Wechsel Arbeitgeber innerhalb ÖD
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Smalltalk

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.04.2016
danke an Euch,

ja ich denke auch, wer fragt, macht sich schlau.....
Macht einen besseren Eindruck, als nichts zu sagen.......

ich bin da einfach nicht mehr bewandert, nach über 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber hatte ich genau ein Vorstellungsgespräch im Jahre 1989, quasi anno dazumal.......
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.04.2016
Ich bin keine Personalrechtlerin, aber ich habe an zwei Auswahlgesprächsrunden teilgenommen bei meinen beiden neuen Kolleginnen und bei beiden Runden gab es Bewerberinnen, die sich danach erkundigt haben. Das kam bei uns keineswegs negativ o ä. rüber, sondern zeigte nur, wie viel Interesse vorhanden ist. und da wir eine Personalratsvertreterin jeweils dabei hatten, konnten die Fragen immer gleich geklärt werden.

Viel Erfolg
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
24.04.2016
Warum sollte man so etwas nicht beim Vorstellungsgespräch fragen können? Im regulären Arbeitsmarkt verhandelt man ggf. frei über sein Gehalt und verhandelt sich auch Vergünstigungen in den Vertrag. Eine Kollegin von mir hat jedes Jahr zur Wiesnzeit drei Wochen Urlaub um auf der Wiesn arbeiten zu können. Eventuell gibt es die Möglichkeit, bestimmte Dinge im Vertrag aufzunehmen die dir wichtig sind.
23.04.2016
Hallo Zaubersub,
Soweit ich weiß, wird Deine vorher geleistete Arbeitszeit insofern anerkannt für Jubiläumszeiten etc. Für die EG ist es sofern von Bedeutung, dass Du meist höher in der Stufe einsteigst, aber das hängt auch ein wenig vom Arbeitgeber ab.

Du solltest beim Wechsel aber zwingend darauf achten, dass Dein neuer Arbeitsvertrag am 1. des Monats beginnt, da Du nur einen Urlaubsanspruch für volle Monate hast! Viele Arbeitgeber nehmen gern den 2. oder einen späteren Zeitpunkt, damit für diesen Monat kein Urlaubsanspruch besteht. Auch ist es bei einigen so, dass sie eine 6 monatige Probezeit haben und Du in dieser Zeit keinen Urlaub genehmigt bekommst.

Ansonsten würde ich mal beim Personalservice der BA anrufen. Die können Dir da bestimmt eine genaue Auskunft geben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.04.2016
Soweit ich mich recht erinnere, sind hier auch ein paar Vertreter des öffentlichen Dienstes unterwegs.....

Ich stehe im Augenblick vor ein paar wichtigen Entscheidungen.
Kurzer Sachverhalt:
Seit 25 Jahren beim Arbeitgeber Bund,
jetzt besteht die Möglichkeit zu einem Wechsel. In diesem Fall Bundesagentur für Arbeit, die einen eigenen Tarifvertrag hat.

Mit dem Wechsel würde auch eine Höhergruppierung anstehen, aber bei der BA geht es nach Tätigkeitsebenen und nicht nach Entgeltgruppe. So schlau bin ich mittlerweile. Ich würde ja meinen alten Arbeitgeber im Rahmen eines Auflösungsvertrages verlassen und mit der BA einen neuen Arbeitsvertrag abschließen.

Für mich entscheidende Fragen sind im Augenblick, was passiert mit meiner bisher erworbenen Beschäftigungszeit ? Inwieweit werden meine Stufen anerkannt, ect.

Ich finde etliche § aber so richtig schlau bin ich nicht geworden. Hier vor allem der § 34 TVöD. Einen ähnlichen Passus habe ich im Tarifvertrag der BA nicht gefunden.

Die Beschäftigungszeit hat Bedeutung für
den Anspruch auf Krankengeldzuschuss,
die Zahlung des Jubiläumsgelds,
die Kündigungsfristen,
im Tarifgebiet West für den Ausschluss der ordentlichen Kündigung (die sog. Unkündbarkeit) sowie
im Rahmen des TVÜ bei den Überleitungs- und Besitzstandsregelungen für die bei Inkrafttreten des TVöD bereits beschäftigten Mitarbeiter.

Es sind natürliche gewisse Privilegien die ich mittlerweile erworben habe, aufgrund der langen Zugehörigkeit beim Arbeitgeber Bund.

Nächste Woche habe ich ein Vorstellungesgespräch bei der BA. Kann man solche Sachen fragen ? Mag jetzt naiv klingen, aber seit meiner Ausbildung hatte ich eine solche Situation nicht mehr.

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch hier auch schon einen Wechseln innerhalb des ÖD vollzogen.

Danke :-)