Zwangsversteigerung einer Mietwohnung
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
Hier gibts ein paar Besonderheiten zu beachten.
Hab reichhaltige Erfahrung im Erwerb von Wohneigentum aus Zwangsversteigerungen.
Der Erwerber hat mit Zuschlag im Versteigerungstermin ein befristetes Sonderkündigungsrecht zum erst möglichen Termin.

Wird dies vom Erwerber nicht ausgeübt gehts zu normalen Kündigungsfristen über.
Für die Kündigung des Mietverhältnisses brauchts aber von Eigentümerseite einen Kündigungsgrund.

Was eventulle Mietbindungen betrifft muss im Einzelfall geprüft werden. Dazu lässt sich auch beim zuständigen Amtsgericht etwas in Erfahrung bringen.

Altenativ bleibts Dir natürlich vorbehalten die Wohnung vor oder beim Termin zu erwerben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
Danke für Eure Tipps!

Mein ganz besonderer Dank gilt melanin, die sich sogar per PN meines Problems angenommen hat.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
Falls Du im Mieterschutzbund bist, einfach da anfragen die haben Anwälte die man 1x jährl. kostenlos in Anspruch nehmen darf
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
Find ich auch.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
Erdbeerfeldheld ... wie schön dass es Dich gibt. ^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
Hallo,

Du musst keinen neuen Mietvertrag unterschreiben, würde ich an Deiner Stelle auch nicht machen!

Kauf bricht nie Miete:-)

Hast Du noch weitere Fragen, dann gerne per PN.

LG Mel
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
schreib doch was du willst.....,wenn du so schlau bist dann beantworte dir doch deine frage selber..... ENDE!!!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
Soso...dann muss es sich wohl um einen Doppelgänger von Dir handeln...

Falls noch jemand etwas Hilfreiches zum Thema anzumerken hätte, würde mich das freuen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.09.2011
Popcorn und Coke light hinstell ^^
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02.09.2011
ich habe dich heute das erste mal.....! egal wer bist du denn!
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02.09.2011
dito auch gesperrt!
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02.09.2011
Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt: Ich habe dieses Frühjahr eine Wohnung bezogen, welche nun wegen Insolvenz des Vermieters zwangsversteigert wurde.

Glücklicherweise war meine Angst wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden unbegründet, da die Wohnung dem neuen Eigentümer nur als reine Kapitalanlage dient und er deshalb keinen Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht macht.

Wie verhält es sich jetzt mit dem Mietvertrag? Meiner Kenntnis nach behält der alte
Mietvertrag seine Gültigkeit. Demnach auch Absprachen, wie z.B. in meinem Fall
den Ausschluss einer Kündigung und Mieterhöhung für ein Jahr.

Ist das richtig?

Interessieren würde mich zudem, ob ich verpflichtet bin, einen neuen Mietvertrag zu
unterschreiben?

Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit diesem Thema etwas aus und könnte mir meine
Fragen beantworten.