Steuerrechtliche Frage...
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2012
stimmt richtig.
es ist ja sehr schwierig bei der 1% regelung die privaten km rauszurechnen.
wie gesagt vertrauen gegen vertrauen.
ah ja...ich hatte die bei einem früheren Arbeitgeber auch schon, daber da war nichts mit privaten km. Soweit ich weiß, sind die doch in dieser Regelung enthalten.

Mit z. B. 10.000 km käme ich locker hin, allerdings ist das so nicht vorgesehen, mir soll dabei jeder private km verrechnet werden. Und da gehe ich davon aus, darf mir das eine Prozent nicht versteuert werden.

Oder sehe ich das falsch?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2012
@seaangel
ja habe die 1% regelung
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2012
@seaangel
du musst doch mit ihm ein kfz überlassungsschreiben machen wo du alles korrekt verankerst. also bei uns ist so eine private km pauschale drin. ca 10000 km.wir müssen jeden monat die privaten und geschäftlichen km per mail immer schicken.,weil es ja leasingfahrzeuge sind.weiss ja nicht wieviele km du privat fährst im Jahr??
so weit ich es weiss kannst glaube ich nicht mehr viel von der steuer absetzen. du hast ja schon den geldwerten steuervorteil weil du keine kosten weiter hast mit dem auto.
ich habe im april meinen privaten pkw verkauft. und habe das geld in einen bausparer gepackt wo 3%zinsen draufkommen. .

d.h. im schlimmsten fall wenn ich dann den job nicht mehr mache(was bei mir nächstes jahr so kommen wird) löse ich den bausparer auf und nehme das geld und kaufe einen guten gebrauchten bzw nehme das geld als anzahlung für ein auto. denn meiner stand auch nur rum. überzeuge deinen ag das er die normale 1% regelung einhalten soll. das du ihm vllt ab und an eben mal ne tankquittung zeigst wo du privat tanken warst. vertrauen gegen vertrauen.
lg.
So wie niram das beschreibt, kenne ich es auch...und so ist es auch normal. Allerdings will er mir ja trotz 1 %-Regelung noch die privaten km berechnen. Deshalb finde ich diese Lösung unakzeptabel. Zumal ich bei der Lösung auch nicht so recht weiß, was ich dann mit meinem eigenen Auto machen will. Der Verkauf eines Gebraucht-PKW´s ist immer ein Draufleggeschäft. Und wie lange man einen Arbeitsplatz hat, weiß man ja heute nicht. Dann stehe ich evtl. da ohne Arbeit und ohne Auto.

Hauptstadtfrau...genau das ist der Punkt, er will sparen und mir die Kosten aufdrücken.

Das Finanzamt habe ich nicht gefragt, ob die mir die Fahrten zur Firma als Dienstfahrten anerkennen oder nicht. Die habe ich bisher immer (auch bei den vorherigen Arbeitgebern) auf die km-Abrechnung gesetzt und meine 30 Ct. dafür bekommen. Wie schon gesagt, ich fahre ja nicht aus Lust und Tollerei dahin, es hat immer einen dienstlichen Grund. Es kommt auch nicht so oft vor.

Vorschlag 1 und Vorschlag 2 sind wahrscheinlich die, unter denen ich mich entscheiden muss. Allerdings weiß ich eben nicht, was ich dann noch bei der Steuer geltend machen kann. Deshalb meine Frage hier.

Nachtrag: Das Problem ist ja außerdem noch, dass ein Kollege den Vorschlag 2 mit den 200 € akzeptiert hat, ein anderer die 20 Ct. Kilometergeld. Und ich bin die, die das will, was ihr zusteht.

Verpflegungsmehraufwand, bei mehrtägigen Reisen, werden im Übrigen auch nicht bezahlt. Auch keine Parkgebühren, die ab und zu mal bei Kunden in der Innenstadt anfallen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2012
Seaangel wenn Dein Finanzamt schon anerkannt hat, dass Du trotz Festanstellung Fahrten zur Firma als Dienstfahrten (und nicht als Wege von und zur Arbeitsstätte) abrechnen kannst, kannst Du den zweiten Teil meines Postings auch getrost überlesen. Das ist dann eh irrelevant.

