26.10.2021
Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten und Auskünfte. Um das Thema abzuschließen: Ich habe jetzt für kommenden Dienstag einen Beratungstermin beim Anwalt. Wie bei so vielem im Leben ist Vorbereitung die halbe Miete.
26.10.2021
Wenn man sich für eine Ehe entscheidet, gehört Verantwortung für einander eben auch dazu.
Ich denke, dass das auch richtig so ist.
Daher finde ich auch die Regelung zum Versorgungsausgleich richtig und angemessen.
Am Ende einer Ehe sind die Emotionen oft negativ. Daher gibt es glücklicher Weise Gesetze die das regeln und auf einer fachlichen und sachlichen Ebene halten.
Mein erster Mann hat mich allerdings auch ne Menge Kohle gekostet. So spielt das Eheleben manchmal.
Ich denke, dass das auch richtig so ist.
Daher finde ich auch die Regelung zum Versorgungsausgleich richtig und angemessen.
Am Ende einer Ehe sind die Emotionen oft negativ. Daher gibt es glücklicher Weise Gesetze die das regeln und auf einer fachlichen und sachlichen Ebene halten.
Mein erster Mann hat mich allerdings auch ne Menge Kohle gekostet. So spielt das Eheleben manchmal.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.10.2021
Ich hatte die gleiche Situation, nur anders rum.
Mann, Arbeitnehmer, ich Kleinstunternehmer.
Wir hatten auch einen Ehevertrag: keine Unterhaltsansprüche, kein Erbe usw.
Real hat das aber bedeutet:
Bei der Scheidung findet trotzdem ein Versorgungsausgleich statt….d.h. er hat sogenannte Rentenpunkte an mich übertragen.
Mann, Arbeitnehmer, ich Kleinstunternehmer.
Wir hatten auch einen Ehevertrag: keine Unterhaltsansprüche, kein Erbe usw.
Real hat das aber bedeutet:
Bei der Scheidung findet trotzdem ein Versorgungsausgleich statt….d.h. er hat sogenannte Rentenpunkte an mich übertragen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.10.2021
Ich stell hier mal einen aktuellen Link zu dem Thema rein bevor ihr euch noch zerfleischt 😅
https://www.scheidung.org/verzicht-versorgungsausgleich/
https://www.scheidung.org/verzicht-versorgungsausgleich/
Es kann auf den Versorgungsausgleich sehr wohl verzichtet werden, wenn verschiedene Kriterien erfüllt werden, die hier aber wohl nicht zutreffen: geringer Ausgleichswert, Ehe bis 3 Jahre, ausreichende Altersversorgung, etc
Ansonsten gilt noch:
Ob nun im Ehevertrag oder einer entsprechenden Vereinbarung im Rahmen der Scheidung: Grundsätzlich können die Ehegatten sich auch zum Versorgungsausgleich relativ frei und einvernehmlich einigen.
Dabei kann es auch durchaus zulässig sein, wenn sie beim Versorgungsausgleich den Verzicht erklären.
Ein nachträglicher Sinneswandel kann einen solchen Ausschluss aber dennoch ggf. unwirksam machen, denn: Nicht jeder Verzicht ist auch wirksam.
Der Versorgungsausgleich zählt laut Bundesgerichtshof zu den Kernbereichen der Scheidungsfolgen und ist als solcher besonders schützenswert. Stellt sich bei Prüfung eines notariell beglaubigten Verzichts heraus, dass zum Beispiel der Verzichtende durch den Ausschluss erheblich benachteiligt ist, kann das Familiengericht den Verzicht auf Versorgungsausgleich auch für unwirksam erklären (aufgrund von Sittenwidrigkeit). Schlimmstenfalls kann dabei der gesamte Ehevertrag unwirksam werden.
Quelle: Scheidung.org
Ich würde das Thema mit dem Anwalt besprechen, der muss ja eh genommen werden.
Ansonsten gilt noch:
Ob nun im Ehevertrag oder einer entsprechenden Vereinbarung im Rahmen der Scheidung: Grundsätzlich können die Ehegatten sich auch zum Versorgungsausgleich relativ frei und einvernehmlich einigen.
Dabei kann es auch durchaus zulässig sein, wenn sie beim Versorgungsausgleich den Verzicht erklären.
