Sonderurlaub?
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Urlaub und Reisen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.02.2018
Also, im öffentlichen Dienst ist es so, dass man sich jahrelang "beurlauben" lassen kann. Dafür muss offiziell wohl ein guter Grund vorliegen. Pflege eines Angehörigen, Kindererziehung etc.

Könnt mir vorstellen, das ist aber nur ne reine Formsache.
Ich kenne Kolleginnen, die haben sich an die 10 Jahre beurlauben lassen und die Stelle wurde freigehalten.
In Absprache mit dem AG kann nach Zustimmung auch anderweitig geringfügig (?) Geld verdient werden.

Gibt's also durchaus.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.02.2018
Bevor hier ein Dutzend User herumspekulieren, würde ich einfach die Kollegen selbst fragen. Evtl. wurde auch etwas falsch dargestellt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.02.2018
"Es gibt die Möglichkeit Sonderurlaub zu nehmen, weil das Kind krank ist (grob: 10 Tage pro Jahr, 20 Tage bei Alleinerziehenden). Geld gibt's jedoch nur für die ersten 5 Tage ggf. mit Antrag für weitere 5 Tage. Man braucht ab dem ersten Tag ein Attest vom Arzt, dass das Kind krank ist."

Ab dem ersten Tag gibt es dafür kein Entgelt, sondern Krankengeld von der KK, also etwas weniger als Lohn, wenn es die ersten 5 Tage Lohn gibt, dann weil dies der AG freiwillig leistet. (Also sofern sich hier in den letzten Jahren nichts geändert haben sollte, was ich nicht glaube).
Die 10/20 Tage stimmen nicht grob, sondern exakt. Mehr gibt es nur, wenn das Kind chronisch krank ist.

Mich würde tatsächlich eine Aufklärung der TE auch sehr interessieren. Insbesondere die Tatsache, dass woanders gearbeitet wird, kommt mir doch sehr seltsam vor. Wie ist das denn eigentlich? Mit gleicher Stundenanzahl wird woanders gearbeitet? Oder sind es z.B. nur zwei Stunden in der Woche?
also, bei uns ist das so geregelt:

Sonderurlaub
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.

Arbeitsbefreiung
Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe gelten als Fälle nach § 616 BGB, in
denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts in dem angegebenen
Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden:

u.a.
schwere Erkrankung
einer/eines Angehörigen, soweit sie/er in demselben Haushalt lebt,
ein Arbeitstag im Kalenderjahr

schwere Erkrankung
eines Kindes, das das 12.Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr

schwere Erkrankung
einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte
deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8.Lebensjahr
noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder
seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist,
bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr

Eine Freistellung erfolgt nur,
soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und die Ärztin/der Arzt in den Fällen die Notwendigkeit der Anwesenheit der/des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege bescheinigt.
Die Freistellung darf insgesamt fünf Arbeitstage im Kalenderjahr nicht
überschreiten
@sonrisa....ich bezog mich auf 2 Posting vor mir....wenn mein Kind, ohne Pflegestufe, wegen einer Erkältung zuhause bleibt dann kann ich mich als Elternteil (unter bestimmten Voraussetzungen) "krankschreiben" lassen. Darum ging es .... und das läuft nicht unter Sonderurlaub.

Wenn ich eine Person pflege und die entsprechende Pflegestufe besteht, dann redet man von Sonderurlaub. Hier gibt es kleine, aber feine rechtliche Unterschiede.

Vielleicht solltes Du nicht gleich jemnaden mit Unsinnigkeit betiteln, wenn Du dich anscheinend auf Glatteis bewegst.
ach so, ich wusste nicht, dass Kinder keine Angehörigen sind.

Zitat B-Engel Heute 08.22 Uhr
Zuhause zu bleiben wenn das Kind krank ist, gehört definitiv nicht dazu.
Es gibt verschiedene Formen von Sonderurlaub/Freistellung/Sabbatjahr usw..
Zuhause zu bleiben wenn das Kind krank ist, gehört definitiv nicht dazu. Um zu der Frage von @Idgie1977 mehr sagen zu können fehlen Informationen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.02.2018
Moin Idgie,

meinst Du vielleicht Telearbeit, sprich einen Teil Deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit tageweise (nach Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber) von zu Haus aus arbeiten? Dieses wird oft als familienfreundliches Instrument in Firmen angeboten. Ich arbeite seit Jahrzehnten als Personaler, bei mir im Betrieb ist Telearbeit fester Bestandteil der Arbeitskultur. Wenn Du mehr wissen möchtest, schreib.
Fröhliche Grüße
Dirk
Hanna...das ist weder Sonderurlaub noch Freistellung...während dieser Tage bekommt man Geld von der gesetzlichen Krankenkasse...soweit ich weiß ist das in Höhe des Krankengeldes...

