Unterhalt für Eltern?
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.04.2011
Hy.

Ich würde es mal beim VDK Probieren.

Ich habe schon gehört, dass die einem gut weiterhelfen können.

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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2011
@Verena, da hast von Anfang an nach Erfahrungen gefragt. Ich habe zuerst spontan von meinen Erfahrungen berichtet.
Dabei bin ich die cholerische Ausdrucksweise von Knusper gewohnt, aber wenn du auch für gut befindest , dann tut es mir Leid daß ich mir hier Mühe gemacht habe, ich werde das nicht wieder tun.
Hallo

danke für die vielen Tips. ich werde jedem nachgehen. Nun wie geht es ihr. Im Pflegeheim sind alle Mitarbeiter freundlich, das Essen schmeckt ihr. Aber das ist auch schon alles.
Es ist nun mal so das in solchen Einrichtungen der Hauptteil der Bewohner demenz erkrankt ist.
Alles in allem ist es keine leichte Situation. Von heute auf morgen aus dem normalen Leben gerissen. Aber sie schlägt sich tapfer und wir alles hoffen das beste.

verena
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.04.2011
ich denke der tipp mit nem anwalt ist bestimmt nicht de schlechteste... im umgang mit behörden hat man oft eien "bringschuld", d.h. man muss dem amt nachweisen, dass bedarf besteht und kann nicht erwarten, dass man auf einem zustehende hilfen aufmerksam gemachte wird - am besten anwalt deines vertrauens nach einem kompetenten kollegen befragen - bestimmt hilft würde dir auch der deutsche blindenbund in solchen rechtsfragen hilfreiche tipps geben können - WIE geht es denn deiner mum mit dem ganzen - dass muss doch bestimmt der oberhammer sein?
Alles Liebe & Gute für Euch *daumendrück*
Hallo Verena, ein paar Links:

Interessanter Beitrag von Welt online:
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wirtschaft/article12441738/Entlastung-bei-der-Pflege.html

Beachte die Hinweise, auch Berechnungen von Ämtern AUF JEDEN FALL immer überprüfen zu lassen !

Falls du es selbst versuchen willst, gibt's hier eine Berechnungshilfe für die Ermittlung von Elternunterhalt, Schonvermögen und Versorgungslücke - die Änderungen der Selbstbehalte zum 01.01.2011 sind darin bereits berücksichtigt.
Download: http://www.anwaelte-du.de/download/Elternunterhalt.xls

Es gibt auch ein Forum Elternunterhalt, das darf ich hier nicht verlinken, aber mit Googles Hilfe wirst du das bei Bedarf schnell finden. ;o)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Ich weiß nicht obs hilft, aber erst kürzlich gabs zu d. Thema einen beitrag im wdr tv. Kann man sicher als suchbegriff auf d. Wdr homepage eingeben. Die gaben gute finanztipps...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Meine Oma, 86 Jahre, leicht dement, nicht mehr in der Lage, für sich selber zu sorgen, ist im vergangenen Dezember in ein "gehobenes" Pflegeheim gekommen. Eigene Rente: So um die 900 Euro. Kosten: Natürlich viel höher.

Bereits nach 4 Wochen kam vom Sozialamt ein Schreiben an beide Kinder, meine Mutter und meinen Onkel. Meine Mutter wohnt in einer Mietswohnung, die Bemessungsgrenze für das pfändbare Gehalt ist etwas über EUR 1500,--, der Rest wird eingezogen.
Bei meinem Onkel, mit eigenem Haus, aber derzeit ALG2-Empfänger, sieht die Sache anders raus. Die wollen tatsächlich prüfen, ob man da nicht doch was holen kann. Was aber eventuell auch mit ALG2 zu tun hat.

Ich würde mich auch erkundigen, ich denke aber, es hat Zeit, bis ihr vom Sozialamt wißt, was Sache ist. Es gibt ja sowas wie eine Einspruchsfrist etc.

Viel Glück und vor allem Glück für Deine Mutter, für die die Situation wohl wesentlich unangenehmer ist.

