Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
ich sehe meine betreuerin nicht als entmündigung an ich habe auch mitspacherecht dasvergessen manche es geht ja ummein wohl mir gings das es hilfe gibt in der not
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
wenn ich die ursprüngliche frage richtig verstanden habe, ging hier wohl eher um hilfe und nicht vorrangig um entmündigung. zu hilfe würde ich die pflegedienste und hilfsbereite freunde und verwandte ebenso zählen wie rechtsanwälte , die ansprüche gegen versicherungen durchzusetzen helfen. leider kann man niemanden in der helferindustrie dazu zwingen seinen job gut und engagiert zu machen. da sind die hilflosen genau wie auf hoher see und vor gericht in gottes hand.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
Zitat Mehrmaid:
"Nähere Informationen bekommt man hierzu je nachdem bei Pflegestützpunkten, dem sozialpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) oder eben der Betreuungsbehörde."
UND/oder: ;-))
...auch bei der Caritas, Diakonisches Werk, LWL, versch. private Trägervereine usw.usw.
Bei Bedarf einfach mal "ambulante Betreuung +Heimatstadt" in die Suchmaschine geben...
- die haben meist ein niederschwelliges Beratungsangebot und begleiten dann auch die Antragsstellung und zur Hilfekonferenz.
"Nähere Informationen bekommt man hierzu je nachdem bei Pflegestützpunkten, dem sozialpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) oder eben der Betreuungsbehörde."
UND/oder: ;-))
...auch bei der Caritas, Diakonisches Werk, LWL, versch. private Trägervereine usw.usw.
Bei Bedarf einfach mal "ambulante Betreuung +Heimatstadt" in die Suchmaschine geben...
- die haben meist ein niederschwelliges Beratungsangebot und begleiten dann auch die Antragsstellung und zur Hilfekonferenz.
Ich weiß, ich verfluche diejenigen, die den "Vormund" seinerzeit zum "Betreuer" umdeklariert haben regelmäßig, wenn ich aufgrund der "Wohnungsssangelegenheiten" mal wieder aufgefordert werde, kurz feucht durch zu wischen ... ;-)
Kurz zusammen gefasst gibt es ganz verschiedene Hilfen wie Pflege oder z.B. auch Haushauswirtschaft über die Kranken-/Pflegekassen, manchmal auch über das Sozialamt zu beantragen, dann psychosoziale ambulante (lebenspraktisch unterstützende) Betreuung über das Kreissozialamt bzw. den sozialpsychiatrischen Dienst und als höchstschwellige Maßnahme dann die (rein administrative) gesetzliche Betreuung über das Amtsgericht. Manchmal erhält man auch alles zusammen.
Nähere Informationen bekommt man hierzu je nachdem bei Pflegestützpunkten, dem sozialpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) oder eben der Betreuungsbehörde.
Kurz zusammen gefasst gibt es ganz verschiedene Hilfen wie Pflege oder z.B. auch Haushauswirtschaft über die Kranken-/Pflegekassen, manchmal auch über das Sozialamt zu beantragen, dann psychosoziale ambulante (lebenspraktisch unterstützende) Betreuung über das Kreissozialamt bzw. den sozialpsychiatrischen Dienst und als höchstschwellige Maßnahme dann die (rein administrative) gesetzliche Betreuung über das Amtsgericht. Manchmal erhält man auch alles zusammen.
Nähere Informationen bekommt man hierzu je nachdem bei Pflegestützpunkten, dem sozialpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) oder eben der Betreuungsbehörde.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
@Mehrmaid
Du hast natürlich Recht, daß die Materie viel zu komplex ist um hier - noch dazu schon fast Off Topic- besprochen zu werden.
Trotzdem noch ein Einwurf zum Thema ambulante Betreuer. Diese begleiten ihre Klienten durchaus zum Arzt, zum Einkauf, zu Ämtern usw. oder spielen wenns hilft auch ne Runde "Malefiz" mit den Klienten... (immer im bewilligten Zeitkontingent natürlich)
Dies kann ein gesetzlicher Betreuer in der Regel garnicht leisten.
Das Wort "Betreuer" wird eben für 2 völlig unterschiedliche Bereiche oft missverständlich gebraucht.
P.S. auch eine ambulante Betreuung wird vor Erteilung geprüft und ist nicht so ohne Weiteres zu haben.
