Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.06.2013
hallo jeanette,
bei versicherungsfragen solltest du eine versicherung anrufen und einfach mal fragen . das kostet nichts und vllt hast du ja eine versicherung zb hausrat lebens oder private haftpflicht . dann frag einfache diese versicherung .
ich bin selbstständig und meine hundehaftpflicht und private und geschäftliche sind miteinander verbunden . das ist preisgünstiger.
bei versicherungsfragen solltest du eine versicherung anrufen und einfach mal fragen . das kostet nichts und vllt hast du ja eine versicherung zb hausrat lebens oder private haftpflicht . dann frag einfache diese versicherung .
ich bin selbstständig und meine hundehaftpflicht und private und geschäftliche sind miteinander verbunden . das ist preisgünstiger.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.06.2013
Betriebshaftpflicht ist mit deiner privaten Haftpflicht kombinierbar.
Personenschäden beziehen sich z.T auf Schmerzensgeld/Krankenhauskosten/etc nach einem Unfall an dem du mitschuld bist, immer aber auf fahrlässiges Verhalten deinerseits. Sprich bei einem Sitz kuckt draht raus und jmd verletzt sich.
Ich hab zu dem Thema ma gegoogled und den Eintrag hier gefunden: http://www.betriebshaftpflicht.info/ratgeber/betriebshaftpflicht-fuer-taxis/
Da stehen nochmal ein paar gute Erläuterungen zu dem Thema.
Gruß,
Thomas
Personenschäden beziehen sich z.T auf Schmerzensgeld/Krankenhauskosten/etc nach einem Unfall an dem du mitschuld bist, immer aber auf fahrlässiges Verhalten deinerseits. Sprich bei einem Sitz kuckt draht raus und jmd verletzt sich.
Ich hab zu dem Thema ma gegoogled und den Eintrag hier gefunden: http://www.betriebshaftpflicht.info/ratgeber/betriebshaftpflicht-fuer-taxis/
Da stehen nochmal ein paar gute Erläuterungen zu dem Thema.
Gruß,
Thomas
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.06.2013
Vielen Dank an die ganzen Antworten,
ihr habt mir in vielen Punkten geholfen!
Die Sache mit der IHK fand ich super, gestern angerufen und werde mal an so einem workshop teilnehmen.
Krankenversicherungstechnisch ist alles geklärt und auch kfz ist nicht tragisch als ich dachte.
Das einzige Thema das noch im Raum steht ist die Betriebshaftpflicht. Ich weis aus Erfahrung das viele "selbstständige Taxifahrer" keine haben, aber das Risiko ist mir irgendwie doch zu groß.
Kann mir vllt noch jemand sagen was unter Personenschäden bei dieser Versicherung zu verstehen ist und ob ich das ganze in kombi mit einer familien-privatversicherung gestalten kann.
ganz liebe grüße und vielen dank!
Jeanette
ihr habt mir in vielen Punkten geholfen!
Die Sache mit der IHK fand ich super, gestern angerufen und werde mal an so einem workshop teilnehmen.
Krankenversicherungstechnisch ist alles geklärt und auch kfz ist nicht tragisch als ich dachte.
Das einzige Thema das noch im Raum steht ist die Betriebshaftpflicht. Ich weis aus Erfahrung das viele "selbstständige Taxifahrer" keine haben, aber das Risiko ist mir irgendwie doch zu groß.
Kann mir vllt noch jemand sagen was unter Personenschäden bei dieser Versicherung zu verstehen ist und ob ich das ganze in kombi mit einer familien-privatversicherung gestalten kann.
ganz liebe grüße und vielen dank!
Jeanette
07.06.2013
@jeanette: ich hab nen freund, der in kempten als taxifahrer selbständig ist ... wenn du fragen hast, schick mir ne PN und ich stell gern den kontakt her.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Nur weil ich sie nicht darauf aufmerksam gemacht habe, das sie sich in die gesetzliche Versicherung versichern kann, heißt es nicht das ich keine Ahnung habe.
Diese Variante ist nunmal nicht immer zu empfehlen.
Die Sache mit der Rentenversicherungspflicht, lass ich mal im Raum stehen, weil du hier auch nicht weißt wie es bei Taxiunternehmen geregelt ist. Diese sind ja meistens auch einem Kreis angeschlossen von dem sie die Aufträge bekommen. Auf dem Taxi steht die Nummer der Taxizentrale und nicht die eigene Rufnummer. Sie wird auch keine eigene Werbung mache, sondern wird sich der Taxizentrale anschließen und Aufträge ausschließlich darüber bekommen.
