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Zu diesem Thema gibt es 6841 Antworten

„Bernau bei Berlin“ (Pseudonym)

@QuerBerta
danke für deinen Vorschlag.
Auf dem Balkon oder im Garten wäre mir das zu öffentlich. Ich war das letzte Mal dabei und für meinen Vater ist diese Anhörung Stress pur (er kann ja nicht mehr sprechen, keiner weiß, ob er die Situation versteht und die Richterin ist total autoritär, gestresst und fuhr mich an, fuhr meinen Vater an und mein Vater wird eigentlich total bloßgestellt. Schreckliche Situation! Deshalb reagiere ich vielleicht auch so rigide, weil ich mich dafür einsetze, die Situation so geschützt wie möglich ablaufen zu lassen. Außerdem wird da entschieden, ob ich die Betreuung weiterhin bekomme oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird (sehr unwahrscheinlich, außer mein Vater erzählt irgendeinen Mist, den die Richterin falsch interpretiert).
Letzes Mal musste ich darum kämpfen, die Betreuung für zwei Jahre zu bekommen, weil die Richterin meinen Vater überhaupt nicht verstanden hat, aber auch nicht verstanden hat, dass er gar nicht weiß, was sie von ihm will und was diese fremde Frau in seiner Wohnung macht. Es war grauenhaft!
Deshalb ist auch für mich diese Anhörung Stress pur, besser wenigstens im geschützten Rahmen.

Erstmal ist das bis Oktober/November vertagt, juhuuu :))))) danach sehe ich weiter.

Gibt es hier noch andere, die so eine zweite Anhörung hatten; ich habe schon in einem Pflegeforum gefragt, aber bis jetzt ohne Erfolg...


sorry, ich glaube, ich schreibe mir hier gerade meine Sorgen von der Seele.

@Optimistin
Ich finde, du handhabst diese emotionale Aufruhr sehr gut, auch wenn es dich bestimmt sehr mitnimmt. Musst du denn dieses Treffen mit der Richterin und deinem Vater alleine durchstehen? Ich denke da an einen fähigen Hausarzt, der dann auch mal dazwischengehen könnte. Oder evtl. ein Rechtsanwalt. So, wie du die Richterin beschreibst, ist das ein unprofessioneller Umgang mit der Situation. Natürlich möchtest du sie aber auch nicht gegen dich aufwiegeln, klar, irgendwie brauchst du ja eine Entscheidung in deinem Sinne. Vll wäre da eine andere, neutrale Person hilfreich?

„Kiel“ (Pseudonym)

@Optimistin
Das kann ich total nachvollziehen, dass es für Deinen Vater und Dich eine schwierige Situation ist.
Es kann sein, dass ich da gerade nicht ganz verstehe. Sei nicht böse.
Ist es denn notwendig, dass Du Dich mit dem Gericht rumschlagen musst?
Für meinen Vater hatten wir eine Patienten-Verfügung mit Vorsorgevollmacht. Wir haben nie mit dem Gericht wegen Pflege zu tun gehabt.
Verstehe mich nicht falsch, es mag da auch verschiedene Vorschriften geben. Zumindest erschien mir die Richterin angesichts der besonderen Situation nicht sehr einfühlsam. Viel Kraft weiterhin 😊

„Münster“ (Pseudonym)

Das tut mir leid Optimistin :-((

Bisher kenn ich auch nur eine Erstanhörung und die war sehr gelassen und freundlich...(zum Glück!)
Vielleicht solltest Du Dir doch auch juristische Unterstützung suchen..??
Ich kenne es nur so dass Du schon seeehr fatale "Fehler" begehen müsstest, dass man Dir die Betreuerfunktion aberkennt.
Und wenn Du sicherer und weniger gestresst wärest, wäre es vielleicht auch für Deinen Vater entspannter..?
Ihr seid Euch ja recht nahe und ich bin mir sicher dass er Deine Gefühle/Stimmung liest und auch darauf reagiert..

Einfach nur ein paar Gedanken...ohne natürlich Deine Situation genauer zu kennen..