K.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Gentlemen, meine Zustimmung!
Ich bin vorher gleich zu meiner Bücherei gelaufen und habe folgende Ratgeber gefunden:

Jürgen Greß
Schwerbehinderung
Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern und Mobilität
Verlag C.H. Beck im Internet:http:/beck.de
ISBN:978-3-406-60258-0

HorstMarburger
Als Rentner alle Ansprüche voll ausschöpfen
Kranken-Pflege-Unfall und Rentenversicherung
Walhallau.Paretoria Verlag Gmbh& Co KG, Regensburg
ISBN 978-3-8029-3398-1

In meinem Umfeld hat es schon einen Fall gegeben daß durch Kosten eines Altersheims auf das Eigentum zugegriffen wurde.
Zutreffende Gesetze stehen im Familienrecht. Wenn ich diesbezügliches finde, werde ich es berichten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Wende dich einfach an das zuständige Sozialamt. Mach einen Termin mit dem Mitarbeiter, der Unterhaltsberechnungen durchführt. Damit hast du a) eine kompetente Beratung und b) gleich den Sachbearbeiter, der letztendlich über evtl. zu zahlenden Unterhalt entscheidet.

Ferner sollte deine Mama sofort einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl für blind beantragen. Damit hat sie Anspruch auf Leistungen nach dem Landesblindengeld. Den Antrag auf LaBli solltest du dir ebenfalls übersenden lassen.

Im übrigen gehört ein selbstbewohntes Einfamilienhaus zum Schonvermögen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
@Knusper, ich warte auf ein paar rechtliche Tipp's von dir,oder ein paar zutreffende Paragraphentexte, mit denen man etwas anfangen kann.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
@Verena, ich denke daß ihr mit Sicherheit schon alles unternommen habt, doch wollte ich nur noch sagen daß die in Deutschland führende Augenklinik in Essen ist.

Augenklink-Essen.de
Hallo Verena,

ich war einige Jahre in der ambulanten Pflege tätig. Damals war es so, dass eine Hauspflege im eigenen Haushalt möglich war, wenn der Patient mehr als die Hälfte des Tages allein sein konnte - die Hauspflege wurde für maximal 11 Std. 59 Min. bezahlt.

Eine Patienten musste nach einem Schlaganfall komplett betreut werden (waschen, ankleiden, Toilettengänge, füttern, kleine Haushaltstätigkeiten), was von 8 bis 20 Uhr geschah. Die Nacht über war sie allein im Bett und hatte ein Notfallrufgerät.
Die Dame hat sich in ihrer eigenen Wohnung sehr viel wohler gefühlt als in einem Pflegeheim, darum hatte die Tochter dies auch so entschieden.

Gute Ansprechpartner über eure Möglichkeiten, sind ambulante Pflegedienste und Pflegeheime.
Zum Thema Elternunterhalt generell kannst du auch hier mal schauen:
http://www.recht-und-friedlich.de/pages/elternunterhalt.html
Hi Verena!
Leider kann ich dir auf deine Frage "Unterhalt für Eltern" keine Auskunft geben, da ich hier nicht im Thema bin.

Aber ich möchte dich darauf hinweisen, dass deine Mutter (abhängig vom Grad der Sehbehinderung, aber lt. deiner Schilderung unter 2 %) Anspruch auf Blindengeld hat.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt - hier in NRW sind es derzeit etwa 470 EUR (zu beantragen über die örtliche Gemeinde) + ggf. ergänzende Blindenhilfe (um 110, 115 EUR, die wird beim Sozialamt beantragt).

Ich wünsch dir ganz viel Kraft für all das, was da jetzt auf euch zukommt. Schön, dass es deiner Mutter soweit besser geht und sie das Krankenhaus verlassen konnte. Was jetzt noch folgt... ihr werdet schon einen guten Weg finden - ich drück dir die Daumen!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Wow ich wünsche Dir, aber auch Deiner Mama viel Kraft. Ihr steht alle erst am Anfang. Gut, dass sie Dich hat! Wenn wir Dir hier ein wenig helfen können Dich auszusprechen oder "laut" über etwas nachzudenken, dann immer gerne.
KnusperCrunchy

nein wir wissen nicht woran es liegt. Vorher war sie gesund. Die Augenärzte konnten uns nicht sagen was es ist. Hat ganz alleine gelebt. Mit Hund, ist Auto gefahren und konnte sich selbst versorgen.

Nun ist alles anders. Vielleicht sollte ich alles auf mich zukommen lassen. wenn ich meine Zeilen so lese denke ich wichtig ist es nunächst das sie wieder zurück ins Leben findet. alles andere wird sich finden.
Danke für deine Postings.

