. Die gute Nachricht ist, dass man sich solche Teile nahezu immer entfernen lassen kann. Es gibt Dienstherrn, bei denen solche Dinge grundsätzlich untersagt sind. ^^

Die Ernennungsurkunden sind heiß begehrt. Sie stehen für Diensttreue bis zum Erreichen der Altersgrenze, für absolute Unterwerfung gegenüber dem Dienstherrn und für die gewissenhafte Erfüllung aller Dienstpflichten.

Im übrigen gibt es Vor- und Nachteile. Beamtete Lehrkräfte müssen sich in der Ferienzeit nicht arbeitslos melden, verlieren also keine Kohle und sind nicht unter dem Druck wie CMOI, eventuell ihren Job mal zu verlieren. Und wie soll da eine Familienplanung oder Bauvorhaben realisiert werden, wenn man nicht weiß, wie sich das Finanzielle bzw. das Berufliche fortentwickelt ?

Leider ist die Gruppe der beamteten Lehrkräfte häufig nicht in der Lage, bis zum regulären Ausscheiden durchzuhalten, trotz der "BMI-Werte" von Einst, so dass also der frühere Maßstab zu keinem nachweisbarem Erfolg führte...
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11.08.2013
@sweety
Natürlich kann man entlassen werden. Und zwar zu dem Zeitpunkt, wenn folgende Statuswechsel/ Ernennungen anstehen:

1. Widerrufsbeamter --> Probezeitbeamter (das Widerrufsbamtenverhältnis läuft aus, man wird szsg. logisch konsequent entlassen. Normalerweise erfolgen nach Abschluss der Laufbahnausbildung Entlassung und Ernennung innerhalb weniger Sekunden. Hat sich jemand allerdings als gesundheitlich oder charakterlich nicht geeigent oder sonst etwas erwiesen, geht dieser bei der Urkundenvergabe leer aus ... und das ist völlig rechtens und problemlos, weil es keinen Rechtsanspruch auf "Wieder-Ernennung" nach der Entlassung gibt)

und

2.Probezeitbeamter --> Lebenszeitbeamter (Feststellung des Nichtbestehens der Probezeit wegen gesundheitlicher Nichteignung)

Nach der Lebenszeitverbeamtung ist allerdings alles egal ... da musst Du schon eine Straftat begehen und dafür mehr als ein Jahr in den Bau wandern ... aber das hat im Zweifelsfall nichts mit dem Körpergewicht zu tun ;o)
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11.08.2013
Man ist erst nach 15Jahren unkündbar... So zumindest die Lehrer. Wenn nun also Stellen gestrichen werden wäre ich die Erste, die gehen müsste...
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11.08.2013
@rasberry: habe ich es richtig verstanden, dass wegen Übergewicht auch schon Leute aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurden?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2013
Die Begriffe Eignung, Leistung und Befähigung lassen sich nicht anwenden, ohne sie auszulegen.

Hinter dem Begriff Eignung verbirgt sich die charakterliche, geistige und körperliche Eignung. Bei Übergewicht ist natürlich die körperliche Eignung einschlägig.

Wie "streng" Übergewicht "bestraft" wird, hängt von dem ab, was innerhalb eines "Ressorts" geregelt ist. Ich kann nur vom Bund sprechen: Hier hat jedes Ressort seine eigenen Vorgaben. Per Erlass werden BMI-Grenzen festgelegt. Ich konnte jedoch feststellen, dass der Amtsarzt noch einen gewissen Spielraum hat (wenn es sich nicht um einen "sozialen Krüppel" handelt, wie es in einem Beitrag formuliert wurde.)

Ich habe im Kollegenkreis schon folgende Nichtlebenszeitverbeamtungs-Fälle aufgrund gesundheitlicher Nichteignung erlebt:

- psychische Störung (Depression, Persönlichkeitsstörung)
- Übergewicht (ohne Begleit-/ Folgeerkrankungen)
- Magersucht

Meine Meinung: Das BMI-Diktat im öD benachteiligt Menschen und führt zu einer unverhältnismäßigen "Schlechterstellung" der Betroffenen. Insbesondere weil in den meisten Fällen keinerlei Zweifel an der Leistung und Befähigung des "dicken" Beamten bestehen.
Und die Nachteile sind drastisch: Angefangen beim geringeren Einkommen und der schlechteren Altersversorgung - bis hin zur Entlassung. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist der schlimmste Fall und ein ganz schwerer Eingriff in die Rechte des (Ex-)Beamten bzw. Anwärters.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.08.2013
Hallo Alphamännchen!
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Du hast mich gerade etwas erschlagen und ich muss mir mal ne halbe Std. Bei Gelegenheit nehmen um deinen Links mit voller Aufmerksamkeit zu folgen. Hört sich sehr interessant an.
Dir ein schönes Wochenende!
Schöne Grüße,
Tina
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.08.2013
Hallo Tina,

wir erarbeiten die Antwort auf deine Frage gemeinsam. In einem Gericht gibt es Rechtspfleger, die im Rollstuhl sitzen und welche, die Vollschlank sind. Es gibt aber auch vollkommen gesunde Richter und Richterinnen.