@ Optimistin ich kenne die Situation vom dir und deinem Vater nicht wirklich, aber da du scheinbar die Betreuung im Sinne von Personensorge übernommen hast, frage ich einfach mal (bitte nicht übel nehmen) hat dein Vater ein Pflegegrad und vielleicht sogar einen Schwerbehindertenausweiß? Dann musst du den Termin mit der Richterin nämlich nicht allein durchstehen. Du hast dann die Möglichkeit, dir Unterstützung von einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung zu holen, die dann als Fürsprecher für dich und deinen Vater fungieren.

„Bernau bei Berlin“ (Pseudonym)

vielen Dank! An die Möglichkeit einen Dritten miteinzubeziehen habe ich ja noch gar nicht gedacht! Ich war bei der Erstanhörung total unvorbereitet, hatte noch nie was mit dem Gericht zu tun und war sehr erstaunt darüber, wie die Richterin meinen Vater und mich in seiner Wohnung rumkommandiert hat.
Plötzlich war sein Esszimmer quasi ein Gerichtssaal. Sehr strange!

VdK scheint mir auch eine gute Anlaufstelle zu sein, werde mich mal informieren. Danke Sonrisa! Manchmal hilft ja schon ein Telefonat und entspannt.
Eigentlich denke ich auch, dass ich fast hundertprozentig wieder die Betreuung bekomme, weil das für das Gericht einfach weniger Arbeit darstellt. Wichtig wäre mir für die nächsten 7 Jahre, damit wir diese Situation nicht noch vel öfter haben.

@Herz
leider, leider, leider hat mein Vater keine Vorsorgevollmacht gemacht. Sonst hätte ich hier mit ihm das tollste Leben und könnte völlig frei für ihn entscheiden. So habe ich immer das Betreuungsgericht im Nacken, was aber inzwischen sehr viel entspannter ist als im ersten Jahr.
@Foxy
Pflegegrad hat er, aber keinen Schwerbehindertenausweis. Aber wie gesagt, die dritte person zur Entspannung, Entlastung und eventuell auch als Zeuge ist eine sehr gute Idee.
Mir schwebt der Hausarzt meines Vaters vor, der ist cool, humorvoll, hat Standing und lässt sich wahrscheinlich nicht so einfach rumkommandieren :).
Werde mich morgen gleich mal informieren, ob das möglich ist und was die Richterin dazu sagt.

Vielen Dank für eure Antworten und diesen Denkanstoß!

@Optimistin....ich kann deine Situation und die Emotionen gut verstehen. Man muss sich in diesen Situationen immer wieder daran erinnern, dass das Amtsgericht zum Schutze der Person handelt. Es ist wichtig die Situation immer wieder zu überprüfen. Leider gibt es unter den pflegenden Angehörigen auch schwarze Schafe oder Angehörige die im Laufe der Zeit der Belastung nicht mehr gewachsen sind.

Ich konnte durch ein Gutachten vom Neurologen eine zweite Befragung der zu Betreuenden Person verhindern. Der Neurologe beschrieb den gesundheitlichen Zustand und die daraus entstehenden Folgen. Vielleicht kann Dir ein Arzt ein Gutachten schreiben, in dem er auch die Beziehung zwischen Dir und Deinem Vater aufgreift. Dieses Gutachten würde ich einfach der Richterin/Rechtspflegerin zukommen lassen.

Wie lange Du Dich auf " Ich lasse keinen in die Wohnung solange es keinen Impfstoff betreff des Corona Virus gibt." berufen kannst ist fraglich. Vorallem da es zeitlich noch nicht absehbar ist. Die Richterin/Rechtspflegerin könnte DIr dies Nachteilig auslegen. So in der Weise die Tochter läßt sich nicht in die Karten schauen, ist nicht Kompromissbereit, keiner hat den Vater in letzter Zeit gesehen.

