Vom Kaufvertrag zurücktreten?
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Shopping und Bekleidung

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.08.2021
Das ist doch eine super Lösung PetraPan! Viel Spaß beim shoppen 😉
27.08.2021
Das Möbelhaus hat mir einen Einkaufsgutschein über die Differenz angeboten. Und da ich beabsichtige, mein Wohnzimmer aufzupeppen, hab ich angenommen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.08.2021
Ich muss ehrlich sagen, es kommt auf den eigentlichen Preis des Sofas an. Kaufe ich ein Sofa für 1000 Euro und ich sehe es online für 700 €, ist die Preisdifferenz natürlich heftig.
Kaufe ich ein Sofa für mehrere tausend Euro, wäre ich etwas zwiegespalten, denn ich gehe dann von einer vorherigen guten Beratung etc aus die mich vom Kauf überzeugt hat und die ich online nicht erhalten hätte, geschweige denn ein Probesitzen etc.
Hoffe auf die Kulanz des Verkäufers und ärgere dich nicht, wenn man dir nicht komplett entgegen kommt......der Einzelhandel vor Ort berät dich und bei Reklamationen hat man einen persönlichen Ansprechpartner.
PetraPan, ich würde versuchen, noch was am Preis zu verhandeln. Mit dem Hinweis, dass man das Sofa online 300 Euro günstiger entdeckt hat. Das wäre dann aber Entgegenkommen und Kulanz des Geschäftes.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.08.2021
Hallo PetraPan,
an dem Vertrag bist du gebunden. Du musst auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Vielleicht das Gespräch suchen?
Einige Geschäfte bieten ja eine Preisgarantie, den günstigsten Preis zu bieten.
25.08.2021
Hallo zusammen, heute vormittag habe ich in einem Möbelhaus vor Ort ein Sofa gekauft, Bezahlung zweigeteilt, ein Teil als Vorabüberweisung, ein Teil bei Lieferung. Das gleiche Sofa hab ich grad zufällig im Internet bei einem anderen Möbelhaus für 300 Euro weniger gesehen :-(

Gibt es eine Möglichkeit, von meinem heute getätigten Kauf noch zurückzutreten? Im Kaufvertrag steht
"Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware an seinen Auftrag (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden".
und
"Der Vertrag kommt schon vor Ablauf der Frist zustande, wenn
a) der Vertrag beiderseits unterschrieben wird,
b) oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (Vertragsangebot) erklärt
c) oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt."