Zwangsversetzung
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Rundum Leben

Also bei dem Geschissel was hier verzapft wird wundert mich es nicht mehr das Chrissy sich nicht mehr meldet....
Wir wärs denn mit einem Ätsch-ich-weiß-alles-besser-als-du-thread, da könnt ihr euch austoben...
b.t.w.: Tom hat Recht...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.09.2012
Danke @ ``<< Hauptstadtfrau >>``

Durchaus ist es auch möglich, daß Chrissy sich an den Rechtsbeistand der Mitarbeitervertretung ihres Arbeitgebers wendet. Denn dieser kennt den Betrieb ja schon, war möglicherweise bereits bei der Fusion beteiligt und hat etwaige Hintergrundinformationen durch die MAV zu dem Arbeitgeber vorliegen.

Und dieser Rechtsbeistand ist höchstwahrscheinlich sogar ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.09.2012
Nur mal nebenbei, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist weder mit den Besonderheiten einer gGmbH (gemeinnützige GmbH, deren Trägerin durchaus die ev. Kirche sein könnte) noch den diversen Folgen oder Nichtfolgen eines Wechsels von einem eigenständigen KH unter eine gGmbH überfordert. Ich würde mir wünschen, dass solche Sprüche wie "die Anwälte sind eh meistens damit überfordert" o.ä. nicht so pauschal in den Raum geworfen werden. Fachanwälte unterliegen strengen Anforderungen an Ausbildung, Fallzahlen und Fortbildungen und haben nachweislich Ahnung. Etwas anderes mag für "Interessenschwerpunkte" gelten. Darum ja der Rat, einen Fachanwalt aufzusuchen.

http://www.arbeitsrechtler-in.de/fachanwalt-arbeitsrecht-voraussetzungen.html

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=fachanwalt%20f%C3%BCr%20arbeitsrecht%20voraussetzungen&source=web&cd=1&ved=0CD0QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.rechtsanwaltskammer-ffm.de%2Fraka%2Frub_fortbildung%2Farchiv%2FFA%2520Fortbildung%2FMerkblaetterFA%2FArbeitsrecht.pdf&ei=ICdgUK2CE42Wswbm7oGYCQ&usg=AFQjCNEeoTKwWYq_OjJkWSRunZG5Xja-uA&cad=rja
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.09.2012
@tom
Mit "die Damen" meinst Du wohl hoffentlich nicht mich. Denn dann müßte ich Dich auffordern mir die Stelle zu zeigen, an der ich an Deiner Ausführung gezweifelt habe.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
Also ob die Damen das noch interessiert... Aber trotzdem Danke... ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
Na was soll ich zu so viel Wissen noch sagen.... Am besten nichts mehr, denn die Threaderstellerin scheint ohnehin nicht mehr an einer Antwort interessiert zu sein...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
Freikaufen? Bestechen? Ne Kerze anzünden ;o)
Oder den Mantel des Schweigens drüber ausbreiten... alles abstreiten...

Oder einfach nur so wie die Pinguine... immer lächeln und winken ;o)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
Aber der ist doch katholisch... Mischen die jetzt da etwa auch noch mit?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
Naja, rein formell und im Lehrbuch steht Arbeitnehmervertretung ;o)
Aber wir wollen ja mal niemanden hier seinen Job streitig machen *hüstel*
und der Papst ist geschäftsführender Gesellschafter...okay...dann wissen wir ja jetzt bescheid...

MannMann was denkst du denn, was ein Betriebsrat ist? Er ist eine Mitarbeitervertretung, egal ob es dir gefällt oder nicht...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
Und weil Du denkst, das sie einem Tendenzbetrieb angehört, hat da kein Jurist Ahnung von... aha... was eine Weltanschauung...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
Nein, Betriebsrat ist Betriebsrat, Personalrat ist Personrat, und Mitarbeitervertretung ist ein ebenso feststehender Begriff nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG EKD). Und Kirche und Diakonie können auch GmbH`s gründen, z.B. bei Krankenhäusern oder Altenheimen.

Glaub mir, ich arbeite bei dem "Verein" und bin in der "Mitarbeitervertretung"... ;-)
wie schon gesagt, jeder Betriebsrat, jeder Personalrat ist eine MAV "Mitarbeitervertretung" ich verstehe nicht, wie du auf die Idee kommst, das gäbe es nur bei Kirche oder Diakonie...sind diese den GmbH´s?

Aoxo...stimmt genau...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
@Seaangel

Sie schreibt ausdrücklich Mitarbeitervertretung MAV und die gibt es nur bei der Ev. Kirche und der Diakonie...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
Außerdem weiß hier keiner, ob es ein Betriebsübergang nach 613a oder eine andere Form der Verschmelzung war. Jetzt ist es eine GmbH, was es früher war, weiß hier Niemand denn Chrissy äußert sich so garnicht mehr wie man sieht.
aha...das find ich jetzt aber bissl abenteuerlich, daraus Kirche oder Diakonie zu schließen...jeder Betriebs- oder Personalrat ist Mitarbeiter- bzw. Personalvertretung...

Sie schreibt doch ganz klar, dass es eine gGmbH ist...schließt du daraus dann auch Kirche?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.09.2012
@Seaangel: Weil Sie von der Mitarbeitervertretung als "Betriebsrat" schreibt, und die gibt es bei der Ev. Kirche und der Diakonie.
Wo eigentlich lest ihr, dass der Arbeitgeber die Kirche ist? Ich lese nur folgenden Satz:

<<<Mein Dienstgeber war früher ein eigenständiges Krankenhaus, ist aber seit 5 Jahren durch Fusion ein Betriebsteil einer gGmbh. Also kann ich arbeitsrechtlich wohl nichts machen>>>
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.09.2012
Der Knackpunkt ist hier der "Dienstort". Dieser sollte in einem entsprechend alten Arbeitsvertrag bei Kirche festgelegt sein, und lässt sich nicht so einfach ändern... Die MAV sollte sich hier entsprechend schlau machen, dann kann man sich den anwalt sparen, die meist sowieso mit Kirche überfordert sind.

Im übrigen würde ich solche Dinge nicht unbedingt in einem solchen Forum verbreiten, schon gar keine Ankündigung einer "Krankmeldung"...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.09.2012
Ab zum Anwalt und beraten lassen ! Vielleicht liegt sogar ein Härtefall vor.
Im übrigen urteilen die Arbeitsgerichte recht schnell. Ausserdem wird dort meist versucht, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Sie machen eher Vergleiche, als das es wirklich zu einem einseitigen Urteil kommt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.09.2012
Hallo Chrissy,

da Du von Mitarbeitervertretung schreibst, kannst Du, ausser mit dem Tip zu einem Anwalt zu gehen, nichts anfangen, da im kirchliche Arbeitsrecht die Uhren eben anders ticken. Sicher hast Du auch einen (alten) AVR Arbeitsvertrag.(Dritter Weg..aber das brauche ich Dir ja nicht zu sagen)

Melde Dich, bei Interesse, bei mir per Privatnachricht oder Flirt, da ich kein Interesse daran habe, dass die Dinge die ich Dir dazu sagen kann, hier öffentlich werden und durch falsche Ratschläge zerredet werden

Viele Grüße

Night
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.09.2012
Braaaaaaa bitte Leute nicht Halbwissen verbreiten. Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und gut.

@Karbolmaus Nein, eine Abfindung wird nicht immer auf AlG I angerechnet. Steht in § 143a SGB III
- das Zauberwort: "UND ist das Arbeitsverhältnis OHNE Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden..."