Müssen wir uns nicht die Frage stellen, warum die verbeamtet worden sind, obwohl viele schreiben, dass das Gewicht ein Ausschlusskriterium sei ? Wir erinnern uns daran, dass in der BRD alles vorgeschrieben ist, so dass uns Gesetzestexte weiter helfen, um die Frage exakt beantworten zu können...

Als erstes blättern wir im Grundgesetz:
http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
http://dejure.org/gesetze/GG/33.html

Ist Übergewicht eine Behinderung ? Grundsätzlich wird dies verneint, da wir von Gleichaltrigen bei der Betrachtung der Normabweichung ausgehen und eben nicht nur Wenige in deiner Altersgruppe am Übergewicht leiden.

Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil B, 15.3:
Alimentäre Fettsucht, Adipositas
Die Adipositas allein bedingt keinen GdS. Nur Folge- und Begleitschäden (insbesondere am kardiopulmonalen System oder am Stütz- und Bewegungsapparat) können die Annahme eines GdS begründen. Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per- magna.

Quellverweis:
http://vmg.vsbinfo.de/b/15.htm

Wir blättern als Nächstes im Beamtenstatusgesetz:
http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/9.html

Übergewicht steht der Ernennung grundsätzlich nicht entgegen ! Im übrigen kannst du Näheres im Urteil vom Bundesverfassungsgericht finden, welches ich dir als Link beifüge:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081210_2bvr257107.html

Wichtig:
Der Dienstherr entscheidet, in wie weit eine Planstelle zu besetzen ist oder ob ein Beamter auf Probe nach drei Jahren zum Beamten auf Lebenszeit ernannt oder entlassen wird.

Die Lehrer im Beschäftigungsverhältnis können also immer Topgesund sein und werden trotzdem von ihrem Dienstherrn aus zu keinen Beamten, da es häufig wirtschaftliche Gründe gibt, die dem entgegen stehen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.08.2013
Da Beamte inzwischen auch bei Minimalbezuegen in den vorläufigen Ruhestand abgeschoben werden, wenn nicht 100% sicher ist, dass sie binnen sechs Monaten wieder fit sind, und aufgrund einiger erfolgreicher Musterklagen kann man inzwischen sich einklagen auch mit Übergewicht. Ansonsten konnte man immer schon den Umweg über Behindertenstatus nehmen. Das ging schon immer, wenn man krankheitsbedingte Adipositas hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man Hormonstoerungen hat, PZOS usw. Das betrifft eigentlich jeden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.08.2013
Das wussten wir vorher?! Na und?! Ich wollte schon immer Lehrerin werden und hab mich eben nicht mal davon abschrecken lassen. Es ging mir bei der Berufswahl eben nicht nur ums Geld! Aber das Gefühl weniger wert bei gleicher Arbeit zu sein wird auf Dauer i mer schlimmer!
Nun, vielleicht versteht man die "Beschwerden" ja dann, wenn man in der Situation ist wie z. B. im Lehramt. Eben dann, wenn man selbst weniger Geld bekommt. Zum Beispiel. Ich wüsste da keinen, der sich nicht beschweren würde ;).

Zumal ich dieselbe Ausbildung habe und dieselbe Qualifikation!
Aber hey, wenigstens sind die schon so fortschrittlich, dass sie Männer und Frauen gleich diskriminieren. Fiel mir nur gerade ein...
Ich finde es auch diskriminierend und eine absolute Unverschämtheit!! Dann das Gleiche auch mit Rauchern, Allergikern, Asthmatikern und sonstigen " Risikogruppen"...
aber an diejenigen,die sich jetzt hier darüber beschweren, dass sie Nachteile haben,sorry das wusstet ihr doch vorher!! Ich bin sowieso dafür, dass das komplette Beamtentum mal gründlichst aufgeräumt und neu gestaltet wird...da gibt's viele Berufe,wo ich mich frage, warum überhaupt ein solcher Status sein muss....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.08.2013
Ja! Unser Problem ist nur, dass man unser Manko halt gleich sieht...
Hm, ich wundere mich immer wieder, wie der entsprechende Amtsarzt bei Beamten z. B. massive Rückenprobleme ausgeschlossen hat und das uns immer unterstellt wird, zum Beispiel. Genau deswegen fiel bei uns jemand aus, in meinem Alter. Und das könnte wieder vorkommen!
Ich bin zudem dafür, bei Heuschnupfen nicht mehr zu verbeamten...massive Probleme, wochen (summierte Krankheitstage)- bis monatelanger Ausfall! Kein Einzelfall! Da kann man sich jedes Jahr mal wieder auf Vertretungen freuen...man ist ja gesund...
Mal ehrlich: Mir wird dabei echt immer übel, wenn ich dran denke!


Man steckt nie drin, ob jemand krank wird oder nicht.
Es muss nur an einem Stichtag passen.