Du hast natürlich Recht, daß die Materie viel zu komplex ist um hier - noch dazu schon fast Off Topic- besprochen zu werden.
Trotzdem noch ein Einwurf zum Thema ambulante Betreuer. Diese begleiten ihre Klienten durchaus zum Arzt, zum Einkauf, zu Ämtern usw. oder spielen wenns hilft auch ne Runde "Malefiz" mit den Klienten... (immer im bewilligten Zeitkontingent natürlich)
Dies kann ein gesetzlicher Betreuer in der Regel garnicht leisten.
Das Wort "Betreuer" wird eben für 2 völlig unterschiedliche Bereiche oft missverständlich gebraucht.
P.S. auch eine ambulante Betreuung wird vor Erteilung geprüft und ist nicht so ohne Weiteres zu haben.
@ Brienne und natürlich auch alle Anderen: es ging mir genau darum, klar zu machen, dass ein gesetzlicher Betreuer eben KEIN Privatsekretär ist, der einem lästige Formalitäten abnimmt, sondern eine gesetzliche/rechtliche Betreuung nur dann vom Gericht eingerichtet (und bei Mittellosen auch von der Staatskasse finanziert) wird, wenn eine entsprechende Beeinträchtigung vor liegt (die zuvor gutachterlicher/hausärztlicherseits attestiert werden muss).
Bei Vorliegen einer Betreuungsverfügung oder umfassenden Vollmacht wie du sie offenbar hattest, muss kein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Passieren tut es aber dennoch immer wieder (das sind dann die immer mal wieder durch die Presse geisternden Fälle von Ehefrauen oder anderen Familienangehörigen, die gesetzliche Betreuer "vor die Nase gesetzt" bekommen haben. Das passiert in der Regel dann, wenn das Gericht z.B. nicht rechtzeitig von der Existenz einer solchen Vollmacht wusste oder diese nicht hinreichend umfassend ausformuliert wurde). Deshalb mein Tipp solche Verfügungen von jemand auf diesem Gebiet Versiertem überprüfen zu lassen, was wahlweise teuer beim Notar oder eben vergleichsweise günstig über die Betreuungsbehörde geht, die hier nicht nur eine Beratungspflicht hat, sondern auch über einen Stempel verfügt, der die Verfügung zu einem öffentlich beglaubigten Dokument werden und somit auch bockige Banken spuren lässt. Ein per Verfügung oder Vollmacht Eingesetzter ist dann aber - um auch hier nicht mit Begrifflichkeiten durcheinander zu kommen - ein Bevollmächtigter und KEIN gesetzlicher/rechtlicher Betreuer.
Kurzum: sehr komplexe Thematik, zu komplex für hier, aber es werden über die örtlichen Betreuungsvereine oder die VHS immer mal wieder Vorträge zu diesen Themenbereichen angeboten.
Bei eiligen (und nicht rechtsberatenden) Fragen helfe ich aber auch gerne via PN weiter. Ich bin selbst Berufsbetreuerin und hab für Notfälle sonst auch noch ein "wandelndes Betreuungslexikon" (Betreuungsrichter/Dozent) zuhause.
Bei Vorliegen einer Betreuungsverfügung oder umfassenden Vollmacht wie du sie offenbar hattest, muss kein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Passieren tut es aber dennoch immer wieder (das sind dann die immer mal wieder durch die Presse geisternden Fälle von Ehefrauen oder anderen Familienangehörigen, die gesetzliche Betreuer "vor die Nase gesetzt" bekommen haben. Das passiert in der Regel dann, wenn das Gericht z.B. nicht rechtzeitig von der Existenz einer solchen Vollmacht wusste oder diese nicht hinreichend umfassend ausformuliert wurde). Deshalb mein Tipp solche Verfügungen von jemand auf diesem Gebiet Versiertem überprüfen zu lassen, was wahlweise teuer beim Notar oder eben vergleichsweise günstig über die Betreuungsbehörde geht, die hier nicht nur eine Beratungspflicht hat, sondern auch über einen Stempel verfügt, der die Verfügung zu einem öffentlich beglaubigten Dokument werden und somit auch bockige Banken spuren lässt. Ein per Verfügung oder Vollmacht Eingesetzter ist dann aber - um auch hier nicht mit Begrifflichkeiten durcheinander zu kommen - ein Bevollmächtigter und KEIN gesetzlicher/rechtlicher Betreuer.
