06.08.2016
Minijobzentrale wurde ja bereits angesprochen - ich würde in diesem Fall auf jeden Fall anmelden. Damit umgeht man auch die "Pflicht", dem Jobcenter etwas mitzuteilen....
Krankenkasse und Stundensatz: Die Krankenkasse hat sicher nicht von einem Stunden"lohn" sondern von einem Stunden"satz" gesprochen, d. h. von dem Betrag, den die Krankenkasse pro Stunde zahlt. Das entbindet m. E. den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, den Mindestlohn zu zahlen. Ich wäre da etwas kreativ bei der Arbeitszeitgestaltung.
Auf keinen Fall würde ich in einem Fall, in dem die Krankenkasse und das Jobcenter involviert sind, schwarz beschäftigen. Das fällt irgendwann auf und dann sind beide Parteien gelackmeiert.
Krankenkasse und Stundensatz: Die Krankenkasse hat sicher nicht von einem Stunden"lohn" sondern von einem Stunden"satz" gesprochen, d. h. von dem Betrag, den die Krankenkasse pro Stunde zahlt. Das entbindet m. E. den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, den Mindestlohn zu zahlen. Ich wäre da etwas kreativ bei der Arbeitszeitgestaltung.
Auf keinen Fall würde ich in einem Fall, in dem die Krankenkasse und das Jobcenter involviert sind, schwarz beschäftigen. Das fällt irgendwann auf und dann sind beide Parteien gelackmeiert.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2016
ganz ehrlich - ich arbeite in diesem Bereich und ja, würde ich - ganz einfach, weil ich Steuern bezahlen muss und ich der Ansicht bin, dass ein Sozialstaat nur dann funktioniert, wenn alle ihren Beitrag leisten.
Zudem darf ich dir sagen, dass durchaus auch Eltern anrufen, die ihre Kinder "anschwärzen" - von Nachbarn, Freundinnen, Ex-Partnern usw ganz zu schweigen.
Zudem darf ich dir sagen, dass durchaus auch Eltern anrufen, die ihre Kinder "anschwärzen" - von Nachbarn, Freundinnen, Ex-Partnern usw ganz zu schweigen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.08.2016
@all Vielen Dank für Eure Infos, die meiner Bekannten sehr weiter geholfen haben.
@Madam. Würdest du eine Verwandte beim AA "anschwärzen" ? ;-)
LG
@Madam. Würdest du eine Verwandte beim AA "anschwärzen" ? ;-)
LG
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.08.2016
Falscher Fehler ... Es ist für die Bekannte durchaus relevant ...
A) auch der Arbeitgeber kann eine Arbeitsaufnahme im Jobcenter mitteilen - Anruf genügt
B) sollte herauskommen, dass die ALGII Beziehern ihre Tätigkeit nicht bekannt gegeben hat, wird auch ermittelt, ob der Arbeitgeber sie evtl "schwarz" beschäftigt hat.
C) wenn der Arbeitgeber Sozialabgaben leistet, erfährt das Jobcenter früher oder später über den Datenabgleich mit der Bundesknappschaft von der Beschäftigung
D) gibt es immer den sorgenvollen Nachbarn, der eine anonyme Anzeige beim Hauotzollamt oder Jobcenter aufgibt - spätestens dann wird ermittelt.
Und wie bekannt, ist Steuerhinterziehungen keine Bagatelle - hier schaltet sich der Staatsanwalt ein und es gibt ein Ermittlungsverfahren. Und auch der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen endet vor Gericht.
A) auch der Arbeitgeber kann eine Arbeitsaufnahme im Jobcenter mitteilen - Anruf genügt
B) sollte herauskommen, dass die ALGII Beziehern ihre Tätigkeit nicht bekannt gegeben hat, wird auch ermittelt, ob der Arbeitgeber sie evtl "schwarz" beschäftigt hat.
C) wenn der Arbeitgeber Sozialabgaben leistet, erfährt das Jobcenter früher oder später über den Datenabgleich mit der Bundesknappschaft von der Beschäftigung
D) gibt es immer den sorgenvollen Nachbarn, der eine anonyme Anzeige beim Hauotzollamt oder Jobcenter aufgibt - spätestens dann wird ermittelt.
Und wie bekannt, ist Steuerhinterziehungen keine Bagatelle - hier schaltet sich der Staatsanwalt ein und es gibt ein Ermittlungsverfahren. Und auch der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen endet vor Gericht.
