Zwangsversetzung
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
Ich würde an deiner Stelle schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten oder mich an VERDI wenden um Klarheit zu bekommen. Bist du im öffentlichen Dienst tätig? Früher ,musste der PR einer Versetzung zustimmen, seit TVÖD ist das leider vom Tisch und man ist mehr oder weniger "Freiwild" für seinen Arbeitgeber. Kollegen von mir, die man versucht hat abzusägen, bekamen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit jeweils 1 Monatsgehalt als Abfindung , was jedoch dann auf dein späteres Arbeitslosengeld angerechnet wird....und muss voll versteuert werden......
@ Zitrone
Keiner von uns beiden kann hellsehen, aber weder Du noch ich wissen, ob vielleicht der BR aktiv geworden ist oder die TE mit einem Schulterzucken weggeschickt hat, oder, was viel häufiger vorkommt, auch die Wände Ohren haben, oder ob sich die TE ggü. Kollegen oder Vorgesetzten geäußert hat den BR aufzusuchen.....
Alles Spekulation, hat aber mit der von mir angeregten Lösung nur soviel zu tun, daß es in einem ungünstigen Fall eine negative Auswirkung für ein offenes Gespräch haben könnte....
@Chrisy...ich habe jetzt nicht alles gelesen, ist mir einfach zu viel. Aber nach deiner Schilderung, Fussion usw. geh ich davon aus, dass Verdi bereits gut mit den Angelegenheiten vertraut ist, die Betriebsvereinbarungen kennt und sicherlich auch weiß, wie die Klinik in bisherigen Fällen verfahren ist.

Da kann ich mich auch nur Aoxo anschließen...schnellstens zur Gewerkschaft gehen, dich beraten lassen und ggf. anwaltlich vertreten lassen.

Alles Gute!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
Glückssucher, was ist denn das für ein Unsinn. Ein Betriebsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird nur aktiv, wenn der Ratsuchende es möchte.
Nach Deiner Schilderung ist ganz klar davon auszugehen, daß Dein AG, aus welchen Gründen auch immer, Dich loswerden will. Aufgrund Deiner Betriebszugehörigkeit ist eine betriebsbedingte Kündigung ziemlich aussichtslos. Was macht man in solch einem Fall ? Man versucht den MA in eine Situation zu bringen, in welcher er selbst die Segel streicht, eventuell versüßt man ihm den Abschied mit einer kleinen Abfindung, zuviel würde ich an dieser Stelle aber nicht erwarten, da Du ohnehin nicht mehr sehr lange bis zur Rente hast, bei einer hohen Abfindung wäre der Spareffekt ja dahin...
Nun, was kann man Dir raten ? Ich vermute mal aus der Ferne kann keiner einschätzen wie gut oder schlecht Du die Dir gegebenen Aufgaben verrichtest und eine Selbsteinschätzung liegt sehr oft daneben, insofern kann man nur Vermutungen anstellen.
Ich an Deiner Stelle würde das Gespräch mit dem Personalverantwortlichen suchen (ich gehe nicht davon aus, daß das auch Dein Vorgesetzter ist) und die Karten offen auf den Tisch legen. Hoffen wir mal, daß durch einschalten des Betriebsrates nicht schon ein Konfrontationskurs eingeschlagen wurde und somit ein offenes Gespräch nicht mehr möglich ist.
Ich würde klar sagen, daß Du wohl gemerkt hast, daß man Dich loswerden willst, nach den Gründen fragen und versuchen mit dem AG eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Wie diese Aussehen kann, liegt an Deinen und den Vorstellungen des AG. Läßt sich auf diesem Wege keine Einigung erzielen, bleibt natürlich immer noch die Möglichkeit großes Geschütz aufzufahren, ob dieses aber Sinn macht, hängt vorallem von Deinem Arbeitsvertrag ab.
Natürlich sofort beraten lassen.

ich kann mir aber vorstellen, da sie schrieb sie arbeitet in einem KH, das der Vertrag auf den Hauptarbeitgeber steht, das ist bei uns auch so. Ich arbeite in der Firma und kann ich 80 Häuser versetzt werden, da ich keinen Arbeitsvertrag für mein jetziges Haus habe.
ja, unbedingt, der Gang zum Fachmann sollte sobald als möglich erfolgen.
Meine Schwerbehinderung (50 % damals) hat mir natürlich auch geholfen.
Es hieß ja in meinem Text auch bei einer evtl. ! Kündigung....
Na, Hauptsache Chrissie kann anwaltlich geholfen werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
@raimonda

Mein Einwand sollte auch einfach nur allen Mitlesern klar machen, daß man nicht einfach so ne Abfindung bekommt. Ich sehe solch eine Anspruchshaltung halt immer wieder und Abfindungen werden ja nur dann für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, wenn dies auch gerechtfertigt ist... Darum erstmal nicht mit Zahlen und möglichen Luftschlössern um sich schmeißen.



