@Kurvenfan
Du gehst mir zwar ziemlich auf die Nerven, aber
Artikel 103 Absatz 2 GG
Bestimmtheitsgebot/Rückwirkungsverbot
Artikel 20 Absatz 3 GG und
Artikel 28 Absatz 1 GG
Artikel 6 Absatz 2 EMRK
Europäische Menschenrechtskonvention
"Your next Lover
Heute, 20:22
Der Grundsatz in dubio pro reo gilt für alle ... für Privatpersonen also genauso, unabhängig welche weltanschaulichen und politischen Ansichten sie vertreten. Der Beschuldigte selbst muss seine Unschuld nicht beweisen."
Was hat das denn nun wieder mit
"unabhängig welche weltanschaulichen und politischen Ansichten sie vertreten" zu tun, wo kommt denn das jetzt wieder her? Was anderes stand nie zur Debatte.
Nein, wie gesagt, genau darum geht es. In dubio pro reo, ich hatte von der Unschuldsvermutung gesprochen, gilt für diejenigen, die URTEILEN, rechtlich urteilen, verurteilen. All das tun Privatpersonen nicht.
Richtig, DIESE Unschuldsvermutung ist im Grundgesetz verankert. Ändert aber nichts daran, dass es um Strafverfahren geht. Diese werden nicht von Privatpersonen geführt.
@ YNL
Artikel 103 Absatz 2 GG
Hat damit rein gar nichts zu tun.
Die anderen habe ich dann schon nicht mehr gelesen weil es ja schon wieder nur Müll ist.
@Kurvenfan
Natürlich hat Artikel 103 Absatz 2 GG damit zu tun, er dient dem Schutz vor willkürlicher Bestrafung. Die Unschuldsvermutung in dubio pro reo
= im Zweifel für den Angeklagten gilt immer, so schwer verständlich?
@Your next Lover
Leider falsch mein Guter, dann solltest du den Artikel mal lesen. Oder bist du über die Überschrift nicht hinausgekommen?
Artikel 103 Absatz 2 GG hat inhaltlich nichts mit der Unschuldsvermutung zu tun. Art. 103 Abs. 2 GG regelt das Gesetzlichkeitsprinzip und das Rückwirkungsverbot im Strafrecht. Er besagt, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich feststand, bevor die Tat begangen wurde (nulla poena sine lege).
"Kurvenfan
Heute, 20:41
@ YNL
Artikel 103 Absatz 2 GG
Hat damit rein gar nichts zu tun.
Die anderen habe ich dann schon nicht mehr gelesen weil es ja schon wieder nur Müll ist."
Der 28er hat damit etwas zu tun, das ist das Rechtsstaatprinzip, das inkludiert quasi die Unschuldsvermutung, damit, mit dem Rechtsstaatsprinzip ist die Unschuldsvermutung verankert. Expliziter nicht, ist damit aber auch nicht nötig.
https://www.juraforum.de/gesetze/gg/art-28
"Your next Lover
Heute, 20:45
Die Unschuldsvermutung in dubio pro reo
= im Zweifel für den Angeklagten gilt immer, so schwer verständlich?"
Aber das tut sie doch auch, also immer gelten, aber eben für Gerichtsverfahren. Macht btw. auch das Wort Angeklagter deutlich.
@Alea
Womit sich der Kreis Im Zweifel für den Angeklagten wieder schließt.
@Your next Lover
Dann kannst du uns ja alle mal zu deiner Gerichtsverhandlung einladen. 🤣
"Your next Lover
Heute, 20:57
@Alea
Womit sich der Kreis Im Zweifel für den Angeklagten wieder schließt."
Was möchtest du mit dem Beitrag sagen? 🤔
Ich sage damit dass die Unschuldsvermutung ausnahmslos und immer gilt, außergerichtlich auch gelten sollte in Form des Unterlassens von z.B. Rufschädigung, übler Nachrede usw.
@YNL
Moment!
"außergerichtlich auch gelten sollte..."
Wieso denn sollte? Also doch wieder nur einen feuchten Traum zusammengeschwurbelt?
Der kleine Lügenbaron. 😉 Aber das kann er wenigstens ohne rot zu werden. Eben doch der Your Next Lügner. 👏🏻
Die Unschuldsvermutung ist ein reines strafrechtliches Grundrecht (geltend für Beschuldigte durch staatliche Behörden). Im außergerichtlichen Zivilrecht (z.B. bei Rufschädigung oder übler Nachrede unter Privatpersonen) gilt sie nicht.
@Kurvenfan
Was willst du denn, such dir lieber aktuellere Klimastudien heraus, dann bist du beschäftigt und bezeichne andere nicht als Lügner. Du bist das Musterbeispiel des Korinthenkackers. 😉
Ich rieche das es gleich wieder Zeit ist zum See zu fahren, Frösche zu retten, nen Grillabend zu besuchen oder nen flotten Bauchtanz aufs Parkett zu legen 😂
"Your next Lover
Heute, 21:04
Ich sage damit dass die Unschuldsvermutung ausnahmslos und immer gilt, außergerichtlich auch gelten sollte in Form des Unterlassens von z.B. Rufschädigung, übler Nachrede usw."
