wohnung wurde gekündigt-muss ich 3 monate drin bleiben???
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.10.2010
Also, in deinem Fall übernimmt die ARGE nach § 22 die Doppelmiete.

Erfolgt ein Umzug auf Veranlassung des (kommunalen) SGB II Trägers oder ist er aus anderen Gründen notwendig/erforderlich, kann auch die Übernahme/Berücksichtigung nicht abwendba-rer Doppelt- bzw. Überschneidungsmieten (Wohnungsbeschaffungskosten) für die bisherige Wohnung erfolgen, wenn die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen nicht nahtlos aufei-nander abgestimmt werden können.
Die eventuelle Übernahme/Berücksichtigung von Doppelt- / Überschneidungsmieten beschränkt sich auf den Zeitraum der Kündigungsfrist ab dem frühest möglichen Kündigungszeitpunkt (Kündigungsfristen siehe § 573c BGB).
Weitere Voraussetzung für eine Übernahme/Berücksichtigung von Doppelt- / Überschnei-dungsmieten ist, dass es sich bei der neuen Wohnung um eine im Sinne des SGB II ange-messene handelt und der Anmietung zuvor zugestimmt wurde.
Doppelt- / Überschneidungsmieten sind nach herrschender Rechtsprechung den Woh-nungsbeschaffungskosten im Sinne § 22 Abs. 3 Satz SGB II zuzuordnen (so z.B. Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 08.06.1999 - 7 S 458/99 ? FEVS, 51, 127; Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2006 - L10 B 488/06 AS ? FEVS 58, 329).

Hoffe, das reicht. Wennn nicht, auf schriftliche Ablehnung bestehen und Widerspruch einreichen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.10.2010
@metari1982:

hätte dir, wie Maverick es bereits tat, auch einen Zwischenmieter empfohlen. Hierbei kann dein Vermieter, so glaube ich, auch nicht einfach nein sagen.

Du findest Zwischenmieter gerade bei Studenten oder auch bei Montagearbeitern z.B..
Da ich leider nicht weiß, ob du in einer Universitätsstadt wohnst kann ich das nicht beurteilen. Wenn das so ist, dann hast du gute Chancen, denn es gibt einige Studenten, die wegen dem Nachrückverfahren, holter die polter zum Studienplatz kommen und dann dringend eine Übergangswohnung suchen.
--> Würde dann einfach mal an der Uni einen Aushang machen, da melden sich bestimmt einige.

Aber ansonsten glaube ich auch, dass du zahlen musst.

Versuch mit ihm zu reden, vielleicht sind ja noch Renovierungsarbeiten zu machen oder so, sodass es für ihn auch schmackhaft werden könnte, dass du früher auszuziehst.
Scheinst im Moment eine schwierige Lebenssituation zu haben
--> Hoffe alles wird gut bei dir und deinem Sohn!;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2010
@maverick,das glaub ich kaum...und ich wüsst auch nicht wo ich jemanden finden sollte der für einen monat in eine wohnung zieht...
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19.10.2010
Vielleicht lässt er sich auch zu einem Zwischenmieter für den November breitschlagen, das habe ich bei einem Kumpel von mir mitbekommen - der war in einer ähnlichen Situation
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19.10.2010
ja, ich hoffe auch er lässt mit sich reden, aber bei geldangelegenheiten is ja leider mit den meisten nicht gut kirschen essen. sicher, wenn ich ihm sagen würde ich hätt ja auch drin bleiben können bis er mich rusgeklagt hat...dann kommt er so wahrscheinlich schon günstoger weg :) vielleicht sieht er das ja ein
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2010
Schau Dir mal § 573a BGB an, das Stichwort lautet Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst wohnt. Die Kündigung ist wohl in jedem Fall wirksam, schlimmstenfalls verlängert sich die Frist um drei Monate. Das ist aber das Gegenteil von dem, was Du willst.

Rein rechtlich hast Du gegen den Vermieter schlechte Karten. Aber reden hilft. Setze Dich mit ihm zusammen und rede über Deine Situation. Er wird wissen, dass bei Dir im Zweifel nichts zu pfänden ist und dass eine Räumungsklage pervers viel Geld und Zeit kosten würde. Ihm kann nur daran gelegen sein, dass Du freiwillig und schnell ausziehst. Das als Ausgangsbasis, sollte er ein offenes Ohr für Deinen Wunsch haben. Zumal der Nachmieter schon feststeht. Ich hoffe, Ihr findet eine gute Lösung.