Hier gehts ja auch erstmal "nur" um eine Versetzung und nicht um eine Kündigung. Eine Versetzung ist in der Regel nur möglich, wenn der neue Aufgabenbereich gleichwertig ist und der Qualifikation des Mitarbeiters entspricht. Und hier hat ja Chrissy schon ihre Bedenken geäußert.

Und Herjehminee (Hermia) hat nen guten Einwand gebracht. Solltest Du Schwerbehindert sein (GdB >50) oder eine anerkannte Gleichstellung haben, kannst Du Dich auch mit den Vertretern des Integrationsamtes unterhalten. Ist auch ne gute Idee.

Dir wird der Gang zu einem Fachmann allerdings nicht erspart bleiben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
Ich kann Dir nur raten, Dich sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und Dich beraten zu lassen. Nur so wirst Du Deine Rechte wahren können - das zeigt leider die Erfahrung.
@ Aoxo...
Das hatte ich auch nicht geschrieben. Sondern nur im Falle einer Abfindung soll Chrissie sich unbedingt fachanwaltlich beraten lassen, was machbar ist und was nicht.
Und natürlich setzt dies auch voraus, welche Betriebsvereinbarungen vorhanden sind und zu welchem Gewerbe der Betrieb gehört. Wenn nämlich keine Einigung - im Kündigungsfall - über die evtl. Abfindung erzielt wird, greifen auch noch die gesetzlichen Vorlagen, worüber dann allerdings das Arbeitsgericht entscheidet.
So ganz ohne Ahnung bin ich nicht, da ich mal - zwar vor sehr langer Zeit - lange Jahre im Betriebsrat war.
Chrissie sollte unbedingt zum Fachanwalt, der kann da sicher am besten helfen. Und zwar mit allen ihren Verträgen, die sie hat.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
wenn du einen behinderten ausweis hättest, wäre der integrationsfachdienst nch eine superanlaufstelle. die würden dich sogar vor ort vertreten ohne das dir da extrakosten entstehen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
@raimonda

Erstmal steht niemandem eine Abfindung zu. Diesen Grundsatz sollte man sich mal merken. Für die geleistete Arbeit erhält man Lohn & Gehalt.

Wenn man allerdings betriebsbedingt gekündigt wurde - und erst dann - kommt es darauf an, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung gehabt hätte und ob er jemanden noch beschäftigen möchte. Denn auf Abfindung klagen funktioniert nicht. Nur auf Widereinstellung kann man klagen.

Geht es nämlich einem Unternehmen schlecht oder werden bestimmte Arbeitsabläufte outgesourced, kann eine Kündigung auch rechtens sein und es kommt nicht automatisch zu einer Abfindungszahlung.

Auch die Höhe einer Abfindung wird nicht einfach mal so aus dem Ärmel geschüttelt. Auch hier wird geprüft, welche Betriebsvereinbarungen, tarifliche Verträge etc. zu Grunde liegen. Und dann kommt es noch auf das Alter und den Gerichtsstand an. Deshalb sollte man sich mit solchen Schätzungen zurück halten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
Chrissy, die Fusion beeinträchtigt Deinen Arbeitsvertrag nicht - es sei denn, Du hast zur Fusion einen neuen Vertrag unterschrieben. Ansonsten musst Du Dich nicht wegversetzen lassen. Ab zu einem guten Fachanwalt (wichtig!!) für Arbeitsrecht. Und viel Erfolg.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
Hallo Chrissy,

da Du (vermutlich) einen 25 Jahre alten Arbeitsvertrag nebst möglicher Zusatzvereinbarungen vorliegen hast, rate ich Dir ganz dringend, Dich entweder (falls Du Mitglied bist) an Deine Gewerkschaft zu wenden, oder Dir fachanwaltlichen Rat einzuholen.

Gerade bei so alten Verträgen kann es sein, daß Du gute Chancen hast, an Deinem derzeitigen Arbeitsort zu bleiben.

Aber ohne die Unterlagen gesehen zu haben, kann Dir hier kaum einer einen wirklichen Rat geben. Es kommt immer der individuelle Arbeitsvertrag inkl. der Zusatzvereinbarungen nebst Betriebsvereinbarungen nebst Tarifverträgen zu einem Gesamtbild. Und erst nachdem man sich dieses Bild gemacht hat, kann man eine Beurteilung abgeben.