03.08.2016
Ob sie die Beschäftigung dem Jobcenter mitteilt, ist doch für deine Bekannte nicht relevant....aber.....sie schwarz zu beschäftigen sehr wohl!!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.08.2016
Nachtrag: Die Haushaltshilfe meiner Bekannten hatte ihr fest zugesagt, ihre Tätigkeit dem Jobcenter mitzuteilen. Aber ich weiß: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht LG
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.08.2016
Nachtrag: Die Haushaltshilfe meiner Bekannten hatte ihr fest zugesagt, ihre Tätigkeit dem Jobcenter mitzuteilen. Aber ich weiß: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht LG
@ Maiblümchen
Wenn man im Netz nachschaut, dann liegt das daran, dass dies kein Stundenlohn der Krankenkasse ist sondern lediglich eine Kostenpauschale für die Putzhilfe.
Da man als "Kranker" eine Zuzahlungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sind diese mindestens 5€ oder bei höheren Kosten werden 10% pro Kalendertag angesetzt.
Maximal jedoch 10€. Rechnet man das um auf die durchschnittliche Beschäftigung, dann kommt man auch auf realistische Sätze. Es ist keineswegs so, dass die Kasse ALLES übernimmt.
Sollte man eine Putzhilfe direkt über die Kasse beziehen und auch die Rechnung direkt an die Kasse gehen, dann werden diese 5€ pro Tag automatisch abgerechnet.
Kann man hier nachlesen:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Haushaltshilfe-172.html
Zum Thema "Schwarzarbeit" gibt es wohl nichts mehr hinzu zu fügen.
Wenn man im Netz nachschaut, dann liegt das daran, dass dies kein Stundenlohn der Krankenkasse ist sondern lediglich eine Kostenpauschale für die Putzhilfe.
Da man als "Kranker" eine Zuzahlungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sind diese mindestens 5€ oder bei höheren Kosten werden 10% pro Kalendertag angesetzt.
Maximal jedoch 10€. Rechnet man das um auf die durchschnittliche Beschäftigung, dann kommt man auch auf realistische Sätze. Es ist keineswegs so, dass die Kasse ALLES übernimmt.
Sollte man eine Putzhilfe direkt über die Kasse beziehen und auch die Rechnung direkt an die Kasse gehen, dann werden diese 5€ pro Tag automatisch abgerechnet.
Kann man hier nachlesen:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Haushaltshilfe-172.html
Zum Thema "Schwarzarbeit" gibt es wohl nichts mehr hinzu zu fügen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2016
Wie kann die KK einen Stundenlohn genehmigen der fast 3 € unter dem aktuellen Mindestlohn liegt? Da kann ja schon mal irgendwas nicht ganz stimmen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2016
Das ist Schwarzarbeit und diese ist verboten. Ich würde es über die Minijobzentrale anmelden, dann sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite.
Der versicherungstechnische Aspekt ist auch nicht zu verachten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2016
Also generell würde ich davon abraten dem Jobcenter irgendetwas zu verheimlichen.Irgendwie kommt es immer raus,wenn auch nur durch nen dummen Zufall..Die daraus resultierenden Sanktionen sind nicht zu verachten..
Ich verstehe total das man versucht sich etwas Geld "nebenher " zu verdienen und auch möglichst wenig davon abgeben zu wollen..Ich schliesse mich meinen Vorrednern an und denke auch das beste ist es das über die Minijob Zentrale laufen zu lassen.Was man als Hartz4 Bezieher dazuverdienen darf weiß ich leider nicht aber am Ende kommt die Pflegerin deiner Bekannten besser weg mit eventuellen Abzügen als das sie sanktioniert ohne etwas und vor einem Berg Probleme steht.Der Brief vom Hauptzollamt welches zu viel/zu unrecht gezahltes Geld zurückfordert ist noch das harmloseste..
Ich verstehe total das man versucht sich etwas Geld "nebenher " zu verdienen und auch möglichst wenig davon abgeben zu wollen..Ich schliesse mich meinen Vorrednern an und denke auch das beste ist es das über die Minijob Zentrale laufen zu lassen.Was man als Hartz4 Bezieher dazuverdienen darf weiß ich leider nicht aber am Ende kommt die Pflegerin deiner Bekannten besser weg mit eventuellen Abzügen als das sie sanktioniert ohne etwas und vor einem Berg Probleme steht.Der Brief vom Hauptzollamt welches zu viel/zu unrecht gezahltes Geld zurückfordert ist noch das harmloseste..