Und es ist, wie du schreibst, ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest nötig und ein Antrag bei der Krankenkasse...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2018
Es gibt die Möglichkeit Sonderurlaub zu nehmen, weil das Kind krank ist (grob: 10 Tage pro Jahr, 20 Tage bei Alleinerziehenden). Geld gibt's jedoch nur für die ersten 5 Tage ggf. mit Antrag für weitere 5 Tage. Man braucht ab dem ersten Tag ein Attest vom Arzt, dass das Kind krank ist.

Sowas zu nutzen, um in der Zeit woanders zu arbeiten, wäre aber hochgradig illegal und würde mit ziemlicher Sicherheit zu einer Abmahnung führen, würde es heraus kommen.


Du kannst im Prinzip mit deinem Arbeitgeber frei vereinbaren, dass er dich (ohne Lohnfortzahlung) für einen gewissen Zeitraum freistellt. Das läuft dann über die Personalabteilung. Sowas wird z.B. möglich, wenn z.B. mal jemand ein paar Monate eine Auszeit möchte und das zufällig gerade mit einer Auftragsflaute des Arbeitgebers zusammen fällt.

Es gibt außerdem die Möglichkeit auch mit Lohnfortzahlung Sonderurlaub zu nehmen, weil das Kind krank ist (grob: 10 Tage pro Jahr, 20 Tage bei Alleinerziehenden). Geld gibt's jedoch nur für die ersten 5 Tage ggf. mit Antrag für weitere 5 Tage. Man braucht ab dem ersten Tag ein Attest vom Arzt, dass das Kind krank ist.

Sowas zu nutzen, um in der Zeit woanders zu arbeiten, wäre aber hochgradig illegal und würde mit ziemlicher Sicherheit zu einer Abmahnung führen, würde es heraus kommen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2018
Hmmm, oder meinst du mit Sonderurlaub und freistellen so eine Art Sabbathjahr ????
Kann man ja auch ein Kind als Begründung für angeben, rätsel.

Frage mal deine Kollegen doch einfach etwas genauer .
"freigestellt" sind in der Regel Mitarbeiter während der Kündigungsfrist. Beispiel: Dein Arbeitgeber kündigt dir zum 31.03. und stellt dich frei. Dann musst du während der gesamten Zeit keine Arbeitsleistung erbringen und bekommst dein Gehalt bis zum 31.03.

Während dieser Zeit kannst du tun und lassen was du willst...brauchst halt ggf. eine zweite Steuerkarte.

Alles andere ist keine Freistellung, sondern evtl. Urlaub, unbezahlter Urlaub, Erziehungszeit oder was auch immer...

Nähere Auskünfte, was in deinem Unternehmen möglich ist, kannst du dir bei deiner zuständigen Gewerkschaft einholen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2018
Ich habe eine Kollegin, die hat sich mit der Firma geeinigt, dass sie zur Wiesnzeit immer Urlaub nehmen kann und ihr erlaubt ist, auf der Wiesn (für Nicht-Münchner: Oktoberfest) zu arbeiten. Darüber hinaus könnte ich natürlich auch einen Nebenjob abends oder an den Wochenenden annehmen, muss mir das aber genehmigen lassen. Fakt ist, dass ich meinem Arbeitgeber meine Arbeitskraft schulde, denn dafür bekomme ich Geld. Einen Nebenjob kann ich ausüben, wenn der meine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.

Grundsätzlich kommt es auf den Arbeitsvertrag an, was man halt mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat. Ob es gesetzliche Regelungen gibt, kann ich nicht einschätzen - hier würde es dann wohl eher um Ruhezeiten und so etwas gehen. Ein LKW-Fahrer dürfte sicher nicht 8 Stunden für einen Chef und danach noch 2 Stunden im Nebenjob für einen anderen am Lenkrad sitzen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2018
Dafür gibts klare Regeln, sowohl gesetzlich als auch ggf. in deinem Arbeitsvertrag...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2018
Was wird das denn jetzt? Ist ja spannend!
13.02.2018
Hallo

Ich weiß von Kollegen, dass sie vom Arbeitgeber "freigestellt" sind und anderweitig arbeiten. Offizielle Begründung ist dann das Kind etc.

Wisst ihr was ich meine und ggf was bzw wie man das macht?