Verbraucherschutzwarnung für die Firma "I-Cases"
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.10.2013
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

Amtsgericht Königstein/Ts., 20.08.2013
Es liegt ein Insolvenzantragsverfahren seit dem 20.08.2013 um 10 Uhr vor.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter des betroffenen Unternehmens ist Herr RA Dr. R. S., Frankfurt am Main bestellt worden.

Mein Geld habe ich bis einschließlich 07.10.2013 nicht zurück erhalten. Im übrigen bestelle ich nie bei Ebay, da mir das zu unsicher ist. Der Joke geht auf meine Kosten. :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2013
Bei Ebay sollte man von Haus aus immer mit PayPal bezahlen, dann ist man auf der sicheren Seite, zwecks Käuferschutz bei nicht erhaltenen Artikel.

Auf Rechnung machen Heute nur noch die wenigsten Verkäufer, meistens nur Vorkasse, was ich als zu gefährlich sehe.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.10.2013
Ich lasse mich grundsaetzlich nur auf offene Rechnung beliefern. Hat im Netzzeitalter etwas gelitten unter der "Vorkasse/Paypal/Kreditkarte gleich abbuchen obwohl Ware noch nicht lieferbar"-Unsitte, die so um sich griff, aber ich habe bisher fuer alle zu beschaffenden Produkte ordentliche Firmen gefunden, die per Rechnung liefern (und zwar "richtige" Rechnung, kein zwischengeschaltetes Factoring). Interessanterweise liegen die meistens unserer Lieferanten, gerade bei Hardware, auch innerhalb der Preisstreuung bei Preisvergleichsseiten a la Geizhals, und das bei Einzelstuecken.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2013
Als Gläubiger kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen. Reagiert der Unternehmer nicht, wird eine Zwangsvollstreckung durchgeführt. Wenn ein Unternehmen insolvent ist, besteht immer das Risiko, dass ich das Geld nie wieder sehe.

Das eigentliche Problem ist, dass durch solche Negativbeispiele auch ganz seriöse Onlinehändler in Verruf geraten. Vorkasse leiste ich immer, weil das Unternehmen dann kein Ausfallrisiko hat.

Die Strafanzeige heißt, dass man eine strafbare Handlung anzeigt. Und mit dem Strafantrag wird eine Strafe beantragt. Die Polizei- und Justizbehörden prüfen bereits, ob eine Wirtschaftsstraftat vorliegt.

Und wenn ein Unternehmer einfach Waren anbietet, die er gar nicht zu den Preisen liefern kann oder nicht hat, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

Denn er schädigt andere Unternehmer damit, die 5 € mehr verlangen, aber durch das bessere Scheinangebot nicht zum Zuge kamen.
Meine Empfehlung: Anzeige wegen Betrug machen. Nimmt jede Polizeidienststelle auf und geht dann an die Staatsanwaltschaft. Mir ist vor Jahren das gleiche passiert. Genau genommen kümmert sich die Staatsanwaltschaft nicht um dein Geld, sondern nur darum ob eine Straftat vorliegt, aber solange du dein Geld nicht hast, ist der Verdacht schwerer auszuräumen. In meinem Fall war das Geld nach 3 Tagen wieder auf meinem Konto. Der Verbraucherschutz kann zwar andere warnen, dir aber nur sehr eingeschränkt helfen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2013
Der Shop läuft bei EBAY immer noch. Iregendwie unverstädlich. Es gibt viele gleichlautende Warnungen im Netz.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.10.2013
http://verbraucherschutz.de/i-cases-antwortet-nicht-mehr/

Liebe Mitglieder,

vor geraumer Zeit habe ich bei der obigen Firma einen Fernseher bestellt und Vorkasse geleistet. Die Ware wurde nicht fristgerecht geliefert. Deshalb trat ich vom Kaufvertrag nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist via Einschreiben zurück. Ich habe mein Geld binnen 30 Tagen nicht zurück erhalten.

Sollte jemand von Euch betroffen sein, teilt es einfach dem Verbraucherschutz kurz mit bzw. erstattet Anzeige. Eine Insolvenz wird bislang bestritten.

Mit freundlichem Gruß
Alphamännchen