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2016
@Endlich Optimistin auch wenn man liest, dass 90% aller Haushaltshilfen schwarz beschäftigt werden (ging gestern durch die Nachrichten), sollte jedem klar sein, dass damit letztendlich 90% aller Arbeitgeber gegen geltende Gesetze verstoßen.
In dem vorliegenden Fall werden zusätzlich zur Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben auch noch Verstöße gegen die Hartz Gesetze toleriert.
Ich denke nicht dass Du hier im Forum an der richtigen Adresse bist um Hilfestellung zum Gesetzesbruch zu erhalten. Versuch es doch mal im Darknet, da findest Du vielleicht die richtigen Ansprechpartner ;-)
In dem vorliegenden Fall werden zusätzlich zur Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben auch noch Verstöße gegen die Hartz Gesetze toleriert.
Ich denke nicht dass Du hier im Forum an der richtigen Adresse bist um Hilfestellung zum Gesetzesbruch zu erhalten. Versuch es doch mal im Darknet, da findest Du vielleicht die richtigen Ansprechpartner ;-)
Wenn jemand eine Leistung vom Staat beziehen möchte, weil er OFFIZIELL nicht arbeitet, gibt es hinsichtlich der HEIMLICH ausgeführten Tätigkeit, doch eigentlich keine UNKLARE rechtliche Situation. Auch nicht für den mitwisser.
02.08.2016
Juristischen Kenntnisse habe ich keine, ich arbeite mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter in Maßnahmen zusammen.
Ich rate in diesem Fall, wie @Twinkel es bereits geschrieben hat, zur Anmeldung über die Minijob Zentrale. Damit sind alle auf der sicheren Seite. Man kann ziemlich sicher sein, dass so etwas früher oder später aufgedeckt wird.
Sollte die Bekannte Hartz IV bekommen, kann es sein das sie in eine Maßnahme des Jobcenters eingeteilt wird. Dann kommt sie z.B. zu so Menschen wie mir. Dort hat sie eine Anwesenheitspflicht. So Menschen wie ich haben durchaus Erfahrung und erkennen solche Aktionen recht schnell.
Vermutlich wird die Bekannte auch kein Hartz IV genehmigt bekommen, bevor sie nicht alle geforderten Unterlagen einreicht- also der Einkommensnachweis fehlt.
Über die moralische Einstellung und Abzocke des Staates in diesem Fall, möchte ich mich nicht äussern.
Ich rate in diesem Fall, wie @Twinkel es bereits geschrieben hat, zur Anmeldung über die Minijob Zentrale. Damit sind alle auf der sicheren Seite. Man kann ziemlich sicher sein, dass so etwas früher oder später aufgedeckt wird.
Sollte die Bekannte Hartz IV bekommen, kann es sein das sie in eine Maßnahme des Jobcenters eingeteilt wird. Dann kommt sie z.B. zu so Menschen wie mir. Dort hat sie eine Anwesenheitspflicht. So Menschen wie ich haben durchaus Erfahrung und erkennen solche Aktionen recht schnell.
Vermutlich wird die Bekannte auch kein Hartz IV genehmigt bekommen, bevor sie nicht alle geforderten Unterlagen einreicht- also der Einkommensnachweis fehlt.
Über die moralische Einstellung und Abzocke des Staates in diesem Fall, möchte ich mich nicht äussern.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2016
Eine Krankenkasse bewilligt eine Haushaltshilfe, setzt aber keinen Lohn fest. Da haben die meisten sozialen Dienste, die diese in der Regel stellen, feste Sätze von etwa 28 Euro pro Stunde. Die Krankenkasse setzt , wenn man nicht von der Eigenbeteiligung befreit wurde, lediglich den Eigenanteil fest und der kann zwischen 5 und 10 Euro am Tag betragen. Habe noch nie gehört, dass die Krankenkasse sowas macht, die Entscheidung fällt nur darüber, ob oder ob nicht bewilligt wird.. Übernimmt ein Verwandter die Haushaltshilfentätigkeit, oder Bekannter, dann wird die Entlohnung am vorangegangenen Gehalt festgelegt, ich glaube 60 % davon....
So weit, mein Kenntnisstand, leider aus selbstgemachter Erfahrung.
So weit, mein Kenntnisstand, leider aus selbstgemachter Erfahrung.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2016
Zitat aus Wikipedia:
Strafrecht:
Arbeitgeber, die die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer nicht zur Einzugsstelle abführen, machen sich nach § 266a StGB strafbar. Spezielle Bußgeld- und Strafvorschriften, insbesondere zur illegalen Beschäftigung von Ausländern finden sich zudem im 3. Abschnitt des SchwarzArbG.
