Fotos im Internet

in „Medien & Showgeschäft“

Zu diesem Thema gibt es sieben Antworten

Wenn ich mich recht erinnere, dann dürfen Fotos doch nur dann im Internet veröffentlicht werden, wenn der Abgelichtete sein Einverständnist dazu gibt. Oder wird das Einverständnis als vorausgesetzt gegeben solange man nicht widerspricht?

Ich habe die Betreiber einer Webseite schon zwei mal dazu aufgefordert mein Foto zu entfernen, da ich nicht möchte, dass Fotos von mir im Internet zu sehen sind. Das Foto ist immer noch da.

Müssen die das nicht entfernen, wenn ich es ausdrücklich verlange?

„Espelkamp“ (Pseudonym)

Bist du als Einzelperson, in einer Gruppe oder in z.b. einer Gesamtaufnahme zu sehen.

Bei den letzteren beiden kann es schwierig werden, das Bild entfernen zu lassen.

„Wuppertal“ (Pseudonym)

Doch, normalerweise müssen die, die Fotos entfernen, wenn du es wünschst.

Recht am eigenen Bild
Fotos und Videos dürfen Sie nur mit Einverständnis der jeweiligen Personen veröffentlichen. Dieser Grundsatz gilt immer dann, wenn der Bildschwerpunkt auf einer Person oder einer kleinen Personengruppe liegt und der Einzelne eindeutig zu erkennen ist. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu empfindlichen Geldstrafen führen, denn das Recht am eigenen Bild ist gesetzlich zugesichert.

Auf dem Foto bin nur ich zu sehen. Großaufnahme meines Gesichts. Weder wurde ich vor der Veröffentlichung gefragt, noch habe ich mein Einverständnis zur Veröffentlichung in irgendeiner Form gegeben.

Auf meine Mail vor zwei Wochen erhielt ich die Antwort, dass die Entfernung zeitnah umgesetzt wird. Ich verstehe unter zeitnah innerhalb der nächsten 3 Tage. Aber das ist vermutlich eine Sache der Interpretation.

„Wuppertal“ (Pseudonym)

Das ist wohl wahr...Ansonsten, wenn Telefonnummer vorhanden ist anrufen oder mit dem Anwalt drohen, dann sollte es die ganze Sache ein wenig beschleunigen :-)

Ich würde denen eine Frist setzten bis wann das Foto entfernt sein muss und ihnen schreiben, dass Du die Sache Deinem Anwalt übergeben hast und dieser gerichtliche Schritte einleiten wird wenn das Foto nicht bis zur gesetzten Frist entfernt wurde.

„Wiesloch“ (Pseudonym)

Sicher hast Du recht,
Dein Bild gehört Dir.
Sicher mit einem Anwalt und Rechtschutzversicherung
kannst Du Dein Recht erkämpfen.
Sicher wird eine ganze Weile dauern.

Bist Du Dir sicher nicht irgendwo ein Häkchen zur
Bestätigung irgendeiner AGB gemacht zu haben?
Oder doch?
Was genau stand drin?
Hast Du doch zugestimmt das die Dein Bild verwenden dürfen?