Kurzum: sehr komplexe Thematik, zu komplex für hier, aber es werden über die örtlichen Betreuungsvereine oder die VHS immer mal wieder Vorträge zu diesen Themenbereichen angeboten.
Bei eiligen (und nicht rechtsberatenden) Fragen helfe ich aber auch gerne via PN weiter. Ich bin selbst Berufsbetreuerin und hab für Notfälle sonst auch noch ein "wandelndes Betreuungslexikon" (Betreuungsrichter/Dozent) zuhause.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
@Brienne: Danke für den Hinweis.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
Eine Vorsorgevollmacht habe ich auch , für den Fall der Fälle das ich nicht mehr alleine entscheiden kann , oder an irgendwelchen Apparaturen hänge die mich nicht mehr aus dem Haus lasse ...aber momentan klappt alles noch und dafür bin ich dankbar ...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
bei mir wars so das ich oft in der klinik war bin geistig voll fit aber durch die klinikaufenthalte bleibt viel schreibkram sorry auch banksachen liegen ist so das nächste war ich würde von der kinik von den tabeten falsch eingestellt meine betreuerin ist gelernte krankenschwester und mit einem arzt verheiratet hat mir einem termin bei einer spezialistin gemacht die sofort erkante warum es mir so schecht geht weil sich manche medikamente nicht unternander nicht vertragen haben sie hat mich neu eingestelltjetzt ist alles gut
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
Nicht jeder Betreuer wird vom Amtsgericht bestellt.
Das war ja genau der Punkt auf den ich hinweisen wollte.
Die Betreuer im ambulant betreuten Wohnen eben zum Beispiel nicht!
@Ungekrönte Königin
Genau den Fall (Hirnblutung einer engen Freundin) hatte ich auch.
Da wir beide wenig zuverlässige Verwandtschaft haben, hatten wir schon vor langer Zeit eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht gegenseitig ausgestellt. Als der Notfall eintrat konnte ich ALLES (incl Verlegung, Rehamaßnahmen, Bankgeschäfte (OHNE separater BankVOLLMacht) für sie regeln.
Sicherheitshalber hatte ich trotzdem beim Amtsgericht ein Betreungsverfahren initiert, woraufhin mir aber mitgeteilt wurde, ich hätte doch alles juristisch notwendige bereits!!
Auch die Bank, die zunächst Zicken machen wollte, hat sich dem gebeugt.
ALSO: man kann tatsächlich Betreuer sein ohne Gerichtsentscheid.
Es geht mir auch garnicht um "Recht haben" sondern um den Hinweis wie mächtig (im Positiven: WIRKSAM!) solch eine Vorsorgevollmacht ist.
Die Personen die man dort einträgt sollten absolut vertrauenswürdig sein.
Für Paare die unehelich/unverpartnert zusammenleben und auch Alleinstehende, die nicht im Fall der Fälle unter die Fittiche ihrer Verwandschaft geraten wollen, ein SEHR WICHTIGES Argument.
Das war ja genau der Punkt auf den ich hinweisen wollte.
Die Betreuer im ambulant betreuten Wohnen eben zum Beispiel nicht!
@Ungekrönte Königin
Genau den Fall (Hirnblutung einer engen Freundin) hatte ich auch.
Da wir beide wenig zuverlässige Verwandtschaft haben, hatten wir schon vor langer Zeit eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht gegenseitig ausgestellt. Als der Notfall eintrat konnte ich ALLES (incl Verlegung, Rehamaßnahmen, Bankgeschäfte (OHNE separater BankVOLLMacht) für sie regeln.
Sicherheitshalber hatte ich trotzdem beim Amtsgericht ein Betreungsverfahren initiert, woraufhin mir aber mitgeteilt wurde, ich hätte doch alles juristisch notwendige bereits!!
Auch die Bank, die zunächst Zicken machen wollte, hat sich dem gebeugt.
ALSO: man kann tatsächlich Betreuer sein ohne Gerichtsentscheid.
Es geht mir auch garnicht um "Recht haben" sondern um den Hinweis wie mächtig (im Positiven: WIRKSAM!) solch eine Vorsorgevollmacht ist.
Die Personen die man dort einträgt sollten absolut vertrauenswürdig sein.