Der Schwarzarbeiter begeht Leistungsbetrug (§ 263 StGB, § 9 SchwarzArbG), wenn er zu Unrecht Sozialleistungen bezieht, indem er seine Einnahmen aus Schwarzarbeit dem Leistungsträger nicht mitteilt.
Und du kannst 100% sicher sein, dass Hauptzollamt und Jobcenter das rauskriegen werden.
Ob deine Bekannte dann auch mit dran ist:
Ja, sie weiß es ja. Noch klarer und eindeutiger geht es kaum.
Strafrecht:
Arbeitgeber, die die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer nicht zur Einzugsstelle abführen, machen sich nach § 266a StGB strafbar. Spezielle Bußgeld- und Strafvorschriften, insbesondere zur illegalen Beschäftigung von Ausländern finden sich zudem im 3. Abschnitt des SchwarzArbG.
Der Schwarzarbeiter begeht Leistungsbetrug (§ 263 StGB, § 9 SchwarzArbG), wenn er zu Unrecht Sozialleistungen bezieht, indem er seine Einnahmen aus Schwarzarbeit dem Leistungsträger nicht mitteilt.
Und du kannst 100% sicher sein, dass Hauptzollamt und Jobcenter das rauskriegen werden.
Ob deine Bekannte dann auch mit dran ist:
Ja, sie weiß es ja. Noch klarer und eindeutiger geht es kaum.
Guten Morgen,
in dem Moment wo die Verwandte die Tätigkeit nicht anmeldet ist sie Schwarzarbeiterin.
In dem Moment in dem deine Bekannte sie bezahlt hängt sie strafrechtlich mit drin. Denn sie beschäftigt wissentlich einen Schwarzarbeiter.
Für deine Bekannte wäre es am geschicktesten sie würde ihre Verwandte bei der Minijobzen anmelden. Sie selbst kostet das nur wenig mehr (wieviel mehr kann man sich auf der Homepage auch durchrechnen), aber sie ist abgesichtert und die Verwandte dadurch versichert.
Der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Mein bestes Beispiel ist immer einer unserer ehemaligen Kunden.
Der gute Mann war weit über 90 und hatte seit mehr als 20 Jahren schwarz eine Polin.. 20 Jahre lang ging alles gut. Eines Tages stieg die Dame auf eine Trittleiter um die Vorhänge abzunehmen. Sie bekam einen Herzinfarkt, stürzte von der Leiter und brach sich das Genick.
Der Mann hatte mit weit über 90 noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals...
Das ist es nicht wert.
Und im Haushalt lauern viele Gefahren.
Sofern die Dame angemeldet ist kann deine Bekannte sie dann auch als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuer absetzen ;-) (kleiner positiver Nebeneffekt).
zur KK:
ja, die Stundenlöhne sind rechtens. Die Sätze werden regelmäßig überprüft und neu festgelegt (ja, zuwenig ist es immer!).
Wenn deine Bekannte ihrer Verwandten mehr bezahlen möchte, ist es in dem Fall ihr Privatvergnügen.
Auch hier wieder ein kleines Beispiel:
die meisten Kassen zahlen in Rheinland-Pfalz bei einer professionellen Organisation einen Stundenlohn von 15,80€. Ziehe davon den Mindestlohn ab den die Kollegin die vor Ort ist erhält, anschließend den Betrag den das Haus auf die Verwaltung etc. umlegen muss. Dann kannst du dir denken was in so einem Fall an Gewinn hängen bleibt.
Ein Grund warum es so schwer ist eine Haushaltshilfe über eine Firma zu kriegen wenn der Kostenträger die Kasse ist...
Ach so, juristische Kenntnisse hab ich nicht. ;-)
Aber praktische Erfahrung durch Job und selbst erlebt (meine Eltern haben einen Haushaltshilfe über die Jobzentrale angemeldet).
wenn sie sich informieren möchte: www.minijob-zentrale.de
in dem Moment wo die Verwandte die Tätigkeit nicht anmeldet ist sie Schwarzarbeiterin.
In dem Moment in dem deine Bekannte sie bezahlt hängt sie strafrechtlich mit drin. Denn sie beschäftigt wissentlich einen Schwarzarbeiter.