Wenn Dich die Situation derzeit so stark belastet, dann solltest Du wirklich mit Deinem Arzt über eine Auszeit reden. In dieser Auszeit Dir dann fachkundigen Rat einholen und die weiteren Strategien planen.

Ich drück Dir die Daumen. Gerade auch weil Du im letzten Abschnitt des Arbeitslebens stehst.
Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer und diese sollte er auch ernst nehmen.
Hallo Chrissie,
bist du Beamtin oder Angestellte beim Staat?
Beamte sind weisungspflichtig, d.h., sie müssen da arbeiten, wohin der Staat sie schickt. Bei Angestellten sieht es allerdings anders aus. Nach 25 Jahren gibt es im Arbeitsbereich auch kein Gewohnheitsrecht.
Laß dich doch mal von einem Anwalt beraten, eine Beratung kostet ja - soweit du keine Rechtsschutzversicherung hast - nicht so sehr viel.
Damit du auch mal eine kompetente und unabhängige Meinung hörst.
Ich würde auf gar keinen Fall - wenn es denn eine Auflösung mit Abfindung geben sollte - mich mit der Höhe der Abfindung drücken lassen.
Nach so langen Jahren könnten dir ca. 3 Jahresgehälter zustehen. Ist nur eine Vermutung von mir, mußt du dich mal auch beim Anwalt am besten beraten lassen.
Ich hatte vor Jahren (1997) auch hoch gepokert mit meiner Abfindung und - da dieser Arbeitgeber mich loswerden wollte - gewonnen. Nach 19 Jahren Zugehörigkeit standen mit 2 Jahresgehälter zu und ich habe 2 1/2 Jahresgehälter bekommen und wurd mit sofortiger Wirkung freigestellt.
Ich hatte schließlich eine vollwertige Ganztagsstelle freigemacht.
Krankschreiben geht natürlich, wäre aber im Falle einer evtl. Abfindung nicht das Geschickteste.
Laß dich anwaltlich beraten und lehne nicht auf Anhieb die andere Arbeit ab. Hör dir auch vom Arbeitgeber die Alternativen an.
Vor's Arbeitsgericht ziehen ist immer sehr nervlich und langfristig. von daher ist eine "gütliche" Eingiung immer vorteilhafter.
Drücke dir mal die Daumen!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
@ Zitrone
Mein Dienstgeber war früher ein eigenständiges Krankenhaus, ist aber seit 5 Jahren durch Fusion ein Betriebsteil einer gGmbh. Also kann ich arbeitsrechtlich wohl nichts machen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
Hallo Chrissy, bindend ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ist dort genau beschrieben, wo dein Arbeitsort ist oder steht dort, dass der AG dich einsetzen kann, wo er es möchte ? Ist ersteres der Fall, kann er nur eine Änderungskündigung aussprechen, die Du nicht annehmen musst. Rechtlichen Beistand benötigst Du dann aber auf jeden Fall, da sollte dich auch der BR unterstützen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2012
Liebe RFler,
auch ich brauche jetzt mal Eure Hilfe. Ich arbeite seit 25 Jahren in einem Krankenhaus in der Patientenverwaltung und Information, die letzten 12 Jahre überwiegend im Aufnahmebüro mit Tagdienst. Vor einem Monat wurde dieser Arbeitsplatz aufgelöst und die Aufgaben anderweitig verteilt. Ich wurde "degradiert" und arbeite nur noch an der Rezeption im Spätdienst, obwohl alle anderen Kollegen im Wechseldienst (Früh- und Spätdienst) eingesetzt werden.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, daß ich in einem anderen Betriebsteil unseres Hauses in einer andren Stadt im Aufnahmebüro angelernt werden soll. Dieser neuen sehr umfangreichen Aufgabe fühle ich mich gesundheitlich und vom Alter her (bin 60 Jahre alt) nicht gewachsen. Das habe ich meinem Vorgesetzten auch so mitgeteilt und die MAV (Betriebsrat) eingeschaltet. Mein Vorgesetzter ist meinen Argumenten nicht zugänglich und die MAV macht mir auch wenig Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung.
Mein früherer Vorgesetzter gab mir die (vertrauliche) Information, daß mein AG beabsichtigt, mich mit einer Abfindung in der vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Ich vermute, daß diese Schikanen dazu dienen, die Abfindung zu reduzieren, kann dieses aber natürlich nicht beweisen.
Im Moment bin ich sehr ratlos und sehe als einzige Möglichkeit, mich krankschreiben zu lassen, was natürlich keine Dauerlösung ist.
Habt ihr einen Rat für mich?
Liebe Grüße
Chrissie