Ok, @Berneck, das wußte ich nicht. Als mein Ex den Ehevertrag aufgesetzt hat, ging das noch.
im Jahr 2004 kippte die Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof entschied: Eheverträge, die einen Partner über Gebühr einseitig belasten sind sittenwidrig und damit unwirksam (BGH Az. XII ZR 265/02).
Nichtig sind außerdem Verträge, die zu Lasten eines Sozialhilfeträgers gehen,
sprich bei einer Erkrankung, die dann kein eigenes Einkommen ermöglicht.
Nichtig sind außerdem Verträge, die zu Lasten eines Sozialhilfeträgers gehen,
sprich bei einer Erkrankung, die dann kein eigenes Einkommen ermöglicht.
@Carinsche, auch gegenseitigen Unterhalt kann per Ehevertrag ausschließen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.07.2015
@Vreneli
Ich glaube wir haben an einander vorbei geschrieben ...Ich habe nicht gemeint das deine Anwältin so argumentiert, sondern das sie weiss das solche Vereinbarungen nicht gelten wenn einer der Exeheleute der Staatskasse "zur Last " fällt ...Ich weiss das aus eigener trauriger Erfahrung .Ich durfte nämlich auch ein halbes Jahr lang zahlen . Zur Zeit der Scheidung habe ich auch nicht viel verdient .Drei Jahre später aber schon......
Ich glaube wir haben an einander vorbei geschrieben ...Ich habe nicht gemeint das deine Anwältin so argumentiert, sondern das sie weiss das solche Vereinbarungen nicht gelten wenn einer der Exeheleute der Staatskasse "zur Last " fällt ...Ich weiss das aus eigener trauriger Erfahrung .Ich durfte nämlich auch ein halbes Jahr lang zahlen . Zur Zeit der Scheidung habe ich auch nicht viel verdient .Drei Jahre später aber schon......
Meine Anwältin argumentiert doch garnicht so! Wo liest du das denn ? In meinem Scheidung's Urteil vom Gericht steht es wörtlich so.
Da ich zum Zeitpunkt der Scheidung selbst nicht genug Einkommen hatte er aber berufstätig war kommt Unterhalt nicht in betracht.
Lg
Da ich zum Zeitpunkt der Scheidung selbst nicht genug Einkommen hatte er aber berufstätig war kommt Unterhalt nicht in betracht.
Lg
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.07.2015
Vorsicht , eine solche Vereinbarung gilt nicht, wenn der Exmann staatliche Leistungen beantragen muß. Man kann keine Vereinbarung zu Ungunsten eines Dritten (in dem Fall dem Staat bzw. den Sozialkassen) treffen.Das sollte deine Anwältin aber wissen .....
Hey steht bei mir auch so im Urteil. Kann also wirklich nicht verkehrt sein
11.07.2015
@Carinsche: bei meinem Ex und mir ist die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung bei der Scheidung ausgeschlossen worden - und auch beurkundet. Muss also doch gehen. *grübel*
Hallo , meine Anwältin hat mich beruhigt. Da ich zum Zeitpunkt der Scheidung ohne eigenes Einkommen war , gibt's keinen Anspruch. Sie hat jetzt mein Mandat und nimmt die Sache in die Hand. Lg
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.07.2015
So wie ich es verstanden habe, ist man nur dauerhaft Unterhaltspflichtig, wenn einem Eheteil DURCH die Ehe finanzielle Nachteile entstanden sind.
Also wenn z.b. einer von beiden wegen einem Kind seinen Beruf aufgegeben hat o.ä.
Also wenn z.b. einer von beiden wegen einem Kind seinen Beruf aufgegeben hat o.ä.
Das hilft dir jetzt nicht aber ich würde ausflippen!
Da würde ich lieber Stunden reduzieren als zu zahlen!
Da würde ich lieber Stunden reduzieren als zu zahlen!
08.07.2015
Man kann Unterhaltspflicht nicht ausschließen, das ist sittenwidrig. Lediglich Versorgungsausgleich kann mittels Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.07.2015
wenn die Krankheit schon zu eurer Ehezeit bestand, ist der Fall recht klar....und dein jetziger Ehemann zählt ja mir zur Gütergemeinschaft und somit hat er auch am Einkommen Anteil....und daran errechnet sich dann der Unterhalt .....war bei einer Freundin von mir so...aber eben andersherum....sie war psychisch krank und erwerbsunfähig...er zahlte nur Kinderunterhalt, aber keinen mehr für sie....sie wollte zum Amt und dort ging der Unterhaltsanspruch dann an ihren Ex weiter, obwohl die beiden auch schon seit vier Jahren geschieden sind. Die Krankheit bestand schon zu Ehezeiten...und sie ist in Therapie...ich glaube, das ist auch wichtig....er muss sicherstellen, dass er alles tut, damit es besser werden könnte...tut er das nicht, biste raus...
Ein sehr komplexes Thema. Hätte nie gedacht das so etwas auf mich zukommt. Vorallem das mein 2 Mann seine Finanzielle Lage darlegen soll , finde ich eine Zumutung. Lg
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.07.2015
Passt zwar nicht zum Thema ... aber mir hat dieser Tage jemand erzählt, dass Pflegeunterhaltsforderungen an drei Geschwister ausgesprochen wurden, die ihren Vater nie zu Gesicht bekommen haben und der jetzt im Pflegeheim gelandet ist.
da ich das soeben auch im Verwandtenkreis erlebe hier ein paar Infos:
http://www.scheidung.de/ausnahmefall-nachehelicher-unterhalt-wegen-krankheit.html
http://www.scheidung.de/zaehlt-beim-nachehelichen-unterhalt-das-einkommen-eines-neuen-partners-mit.html
http://www.scheidung.de/ausnahmefall-nachehelicher-unterhalt-wegen-krankheit.html
http://www.scheidung.de/zaehlt-beim-nachehelichen-unterhalt-das-einkommen-eines-neuen-partners-mit.html
Hallo , um es vorweg zu nehmen , zu der Frage oben habe ich schon einen Termin bei der Anwältin gemacht. Nun aber kurz zur Erklärung. Ich habe Post bekommen in dem mir angekündigt wird das ich womöglich Unterhaltspflichtig bin gegenüber meinem Ex Mannes ,weil der durch Krankheit kein eigenes Einkommen mehr hat. Kennt jemand so eine Situation ? Bei der Scheidung haben beide auf Unterhalt Ansprüche verzichtet. Selbst mein 2 ter Mann soll sich Finanziell nackisch machen. Ich bin seit 5 Jahren geschieden. Gruß Vreneli