Ein nachträglicher Sinneswandel kann einen solchen Ausschluss aber dennoch ggf. unwirksam machen, denn: Nicht jeder Verzicht ist auch wirksam.
Der Versorgungsausgleich zählt laut Bundesgerichtshof zu den Kernbereichen der Scheidungsfolgen und ist als solcher besonders schützenswert. Stellt sich bei Prüfung eines notariell beglaubigten Verzichts heraus, dass zum Beispiel der Verzichtende durch den Ausschluss erheblich benachteiligt ist, kann das Familiengericht den Verzicht auf Versorgungsausgleich auch für unwirksam erklären (aufgrund von Sittenwidrigkeit). Schlimmstenfalls kann dabei der gesamte Ehevertrag unwirksam werden.
Quelle: Scheidung.org
Ich würde das Thema mit dem Anwalt besprechen, der muss ja eh genommen werden.
Das ist soweit richtig...und genau deshalb ist der Versorgungsausgleich niemals Bestandteil eines Ehevertrages.
Übrigens im Versorgungsausgleich geht es nur um das Thema Rente. Genau danach fragt Belladonna.
Übrigens im Versorgungsausgleich geht es nur um das Thema Rente. Genau danach fragt Belladonna.
Seaangel, ich für mich nicht in Anspruch juristisch bewandert zu sein. Ich gehöre nur zu einem Kreis von Menschen die sich neuerdings geschieden haben. Mit und ohne Ehevertrag. Ich habe die Erfahrung gemacht, und die Urteile sind durch.....Eheverträge sind Grundgerüste. Erklärt ein Richter sie für unbillig haben sie eben keinen Wert mehr. Begründung im laufe der Ehe verändern sich eben auch Einkommen, Zugewinn Lebensmodelle. Mit unter hört ein Partner auf zu arbeiten, wird Krank, etc.....das verändert die Umstände unter denen so ein Vertrag ursprünglich mal geschlossen wurde. 2 Mal so erlebt, beide Mal konnte der schlechter gestellte Part am Ende besser da stehen, als im Ehevertrag ausgehandelt. Es wird also so falsch nicht sein.
Rente und Zugewinn sind nach meinem Kenntnisstand zwei unterschiedliche Paar Schuhe! Bezüglich der Rente habe ich mich nicht geäußert.
Rente und Zugewinn sind nach meinem Kenntnisstand zwei unterschiedliche Paar Schuhe! Bezüglich der Rente habe ich mich nicht geäußert.
Liebe Belladonna, was Herzenssucher und Tschiggi schreiben ist nicht richtig. Zum Thema Versorgungsausgleich gibt es nicht die Möglichkeit einer einvernehmlichen oder wie auch immer gelagerten Regelung.
Die beiden Rentenkonten werden für die Zeit der Ehedauer zusammengeschmissen und durch 2 geteilt. Jeder bekommt die Hälfte auf sein Rentenkonto gutgeschrieben. Das bedeutet in deinem Fall, dass von deinem Rentenkonto ein Betrag auf das Rentenkonto deines Mannes übertragen wird. Das ist im Familienrecht so festgelegt und nicht verhandelbar.
Der übertragene Betrag bleibt auf seinem Konto und fließt später in die Berechnung seiner Rente mit ein. Nur...falls er vor seinem Renteneintritt versterben sollte, dann...und nur dann, wird der Betrag auf dein Konto zurückgebucht. Sobald er auch nur eine einzige Monatsrente erhalten hat, bleibt das Geld auf seinem Konto.
Die beiden Rentenkonten werden für die Zeit der Ehedauer zusammengeschmissen und durch 2 geteilt. Jeder bekommt die Hälfte auf sein Rentenkonto gutgeschrieben. Das bedeutet in deinem Fall, dass von deinem Rentenkonto ein Betrag auf das Rentenkonto deines Mannes übertragen wird. Das ist im Familienrecht so festgelegt und nicht verhandelbar.
Der übertragene Betrag bleibt auf seinem Konto und fließt später in die Berechnung seiner Rente mit ein. Nur...falls er vor seinem Renteneintritt versterben sollte, dann...und nur dann, wird der Betrag auf dein Konto zurückgebucht. Sobald er auch nur eine einzige Monatsrente erhalten hat, bleibt das Geld auf seinem Konto.
