Befristung von Gutscheinen
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Shopping und Bekleidung

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
Bei Gutscheinen ist es allgemein so daß sie (auch wenn sie befristet sind) niemals ihre Gültigkeit verlieren!
Nach "Ablauf" bekommt man dann eben das Geld zurück.

Da war doch vor paar Monaten die Sendung bei RTL: Die größten Rechtsirrtümer-dort wurde das gezeigt!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
Bei Groupon weiß ich es nicht, aber Daily Deal gibt kulanterweise das Geld zurück, wenn man sie ganz nett fragt. ;)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.08.2011
Wie ist denn das mit den Groupon-Gutscheinen? Die laufen ja auch aus nach 2-4 Monaten meist. Kann man die danach noch einlösen?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.07.2011
Solange es die ausstellende Firma noch gibt, kann man jeden Gutschein auch nach 5 Jahren oder später noch einlösen. Shcwer wirds nur wenn die Inhaber wechseln oder die Firma zu macht, dann hat man keinen Anspruch mehr.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.07.2011
so ganz richtig ist das mit 3 Jahren aber auch nicht - denn auch danach muss der noch eingelöst bzw. das Geld ausgezahlt werden!

Die meisten Firmen setzen ihn nur auf 3 Jahre, damit der Kunde ihn auch einlöst weil er meint er wird sonst ungültig.

Das geld dafür hat ja die Firma schon bekommen, darum ist es für die egal eigentlich, wann er eingelöst wird.

also immer hartnäckig bleiben und die vorgesetzten verlangen notfalls :)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.07.2011
naja, insofern es nich drauf steht, wie lange der gutschein gilt, dann sind das meistens drei jahre.

find ich übrigens jut, das du dich da so durch gesetzt hast mit den gutscheinen für deine kollegin :D
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.07.2011
Gutscheine sind schon ganz gut. doch man sollte sich vorher bei der Verbraucherzentrale mal kundig machen zu diesen Thema. Da kommen die wildesten Drehs heraus und den man Beschenkt hat schaut in die Röhre. Es gibt ja noch diese Gutschein -Aktionen von Groupon etc. das die dort ein Zeitlimit haben ist nachvollziehbar..
Wir haben für eine Kollegin gesammelt die mit Ablauf Juli in Rente geht. Von dem Geld wollten wir einen Gutschein bei den Verkehrsbetrieben in Nürnberg kaufen. Da Sie bis einschließlich November noch das bereits bezahlte Jahresabo hat, sollte sie Gutscheine für die 9-Uhr Mobicard ab Dezember bekommen.

Nun hat der Kollege beim Kauf nicht aufgepasst und die Gutscheine wurden bis Dezember befristet. Die VAG stellte sich zuerst stur und wollte nicht einsehen, dass sie das ändern müssen.

Eigentlich sollte es doch logisch nachvollziehbar sein, dass man nicht innerhalb eines Monats 3 Gutscheine für die Fahrkarten verbrauchen kann, wenn sie 30 Tage Gültigkeitsdauer haben. Zumal sie das Abo der Kollegin im System gefunden haben und die Angaben unsererseits auf Richtigkeit überprüft haben.

Der Beschäftigte der VAG meinte, dann sie könne die Gutscheine trotzdem im nächsten Jahr einlösen. Das ginge schon "so" in Ordnung. Ich ließ mich nicht darauf ein und trotz sehr langer Kundenschlange hinter mir, bestand ich darauf seinen Vorgesetzten zu sprechen.

Schließlich wurde die Frist der Gutscheine zähneknirschend bis Juli 2012 verlängert, nachdem ich damit drohte die Angelegenheit dem Rechtsanwalt unserer Firma zu melden. Der erklärte mir nämlich vorher, dass es nicht in Ordnung ist Gutscheine so knapp zu befristen, dass keine Einlösung möglich sei. Ist ein Gutschein nicht befristet, dann verjährt er 3 Jahre nach Ausstellungsdatum.

Eigentlich ist es eine Frechheit, dass die Gutscheine überhaupt befristet werden dürfen. Schließlich bekommen die Geschäfte das Geld bereits im Voraus und können damit arbeiten. Auf die ganze Summe betrachtet, dürfte das ein schönes Plus ausmachen.