„Riedstadt“ (Pseudonym)

Optimistin - Ein Gutachten das die Beziehung zwischen ehrenamtl. Betreuerin und Betreuten mit aufzeigt in diesem Kontext - davon würde ich dringend abraten. Das kann mitunter zur Folge haben das die Betreuung an einen gesetzlichen Betreuer abgegeben wird je nachdem was drin steht. Wenn dann sollte sich das Gutachten nur damit befassen ob der Betreute grundsätzlich in der Lage ist einem Gespräch beizuwohnen. Allerdings - ich habe es noch nicht erlebt das ein Richter keine Anhörung durchführen kann weil der Betreute dazu nicht gesundheitlich in der Lage ist. Denn im Grunde muss der Betreute nichts machen außer da zu sein . Er müsste nicht mal die Fragen beantworten wenn er nicht will. Was mich wundert ist das die zweite Anhörung schon nach zwei Jahren angesetzt wurde. Das ist wirklich eine kurze Zeit. Das der/die RichterIn so pampig ist ist natürlich mega mist. Aber sie scheint gemerkt zu haben das Sie da zu weit geschossen hat denn sonst hätte sie nicht mehr angerufen und einen neuen Vorschlag für die Anhörung unterbreitet. Ich würde nochmal das Gespräch suchen mit der Richterin und schon deutlich sagen wie Du die erste Anhörung erlebt hast und was die Gründe sind für Ihr harsches Auftreten. Denn ein guter Draht zum Betreuungsgericht ist schon sehr wichtig. Vielleicht könnt Ihr nochmal neu anfangen und Unklarheiten aus dem Weg räumen. Eine dritte Person kann der Anhörung beiwohnen wenn der Betreute es letztlich wünscht. Da kann der Richter nichts gegen tun. Nur kurz zu meinem Hintergrund - ich war viele Jahre Berufsbetreuerin für einige Bezirke in OWL(NRW ). Die letzte Betreuung habe ich vor drei Jahren abgegeben. Im Moment bin ich noch ehrenamtl. Betreuerin für meinen Sohn.

„Puchheim“ (Pseudonym)

Ich kann Herbstlicht da nur zustimmen.
Ich bin genauso der bestellte Betreuer meines Sohnes da dieser behindert ist.
Ich hatte das erste mal den Richter hier in meiner Stube sitzen und sich die Räumlichkeiten ansehen lassen.
Ebenso mein Sohn in seiner gewohnten Umgebung sprechen zu können.
Das zweite mal nach 7 Jahren mussten wir ins Amtsgericht zu einer Richterin.
Das ganze dauerte 10 Minuten und es gab weitere 7 Jahre die Verlängerung,da sich an dem Zustand nichts ändern wird.
Es sind Menschen wie du und ich ,die aber schon sehr genau schauen.
Was ich aber in den Jahren getan habe....das ich in den Sozialverband eingetreten bin ...bzw mein Sohn.
So etwas wie eine Rechtsschutzversicherung für Behinderte die ihre Interessen vertretet.
Anwälte die Briefe aufsetzen und bei Behörden einem zur Seite stehen.
Das ist eine gute Sache und der Beitrag ist ein gering.
Ich habe die im Hintergrund und sie haben mir wirklich schon geholfen.

„Beckum“ (Pseudonym)

Allerdings - ich habe es noch nicht erlebt das ein Richter keine Anhörung durchführen kann weil der Betreute dazu nicht gesundheitlich in der Lage ist. Denn im Grunde muss der Betreute nichts machen außer da zu sein.

Wir haben ja auch alle noch keine globale Pandemie durchlebt - es ging doch darum, dass die Anhörung eine potentielle Gefahr für ihn darstellt, nicht dass er irgendwas tun soll, was er nicht kann - das ist doch etwas anderes, denke ich, bei allem Verständnis für die Arbeit der Behörden.

„Monheim am Rhein“ (Pseudonym)

Nur noch zur Info.
Der VdK vertritt einen erst nach 1 Jahr Mitgliedschaft unentgeltlich bzw aufgrund des Beitrages, den man zahlt. Je nach Region ist die Höhe etwas unterschiedlich zwischen 6-10 Euro pro Monat. Steuerlich absetzbar übrigens ;-)

Aber auch vorher habe ich die Erfahrung gemacht, daß man sich sehr nett Mühe gegeben hat, mich am Telefon zu "beraten". Das hat oft sehr geholfen, um nicht in Fallstricke zu geraten.