Im Zweifel gibt es einen Beratungshilfeschein beim Gericht, und damit kannst Du einen Anwalt aufsuchen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2010
hm, also in dem einen bericht stand das eine zweizeilige kündigung nur wegen eigenbedarf wohl nicht gilt, es muss schon aufegführt sein waru eigenbedarf und wieso...ich hab aber nur so einen netten zweizeiler bekommen...muss dann wohl mal zum anwalt und das abchecken lassen...aber erst mal wart ich ab ob er nicht doch noch mal mit sich reden lässt
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19.10.2010
im mieterverein muss sie aber trotzdem mitglied sein
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19.10.2010
@laluna, hab mir den bericht im focus mal durchgelesen, also ich wohne nun in einem 2-familienhaus, also im 1.og, mein vermieter lebt unten im eg. also kann er mir hier im haus ja keine wohnung zur verfügung stellen als ausgleich und sein sohn soll hier einziehen, der wohnt nämlich momentan noch im keller :(
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19.10.2010
laluna, kann man denn so zu einem mieterverein hingehen? weil in irgendso einem schutzverein oder so bin ich nicht drin...
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19.10.2010
metarie, wenn du schreiben kannst, dann kann ich dir mal die telefonnumer vom arbeitslosentelefon hamburg geben. die beraten auch externe. können dir auf jeden fall sagen, ob das amt die kosten für beide wohnungen übernehmen muss. bei mir war es vor zwei jahren so. erst wollten sie mir das nur auf darlehensbasis gewähren, aber da es kosten sind, die man nicht merh zuück erstattet bekommt, wie z.b. die kaution, mussten sie das als leistung gewähren und da du unverschuldet in diese situation gekommen bist, müssten sie das bei dir auch. ansonsten einfach mal die rechtsberatung beim sozialgericht aufsuchen. erst mal den antrag beim amt stellen und wenn sie dir das nur als darlehen gewähren, dann unter vorbehalt annehmen, bevor du gar nichts hast und einen anwalt einschalten. da kannst du beim amtsgericht einen antrag auf rechtshilfe stellen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2010
mensch, das is ja echt doof...ich hoffe er lässt mit sich reden...weil woher ich das geld nehmen soll weiss ich nicht, und die andere wohnung sausen zu lassen wär sicherlich auch ein riesenfehler gewesen...
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19.10.2010
Rein rechtlich hast Du keine Chance, ich würde ein ruhiges offenes Gespräch mit dem Vermieter suchen... vielleicht lenkt er ein. Da auf Eigenbedarf geklagt wurde, fällt die Sache mit dem Nachmieter eh aus.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2010
Michael hat da leider Recht... Du kannst höchstens darauf hoffen, dass Dein Vermieter sich mit Dir einigt. Kannst Du ihm die Lage nicht nochmal in Ruhe erklären? Vielleicht lässt er sich ja wenigstens darauf ein, dass Du nur eine halbe Miete zahlst oder nur die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten. Sowas wie Wasser, Strom und Heizung nimmst Du ja nicht mehr in Anspruch und zumindest Strom und Wasser könntest Du schon kündigen. Heizung wohl eher weniger, weil Du als Mieter normalerweise verpflichtet bist, eine gewisse "Minimalwärme" in der Wohnung zu halten.

Echt doofe Situation... da sollte man meinen, dass die Vermieter wenigstens ein bissl menschlich sind, wenn man bis dahin ein vernünftiges Verhältnis hatte und aufgrund von Eigenbedarf kündigen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2010
Ich fürchte die wirst du zahlen müssen ! Dein Vermieter hat dir zwar gekündigt, wenn auch wegen Eigenbedarf, aber auch da greift ja die Kündigungsfrist ! Und deshalb wirst du müssen ! Auch "Nachmieter stellen" bringt nix, kann er ablehnen !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2010
hallo, ich bins mal wieder, diesmal mit neuem problem *genervt bin* mein vermieter hat mir wegen eigenbedarf zum 30.11.2010 gekündigt. nu hab ich letzten freitag ne neue wohnung gefunden, ganz in der nähe, gross, günstig, mein sohni muss kita nicht wechseln, amt hat problemlos zugestimmt, zum 1.11.2010 kann ich einziehen. nun sagt mein vermieter aber das ich für november für ihn auch noch miete zahlen muss. ich hab aber gedacht wenn ich gekündigt bin kann ich auch eher raus, weil so passgenau eine wohnung zu finden wär ja ein wunder gewesen, ausserdem wäre die neue wohnung die ich nun habe weg gewesen hätte ich noch einen monat gewartet. muss denn immer wieder neuer ärger kommen? bin echt grad gefrustet, alles war so toll, ich hab so ne sui wohnung gefunden und nun dies...wisst ihr wie das aussieht? muss ich wirklich die miete für november noch in der alten wohnung bezahlen????