
Alphamännchen..... ich weiß ja nicht ob du es für die Allgemeinheit schreibst, oder extra für mich, aber das ist mir längst bekannt und ich kenne die Voraussetzungen einer Wohn- und Eingestehungsgemeinschaft.
Heute sind auch ein paar Infos raus gekommen warum man der Annahme war dass man eine BG ist. Wenn auch mit einer Absurden Begründung, aber der Fall scheint at acta zu sein.
Auf Harz.info habe ich den heutigen Fall und Ergebnis geschrieben. Ein wenig Suchen ;)

„Hamm“ (Pseudonym)
schluss und aus jetzt bitte, halbwissen ist nichtwissen

„Fellbach“ (Pseudonym)
Fallbeispiel:
Alphamännchen lernt Frau Beatrice Merkel kennen, die im Laufe der Zeit zu ihm zieht, damit ein tägliches Kuscheln möglich ist. Es liegt keine BG vor, da beide keine (Ehe-)Partner sind. Sie sind miteinander bekannt, befreundet...
Beide kommen für ihren Lebensunterhalt alleine auf, da Bea eine Millionärin ist. Ein gemeinsames Wirtschaften scheidet von vornherein aus, da jeder für sich selbst verantwortlich ist, ob er nun Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 391 € oder ein Monatsgehalt von 9000 € zur Verfügung hat.
Es liegt keine Haushaltsgemeinschaft vor, da ein gemeinsames Wirtschaften hierfür eine Voraussetzung wäre.
Ein Antrag auf Erweiterung einer BG entfällt, weil Frau Beatrice Merkel nur meine Freundin ist (keine BG) und für sich selbst wirtschaftet (keine HG) !
Quellverweis für Interessierte:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/SGB-II-Uebersicht/inhalt.html
Es gibt unterschiedliche Regelbedarfe, die aus den Tabellen zu entnehmen sind. Bei einem Ehepaar, welches in einer BG lebt, wird pro Nase ein RS in Höhe 353 € gewährt und die KdU mit Heizung durch zwei Personen geteilt...
Doch nun muss ich noch Beatrice Merkel suchen gehen... :-)

„Rheingau-Taunus-Kreis“ (Pseudonym)
also...mit der eigentlichen frage hat diese diskussion lange nichts mehr zu tun.ich finde es richtig, dass ein thema auch etwas ausführlicher behandelt und beantwortet wird.aber nun nur noch immer wieder vereinzelte negativbeispiele zu bringen die einzelne extreme fälle sind macht wirklich keinen spass mehr mitzulesen alphamännchen.gibt es für sowas nicht ein eigenes thema wie beispielsweise"lästern über hartz4" o.ä.??

Die eigentliche Frage ist in der Tat schon weit verfehlt, und ich denke auch beantwortet.
Einen Führerschein kann man über dass JC bekommen, kombiniert mit einer Ausbildung und unter gewissen Voraussetzungen. Im Regelfall jedoch nicht.