Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.08.2014
das mit der Polizei ist ein guter Tipp - das mache ich auch :-)))) SUPER TIPP
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.08.2014
Oh, eins meiner "Lieblingsthemen"...
Solche Vermieter hatte ich auch mal. Am liebsten wären sie täglich in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung herumspaziert und hätten die Schränke inspiziert.
Nachdem ich sie per Video-Überwachung dabei erwischt habe, habe ich das Schloss ausgetauscht und ihnen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch angedroht, sofern sie das nicht unterlassen.
Sie wollten aber natürlich für Notfälle wissen, unter welcher Nummer sie jemanden mit Schlüssel erreichen können....
Daraufhin habe ich den Schlüssel bei der nächsten Polizeidienststelle hinterlegt und den Vermietern die regionale Telefonnummer dieser gegeben.
Nach dem ersten vermeintlichen "Notfall", für den sie unbedingt einen Schlüssel brauchten, hatte ich dann endgültig meine Ruhe.... *g*
Ich kann jedem nur raten, niemals in ein Objekt zu ziehen, in dem der Vermieter wohnt. Vor allem nicht, wenn dieser Rentner ist!
Solche Vermieter hatte ich auch mal. Am liebsten wären sie täglich in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung herumspaziert und hätten die Schränke inspiziert.
Nachdem ich sie per Video-Überwachung dabei erwischt habe, habe ich das Schloss ausgetauscht und ihnen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch angedroht, sofern sie das nicht unterlassen.
Sie wollten aber natürlich für Notfälle wissen, unter welcher Nummer sie jemanden mit Schlüssel erreichen können....
Daraufhin habe ich den Schlüssel bei der nächsten Polizeidienststelle hinterlegt und den Vermietern die regionale Telefonnummer dieser gegeben.
Nach dem ersten vermeintlichen "Notfall", für den sie unbedingt einen Schlüssel brauchten, hatte ich dann endgültig meine Ruhe.... *g*
Ich kann jedem nur raten, niemals in ein Objekt zu ziehen, in dem der Vermieter wohnt. Vor allem nicht, wenn dieser Rentner ist!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.08.2014
DANKE super hilfreich :-) -Dankeee
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
SUPER !!! Ihr seid einfach toll! richtige EXPERTEN !! DANKeeeeeeeeeee
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
@Tizian
Grundsätzlich keine Besichtigung der Wohnung ohne vorherige Terminabsprache mit Dir.
Spontane Besichtigungen des Vermieters zum Zwecke der Weitervermietung oder dem Verkauf der Wohnung muss du als Mieter nicht hinnehmen. Eine Ausnahme besteht auch bei Besichtigungen aus anderen Gründen lediglich zur Abwehr von Gefahren für die Mietsache.
Bei der Terminierung der Besichtigung sind deine Belange als Mieters zu beachten. Du als Mieter kannst vorgeschlagene Termine durchaus mit guten Gründen ablehnen. Der angemessene Zeitraum zwischen Benachrichtigung und Besichtigung beträgt nach Ansicht der Rechtsprechung mindestens 24 Stunden (AG Köln, WM 1986, 86), kann aber beispielsweise bei einer besonderen beruflichen Situation (da Du ja viel Im Ausland bist)des Mieters auch deutlich länger sein (AG Münster, WM 1982, 282).
Sofern du als Mieter berufstätig bist, ist dies auch bei der Wahl der Zeiten für Besichtigungen zu berücksichtigen. Hier bietet sich eine Besichtigung in der zumutbaren Feierabendzeit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr an. Besichtigungen am Sonntag oder an Feiertagen muss du als Mieter grundsätzlich nicht dulden. Gleiches gilt für Besichtigungen zu unüblichen Besuchszeiten, beispielsweise sehr früh morgens oder nachts.
Die Rechtsprechung hat dac in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet .
Zwar kannst du als Mieter in Ausübung deines Hausrechts grundsätzlich dem Vermieter sowie den Mietinteressenten den Zutritt zur Wohnung verweigern, allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, dass sich der Mieter Schadenersatzforderungen, beispielsweise für die Kosten der Besichtigung und eventuelle Mietausfälle, aussetzt.
Die Durchsetzung der Wohnungsbesichtigung mit Gewalt oder unter Anwendung sonstiger Zwangsmaßnahmen durch den Vermieter kann zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Hoffe das es Für Dich ein wenig nachvollziehbar ist .
Lieben Gruß.
Grundsätzlich keine Besichtigung der Wohnung ohne vorherige Terminabsprache mit Dir.
Spontane Besichtigungen des Vermieters zum Zwecke der Weitervermietung oder dem Verkauf der Wohnung muss du als Mieter nicht hinnehmen. Eine Ausnahme besteht auch bei Besichtigungen aus anderen Gründen lediglich zur Abwehr von Gefahren für die Mietsache.