Und ich bleibe dabei, Fahrtenbuch und gut. Ob Du mal rechts ranfährst weil Du unterwegs zum Klo musst, und dann von der Kasse noch nen Beutel voll Klamotten mitnimmst, ändert auch nichts daran dass da nichts zu versteuern ist. Wenn Du damit einkaufen fahren willst, also zB auf dem Weg von Mainz nach Wiesbaden noch in Darmstadt vorbeischaust, dann entfällt natürlich diese Lösung für Dich.

Die 1%-Lösung ist allerdings auch dann nicht verpflichtend, Du kannst auch den tatsächlichen Aufwand versteuern. Mir scheint bei Deinem Chef eher das Problem zu sein, dass er sparen will, also zusätzlich zu dem, was das Finanzamt Dir aufdrücken würde, Dir auch noch was abknöpfen will, und da brauchst Du einfach einen Steuerberater. Das kann man so mal eben aus der Ferne nicht, schon gar nicht verlässlich, beantworten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2012
Im Allgemeinen wird das betriebliche Kraftfahrzeug nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern darf auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden. Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer für private Zwecke ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung kann bemessen werden

pauschal nach der 1-Prozent-Regelung; hierbei wird als geldwerter Vorteil monatlich 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises angesetzt, oder mit den tatsächlichen, durch Fahrtenbuch ermittelten Kosten.

Bei der Umsatzsteuer hat der Arbeitgeber die Überlassung des betrieblichen Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Hierbei sind drei Varianten zulässig:

Pauschal mit 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises; Voraussetzung ist hierfür, dass der Nutzungswert für Zwecke der Lohnsteuer ebenfalls nach dieser Methode ermittelt wurde (=inklusive Umsatzsteuer)
nach Fahrtenbuch
mit sachgemäßer Schätzung (Beispiel: vereinfachtes Fahrtenbuch, andere nachvollziehbare Schlussfolgerungen)

Hinzu kommt die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Als Wertansatz für diese Fahrten kann entweder der nach Fahrtenbuch ermittelte Wert oder aber pauschal monatlich 0,03 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Umsatzsteuerlich ist insoweit nichts veranlasst, da keine unentgeltliche Wertabgabe für diese Fahrten.

Zu versteuern sind diese Fahrten beim Arbeitnehmer ebenfalls als geldwerter Vorteil. gefunden im www.;-)

also ich habe auch die 1% Regelung mit Tankkarte und fahre damit super.d.h ich darf damit auch privat fahren sogar ins Ausland . da muss ich nur Bescheid geben . Und die Tankkarte nutze ich nur für die betrieblichen Fahrten.da ich jede Woche tanken muss fallen natürlich die privaten Tankkosten eher selten aus. Maximal wenn du Urlaub bzw Krank bist solltest du privat tanken. was ich auch dann mache.
Aber ansonsten fallen alle Kosten zu Lasten des Ag. sogar das ganze Equipment kommt von meinem AG(Handy,Laptop, Multifunktionsgerät Druckerpapier usw.

Lg. ;-)
Diese Version zieht er gar nicht in Betracht, weil er weiß, dass es nur schwer trennbar ist. So dass ich z. B. auf dem Heimweg noch schnell was einkaufe und so vielleicht ein paar km des täglichen Weges doch privat waren.

Die Fahrten ins Unternehmen sind sowieso dienstlich, denn ich fahre da ja nicht zum Spaß hin. Entweder ich fahr hin, wegen einer Besprechung, Schulung, oder weil ich mich dort mit einem Kunden treffe.

Deinen zweiten Absatz @Hauptstadtfrau verstehe ich nicht. Was ist denn ein Nichtanwendungserlass? Fahrten zur Arbeit, die geldwerter vorteil wären, die habe ich nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2012
Dann ist der Standort bei Dir, so lange du damit nur zu Dienstfahrten aufbrichst ist doch ok. Wichtig ist die vertragliche, nachweisbare Regelung über ausschließliche dienstliche Nutzung und deren Nachweis durch Fahrtenbuch. Da gibts nichts mehr zu diskutieren mit dem Finanzamt.

