Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2012
...also soooo gefährlich war das "Halbwissen" nun aber auch nicht. Trotzdem bieten viele Autohäuser tatsächlich FREIWILLIG ein Rückgaberecht an. Es ist aber richtigerweise keine gesetzliche Vorgabe.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2012
um das gefährliche halbwissen hier nochmal kurz klarzustellen:
- 14tägiges rückgaberecht gibt es nur bei fernabsatz, also sachen die man im internet bestellt hat! sinn dieses gesetzes ist es, das man das objekt beim kaufabschluss nicht in der hand hält und so der kunde die möglichkeit hat das produkt überhaupt zu sichten bevor er es nicht wieder los wird.
- es gibt ein generelle widerrufsrecht auf alle kredite. finanzier ich mir fahrzeug kann man innerhalb von 14 tagen die finanzierung rückgängig machen. deshalb bekommt man normal das fahrzeug auch erst in 2 wochen ausgeliefert obwohl alles fertig wäre. kaufe ich das fahrzeug bar (oder finanziert über die eigene hausbank) hat man kein widerruf auf die rückabwicklung des fahrzeuges (da es den autohaus egal ist woher das geld kommt)
- 14tägiges rückgaberecht gibt es nur bei fernabsatz, also sachen die man im internet bestellt hat! sinn dieses gesetzes ist es, das man das objekt beim kaufabschluss nicht in der hand hält und so der kunde die möglichkeit hat das produkt überhaupt zu sichten bevor er es nicht wieder los wird.
- es gibt ein generelle widerrufsrecht auf alle kredite. finanzier ich mir fahrzeug kann man innerhalb von 14 tagen die finanzierung rückgängig machen. deshalb bekommt man normal das fahrzeug auch erst in 2 wochen ausgeliefert obwohl alles fertig wäre. kaufe ich das fahrzeug bar (oder finanziert über die eigene hausbank) hat man kein widerruf auf die rückabwicklung des fahrzeuges (da es den autohaus egal ist woher das geld kommt)
15.08.2012
danke für eure Antworten- habe jetzt beim Privatanbieter gekauft, da weiß man was man hat-nämlich NULL Garantie ;-))
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.08.2012
14 Tage Klausel gilt ausschließlich für Geschäft die nach dem Fernabsatzgesetz abgeschlossen worden sind. Bei verbrauchsgüterkauf (also dem Kauf eines beweglichen Gutes durch Nicht Kaufmann bei einem Kaufmann) wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht auf 12 Monate verkürzt.
Das Rücktrittsrecht von Hora Li wird nicht gesetzlich sondern vertraglich begründet sein.
Die Umkehrung der Beweislast erfolgt wie bei normalen Kaufverträgen (mit zwischen einem Kaufmann und einem Nicht Kaufmann) nach 6 Monaten. D.h.: Während dieser sechs Monate muss der Verkäufer Beweisen, dass die Mängel nicht durch ein Fehlverhalten des Käufers entstanden sind. Nach dieser Zeit kehrt die Beweislast um und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel nicht durch sein Fehlverhalten entstanden ist.
Es muss aufjedenfalle eine Nacherfüllung gedulded werden. Danach besteht das Recht auf Minderung oder Rücktritt auf den Vertrag. Das Rücktrittsrecht
Falls die Zeit durch den Händler verkürzt oder abgeschafft werden soll so muss dies bei einem Geschäft zwischen einem Nichtkaufmann und einem Kaufmann explizit vertraglich vereinbart werden, eine bloße Verlängerungs- oder Verkürzungsklausel in den AGB des Händlers ist NICHT ausreichend.
Gruß
Wolfi
Das Rücktrittsrecht von Hora Li wird nicht gesetzlich sondern vertraglich begründet sein.
Die Umkehrung der Beweislast erfolgt wie bei normalen Kaufverträgen (mit zwischen einem Kaufmann und einem Nicht Kaufmann) nach 6 Monaten. D.h.: Während dieser sechs Monate muss der Verkäufer Beweisen, dass die Mängel nicht durch ein Fehlverhalten des Käufers entstanden sind. Nach dieser Zeit kehrt die Beweislast um und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel nicht durch sein Fehlverhalten entstanden ist.
Es muss aufjedenfalle eine Nacherfüllung gedulded werden. Danach besteht das Recht auf Minderung oder Rücktritt auf den Vertrag. Das Rücktrittsrecht
Falls die Zeit durch den Händler verkürzt oder abgeschafft werden soll so muss dies bei einem Geschäft zwischen einem Nichtkaufmann und einem Kaufmann explizit vertraglich vereinbart werden, eine bloße Verlängerungs- oder Verkürzungsklausel in den AGB des Händlers ist NICHT ausreichend.
Gruß
Wolfi
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.07.2012
vom kauf kann man innerhalb 14 tagen nur zurück treten, wenn gavierende mängel auftreten, aber der händler muß die möglichkeit bekommen den wagen zu reparieren. anders sieht es aus, wenn der wagen als unfallfrei verkauft wurde und doch ein unfaller war. bei der garantie von 12 monaten muß man auch genauer nachlesen, da diese meistens kilometer bedingt einen eigenanteil fordert. also je mehr kilometer runter sind, um so höher der prozentualle eigenanteil. nur die kosten für die reperatur wird dann voll übernommen (arbeitslohn etc)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.07.2012
@Björn
Also wir haben gerade im Februar einen Jahreswagen gekauft und da war auch ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen möglich. Ist aber natürlich möglich, dass das bei Autos nicht generell vorgeschrieben ist.
Also wir haben gerade im Februar einen Jahreswagen gekauft und da war auch ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen möglich. Ist aber natürlich möglich, dass das bei Autos nicht generell vorgeschrieben ist.
@modernwiddow
Das Rückgabe / Widerrufsrecht gilt meines Wissens nur bei Fernabsatzverträgen.
Das Rückgabe / Widerrufsrecht gilt meines Wissens nur bei Fernabsatzverträgen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.07.2012
Wichtig ist, das du dir kein Fahrzeug kaufst, das der Händler im Kundenauftrag anbietet. Damit versuchen manche Händler, die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Ob das Fahrzeug dann wirklich ein Kundenauftragsfahrzeug ist, lassen wir dann mal hier so stehen.
Ich kenn die Masche halt hauptsächlich von Landmaschinenhändlern, die alte, verbrauchte Schlepper in Zahlung nehmen "müssen", da sie ja auch was neues verkaufen wollen. Für die Händler sind solche Rückläufer natürlich lästig, und sie versuchen, nach Möglichkeit, keine Altmaschine anzunehmen.
Ich kenn die Masche halt hauptsächlich von Landmaschinenhändlern, die alte, verbrauchte Schlepper in Zahlung nehmen "müssen", da sie ja auch was neues verkaufen wollen. Für die Händler sind solche Rückläufer natürlich lästig, und sie versuchen, nach Möglichkeit, keine Altmaschine anzunehmen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.07.2012
Meines Wissens gibt es da die gesetztliche Regelung und die sagt, dass auf jeden gewerblich verkauften Gebrauchtwagen 12 Monate Gewährleistung zu geben ist. Gleiches müsste für Widerruf und Rückgabe gelten... die Frist beträgt normalerweise 14 Tage.
24.07.2012
Das Auto soll beim Händler gekauft werden-nicht von Privat und auch kein Autohaus.TÜV und ASU wird gemacht.Gibt es für solch einen Kauf ein Rückgaberecht bei auftauchenden Mängeln?
Bitte nur Antworten die mir helfen;-)) ...danke!!
Bitte nur Antworten die mir helfen;-)) ...danke!!