„Riedstadt“ (Pseudonym)

Miss Jenny , ich habe mich auf den Post von B-Engel bezogen ( sorry für nicht drinstehend). Rein aus dem bestehenden Kontext würde überhaupt kein Gutachten gebraucht denn das er zur Risikogruppe gehört kann sein Arzt bestätigen in kurzer Form bestätigen. Da braucht es kein Gutachten. Allerdings hinkt selbst das, denn man kann für Rahmenbedingungen sorgen damit diese Gefahr minimiert wird.

B-Engel - Ein Gutachter wird in der Regel neutral und unvoreingenommen begutachten. Das bedeutet das Endergebnis steht nicht vorher fest. Es ist einfach ein Rat von mir. Sowas kann ( muss nicht) nach hinten los gehen besonders im Blick auf die offenbar schwierige Kommunikation zwischen Betreuer und Richter. Wenn also nicht gefordert vom Gericht muss das nicht thematisiert werden.

„Beckum“ (Pseudonym)

Ach so, danke - den Bezug hatte ich tatsächlich nicht verstanden.

„Bernau bei Berlin“ (Pseudonym)

Vielen, vielen Dank für eure Erfahrungen!
Komischerweise kam auf meine Frage in einem Pflegeforum bis jetzt noch keine Antwort, bzw. alle Eltern hatten vor der Pflegesituation eine Vollmacht ausgestellt.

Inzwischen sehe ich schon etwas klarer und denke mal, dass der Termin im Oktober/November unter Vorsichtsmaßnahmen stattfinden kann, damit die Richterin sieht, dass ich einfach nur meinen Vater schützen will, sonst nichts.

Ich weiß, letztendlich ist das Betreuungsgericht zum Schutz meines Vaters da und muss mich überprüfen. Genau das ist mein Problem, ich bin es einfach nicht gewohnt, überprüft und bevormundet zu werden :), mag ich so gar nicht.

Und mein Vater ist das leider auch nicht gewohnt und spielt so gar nicht mit, weil er natürlich gewohnt ist, in seiner Wohnung sagen zu können, wo es lang geht.

Deshalb war die letzte Anhörung auch so schwierig. 2 Alphamenschen und eine Person, die überhaupt keine Ahnung von ihrer Rolle hatte (ich) auf einem Haufen! :))))). Bis ich meinen Vater dazugebracht hatte, sich mit der Richterin an den Tisch im Esszimmer zu setzen und nicht die Richterin immer ins Wohnzimmer zu schieben, dauerte eine gefühlte Ewigkeit. Eigentlich war er total süß, wollte unbedingt, dass sie einen Kaffee trinkt und wollte ihr seine Gläser zeigen. Hat ihr ihre Jacke abgenommen, wollte ihr ihren Aktenkoffer tragen und bot ihr unseren "Gästeplatz" im Wohnzimmer an. Gentleman alter Schule halt! :))))
Die Richterin hat das irgendwie nicht verstanden, war total in Eile, total gestresst und immer wenn ich ihr erklären wollte, was mein Vater will, hat sie gesagt, ich solle still sein :)))))) (das bin ich ja schon gar nicht gewohnt), sie mache das schon.

Danach war mein Vater total sauer, aber immer noch höflich, hat ihr aber ständig widersprochen.

Inzwischen kenne ich meine Rolle als ehrenamtliche Betreuerin, werde mich brav fügen und zeigen, dass ich in allem mitspiele und hoffe damit meinem Vater zu signalisieren, dass alles in bester Ordnung ist.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Richterin das psychiatrische Gutachten meines Vaters kennt und deshalb weiß, dass er die ganze Situation einfach nicht versteht und dass er nicht mehr richtig sprechen kann. Sie hat ihm aber alles in totalem Juristendeutsch erklärt und wollte seine Zustimmung. Er hat dann irgendeinen Wortsalat gesagt, woraufhin sie mich anwies, das zu "übersetzen". Ich habe dann gesagt, dass ich das leider auch nicht verstehe.
Dann ging es um die Dauer der Betreuung, ich wollte 7 Jahre, woraufhin sie mich anfuhr "was Sie wollen steht hier nicht zur Debatte". Irgendwie hat sie dann einfach 2 Jahre festgelegt und meinen Vater gefragt, ob das für ihn in Ordnung sei. Er hat irgendwas mit " Ja, allerdings Wortsalat, Wortsalat" geantwortet und so waren es zwei Jahre.
Ist das ein normaler Verlauf so einer Anhörung?

