
„Peine“ (Pseudonym)
Zitat Mehrmaid:
"Nähere Informationen bekommt man hierzu je nachdem bei Pflegestützpunkten, dem sozialpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) oder eben der Betreuungsbehörde."
UND/oder: ;-))
...auch bei der Caritas, Diakonisches Werk, LWL, versch. private Trägervereine usw.usw.
Bei Bedarf einfach mal "ambulante Betreuung +Heimatstadt" in die Suchmaschine geben...
- die haben meist ein niederschwelliges Beratungsangebot und begleiten dann auch die Antragsstellung und zur Hilfekonferenz.

„Erkrath“ (Pseudonym)
wenn ich die ursprüngliche frage richtig verstanden habe, ging hier wohl eher um hilfe und nicht vorrangig um entmündigung. zu hilfe würde ich die pflegedienste und hilfsbereite freunde und verwandte ebenso zählen wie rechtsanwälte , die ansprüche gegen versicherungen durchzusetzen helfen. leider kann man niemanden in der helferindustrie dazu zwingen seinen job gut und engagiert zu machen. da sind die hilflosen genau wie auf hoher see und vor gericht in gottes hand.

„Nürnberg“ (Pseudonym)
ich sehe meine betreuerin nicht als entmündigung an ich habe auch mitspacherecht dasvergessen manche es geht ja ummein wohl mir gings das es hilfe gibt in der not