Für Paare die unehelich/unverpartnert zusammenleben und auch Alleinstehende, die nicht im Fall der Fälle unter die Fittiche ihrer Verwandschaft geraten wollen, ein SEHR WICHTIGES Argument.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
Der Betreuer (m/w) wird vom Amtsgericht bestellt. Ich bin selbst (ehrenamtliche) Betreuerin für einen Menschen, der nach einer Hirnblutung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Ich muss jedes Jahr einen Bericht über den Betreuten an das Amtsgericht senden und die Notwendigkeit der Betreuung wird regelmässig geprüft. Es gibt verschiedene Bereiche: gesundheitlich, finanziell und auch über den Aufenthaltsort des Betreuten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
Vermutlich werden hier die Begrifflichkeiten nicht klar von einander unterschieden. Einem gesetzlichen Betreuer werden -je nach Bedarf und Notwendigkeit- juristische und finanzielle Vollmachten erteilt. Ein Betreuer im ambulant betreuten Wohnung hat keine Entscheidungsrechte bzgl des Klienten (oder jedenfalls nicht zwangsläufig), sondern unterstützt seine Klienten in individuellen Alltagssituationen. Ambulant betreutes Wohnen (d.h. der Betreuer kommt zum Klienten nach Hause) können sowohl Menschen mit körperlichen -wie auch psychischen- Erkrankungen beantragen. Diese Unterstützung findet jedoch auch nicht täglich sondern mit einem wöchentlichen begrenzten Stundenkontingent (so ca 1-5Std pro Woche je nach Schweregrad) statt.
Unter einer "Privatsekretärin" stelle ich mir was anderes vor...
Ambulant betreutes Wohnen wird auch nicht beim Amtsgericht beantragt (oder entschieden) sondern kann bei verschiedenen Sozialverbänden (AWO, Diakonie, versch. freie Trägervereine usw) in die Wege geleitet werden.
Und auch bei in krafttreten einer Vorsorgevollmacht muß man das Amtsgericht nicht mehr bemühen, die dort festgelegten Vollmachten (juristisch, finanziell, Aufenthaltsbestimmungsrecht usw) müssen nicht mehr gerichtlich bestätigt werden.
Genau deshalb sollte man sich SEEHR sicher sein, wem man eine solche Vollmacht erteilt.
Unter einer "Privatsekretärin" stelle ich mir was anderes vor...
Ambulant betreutes Wohnen wird auch nicht beim Amtsgericht beantragt (oder entschieden) sondern kann bei verschiedenen Sozialverbänden (AWO, Diakonie, versch. freie Trägervereine usw) in die Wege geleitet werden.
Und auch bei in krafttreten einer Vorsorgevollmacht muß man das Amtsgericht nicht mehr bemühen, die dort festgelegten Vollmachten (juristisch, finanziell, Aufenthaltsbestimmungsrecht usw) müssen nicht mehr gerichtlich bestätigt werden.
Genau deshalb sollte man sich SEEHR sicher sein, wem man eine solche Vollmacht erteilt.
Sorry, aber das klingt mir jetzt ein wenig zu sehr nach einer staatlich finanzierten Privatsekretärin und das ist nicht Sinn einer gesetzlichen Betreuung. Eine rechtliche Betreuung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. bei entsprechenden Beeinträchtigungen eingerichtet und selbst dann soll der Betreute nur dort unterstützt werden, wo er alleine nicht zurecht kommt (es geht nicht darum, ihm alle Dinge ab zu nehmen, zu denen er selbst keine Lust hat!). Ansonsten gibt es neben Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auch Betreuungsverfügungen. Muster kann man sich aus dem Internet runter laden und so bereits vor Eintritt einer diesbezüglichen Bedürftigkeit fest legen, von wem man im Fall der Fälle betreut werden möchte. Damit verringert man die "Gefahr" einen fremden Berufsbetreuer vor die Nase gesetzt zu bekommen ungemein (es empfiehlt sich allerdings, diese Verfügung beglaubigen zu lassen ... geht am Günstigsten bei der ortsansässigen Betreuungsbehörde).
Und eine Betreuung für sich oder andere anregen kann im Übrigen grundsätzlich jeder beim zuständigen Amtsgericht (auch hierzu gibt es Formulare im Netz), da braucht man keinen Umweg über das Landesamt für Soziale Dienste oder Ähnliches zu nehmen.