22.10.2021
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe natürlich vor, eine "einvernehmliche" Scheidung durchzuziehen. Ich mache zur Zeit gute Miene zum bösen Spiel. Ich habe allerdings gemerkt, dass ich mich ständig ärgere und habe daher die Absicht, zunächst mal eine räumliche Trennung in Angriff zu nehmen bevor es mich gesundheitlich oder psychisch runter zieht. Wenn dann die räumliche Trennung statt gefunden hat, kann ich in Ruhe überlegen, wie ich den Rest für mich möglichst günstig gestalten kann.
Liebe Belladonna, Obacht vor Eheverträgen, die am Ende nicht das Papier wert sind. Vor allem wenn eine Partei deutlich mehr Einkommen erwirtschaftet hat. Solltest du jetzt nicht fair spielen, könnte es sein, dass dir dein Ex mit einem cleveren Anwalt einen Strich durch die Rechnung machen kann. Du hast nämlich, je nach dem wie lange eure Ehe dauerte eine Art "Fürsorgepflicht". Der korrekte Terminus fällt mir leider gerade nicht ein.
Das ist aber die Karte, die er spielen kann.
Herzenssucher hat es erklärt, dass wird aber nur klappen, wenn ihr da einvernehmlich an einem Strang zieht. Auch der Ehevertrag wird nur gültig bleiben, wenn dein Mann ihn nicht anfechtet.
Das ist aber die Karte, die er spielen kann.
Herzenssucher hat es erklärt, dass wird aber nur klappen, wenn ihr da einvernehmlich an einem Strang zieht. Auch der Ehevertrag wird nur gültig bleiben, wenn dein Mann ihn nicht anfechtet.
22.10.2021
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So ähnlich hab ich mir das fast gedacht. Es heißt also, eine:n gute:n Anwält:in finden. Und unter uns gesagt, mein Fast-Ex hat es nicht anders verdient.....
22.10.2021
Hallo Belladonna11, die Antwort muss Dir (leider) ein:e Anwälte:in geben. Es könnte im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung klappen.
Wobei ihr dann auf einem sehr niedrigen Niveau den Profit aus der Ehe (steuerliche Vorteile etc) privatisiert und durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich das Risiko der Allgemeinheit aufbürden, den Dein zukünftiger Ex wird ja im Alter komplett in die Grundversorgung gehen.
Wobei ihr dann auf einem sehr niedrigen Niveau den Profit aus der Ehe (steuerliche Vorteile etc) privatisiert und durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich das Risiko der Allgemeinheit aufbürden, den Dein zukünftiger Ex wird ja im Alter komplett in die Grundversorgung gehen.
22.10.2021
Hallo Ihr Lieben,
ich hätte da mal eine Frage: Ich beabsichtige, die Scheidung zu beantragen.
Ich bin bisher der finanzielle Versorger, mein Mann hat ein Kleingewerbe. Wir haben vor der Ehe einen norariell beglaubigten Ehevertrag geschlossen, in dem wir gegenseitig auf Unterhaltsansprüche verzichtet haben. Gemeinsame Kinder sind keine vorhanden. Weiß zufällig jemand, wie sich das mit meinen Pensionsansprüchen verhält? Mein Mann wird nur eine kleine Rente erhalten, da er seit über 10 Jahren wegen Arbeitslosigkeit das Kleingewerbe angemeldet hat und darüber keine Zahlungen an die Rentenkasse entrichtet.
ich hätte da mal eine Frage: Ich beabsichtige, die Scheidung zu beantragen.
Ich bin bisher der finanzielle Versorger, mein Mann hat ein Kleingewerbe. Wir haben vor der Ehe einen norariell beglaubigten Ehevertrag geschlossen, in dem wir gegenseitig auf Unterhaltsansprüche verzichtet haben. Gemeinsame Kinder sind keine vorhanden. Weiß zufällig jemand, wie sich das mit meinen Pensionsansprüchen verhält? Mein Mann wird nur eine kleine Rente erhalten, da er seit über 10 Jahren wegen Arbeitslosigkeit das Kleingewerbe angemeldet hat und darüber keine Zahlungen an die Rentenkasse entrichtet.