Bei der Terminierung der Besichtigung sind deine Belange als Mieters zu beachten. Du als Mieter kannst vorgeschlagene Termine durchaus mit guten Gründen ablehnen. Der angemessene Zeitraum zwischen Benachrichtigung und Besichtigung beträgt nach Ansicht der Rechtsprechung mindestens 24 Stunden (AG Köln, WM 1986, 86), kann aber beispielsweise bei einer besonderen beruflichen Situation (da Du ja viel Im Ausland bist)des Mieters auch deutlich länger sein (AG Münster, WM 1982, 282).
Sofern du als Mieter berufstätig bist, ist dies auch bei der Wahl der Zeiten für Besichtigungen zu berücksichtigen. Hier bietet sich eine Besichtigung in der zumutbaren Feierabendzeit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr an. Besichtigungen am Sonntag oder an Feiertagen muss du als Mieter grundsätzlich nicht dulden. Gleiches gilt für Besichtigungen zu unüblichen Besuchszeiten, beispielsweise sehr früh morgens oder nachts.
Die Rechtsprechung hat dac in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet .
Zwar kannst du als Mieter in Ausübung deines Hausrechts grundsätzlich dem Vermieter sowie den Mietinteressenten den Zutritt zur Wohnung verweigern, allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, dass sich der Mieter Schadenersatzforderungen, beispielsweise für die Kosten der Besichtigung und eventuelle Mietausfälle, aussetzt.
Die Durchsetzung der Wohnungsbesichtigung mit Gewalt oder unter Anwendung sonstiger Zwangsmaßnahmen durch den Vermieter kann zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Hoffe das es Für Dich ein wenig nachvollziehbar ist .
Lieben Gruß.
natürlich sagt sie das...............was sollte sie denn auch sonst behaupten.......
du bist verpflichtet *aber nur nach vorheriger vereinbarung* deiner vermieterin mit potenziellen nachmieter zutritt zur wohnung zu ermöglichen.ob nun nur in deinem beisein, dem beisein von deinen bevollmächtigten oder ihr mit ihren wohnungsinteressenten alleine, liegt voll und ganz bei dir. ratsam ist sicher, dass du initiativ einfach mehrere terminvorschläge an verschieden tagen zu verschiedenen uhrzeiten
machst. damit erfüllst du voll und ganz deine mieterpflicht und kannst die termine aber so legen, dass es auch bei dir passt.
also, d.h.kopf hoch, schultern zurück und tief durchatmen............es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird ;-) lass dir nicht so bange machen
du bist verpflichtet *aber nur nach vorheriger vereinbarung* deiner vermieterin mit potenziellen nachmieter zutritt zur wohnung zu ermöglichen.ob nun nur in deinem beisein, dem beisein von deinen bevollmächtigten oder ihr mit ihren wohnungsinteressenten alleine, liegt voll und ganz bei dir. ratsam ist sicher, dass du initiativ einfach mehrere terminvorschläge an verschieden tagen zu verschiedenen uhrzeiten
machst. damit erfüllst du voll und ganz deine mieterpflicht und kannst die termine aber so legen, dass es auch bei dir passt.
also, d.h.kopf hoch, schultern zurück und tief durchatmen............es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird ;-) lass dir nicht so bange machen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
1. dein vermieter darf deine wohnung nicht eigenmächtig betreten oder besichtigen , nicht einmal wenn eine kleine gefahr droht . in diesem fall muss der vermieter die polizei oder die feuerwehr rufen . ( ich vereinbare mit meinen mietern allerdings bei gefahr die wohnung betreten zu dürfen um schaden abzuwenden ) bei großer gefahr zb brand oder wasserrohrbruch sollte jemand in der lage sein , die wohnung auch in deiner abwesenheit zu öffen. vor allem wenn du ein paar tage abwesend bist .
2. dein vermieter muss einen besichtigungstermin zur weitervermietung mit dir absprechen . das sollte wenn möglich auch mal am wochenende möglich sein , damit berufstätige die wohnung besichtigen können.
3. der vermieter hat nicht das recht deine wohnung einmal im monat zu besichtigen , nur wenn die wohnung neu vermietet werden soll. dann darf er allerdings bis zu 3 x in der woche mit terminabsprache für ca. 30-45 min deine wohnung vorzeigen , natürlich solltest du oder eine vertrauensperson anwesend sein .
4. der vermieter hat nicht das recht einen wohnungsschlüssel des mieters zu verlangen.
2. dein vermieter muss einen besichtigungstermin zur weitervermietung mit dir absprechen . das sollte wenn möglich auch mal am wochenende möglich sein , damit berufstätige die wohnung besichtigen können.