Und eine Betreuung für sich oder andere anregen kann im Übrigen grundsätzlich jeder beim zuständigen Amtsgericht (auch hierzu gibt es Formulare im Netz), da braucht man keinen Umweg über das Landesamt für Soziale Dienste oder Ähnliches zu nehmen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2016
ichbin auch fit im kopf und hab keine depressionen finds einfach klasse da jemanden der , mich nervt es einfach anträge ausfüllen jeden mist tausendmal machen und wehe du brauchst was bei der krankenkasse juhu .....da darf sich meine sabine ärgern, bin gut amabnehmen und brauch bald eine hautstraffung juhu .....das theater mit der "krankenkasse" magich nicht, mit machen obwohlmir, zei ärzte helfen hausarzt und psychologin ...einem hilft ml abgesehen das meine betreuerin für mich heute eine feundin ist hab die betreuung heute auf 7 jahe verlängert
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2016
@Kaltja
Danke für die Belehrung ...das war mir schon klar ..ich wollte damit nur sagen das ich noch Glück im Unglück habe ,und meine Sachen noch selber regeln kann, was Behörden (mit denen ich eh wenig zu tun habe )etc angeht ..
Danke für die Belehrung ...das war mir schon klar ..ich wollte damit nur sagen das ich noch Glück im Unglück habe ,und meine Sachen noch selber regeln kann, was Behörden (mit denen ich eh wenig zu tun habe )etc angeht ..
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2016
@Birne Helene 67 einen Betreuer zu brauchen hat nix damit zu tun das man 'nicht mehr fit im Kopf' ist,sondern das man z.B. durch Depressionen mit dem ganzen Behördenkram oft überfordert ist
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2016
Ich habe keinen Betreuer und brauche auch keinen ..ich bin dem Himmel sei Dank noch total fit im Kopf und komm mit meinem E Rolli auch gut durch die Stadt ...nur ganz alleine wohnen geht momentan nicht ..Macht auch nix ich habe eine eigene Wohnung im Haus meiner Eltern ....Das klappt gut ...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2016
zum thema betreuer viele haben an angst das die mist machen aber betreuer die man übers gericht bentraget werden vom gericht kontroliert also keine angst auch beim landrandamt kann man einen betreuer beantragen dort gibt es extra eine stelle dafür.... hab mich für euch schäu gemacht die beteuung kann auch ein verwanter übernehmen wenn man dem vertraut und der zuverlässig ist
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2016
ich denk mir jedenen tag ich schaff das bin ein kämpfer schick euch allen viel kraft und sonnenschein
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2016
Ich hoffe,jeder von euch hier kommt einigermaßen über die Runden,es gibt halt gute und schlechte Tage,machen wir das Beste draus,auch wenn es manchmal schwer fällt...und an Birne Helene 67:nur 2 Finger bewegen,oh mann,da geht es mir ja noch verhältnismäßig gut,durch die vielen Chemos habe ich ordentlich Polyneuropathie in beiden Füßen,schleiche eben nur rum wie ein Zombie,zum Glück sind meine Hände nicht betroffen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2016
Ich bin seid meiner Geburt behindert und die Krankheit hat mir den "Rest" gegeben ...lach .....Nein , ich bin halt momentan sehr in meiner Bewegung eingeschränkt...und wenn man Arme und Beine schlecht bewegen kann und nur zwei Finger wird das mit dem Haushalt schon mal schwierig ....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2016
Ich habe MS (MultipleSklerose) und lebe ganz allein in einer fremden Stadt.
Und habe hier bei rf einen helfenden Engel ;-) gefunden,gell Steffi -Danke-
Und habe hier bei rf einen helfenden Engel ;-) gefunden,gell Steffi -Danke-
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.03.2016
an alle die krank sind gebt nicht auf ich drück euch ganz lieb,last euch tragen von freuden und den menschen die euch in schweren zeiten begleiten
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.03.2016
Wir haben uns unser Leben nicht ausgesucht, aber wir machen das Beste draus ! Nö, bin nicht schwerkrank, nicht mal ein wenig krank, aber gerade deshalb Respekt .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.03.2016
Ich bin auch schwer krank und habe Hilfe im Haushalt .Finde ich auch nicht weiter schlimm.Ich habe mir meine Krankheit ja nicht ausgesucht ....