Erbschaft bei E-Books, Musik und Filmen nicht geklärt...

in „Medien & Showgeschäft“

Zu diesem Thema gibt es eine Antwort

Ja das ist ein leidiges Thema, aber man kann das ja auch vorher in den AGBs lesen, oder?
Vielfach erwirbt man eben nicht das "Produkt" sondern nur personenbezogene Nutzungsrechte. Wenn also der Nutzer, dem diese Rechte zustehen verstirbt, dann erlöschen auch diese Nutzungsrechte. Das hat man beim Kauf mit der Einwilligung zu den AGBs so akzeptiert...