Für deine Bekannte wäre es am geschicktesten sie würde ihre Verwandte bei der Minijobzen anmelden. Sie selbst kostet das nur wenig mehr (wieviel mehr kann man sich auf der Homepage auch durchrechnen), aber sie ist abgesichtert und die Verwandte dadurch versichert.
Der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Mein bestes Beispiel ist immer einer unserer ehemaligen Kunden.
Der gute Mann war weit über 90 und hatte seit mehr als 20 Jahren schwarz eine Polin.. 20 Jahre lang ging alles gut. Eines Tages stieg die Dame auf eine Trittleiter um die Vorhänge abzunehmen. Sie bekam einen Herzinfarkt, stürzte von der Leiter und brach sich das Genick.
Der Mann hatte mit weit über 90 noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals...
Das ist es nicht wert.
Und im Haushalt lauern viele Gefahren.
Sofern die Dame angemeldet ist kann deine Bekannte sie dann auch als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuer absetzen ;-) (kleiner positiver Nebeneffekt).
zur KK:
ja, die Stundenlöhne sind rechtens. Die Sätze werden regelmäßig überprüft und neu festgelegt (ja, zuwenig ist es immer!).
Wenn deine Bekannte ihrer Verwandten mehr bezahlen möchte, ist es in dem Fall ihr Privatvergnügen.
Auch hier wieder ein kleines Beispiel:
die meisten Kassen zahlen in Rheinland-Pfalz bei einer professionellen Organisation einen Stundenlohn von 15,80€. Ziehe davon den Mindestlohn ab den die Kollegin die vor Ort ist erhält, anschließend den Betrag den das Haus auf die Verwaltung etc. umlegen muss. Dann kannst du dir denken was in so einem Fall an Gewinn hängen bleibt.
Ein Grund warum es so schwer ist eine Haushaltshilfe über eine Firma zu kriegen wenn der Kostenträger die Kasse ist...
Ach so, juristische Kenntnisse hab ich nicht. ;-)
Aber praktische Erfahrung durch Job und selbst erlebt (meine Eltern haben einen Haushaltshilfe über die Jobzentrale angemeldet).
wenn sie sich informieren möchte: www.minijob-zentrale.de
Da muss ich mich ja schon ein wenig aufregen wenn ich lese "Sie" will ihr Einkommen nicht melden . Wieso ? Nun weil "wir", ich alle für sie das Geld erarbeiten . Wenn sie also Nebeneinkünfte hat soll sie das bitte melden . Meines Wissens darf sie 100 Euro behalten . Von jedem weiteren Euro noch 20 %. Der Rest wird angerechnet .
Sorry zum Thema habe ich kein Wissen
Vreneli
Sorry zum Thema habe ich kein Wissen
Vreneli
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.08.2016
Wer von Euch hat juristische Kenntnisse?
Eine Bekannte von mir hat folgendes Problem :
Sie ist schwer erkrankt und eine Haushaltshilfe von der KK bewilligt bekommen. Die KK hat nur einen Stundenlohn von 5,80 € genehmigt. Sie zahlt allerdings der Haushaltshilfe, die eine arbeitslose Verwandte ist, 10 € St.-Lohn. Ist das rechtens von der KK?
Zum anderen hat diese Verwandte Hartz IV beantragt, aber noch nicht genehmigt bekommen, was aber höchstwahrscheinlich erfolgen wird.
Sie will ihr Einkommen nicht an das Jobcenter melden.
Kann meine Bekannte rechtlich belangt werden, wenn sie diese "Nichtmeldung" toleriert?
Tante Google gibt mir bis jetzt keine Antwort, trotz stundenlanger Suche :-(.
Wer kann helfen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Eine Bekannte von mir hat folgendes Problem :
Sie ist schwer erkrankt und eine Haushaltshilfe von der KK bewilligt bekommen. Die KK hat nur einen Stundenlohn von 5,80 € genehmigt. Sie zahlt allerdings der Haushaltshilfe, die eine arbeitslose Verwandte ist, 10 € St.-Lohn. Ist das rechtens von der KK?
Zum anderen hat diese Verwandte Hartz IV beantragt, aber noch nicht genehmigt bekommen, was aber höchstwahrscheinlich erfolgen wird.
Sie will ihr Einkommen nicht an das Jobcenter melden.
Kann meine Bekannte rechtlich belangt werden, wenn sie diese "Nichtmeldung" toleriert?
Tante Google gibt mir bis jetzt keine Antwort, trotz stundenlanger Suche :-(.
Wer kann helfen?
Vielen Dank im Voraus.
LG