Joggen im Jagdrevier verboten ?
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Sport & Freizeit

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2013
Hallo zusammen,
bin Jäger und kann Dir sagen, daß, solange Du auf den Wald-/Forstwegen bleibst, ist joggen natürlich erlaubt. Alles andere ist Humbuck.
Abseits der Wege sieht das natürlich anders aus, da kann man ne Menge Schaden anrichten. Auch unbewust und ungewollt. Vor allem in der Brut- und Setztzeit.
Stell Dir eine hochswangere Frau vor, die in panik um ihr Leben rennt, stolpert oder sich verletzt....gesund ist das nicht....ist bei Tieren nicht anders. Da kann jeder Sprint der letzte sein. Zumal die Tiere keine Rundumversorgung haben wie wir.
Ich denke darum ging es dem Kollegen.
Aber im Allgemeinen schert sich das Wild wenig darum, ob jemand auf dem Weg rennt oder spazieren geht, da es die von Menschen frequentierten Wege eh meidet.

Viel Spaß noch beim Joggen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2013
Ich habe davon gehört, dass die Bussarde die ''vermeintlichen Angreifer'' mit den doch sehr scharfen Krallen am Kopf oder sogar im Gesicht verletzt haben. Ich wollte damit ja nur versuchen eventuell eine Begründung für die Aussage des Jägers zu finden. Es dient lediglich dem Selbstschutz sich in gewissen Zeiten etwas langsamer durch den Wald zu bewegen.
Begehungsverbot besteht eigentlich nur während Holzfällarbeiten - alles andere wäre mir auch nicht bekannt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.08.2013
Eine Begegnung mit einem Busshard hatte ich in 10 Jahren zwei mal .
Der hat mich mehrmals tief überflogen ordentlich Lärm gemacht aber nicht verletzt .
Das reicht aber um einen richtig Angst zu machen .
Beschweren kann man sich deswegen nicht .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.08.2013
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass die grösseren Greifvögel, wie z.B. Bussarde oder der rote Milan wieder häufiger bei uns brüten. Die Population nimmt zu. Dementsprechend gab es wohl in den letzten und vor allem auch in diesem Jahr einige Beschwerden auf den Ämtern, von Joggern und Radfahrern, dass sie von grösseren Vögeln angegriffen wurden. Das ist kein Witz und kann äusserst schmerzhaft sein. Die Vögel fühlen sich durch das Tempo eines Joggers oder Radfahrers tatsächlich bedroht und greifen diese in der Brutzeit immer wieder an. Das ist Natur pur - sie verteidigen ihre Jungen. Normale Spaziergänger werden nicht angegriffen.

Vielleicht haben die Förster die wohl zahlreichen Anrufe von verärgerten Joggern einfach nur satt und versuchen über die ''Kollegen'' Schadensbegrenzung zu betreiben?

Bei uns wurde geschrieben, dass man vielleicht beim Joggen ein Käppi aufsetzen (wegen der recht scharfen Krallen der Greifvögel) und eventuell die Waldränder meiden sollte. Ansonsten hilft im Falle eines Falles ja auch Gas geben ;-)

Frohes Joggen!

Angelika
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.08.2013
Lach @Gentleman... jaja im Wald trägt so mancher ein Gewehr :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.08.2013
Du musst es so machen, das beide Ihren Spass haben....zieh ein Häschenkostüm an...dann hat der Jäger auch was davon...und Deine Geschwindigkeit erhöht sich eventuell....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.08.2013
Ich bin so frei und zitiere mal das Landesforstgesetz für NRW

§ 5 Zeitweilige Beschränkung des Betretungsrechtes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Aus Gründen der Waldbrandverhütung kann die Forstbehörde nach Anhörung der beteiligten Kreise und kreisfreien Städte durch ordnungsbehördliche Verordnung für bestimmte Waldgebiete zeitweilig
a) das Betreten, das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ausschließen oder
b) das Betreten auf die Wege beschränken und
c) die besonderen Befugnisse der Waldbesitzer nach § 3 in dem notwendigen Umfang einschränken.
(2) Zum Schutz der wildlebenden Tiere und aus Gründen der Jagdausübung kann das Betreten zeitweilig für die Zeit zwischen 17 und 8 Uhr auf die Wege beschränkt werden, wenn das Waldgebiet

1. durch den Erholungsverkehr stark in Anspruch genommen wird und
2. durch Wege und andere Einrichtungen für den Erholungsverkehr hinreichend aufgeschlossen

Heißt im Klartext, ja es kann sein das bestimmte Waldgebiete&Wege zeitweilig aus oben genannten Gründen gesperrt oder die Nutzung eingeschränkt werden. ABER nicht so wie es der Herr Jäger dir gerne verkauft hätte, sondern wenn dann für Alle aus Gründen der Sicherheit entweder des Waldes&seiner Bewohner oder auch aus Schutzgründen für die Erholung suchenden Menschen.
Joggen soll verboten sein, gehen nicht? Ich würde sagen, man muss nicht alles glauben was einem erzählt wird. Wenn du es genau wissen willst, ruf beim Landratsamt an, müsste die untere Jagdbehörde sein und evtl. interessiert die die Sache sogar.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.08.2013
Laut Landeswaltgesetz darfst du zu jeder Zeit zum Zwecke der Erholung den Wald betreten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.08.2013
wahrscheinlich läufst du so schnell, daß die Tiere denken, da kommt ein Feind;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.08.2013
Ich wurde von einem Jäger darauf hingewiesen , das Joggen zu bestimmten Zeiten im Wald verboten ist .
Ein amtliches Hinweisschild , das auf sowas hinweißt , habe ich bis jetzt noch nie gesehen .
Durch die schnelle Fortbewegung , würde sich das Wild bedroht fühlen .
Spazierengehen wäre erlaubt .
Nach meiner Meinung bedroht doch der Jäger das Wild .
Ich glaube auch , daß der Jäger die angebliche Verordnung selbst erfunden hat , als er mich sah .
Es war auf jedenfall kein Privatweg , da auch an jeder Abzweigung Wegweiser für Radfahrer und Fußgänger angebracht waren .