Nach der neuesten BFH-Rechtsprechung gibt es auch nur eine regelmäßige Arbeitsstätte, so dass Du theoretisch sogar auch die Fahrten in die Firma mit dem Dienstwagen vornehmen könntest. Aber es gibt einen Nichtanwendungserlass, soweit ich mich erinnere, das solltest Du ggf. mit einer Voranfrage klären oder riskieren, dass die gelegentlichen fahrten zur Arbeit einerseits geldwerter Vorteil wären, denen andererseits ansetzbare Pauschalen gegengehalten werden könnten.
Gute gemeint, aber die Variante geht nicht, da das Unternehmen fast 100 km von meinem Wohnort entfernt ist und ich vom Home-Office aus arbeite. Also direkt von zu Hause zum Kunden fahre. Ins Unternehmen fahre ich nur alle paar Wochen mal, diese km setze ich selbstverständlich auf die Abrechnung, auch weiterhin, das ist unumstritten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2012
...sehe ich genauso, wie Hauptstadtfrau... ist die beste Lösung für dich. Bei allen anderen zahlst du nur drauf :-(; musst halt deinem Chef diese Variante schmackhaft machen, am besten mit der Werbung auf dem Auto.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.12.2012
Vorschlag 4: Das Firmenfahrzeug wird mit Fahrtenbuch gefahren, steht ausschließlich auf dem Firmengelände (keine Heimfahrten!) und Du unternimmst keine Privatfahrten damit.

Dann musst Du auch nichts versteuern. Für die Fahrten zur und von der Firma mit Deinem privaten PKW setzt Du weiterhin die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer an.

Es ist wichtig dass schriftlich festgelegt ist, dass das Dienstfahrzeug ausschließlich dienstlich genutzt werden darf und eben dass es auf dem Firmengelände steht, so dass nachweislich kein Vorteil für Dich damit verbunden ist. Am Besten pflastert Ihr das Auto noch voll mit Werbung Eurer Firma.
Hallo, ich hab mal eine Frage an die, die sich mit Steuerrecht auskennen.

Ich bin als Vertriebsaußendienstmitarbeiterin fest angestellt und fahre mit dem eigenen PKW. Bisher wurden mir vom Unternehmen die üblichen 0,30 € pro dienstlich gefahrenem Kilometer erstattet. Nun hat mir mein Chef gesagt, er könne das nicht mehr zahlen und machte mir drei, in seinen Augen großzügige, in meinen Augen abenteuerliche Angebote.

Vorschlag 1:
Er zahlt mir künftig 0,20 € pro km

Dass ich die Differenz von 10 Cent von der Steuer absetzen kann und dadurch vom Finanzamt ca. 2 Cent wieder zurückbekomme weiß ich. Das reicht aber ja hinten und vorne nicht, um die entstehenden KFZ-Kosten zu decken. Bei ca. 60.000 km pro Jahr, würden mir rund 6.000 € fehlen, fallen 80.000 km an, wären es schon 8.000 €

Jetzt meine Frage: Kann ich bei der Konstellation Kundendienste, Reparaturen usw. zusätzlich steuerlich geltend machen?

Vorschlag 2:
Ich fahre weiterhin mit meinem privaten Fahrzeug und bekomme von ihm monatlich 200,00 € Fahrzeugzuschuss und eine Tankkarte. Führe ein Fahrtenbuch und am Ende des Monats werden die privat gefahrenen km prozentual auf die Treibstoffkosten umgelegt und mir vom Gehalt abgezogen.

Soweit ich weiß muss ich die 200 € versteuern, so dass mir netto vielleicht nur 150 bleiben. Das würde übers Jahr ja gerade mal für die Kundendienste und vielleicht ein paar anfallende Reparaturen reichen. Nach 3 Jahren ist mein privates Auto fertig und nur noch ein paar Euro wert.

Wer weiß denn, wie es bei dieser Konstellation steuerrechtlich aussieht?
Und was kann ich geltend machen, wenn ich ein neues Auto brauche?

Vorschlag 3:
Er stellt mir ein Firmenfahrzeug mit 1 %-Regelung und Fahrtenbuch! Um am Ende des Monats die privat gefahrenen km genau so wie bei Vorschlag 2 abzurechnen.

Das ist vollkommen unakzeptabel, weil arbeitsrechtlich völlig daneben. Die 1 %-Regelung deckt bereits alle privaten Fahrten ab.

Danke schon mal für Antworten!