Meine Angst, was, wenn jetzt mein Vater einfach mal "Nein" statt "Ja" sagt?
Kann mir dann die Richterin einfach die Betreuung nehmen und einen gesetzlichen Betreuer vor die Nase setzen?
Ich habe bis jetzt den Jahresbericht immer sehr, sehr gewissenhaft gemacht. Alle Unterlagen beigefügt und es geht klar daraus hervor, dass ich meinen Vater nicht finanziell über den Tisch ziehe. Das scheint mir mit die größte Sorge des Betreuungsgerichts zu sein. Ich wurde wirklich am Anfang sehr genau überprüft, jetzt läuft es lockerer,scheint mir.

Vielen Dank fürs Lesen, falls ihr noch Tipps für mich habt, bin ich sehr dankbar! Vor allem, weil ihr ja selbst betroffen seid und Ahnung habt. Ein totaler Glücksfall für mich! Danke!

@Herbstlicht
Liefen deine Anhörungen auch so komisch? Könnte ich mich irgendwie besser verhalten oder sollte ich noch etwas beachten? - Vielen Dank!!!

„Beckum“ (Pseudonym)

Ist das ein normaler Verlauf so einer Anhörung?

Ich hoffe nicht - das klingt schrecklich und absolut respektlos! Ihr Armen!

„Riedstadt“ (Pseudonym)

Optimistin - ok schmunzel... im Grunde hat die Richterin alles richtig gemacht. Abgesehen mal von Ihrer pampigen Art ( das ist sicher nicht die Regel) Sie muss ja schauen was er versteht und das geht nur wenn sie ihn anspricht und schaut was zurück kommt. Sie sagt dir dann schon wenn sie von Dir was hören möchte. Vielleicht hatte sie einen schlechten Tag, glaub mir das gibt es auch am Gericht. Meine Erfahrungen mit Richtern war eigentlich eher entspannt. Viel anstrengender fand ich immer den Austausch mit den Rechtspflegern... arrgh... eine Spezie die sehr sehr anstrengend sein kann. Aber zurück zu Dir - Ich glaube Ihr habt einfach einen schlechten Start gehabt. Geh nochmal zu und sprech das einfach an. Vor dem Gespräch. Klopf ab was Sie von Dir erwartet. Dann bist du auch entspannter und sicherer. Sie ist zuständig für die ehrenamtlichen Betreuungen ( in der Regel sind die Bereiche getrennt) und hat viele andere Angehörige sie vielleicht ebenso unsicher sind. Es ist nichts neues für Sie.

„Bernau bei Berlin“ (Pseudonym)

Danke Herbstlicht, auch nochmal für deine PN!!
Die Richterin hat also alles richtig gemacht; das habe ich mir schon fast so gedacht.
Es war einfach ungewohnt als total unbedachter Bürger, plötzlich auf einmal so etwas wie staatliche Autorität und Macht zu spüren. Damit war ich in dieser Form noch nie konfrontiert.
Wenn sie was von mir wissen will, dann fragt sie schon :))) genau so war es.

Ich war total unbedarft und naiv und wusste nicht, welche Aufgaben ein ehrenamtlicher Betreuer hat. Jetzt weiß ich es aber besser!
Danke Herbstlicht!

