Wird Uli Hoeneß eingesperrt?
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.03.2014
"Wenn nur der Verurteilte in Revision geht, darf die Strafe vor dem Bundesgerichtshof nicht höher ausfallen. Sie kann maximal gleich bleiben oder sinken, sagt die Strafprozessordnung. Juristen nennen das Verschlechterungsverbot oder auch Verbot der reformatio in peius. Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft zusätzlich oder alleine in Revision geht. Dann ist vor dem Bundesgerichtshof wieder alles offen."

Soviel zum Thema Berechnung. U.H. hätte mit einer Revision nur gewinnen können. Schlechter wäre es nicht gekommen. Und was die Staatsanwaltschaft macht, darauf hat U.H. keinen Einfluss. Er will nur, dass es vorbei ist. Zumal es nur eine theoretische Minimalchance gegeben hätte, dass der BGH zu seinem Vorteil was dreht.


Was heiß hier Äpfel mit Birnen vergleichen? Wir reden vom deutschen Strafrecht. Darunter fallen Steuerhinterziehung, Mord, Totschlag etc. Und wenn die Frage gestellt wird, ob das Urteil gegen U.H. GERECHT ist, dann sage ich ganz klar NEIN. Wenn eine Person jemandem physisches und psychisches Leid zufügt und Bewährung erhält, warum muss der, der "nur" Steuern hinterzogen hat ins Gefängnis? Mein Gerechtigkeitssinn schlägt da Alarm. Und nicht zu vergessen: Missbrauchte Kinder und ins Koma geprügelte Menschen sind Ihr Leben lang gezeichnet und traumatisiert. Ein Steuersünder muss die Steuerschuld vollständig begleichen plus (Straf-)Zinsen. Er macht so seine "Schuld" wieder rückgängig. Wenn wir hier von Rechtsstaat und Gerechtigkeit faseln (genau wie die Heuchler von Politikern gerade), dann ist das ein Thema.
14.03.2014
Ich denke das Ganze ist Berechnug, wenn das Verfahren ans BGH gegangen wäre würden die Zahlen zu Grunde gelegt werden, die die Steuerbehörde bis dahin genau errechnet hat und ich gehe mal davon aus, dass diese noch um einiges höher liegen werden, als die von der Verteidigung akzeptierten. So dass das Urteil um einiges höher hätte ausfallen können. Jetzt geht er für ein halbes Jahr in den geschlossennen Vollzug und danach in den offenen.. nach 2/3 der Strafe ist er wegen guter Führung wieder draußen. Und da er in Bayern in die JVA gehen wird wird es ihm wohl an nicht viel fehlen, außer der Möglichkeit frei zu reisen.

Ich kann die Leute immer noch nicht verstehen, die ihn immer noch als Heiligen verehren. Ja er hat gespendet, aber vielleicht war das ja nur die Beruhigung des schlechten Gewissens? Es ist schon eine Frechheit zu behaupten, man kenne seine Zahlen nicht. Eine Frage stellt sich mir auch, ob er sich selbst angezeigt hätte, wenn es keine CD aus der Schweiz gegeben hätte???? Ich glaube nicht.

