noch ein paar Fragen zum Mietrecht
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Smalltalk

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.08.2014
Die neue Adresse muss nur dann mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht - zB bei Forderungen, die der Mieter zu erfüllen hat - allerdings kann hier auch eine andere Adresse angegeben werden, wenn sichergestellt wird, dass zB die Nebenkostenabrechnung den ehemaligen Mieter erreicht. Eine Verpflichtung zur Angabe besteht nicht, da der Vermieter ja im Falle eines berechtigten Anspruches die Adresse auch über das Einwohnermeldeamt erfahren kann. Kostet a bisserl und kann auf den Mieter umgelegt werden. Eine Telefonnummer zur ständigen Erreichbarkeit musst du allerdings nicht angeben.
Allerdings hab ich vergessen, dass dies im Mietvertrag geregelt sein kann - dh dass du deine neue Adresse angeben müsst - und das wäre dann ein Vertragsbruch, da es nich unbillig ist, wenn dies in Verträgen vereinbart wird - also noch mal lesen.

Im übrigen bringen ihr abgesagte sammeltermine doch nix - sie will die Wohnung doch wieder vermieten??? Ob du sie haftbar machen kannst, wenn Wohnungsinteressenten Absagen oder nicht kommen, glaube ich nicht.

Übrigens gibt es noch eine Grauzone, in der sie durchaus in die Wohnung darf - wenn sie ihr Eigentum schützen muss - zB weil du ein Messie bist und sie kontrollieren will, ob du die Bude zerstörst oder zB Tiere hältst, obwohl nicht erlaubt. Aber um Grunde hast du Hausrecht.

Ehrlich gesagt, würd ich mir ein billiges Paycard Handy für Anrufe zulegen, ihr die Adresse der Eltern/Verwandten geben (ggf mit Begründung, dass du dort besser erreichbar bist, da du noch keine feste Wohnung hast) und ihr verschiedene Termine zur Besichtigung vorschlagen. Damit muss gut sein
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.08.2014
A) deine Vermieterin hat überhaupt kein Recht, deine neue Adresse zu erfahren - das geht sie nichts an.
Hier greift der Datenschutz. Sie erfährt deine neue Adresse auch nicht über Behörden oder ähnliches.

Und natürlich kannst du so viele Mietverträge abschließen wie Du willst.

Zutritt nur zu bestimmten Zeiten, die mit deinem Arbeitsverhältnisse vereinbar sind - allerdings musst du ihr auch die realistische Gelegenheit geben, die Wohnung mit Interessenten besichtigen zu können

Und nein, du musst ihr keinen Schlüssel geben - du bist der Mieter, hast Hausrecht.

Und wieso sollst du dich abmelden? Ist die deine Mutter? Du hast einen Vertrag mit ihr über die Anmietung einer Wohnung geschlossen, nicht deine Seele verkauft!

Zu den sammelterminen, die kurzfristig abgesagt werden würden - das weiß ich rechtlich gesehen nicht. Aber du kannst sich beim Mieterbund erkundigen, ggf auch bei Verbraucherschutz - auch hier müsste es eine zumindest grobe Beratung geben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.08.2014
Ihr habt mir Euren Antworten auf meine letzte Frage zu dem Thema so geholfen, dass ich Euch nochmals um Hilfestellung bitten möchte. Es sind nun bei meiner Vermieterin noch ein paar "neue Idee" gereift. :-( Selbst die Mietervereinigung greift sich am Kopf, aber gibt eigentlich nur knapp Antwort.

•Muss ich meiner Vermieterin meine neue Wohnanschrift bekanntgeben? Muss ich für sie ständig telefonisch erreichbar sein?
•Meine Vermieterin möchte nun, dass sie ungehindert Zutritt zur Mietwohnung haben kann, um Nachmieter reinzulassen. Einen Vorschlag für einen Sammelterminen an einem Samstag lehnt sie ab. So weit ich aus der letzten Beratung weiß, darf sie keinen Zutritt zu der Mietwohnung haben, so lange ich Miete bezahle? Und Termine müssen mit mir abgestimmt sein und mit meinem Berufsleben (Dienstreisen) vereinbar sein, oder? Nach wie vor möchte Sie, dass ich mich bei abmelden, wenn ich nicht zuhause bin - dies ist auch in einem Kündigungsverfahren nicht notwendig, oder?
•Des Weiteren drohte sie mir an, mir dann Sammeltermine anzuberaumen, die dann kurzfristig abgesagt werden könnten - dadurch würden mir hohe Kosten entstehen (Anreise etc...) Darf man Termine kurzfristige dann absagen?
•ich habe vom Einwohnermeldeamt erfahren, dass ich mich bereits Ende September abmelden kann und für meine Wohnung dann nur mehr die Kaltmiete (Oktober 2014) bezahlen muss. Ich kann so viele Mietverhältnisse aufrecht erhalten, wie ich möchte. Ist dies korrekt? hierzu benötige ich nicht die Zustimmung der Vermieterin, denn diese Abgaben gehen an die Ämter etc..

Hat jemanden von Euch hier schon mit der einen oder anderen Frage Erfahrung?? Weiß jemand was man da klugerweise tun kann? Ich bleibe keine Minute länger hier :-(( brrrrrrrr

Danke und lg