@ Herbstlicht.....ließ doch bitte meinen Post richtig.....wo habe ich geschrieben dass es ein Gutachter war der vom Amtsgericht bestellt wurde?
Ich habe geschrieben der Neurologe hat ein Gutachten geschrieben mit dem ich um eine weitere Befragung herum gekommen bin. Das heißt für dich nochmal ganz deutlich.....die Person war seit Jahren bei dem Neurologen in Behandlung, zu Letzt von mir begleitet. Ich habe den Arzt gebeten ein Gutachten zu meiner Unterstützung zu schreiben. Das habe ich dann freiwillig beim Amtsgericht vorgelegt.

„Bernau bei Berlin“ (Pseudonym)

@all
nochmal vielen Dank für eure Antworten! Ich sehe meine Möglichkeiten jetzt sehr viel klarer und habe auch nochmal meine Rolle als ehrenamtliche Betreuerin überdacht.

„Riedstadt“ (Pseudonym)

B-Engel .. ich hab mich überhaupt nicht auf dein Erfahrungsbeispiel bezogen sondern auf deinen Rat oder deine Idee in der Betreuungssache von Optimistin ein Gutachten erstellen zu lassen das unter anderem auch die Beziehung zwischen Ihr und den Vater thematisiert. Das halte ich einfach für nicht angebracht in der Situation. Warum hab ich ja schon erklärt. Aber - ist schlicht meine Meinung dazu

„Puchheim“ (Pseudonym)

Herbstlicht...das ist ja so unterschiedlich!
Ich finde das wirklich sehr interessant weil wir beide ja bekanntlich im selben Boot sitzen!
Ich habe jetzt den 3 Rechtspfleger diesmal eine Frau und alle waren äußerst entspannend.
Der Jahresbericht den ich ja jährlich abgeben muss wurde diesmal mit einen lieben Dank und netten Gruss schriftlich zur Kenntnis genommen.
Hatte ich auch noch nicht!!
Optimistin..
Sicher hat man immer die leichte Angst im Hinterstübchen...Was ist wenn die kommen und sagen
das funktioniert hier nicht!
Nur so als Beispiel.
Nur dazu müssen Fakten auf den Tisch und diese müssen sie erst einmal haben.
Wenn ich wirklich eines nicht dulde und auch nicht vor einem Richter das ich mir den Mund verbieten lassen.
Ich vertrete die Interessen meines Sohnes und die nehme ich ich ernst wie du deines Vaters.
Es gab bei uns mal Problem nach der Scheidung und es wurde sehr an meinen Sohn gezogen seitens meines EX.
So in etwas schlechte Mama.Das Betreuungsgericht wurde auf den Plan gerufen und ich hatte schlaflose Nächte.
Doch es wurde ein Puffer dazwischen gelegt.
Eine bestellte Amtsärztin nahm sich ganz viel für mich und beobachtet meinen Sohn seine Gesten und das Zusammenspiel zwischen uns.
Das sind wirklich geschulte Kräfte die noch mal hinter den Vorhang schauen wie ein Richter in 10 Minuten.
Das geht nicht mal so einfach eben ...von wegen hier gibt es jetzt Jemanden anderen.
Ich finde es persönlich ganz ganz wichtig das man etwas aus dieser ANGSTSCHLEIFE heraus kommt....was ist wenn die kommen!
Ich habe das mal angesprochen bei der Richterin und diese war total verwundert denn wie sie sagte das wäre überhaupt nicht ihre Intention!

Wir lieben die Menschen die wir betreuen und manchmal muss man das auch wirklich mal laut sagen und auch dürfen!

„Bernau bei Berlin“ (Pseudonym)

Swantje danke!!! genau diese blöde Angst im Nacken. Es ist irgendwie diese Unsicherheit nicht mehr alles selbst in der Hand zu haben und für mich ist die Verantwortung für einen Menschen zu haben, ebenfalls neu, weil ich keine Kinder habe.
Aber wie du sagst, ich muss mir immer vergegenwärtigen, dass das nicht so einfach geht, dass sie mir die Betreuung nehmen. Das hat mir Herbstlicht auch noch einmal klar gemacht.
Und ich werde nochmal mit der Richterin sprechen und ihr die Situation erklären, damit sie sie besser verstehen kann.

und ja zu deinem letzten Satz!

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