Zwangsversetzung

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 42 Antworten

„Waltrop“ (Pseudonym)

Außerdem weiß hier keiner, ob es ein Betriebsübergang nach 613a oder eine andere Form der Verschmelzung war. Jetzt ist es eine GmbH, was es früher war, weiß hier Niemand denn Chrissy äußert sich so garnicht mehr wie man sieht.

„Mulde“ (Pseudonym)

@Seaangel

Sie schreibt ausdrücklich Mitarbeitervertretung MAV und die gibt es nur bei der Ev. Kirche und der Diakonie...

„Mulde“ (Pseudonym)

Nein, Betriebsrat ist Betriebsrat, Personalrat ist Personrat, und Mitarbeitervertretung ist ein ebenso feststehender Begriff nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG EKD). Und Kirche und Diakonie können auch GmbH`s gründen, z.B. bei Krankenhäusern oder Altenheimen.

Glaub mir, ich arbeite bei dem "Verein" und bin in der "Mitarbeitervertretung"... ;-)

„Waltrop“ (Pseudonym)

Und weil Du denkst, das sie einem Tendenzbetrieb angehört, hat da kein Jurist Ahnung von... aha... was eine Weltanschauung...

„Waltrop“ (Pseudonym)

Naja, rein formell und im Lehrbuch steht Arbeitnehmervertretung ;o)
Aber wir wollen ja mal niemanden hier seinen Job streitig machen *hüstel*

„Waltrop“ (Pseudonym)

Aber der ist doch katholisch... Mischen die jetzt da etwa auch noch mit?

„Waltrop“ (Pseudonym)

Freikaufen? Bestechen? Ne Kerze anzünden ;o)
Oder den Mantel des Schweigens drüber ausbreiten... alles abstreiten...

Oder einfach nur so wie die Pinguine... immer lächeln und winken ;o)

„Mulde“ (Pseudonym)

Na was soll ich zu so viel Wissen noch sagen.... Am besten nichts mehr, denn die Threaderstellerin scheint ohnehin nicht mehr an einer Antwort interessiert zu sein...

„Mulde“ (Pseudonym)

Also ob die Damen das noch interessiert... Aber trotzdem Danke... ;-)

„Waltrop“ (Pseudonym)

@tom
Mit "die Damen" meinst Du wohl hoffentlich nicht mich. Denn dann müßte ich Dich auffordern mir die Stelle zu zeigen, an der ich an Deiner Ausführung gezweifelt habe.

„Mühlheim am Main“ (Pseudonym)

Nur mal nebenbei, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist weder mit den Besonderheiten einer gGmbH (gemeinnützige GmbH, deren Trägerin durchaus die ev. Kirche sein könnte) noch den diversen Folgen oder Nichtfolgen eines Wechsels von einem eigenständigen KH unter eine gGmbH überfordert. Ich würde mir wünschen, dass solche Sprüche wie "die Anwälte sind eh meistens damit überfordert" o.ä. nicht so pauschal in den Raum geworfen werden. Fachanwälte unterliegen strengen Anforderungen an Ausbildung, Fallzahlen und Fortbildungen und haben nachweislich Ahnung. Etwas anderes mag für "Interessenschwerpunkte" gelten. Darum ja der Rat, einen Fachanwalt aufzusuchen.

http://www.arbeitsrechtler-in.de/fachanwalt-arbeitsrecht-voraussetzungen.html

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=fachanwalt%20f%C3%BCr%20arbeitsrecht%20voraussetzungen&source=web&cd=1&ved=0CD0QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.rechtsanwaltskammer-ffm.de%2Fraka%2Frub_fortbildung%2Farchiv%2FFA%2520Fortbildung%2FMerkblaetterFA%2FArbeitsrecht.pdf&ei=ICdgUK2CE42Wswbm7oGYCQ&usg=AFQjCNEeoTKwWYq_OjJkWSRunZG5Xja-uA&cad=rja

„Waltrop“ (Pseudonym)

Danke @ ``<< Hauptstadtfrau >>``

Durchaus ist es auch möglich, daß Chrissy sich an den Rechtsbeistand der Mitarbeitervertretung ihres Arbeitgebers wendet. Denn dieser kennt den Betrieb ja schon, war möglicherweise bereits bei der Fusion beteiligt und hat etwaige Hintergrundinformationen durch die MAV zu dem Arbeitgeber vorliegen.

Und dieser Rechtsbeistand ist höchstwahrscheinlich sogar ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.