Nur, dass es eben so nicht IST bzgl. der Unschuldsvermutung. Zur Verleumdung bzw. übler Nachrede hatte ich bereits in meinem ersten Beitrag etwas geschrieben, natürlich befindet man sich rechtlich nicht im luftleeren Raum als Privatperson, aber die Unschuldsvermutung gilt nicht für Privatpersonen.
OT
OT
Auch zum Thema warum sind Diskussionen so schwierig ...
Ich fände das überhaupt nicht schlimm, wenn man das bisher einfach immer falsch verstanden hat. Man muss doch echt nicht alles wissen und Ausdrücke wie in dubio pro reo sind so sehr in unseren Sprachgebrauch übernommen werden und der Begriff Unschuldsvermutung wird sehr in social media rauf und runter benutzt, dass das keine Schande ist. Gut wäre eben nur sich dann einfach mal ergebnisoffen zu informieren und diskutieren, ohne gleich in den Kampf zu ziehen und die vermeintliche Unterdrückung der eigenen Gruppe zu unterstellen/vermuten u.ä.
@Your next Lover
Aber ich reime mir halt auch nicht irgendwelche Lügengeschichten zusammen.
Oder? Und eine Klimadiskussion kann man hier nicht führen denn von den anderen kommt ja nichts. 🤷🏻♂️ Ich mache nicht den Vorturner und es ist auch nicht mein Thema.
@Froindin
Tanzen, warum nicht ... es sorgt für gute Laune. 😂
@Alea
Ich fühl mich nicht unterdrückt, bin eher Individualist, weniger Gruppentyp und ergebnisoffen allemal.
Ja auf die von Carla jetzt schon X Mal geposteten Fragen mag irgendwie keiner eingehen. Komisch. 😉
Wir haben dann auf jeden Fall gute Laune wenn du deinen lebensbejahenden Bauchtanz aufs Parkett legst 🕺
"@Alea
Ich fühl mich nicht unterdrückt, bin eher Individualist, weniger Gruppentyp und ergebnisoffen allemal."
Es geht (u.a.) darum YNL:
"Der Grundsatz in dubio pro reo gilt für alle ... für Privatpersonen also genauso, unabhängig welche weltanschaulichen und politischen Ansichten sie vertreten. Der Beschuldigte selbst muss seine Unschuld nicht beweisen."
Und zwar auf diesen Beitrag hin:
"Alea.iacta.est
Heute, 20:13
OT:
Weil die Unschuldsvermutung immer wieder mal bemüht wird in unterschiedlichen Bereichen mal zur Klarstellung, die Unschuldsvermutung ist ein juristischer Begriff und zwar genau für diesen Bereich, für die (Straf-)Verfahren, nicht für Privatpersonen. Genauso wie für die Presse strengere Regeln gelten. Vor einer Verurteilung darf es lediglich eine Verdachtsberichterstattung geben. Als Privatperson habe ich mich ggf. an die Gesetze bzgl. Verleumdung und/oder übler Nachrede zu halten, da aber Privatpersonen keine Gerichtsurteile fällen, nicht an die Unschuldsvermutung."
Absolut gar nichts lässt darin vermuten, dass es um so etwas dabei geht:
"unabhängig welche weltanschaulichen und politischen Ansichten sie vertreten."
Also, dass hier eine bestimmte Personengruppe anders behandelt werden sollte. NICHTS wies darauf hin, du hast es aber ausgepackt.
@Froindin
Und da ich es mit anderen prinzipiell gut meine sogar ohne Eintritt zu verlangen.
🕺💃
Das wäre in der Tat sehr generös ☝🥳
Das Ganze hat eine gewisse Komik...
Ich wurde angeprangert (weil ich über Google Lens per Rechtsklick auf das Profilbild der Dame gesucht hatte, da die Dame sich über mehrere Posts in verschiedenen Threads als "bekannt" darstellte und ich sie nicht kannte, habe dies offen kommuniziert und per Screenshot gezeigt, dass Google Lens Ricarda Lang erkannt haben will) und mir wird per PN mitgeteilt, dass ich im Grenzbereich der Legalität gehandelt hätte. Habe in mehrfachen Posts mal mehr oder weniger offen haltlose Unterstellungen erhalten.
Die erste Kontaktaufnahme des Herrn "I" war übrigens die Frage, ob ich Hintergrundinfos zu der Dame haben wolle...
Man prangert mich an und hat gleichzeitig die Unverfrorenheit und macht mutmaßlich über Monate Screenshots, teilt PNs, etc. von anderen Forenteilnehmern? Verstehe ich das richtig?
Und nein, "I" ich möchte nach wie vor keinen Austausch mit Dir. Nur um sicher zu gehen, dass da nicht wieder was kommt.