überzogene "berechtigte" Mahngebühren
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Smalltalk

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.05.2011
Normaler Weise werden Schulden unter 10 Euro nicht bearbeitet, da der Arbeitsaufwand höher ist. Jeder Steuerberater sagt dir...ausbuchen.
Und da du fristgerecht überwiesen hast, kann dir nichts passieren.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
na ich bin gespannt, wie das weitergeht, auf der Rechnung steht zahlbar 14 Tage nach Erhalt, ich habe den Gesamtbetrag angewiesen und Anteilige Gebühren für Beratungsdienst wurde auch an In-telegence weitergeleitet und auf deren Konto verbucht,was nun mit den Mahngebühren passiert, bleibt abzuwarten
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
@ Uthlande und vor allen Dingen ist Deine Herleitung der angeblich nichtstaatlichen Gebühren falsch. Gebühren basieren nämlich auch bei den Freiberufen auf staatlichen Regelungen, nämlich dem von Dir genannten RVG - und BRAGO, die übrigens auch noch gilt, nämlich für die Abrechnung von Altfällen. ;-)
@gentleman: ups, voll erwischt...hast recht, gibt keine BRAGO mehr, is jetzt RVG...hach, einmal gelerntes is' manchmal echt fest verankert im hirn :o)))))))))
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
grundsätzlich ist man mit der Rechnungsstellung in Verzug. Kommt dann darauf an, wie das Zahlungsziel dort steht...entweder sofort zahlbar oder in 14 Tagen oder was auch immer.
Ich möchte das hier nicht weiterführen, aber die BRAGO ( Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ) gibt es nicht mehr, genauso die anderen Gebührenordnungen für die freien Berufe wie GOÄ für Ärzte usw. Heute heißen die Honorarordnungen, ist alles der EU zum Opfer gefallen. Weiterhin muß eine Gebührenordnung mit einer hoheitlich beliehenen Aufgabe zusammenhängen, aber das ist alles Öffentliches Recht, das müssen wir hier nicht ausdiskutieren. Ich habe jedenfalls mit meiner Argumentation solche " Gebühren " noch nie bezahlt und nach Androhung einer Anzeige wegen Amtsanmaßung auch nie wieder etwas gehört von diesen tollen Firmen und Abzockern. Es gibt ja auch den sogenannten Wucher. Vielleicht hilft das dem TE weiter.
@björn:s. Antwort von smart ;o)

@gentleman: sorry, schon wieder widerspruch...die bezeichnung gebühr gibt es durchaus auch im zusammenhang mit nicht staatlichen stellen...es gibt mahngebühren, gebühren, die anwälte erheben können (s. BRAGO- Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte) etc....bei den steuern gebe ich dir aber recht :o)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
Dies ist unerheblich von der erbrachten Leistung. Dienstleistung, Waren etc.

Wesentlich ist eine offene Forderung zu einem verbindlichen, rechtswirksamen (Kauf)Vertrag.
@gentleman: "gebühren darf nur der staat nehmen, keine privatperson"

jede firma, die eine dienstleistung erbringt und eine rechnung dafür stellt, darf nach ablauf der angegebenen zahlungsfrist mahngebühren und verzugszinsen erheben

ob die gebühr in dem beschriebenen fall angemessen ist sei jetzt mal dahin gestellt

auch die einschaltung eines inkassounternehmens ist möglich - auch ohne vorherige mahnung-
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
Mein Ex Mann hat solche Forderungen dann immer entweder in Briefmarken oder in cent- Stücken geschickt...- dann überlegen die sich solche Briefe nämlich zukünftig! ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
Wenn sich Zahlung und Mahnung überschnitten haben, dann ist die Mahnung mitsamt den Gebühren doch eh hinfälllig. Ich bezahle NIE Mahngebühren einer ersten Mahnung. Ich gebe zu... ich bezahle öfter mal absichtlich erst auf den letzten Drücker, da überschneidet es sich bei mir schon dann und wann mal mit einer 1. Mahnung, Mahngebühren sind bei mir noch nie eingefordert worden, bzw. wenn, ignoriere ich das geflissentlich. Ist noch nie etwas nach gekommen.

Anders sieht es aus, wenn ich den Zahlungstermin selbst nach einer ersten Mahnung verschlafe und es kommt eine zweite. Dann beiße ich meist in den sauren Apfel und zahle dann die Mahngebühr mit, sofern sie verhältnismäßig ist... ist dann ja auch meine eigene Schusseligkeit gewesen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
ich glaub sogar mal gehört zu haben das beträge umter 10 euro nicht eingeklagt werden dürften. sicher bin ich mir nicht aber ruf mal bei der vbz an die wissen das genauer.
Gebühren darf nur der Staat nehmen, keine Privatperson. Du kannst aber die Dame gern mal beschäftigen. Laß Dir ihre AGB's schicken, natürlich mit Unterschrift eines Prokuristen. Oder des Vorstandes, dann kriegt sie jedesmal nen Einlauf.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
lach gentleman mir gehts ums Prinzip, die Rechnung beglichen und die Mahngebürh höher als der angemahnte Betrag....das kann nich sein...
Schick ihr schriftlich, daß Du nicht zahlen wirst, damit steht ihr nur noch die Klage offen. Sie darf dann noch nicht mal mehr mahnen. Da die Forderung vor dem Eintreffen der Mahnung bezahlt wurde und die erste Mahnung nicht kostenpflichtig sein darf, geht sie leer aus. Ich kann Dich verstehen, manchmal möchte man schon Terrorist werden, wenn man merkt, wie man terrorisiert wird. Ruf den Vorstandsvorsitzenden an, laber ihn zu.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2011
jetzt hab ich auch ma was und möchte von Euch wissen, wie ihr reagieren würdet

bin schon immer Telekom Kunde, bei diversen Service Nr. ist ein Fremdanbieter derjenige, der Forderung stellt und direkt mit der Telekom Monatsrechnung die Abwicklung regelt, Telekom hat e es in meinem fall verpeilt einen Betrag von 3.98€ an IN-telegence weiterzuleiten, Mahnschreiben und Zahlungseingang überschnitten sich in dem Falle
der Fehlbetrag ging auch bei IN-telegence ein

nun hab ich hier ein Schreiben von IN-telegence Beratungsdienste 3.98€ Mahnspesen 5€, hier stimmt irgendwie die Relation nicht und in einem Rückruf machte ich der armen Sachbearbeiterin unmissverständlich deutlich, sie könne gerne ein Inkasso Unternehmen beauftragen, um die 5 € einzutreiben, bzw. einzuklagen

wie seht Ihr meine Erfolgschancen???