Mal ne juristische Frage?
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bei google findet man mit z. B. [ käufer hat anzahlung geleistet und holt ware nicht ab ] oder [ käufer nimmt ware nicht ab ] oder [abnahmeverzug ] einiges. Dein Problem hatten andere auch schon - viell. findest Du doch noch einige sinnvolle Tips.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.09.2013
Oh Leutchen, macht das do nicht so kompliziert. Also ich denke, wenn da keine Rückmeldung mehr kam, ist das eh gegessen. Kurz und bündig - machs so, wie MaiKind das nochmal genau erläutert hat - viell. nur etwas einfacher, wie ichs beschrieben habe, smile - dann paßt das garantiert.
Ne Rechtsberatung hier einzuschalten finde ich etwas übertrieben, ganz ehrlich.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.09.2013
Erstmal vielen Dank für die Antworten, ich wird jetz erstmal ne schriftliche Mahnung per Brief schicken und abwarten.
Vielleicht hilft ja der erste Schnee was?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.09.2013
Das Amtsgericht bietet eine kostenlose Rechtsberatung durch wechselnde Anwälte/Rechtspfleger an. Vielleicht einfach mal da nachfragen
@Schorsch353: Auf Deine Frage wirst Du wohl nur von einem Anwalt eine kompetente und verbindliche Antwort bekommen. Triff Dich doch mal zu einer Erstberatung mit einem Anwalt, erfrage vorher aber die Kosten für eine Erstberatung. Im Idealfall kannst Du diese Kosten sogar von der Anzahlung abziehen.

Ein allgemeines Forum im Internet ist für einen verbindlichen Rat in dieser Sache eher ungeeignet.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.09.2013
Geldschulden sind Schickschulden, Waren sind Holschulden, so ist es vom Gesetzgeber festgelegt. Der Käufer ist in der Schuld seine Ware bei dir abzuholen, tut er das nicht, kannst du ihn 2x Mahnen, danach hast du das Recht weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Anspruch auf Schadenersatz hast du auf jeden Fall was die Unterbringung des Traktor angeht.
Veräußern kannst du den Traktor rein rechtlich gesehen NICHT, da es nicht mehr dein Eigentum ist, sondern lediglich in deinem Besitz, der Käufer hat schließlich den Traktor bezahlt.
Allerdings kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten sobald die 2te Mahnung unbeantwortet bleibt (was du ja tun würdest mit Rücküberweisung abzüglich der ebay Gebühren und Gebühren für die Unterbringung), danach tritt der Traktor wieder in dein Eigentum und erst dann hast du das Recht das Teil wieder zu veräußern.
Wenn du den Traktor noch einmal verkaufst bevor die 2. Mahnungen abgelehnt bzw. ignoriert wurde, dreht sich die ganze Sache um und der Käufer kann Dich auf Schadensersatz verklagen, da du sein Eigentum veräußert hast - wenn er dann noch gemein ist und sich mit Recht auskennt, treibt er den Schadenersatz in die Höhe, indem er Dir weitere Schadenersatzansprüche auflegt da er den Traktor ja nicht nutzen konnte.
So fern du bereits in deinen bisherigen Emails Fristen gesetzt hattest die nicht eingehalten wurden und das auch nachweisen kannst, würde ich noch einmal auf Nummer sicher gehen und eine weitere Mahnung aufsetzen. Aus der sollte klar eine Frist hervor gehen, bis zu der du eine Reaktion erwartest und in der auch zu lesen ist dass du, wenn keine Reaktion seitens des Käufers erfolgt, vom Kauf zurück trittst, Geld zurück überweist usw. Ebenfalls kannst du in dieser Mahnung Kosten für die Unterbringung des Traktors geltend machen, das hilft dem Verkäufer vielleicht auf die Sprünge zu kapieren dass das Ganze nicht so larifari ist wie er sich das vielleicht vorstellt. Generell kann man dir nur raten darauf zu achten das du wirklich alles lückenlos nachweisen kannst, die Mahnungen, die Fristen, die Rücküberweisung des Geldes usw. Denn sollte es tatsächlich später Ärger mit dem Käufer geben rettet dich das.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.09.2013
Natürlich. Da würd ich gar nicht lange rummachen. Würde noch ne kurze E-mail schreiben, nachfragen, ob das Teil noch gewünscht wird und nen Termin setzen, wenn bis dato nicht auf die Mail reagiert wird, wird der "Traktor" anderweitig verkauft und die Anzahlung zurücküberwiesen.
Fertig. Ist ja kein Problem, wenn du die Bankdaten noch hast.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.09.2013
Hallo zusammen, nun melde ich mich auch mal wieder zu Wort, war ja schon länger nur als Mitleser aktiv.

Da ich im Netz nicht das richtige gefunden habe, frag ich mal hier nach, ob sich da jemand auskennt.

Folgende Sache:

Im Mai dieses Jahres hab ich einen kleinen John Deere Rasentraktor mit Schneeschild bei ebay versteigert, ein paar Tage später wurde abgemacht, das die Hälfte des Kaufpreises angezahlt wird, was auch geschah. Der Rest sollte bei Abholung bezahlt werden. Nur ist es bis heute noch nicht dazu gekommen.

2 Termine, die gemeinsam abgemacht wurden, verstrichen ohne Reaktion, ans Handy geht keiner ran, auf Mails reagiert auch keiner.
Anfangs wurde von Zeitmangel gesprochen, mein Angebot, den kleinen vorbei zu bringen, gegen Kostenerstattung wurde abgelehnt.
Nun steht der kleine noch immer hier in Bayern, obwohl er schon lange in Berlin an einer Tankstelle auf den Winter warten sollte.

Die Telefonnummer der Tankstelle hab ich, und immer wenn ich da anrufe, ist eine Mitarbeiterin dran, die mir immer erzählt, das die Chefin grad nicht da ist, aber unverzüglich zurückrufen würde, was natürlich auch bis heut nicht passiert ist.

Der kleine Rasentraktor steht nun bei meinen Eltern aufm Hof, im alten Kuhstall, zusammen mit meinen anderen Rasentraktoren. Meine kleine Nichte, (9), die auch da wohnt, hat das Rasentraktor fahren als ihr grosses Hobby entdeckt, und seitdem brauchen meine Eltern so gut wie nie mehr eine Schubkarre in die Hand zu nehmen.
Egal, was gefahren werden muss, Holz für den Küchenherd, oder das gepflückte Obst, ausm Obstgarten usw., meine kleine Nichte fährt das alles mit Rasentraktor und dem Anhänger, den ich ihr dafür gekauft hab.

Natürlich kokettiert sie damit auch in der Schule, so das öfter mal Mitschüler(innen) da sind um da mit zu machen. Ein Vater eines Klassenkameraden würde den John Deere, der ja eigentlich verkauft ist, und in der Ecke verstaubt, weil tabu, gerne für seinen Junior erwerben.

Ebay hat das Angebot schon länger auf meiner Seite gelöscht, so das ich ausser Handynummer, E-Mail Adresse und der Strasse keine Angaben mehr hab vom Käufer

Im Ebay Angebot hatte ich allerdings vermerkt, das Artikel, die 2 Wochen nach Kauf nicht bezahlt und abgeholt sind, als nicht verkauft gelten und neu eingestellt werden.

Darf ich jetzt hergehn, und dem Käufer die Anzahlung, (abzüglich Gebühren) zurück überweisen, und den kleinen Traktor anderweitig verkaufen?

Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar,

Gruß Schorsch