
„Elmshorn“ (Pseudonym)
@nervzwer...stimmt nicht .Bei einem Praktikum wird die Waisenrente nicht weiter gezahlt das ist mir gesagt worden.Und Schule ist ja bei ihm vorbei da gibts nichts mehr was er machen kann ,da haben wir uns auch schon erkundigt so einfach ist das nicht immer.

Big Mouse, worum geht es jetzt eigentlich genau? Geht es darum, dass der junge Mann eine Ausbildung macht, Geld verdient und somit seine Zukunft gesichert ist? Oder geht es in erster Linie darum, dass Kindergeld bzw. Waisenrente weiterbezahlt werden?
Ich finde, mit 19 sollte man so langsam mal auf eigenen Füßen stehen.

„Herne“ (Pseudonym)
Hallo Big Mouse,
mein Sohn hat mir auch so einige Sorgen gemacht was Schule und Ausbildung betraf.
Ich nehme an, das es schon auch noch andere Schulen, bzw. Schulmöglichkeiten gibt.
Es ist wichtig das richtige zu finden, damit die jungen Menschen auch Spass haben am Beruf.
Mein Sohn war 4 Jahre auf der Hauswirtschaftsschule, bis er einen Plan hatte, was er machen will.
Diese 4 Jahre waren nicht immer nur Zuckerschlecken und nach der Volljährigkeit kam das Problem, das er sich selbst krank melden konnte. Aber er hat keine Lücken im Lebenslauf und seit einem Jahr macht er jetzt eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Die Ausbildung ist körperlich gesehen nicht so anstrengend - nur wenn er in der Werkstatt ist. Da kann man sicher eine Ausnahmeregelung finden, wenn dein Sohn so etwas nicht machen kann.
Viele Betriebe bezahlen sogar den normalen Führerschein oder strecken das Geld vor.
Er ist 19 und nur körperlich etwas eingeschränkt, da kann er durchaus auch in einem andrem Bundesland eine Ausbildung beginnen und in einem Lehrlingsheim oder in einer WG wohnen. In Bayern fangen diese zum 01.08. oder 01.09. an !
Viel Glück bei der Suche nach einer Stelle.
lg, Australia

„Elmshorn“ (Pseudonym)
Seaangel.............es geht darum das er keinen ausbildungsplatz und auch kein FSJ gefunden hat wegen seiner krankheit und wir jetzt die gelder vor allem die waisenrente nicht mehr bekommen.Wir waren aber heute morgen bereits das 3te mal beim amt ist aber bei ihm alles komplizierter als beim durchschnitt.

„Graubünden“ (Pseudonym)
Hallo Big Mouse,
ich habe heute den Halbwaisenrentenbescheid für meine Tochter bekommen. Darin steht wörtlich, daß die Rente ab dem 18. Lebensjahr auf Antrag weiterläuft, wenn -ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst geleistet wird.
Das mit dem Bundesfreiwilligendienst hab ich hir schon anders gelesen.
ich wünsche viel Glück bei der Suche oder beim Amt

„Baesweiler“ (Pseudonym)
big mouse ,sag nicht stimmt nicht...............meine kinder sind halbwaisen ,ein eqj (jahrespraktikum )hat zb meine tochter gemacht und sie hat die rente weiter bekommen und den lohn des praktikums,ferner reicht es wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist um bis zum 21 zigstem lebensjahr kindergeld zu bekommen.
frag am amt nach dem eqj von selber sagen die nichts ,wir haben es auch von anderen erfahren,er muss sich den praktikumsplatz suchen und dann zum arbeitsamt die finanzieren das mit ca 196 euro und freu freu sie konnte anschließend dort ihre ausbildung machen.wieso gibts keine schule mehr für deinen sohn ,mein sohn hat fachabi in gesundheitswesen und sozialem gemacht ,war mit 20 fertig ,wurde alles weiter gezahlt für die zeit

„Elmshorn“ (Pseudonym)
Weil ihn keine Schule mehr annimmt wir haben alle hie rdurch und das mit dem Praktikum wurde uns beim rentenamt gesagt das er dafür keine Waisenrente bekommt ausschliesslich nur für Schule,Ausbildung oder FSJ.Das mit dem Kindergeld weiß ich haben wir auch schon beantragt dauert aber leider.

„Baesweiler“ (Pseudonym)
die werden wohl kaum unterschiede machen ,meine haben es gekriegt aber unanbhängig von der rente mussten meine sowieso was tun ,egal was aber gammeln und ans nichts tun gewöhnen gabs bei uns nicht

„Seelze“ (Pseudonym)
Unabhängig was die einzelnen Behörden dir sagen, lass dich doch mal von jemand unabhängigem beraten. Es gibt doch genug kirchliche oder auch gewerkschaftliche Anlaufstellen. Zur Not lass dich von einem Fachanwalt beraten. Das kostet auch nicht die Welt und du weißt genau wo du dran bist.
Edit: Wenn euer Einkommen unter dem Sozialhilfesatz liegt, steht euch die Grundsicherung zu. Damit wird das Einkommen auf Sozialhilfesatz angehoben. Eventueller Mehrbedarf durch die Krankheit deines Sohnes wird auch abgedeckt.

„Elsdorf“ (Pseudonym)
Um Sozialhilfe zu beziehen, müsste er erwerbsunfähig sein. Insofern muss er, unter 25 und zu hause lebend bzw auch du mit ihm algII = Kein Einkommen, über 15 - somit nicht mehr der schulpflicht unterworfen, keine Ausbildung, aber in der Lage mehr als drei Std täglich zu arbeiten ...
Zur abklärung in eine Antragstellung möglich, einfach mal ins jobcenter zum Clearing.

„Elmshorn“ (Pseudonym)
Ja das haben wir gemacht und wir müssen am montag den antrag abgeben dann sehen wir ob er was bekommt sieht aber nach dem gespräch das wir mit dem sachbearbeiter hatten nicht schlecht aus.