3. der vermieter hat nicht das recht deine wohnung einmal im monat zu besichtigen , nur wenn die wohnung neu vermietet werden soll. dann darf er allerdings bis zu 3 x in der woche mit terminabsprache für ca. 30-45 min deine wohnung vorzeigen , natürlich solltest du oder eine vertrauensperson anwesend sein .
4. der vermieter hat nicht das recht einen wohnungsschlüssel des mieters zu verlangen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
Dann wird ihr Anwalt ihr das sicher schriftlich geben. Dann kannst du erstmal schauen, aus welchem Kaugummiautomaten er sein Diplom gezogen hat...
Du musst ihr keinen Schlüssel geben. Und Termine kann sie ausmachen wenn du da bist, wenn du sie nicht allein mit Fremden in deine Wohnung lassen möchtest. Das hat dir der Mieterschutzbund - wie du selbst schreibst - bestätigt. Und das sind auch Anwälte. Also, Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen.
Du musst ihr keinen Schlüssel geben. Und Termine kann sie ausmachen wenn du da bist, wenn du sie nicht allein mit Fremden in deine Wohnung lassen möchtest. Das hat dir der Mieterschutzbund - wie du selbst schreibst - bestätigt. Und das sind auch Anwälte. Also, Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
Das komische ist, dass jeder etwas anderes sagt oder überall etwas anderes steht. Ich war beim Mieterbund und die sagten mir natürlich auch, dass sie sich an mich halten muss, denn ich bin ja berufstätig. ABER sie sagt, sie hat auch einen Anwalt und der sagt, ich muss ihr einen Schlüssel geben und sie darf sich Nachmieter-Termine ausmachen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
Du kannst sie erstmal beglückwünschen, dass sie eine so gutmütige Mieterin hat(te), denn wenn sie ohne deine Erlaubnis die Wohnung betritt, auch wenn sie den Schlüssel hat, ist dies Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden. Und den Schlüssel musst du erst bei der Wohnungsübergabe zurückgeben - oder das alte Schloss wieder einbauen. Wie oft du Nachmieter und Besichtigungen akzeptieren musst, da wüsste ich auch keine Grenze. Aber auch hier sollte die Vermieterin vielleicht eher zwei Sammeltermine machen als 50 Einzeltermine...
Sonst kann ich mich auch Elgin anschließen: Mieterschutzbund kann hilfreich sein.
Sonst kann ich mich auch Elgin anschließen: Mieterschutzbund kann hilfreich sein.
Schau mal unter folgendem Link, da ist das ganz gut beschrieben.
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html
Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, weis aber aus eigener Erfahrung das der Vermieter das Recht hat die Wohnung mit Terminabsprache des Mieters mindestens einmal im Monat zu inspezieren und bei Wohnungsbesichtigungen mit potenziellen Nachmietern gibt es quantitativ keine Beschränkung, ausser in der Uhrzeit.
Du solltest dich vielleicht mal an die Verbraucherzentrale halten - die geben immer gute Auskünfte und sind auf dem neuesten Stand.
Du solltest dich vielleicht mal an die Verbraucherzentrale halten - die geben immer gute Auskünfte und sind auf dem neuesten Stand.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2014
Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem deutschen Mietrecht und Nachmietern?
Ich habe meine Wohnung gekündigt und meine Vermieterin ist sehr lästig. Sie wohnt über mir. Sie hatte einen Schlüssel und ging immer in die Wohnung. Ich habe dann das Schloss ausgewechselt . Sie wollte zwar einen Schlüssel, weil sie meinte, sie müsse immer reingehen können usw...
Nun habe ich die Wohnung gekündigt. Ich bin nicht immer da und vor allem viel auf Dienstreise im Ausland.
Wie oft und wann muss ich potentielle Nachmieter reinlassen?
Muss sie sich bei den Terminen nach mir richten?
Termin muss sie doch mit mir absprechen?
Muss ich ihr einen Türschlüssel überlassen?
Muss ich sie mit den Nachmietern reinlassen?
Wäre schön, wenn Ihr ein paar Tipps hierzu habt. Lg und Danke
Ich habe meine Wohnung gekündigt und meine Vermieterin ist sehr lästig. Sie wohnt über mir. Sie hatte einen Schlüssel und ging immer in die Wohnung. Ich habe dann das Schloss ausgewechselt . Sie wollte zwar einen Schlüssel, weil sie meinte, sie müsse immer reingehen können usw...
Nun habe ich die Wohnung gekündigt. Ich bin nicht immer da und vor allem viel auf Dienstreise im Ausland.
Wie oft und wann muss ich potentielle Nachmieter reinlassen?
Muss sie sich bei den Terminen nach mir richten?
Termin muss sie doch mit mir absprechen?
Muss ich ihr einen Türschlüssel überlassen?
Muss ich sie mit den Nachmietern reinlassen?
Wäre schön, wenn Ihr ein paar Tipps hierzu habt. Lg und Danke