Erbschaft bei E-Books, Musik und Filmen nicht geklärt...
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Medien & Showgeschäft

Ja das ist ein leidiges Thema, aber man kann das ja auch vorher in den AGBs lesen, oder?
Vielfach erwirbt man eben nicht das "Produkt" sondern nur personenbezogene Nutzungsrechte. Wenn also der Nutzer, dem diese Rechte zustehen verstirbt, dann erlöschen auch diese Nutzungsrechte. Das hat man beim Kauf mit der Einwilligung zu den AGBs so akzeptiert...
Hallo!

Ich bin heute auf diesen interessanten Artikel gestossen und da wir in der Familie geraden einen Todesfall hatten, wo das ein Thema ist, dachte ich mir, dass ihr das vielleicht auch wissen solltet....

http://help.orf.at/stories/1768089

Immerhin gibt es im Bereich der Musik eine relativ einfach Lösung ....
Schönes Wochenende