Lg

verena
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Oh weh das klingt aber alles zusammen noch deutlich dramatischer als "nur " (schlimm genug!) blind. Also Pflegeheim würde bedeuten, dass es deutlich teurer wird und man nichts selbst auffangen kann.

Mich macht die Krankengeschichte stutzig. Weiß man, was es war? Hat sie sich MRSA eingefangen? Hat sie vielleicht vorher schon Pflege bekommen und da jemand geschlampt, sie mit was infiziert...?
KnusperCrunchy
Sie hat im Dezember plötzlich auf einem Auge nichts mehr sehen können. 100% blind. Sie bekam dann Cortison. Im Februar wurde sie ins Krankenhaus mit einer Lungenentzündung eingeliefert. Sie lag da fast 4 Wochen im Koma. Sie bekam dann einen Luftröhrenschnitt und ihr Cortison wurde abgesetzt, da die Antibiotika nicht wirkten. Nach dem sie wieder wach war und sprechen konnte haben wir dann feststellen müssen das sie auch auf dem 2 Auge erblindet ist. Jetzt ist sie zunächst mal im Pflegeheim. Sie kann zur Zeit auch nicht laufen. Ob sie jemals wieder alleine wohnen wird steht in den Sternen. Den optimalen Weg haben wir noch nicht gefunden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Südbadener kannst Du mal aufhören herumzupöbeln bitte? Und wilde Spekulationen herauszuplärren? Ich gebe zu, Du hast mich entlarvt, ich bin Hochstaplerin und war auf der Sonderschule. Ich glaube Du warst der Junge in der Nachbarklasse, den keiner mochte.

EDIT kann sich nicht verkneifen, Dir gute Googlefähigkeiten zu bescheinigen. Hättest Du doch gegoogelt, bevor Du was von glaubehausverkaufenblabla geschrieben hast. Denn in Deinem Link, den man mit geringfügiger Änderung (ein f zuviel) sogar benutzen kann, steht auch drin dass die eigene Immobilie nicht zu verwerten ist... :rolleyes:
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Es käme darauf an wie gut Ihr Euch versteht, wie weit Ihr auseinanderlebt, hast Du Geschwister, hast Du Kinder? Baut / kauft Ihr ein Ein- oder Mehrfamilienhaus? Gäbe es die Möglichkeit, der Mutter etwas behindertengerechtes in der Umgebung anzumieten und zB einmal die Woche mit ihr Einkaufen fahren, mit ihr spazieren gehen usw. und sie so mit zu versorgen?

Wie steht sie zu Blindenkursen? Integrationsmaßnahmen? Ambulante Maßnahmen, um sie zu schulen? Ist sie sozial eingebunden, hat sie Freunde oder gute Bekannte in ihrem Umfeld? usw. Das muss man alles berücksichtigen. Und wie gesagt je nach Ursache der Erblindung kann zB das Versorgungsamt auch noch mit heranzuziehen sein.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
@Verena
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=1544

Da habe ich einiges gelesen , vielleicht hilft dir das weiter.

Knusper, du gibst zwar vor studiert zu haben, doch angesichts deiner Ausdrucksweise kann ich dir das nicht glauben.
Doch daß du gerichtserfahren bist, das glaub ich dir.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2011
Wenn sie in einer gemieteten Wohnung lebt, kann sie ggf. ergänzende Sozialleistungen bekommen, ohne dass Ihr herangezogen werdet. Aber bei einer Versorgungslücke von 1.000 EUR ist Muskelhypothek gefragt.

Ist sie denn wirklich "nur" (natürlich ist das schlimm genug) blind? Ist sie komplett blind? Besteht ihr Bedarf dann nicht im Wesentlichen darin, dass sie ihren Haushalt führen muss (Wäsche waschen usw., einkaufen ...)? Was sagt das Versorgungsamt dazu?
Seaangel

ja das war mir von Anfang an bewußt das es auch hier keine genauen Antworten gibt.
Es sollte ja um Erfahrungen gehen nicht um genaue Berechnungen.

Am wichtigsten ist aber für uns eine neue Perspektive für unsere Mutter.

Gruß Verena
KnusperCrunchy

Meine Mutter ist 69 Jahre und bekommt nur eine kleine Rente. Sie wird wohl die Pflegestufe 2 bekommen. Sie ist Witwe
Für ca 2 Jahre wird sie demnach noch Selbstzahler sein, dann ist das Vermögen von ihr aufgebraucht. Ab dann entseht eine Versorgungslücke von ca 1000 Euro im Monat.