Und der Vergleich mit einem Kinderschänder ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Und bevor nun geschriehen wird, auch ich finde Urteile, die gegen Kinderschänder, Vergewaltiger und ähnliche Menschen gefällt werden viel zu niedrig, aber das wäre ein anderes Thema.
Gut so, finde ich. Das Urteil ist, nachdem was die letzten Tage noch alles ans Licht kam, relativ mild ausgefallen.
Da er sich gerne als Wohltäter und Moralapostel zeigt, soll er nun auch für seine Fehler gerade stehen und nicht noch den BGH beschäftigen.
Hoeneß geht freiwillig seine Strafe antreten und legt seine Ämter nieder ..........
Also ist würde das Urteil angemessen finden, in Anbetracht der Höhe der Summe...allerdings nur dann wenn kinderschänder und Leute die grundlos Menschen halbtot prügeln dann für mindestens 10 Jahre in den Knast wandern...und vor allen Dingen wenn auch steuerverschwendung ein straftatbestand wäre...ich glaube dann würden 10 Prozent unserer Politiker gesiebte Luft atmen
Die Revision vor dem BGH dauert doch mindestens 5 Jahre und dann wird noch ein Jahr verhandelt. Mit 68 ist er dann nicht mehr Haftfähig oder geht zum EuGH, das dauert dann bis er 80 ist.
Peter Graf bekam für ca.12 Millionen Euro Steuern die er hinterzogen hatte, drei Jahre und neun Monate. Er hat sie zwar nicht komplett absitzen müssen. Aber Uli Höneß müsste das bestimmt auch nicht. Ich finde das Urteil nicht zu hoch und das er alles nachzahlen soll.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Ich finde das Urteil zu hoch 3 1/2 Jahre ins Gefängnis + Nachzahlung + Zinsen :-( Und hoffe, dass es in der Revision beim BGH MILDER ausfällt :o=)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Revision vor dem BGH, das kann dauern. Und bis dahin ist er frei und kann öffentlich sein Leid klagen, gegen geringe Aufwandsentschädigung hö hö
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Ein Urteil für die Bevölkerung. Aber seid versichert: die nächste Instanz wird das Urteil kassiseren
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Solange Kinderschänder auf Bewährung frei kommen, ist das Urteil definitiv zu hoch. Da gehts es nur um sch.eiß Kohle. Wenn der Staat MILLIARDEN Steuern verschwendet, landet von denen auch keiner im Bau, geschweige denn, dass derjenige zurücktreten muss. DAS sind Skandale...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
YES! Da ist das DING!!!!!
Das hätte ich nicht gedacht. 3 Jahre 6 Monate o. B ist mehr als ich erwartet hätte. Ich finde es aber auch mehr als gerecht gegenüber all den anderen, die wegen weniger sitzen.
Dann bin ich gespannt, was den Krätz erwartet, dessen Prozess hat ja auch heute begonnen und da geht es 'nur' um ca. 1 Mio.und den Verlust eines Wiesnzeltes.
13.03.2014
Bei dem recht milden Urteil gibt es doch noch Menschen, die es für zu hoch erachten... oh man
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Wow! Das wird ein teurer Spass für den Steuerzahler. Bin ja mal gespannt, ob die "Arbeitgeber" auch mal reagieren... Wie sie es bei Herrn Müller und Frl. Schulze längst getan hätten...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Staatsanwalt fordert 5 Jahre und 6 Monate... mal gespannt was später als strafe auf ihm zu kommt
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Was die Gleichbehandlung vor dem Gesetz angeht, kann man durchaus NICHT davon ausgehen, dass Arm und Reich die gleichen Chancen hat. Das hängt nämlich auch entscheidend von der Qualität und dem Durchhaltevermögen des Anwalts ab. Und da hat Reich eindeutig die besseren Karten. Genauso wie z.B. auch Versicherungsgesellschaften die gegen Privat klagen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
@victor7
stimmt.....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.03.2014
Kleiner Einschub: entscheidend ist nicht primär die Höhe der hinterzogenen Summe, sondern u.a., ob die Selbstanzeige als wirksam erachtet wird. Laut Hoeneß' Anwälten sind alle aktuell herumgeisternden Zahlen bereits in dieser enthalten, somit bestünde weiterhin die Möglichkeit, dass er letztlich als freier Mann den Saal verlässt, freilich mit 27 Mio-Nachzahlung (+Zinsen). Mag gerecht o. ungerecht sein, jedenfalls (wohl) in Einklang mit der Rechtslage.
Warum ist dieses Thema eigentlich bei Sport & Freizeit untergebracht?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.03.2014
crazyshine

Danke dir!!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.03.2014
@LisaDev
Na z.B wie hoch die Summe war, ob er sich selbst angezeigt hat .... da gibt es so viel, was verhandelt werden müsste und dann eben erst zu einem individuellen Urteil führen kann - Meine ich zumindest, und auch wenn der Obertenor Steuerhinterziehung ist, so ist doch jeder Fall anders ... aber ich Denke wir sollten es gut sein lassen, es geht ja hier um Herrn Hoenes, hab einen schönen Abend lg süssli