Diese Variante ist nunmal nicht immer zu empfehlen.
Die Sache mit der Rentenversicherungspflicht, lass ich mal im Raum stehen, weil du hier auch nicht weißt wie es bei Taxiunternehmen geregelt ist. Diese sind ja meistens auch einem Kreis angeschlossen von dem sie die Aufträge bekommen. Auf dem Taxi steht die Nummer der Taxizentrale und nicht die eigene Rufnummer. Sie wird auch keine eigene Werbung mache, sondern wird sich der Taxizentrale anschließen und Aufträge ausschließlich darüber bekommen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Könnt Ihr Euch nicht einfach mal am Riemen reißen? Wie schade, dass scheinbar jedes Thema irgendwann eskaliert. Und damit stelle ich mich ausdrücklich weder auf die eine noch auf die andere Seite, ich bin nämlich keine Sozialversicherungsrechtlerin. Jeanette ist doch hoffentlich klar, dass sie verbindlich und rechtlich richtig Aussage ausschließlich bei entsprechenden Beratungsstellen erhält. Der Hinweis, sich an die IHK zu wenden ist schon gefallen und dort gibt es auch professionelle Hilfe für Existenzgründer.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Es ist egal ob ein Selbständiger (der weder Lehrer noch Pflegeperson usw. siehe § 2 SGB VI ist) Angestellte hat, denn so lange er für mehr als einen Auftraggeber tätig ist, ist er nicht rentenversicherungspflichtig.
Ich "unterstelle" ihr nicht wieviel sie verdient, sondern weise sie im Gegensatz zu Dir darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, sich privat zu versichern, sondern sich freiwillig gesetzlich versichern kann, WENN sie die Vorversicherungszeit erfüllt und kläre sie darüber auf, dass dort Mindestbeitragsbemessungsgrenzen gelten für freiwillig versicherte Selbständige, nämlich knapp 2.000 Brutto, per Antrag absenkbar ausnahmsweise auf knapp die Hälfte. Das muss man aber wissen, denn es ist gerade nicht rein einkommensabhängig!
Du hast es immer noch nicht verstanden, es wäre schön wenn du deine falschen Vermutungen nicht als Fakten präsentieren würdest. Du magst von Computern Ahnung haben, aber Sozialversicherungsrecht ist offensichtlich nicht deine Stärke.
Ich "unterstelle" ihr nicht wieviel sie verdient, sondern weise sie im Gegensatz zu Dir darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, sich privat zu versichern, sondern sich freiwillig gesetzlich versichern kann, WENN sie die Vorversicherungszeit erfüllt und kläre sie darüber auf, dass dort Mindestbeitragsbemessungsgrenzen gelten für freiwillig versicherte Selbständige, nämlich knapp 2.000 Brutto, per Antrag absenkbar ausnahmsweise auf knapp die Hälfte. Das muss man aber wissen, denn es ist gerade nicht rein einkommensabhängig!
Du hast es immer noch nicht verstanden, es wäre schön wenn du deine falschen Vermutungen nicht als Fakten präsentieren würdest. Du magst von Computern Ahnung haben, aber Sozialversicherungsrecht ist offensichtlich nicht deine Stärke.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Hier erteilt niemand verbindliche Rechtsfragen, weil wir dazu garnicht befugt sind. Aber ich denke das weiß die Themenstarterin auch. Es geht nur um Anregungen, nicht mehr nicht weniger.
Du unterstellst ihr dann auch gleich wieviel sie verdient und steckst ihr gleich Paragraphen hinterher, obwohl du nichtmal weißt ob sie dann sogar noch Angestellte hat, was sie verdient usw.
Lassen wir das einfach und es ist dann wohl wirklich besser das dieses Thema geschlossen wird.
Du unterstellst ihr dann auch gleich wieviel sie verdient und steckst ihr gleich Paragraphen hinterher, obwohl du nichtmal weißt ob sie dann sogar noch Angestellte hat, was sie verdient usw.
Lassen wir das einfach und es ist dann wohl wirklich besser das dieses Thema geschlossen wird.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Alles klar, ich möchte da mal nicht näher eingehen, wer von was Ahnung hat und nicht. Deine Paragraphen bringen dich nur leider nicht immer weiter, weil jede Situation unterschiedlich sein kann.
Also bevor du hier lautstark forderst das Beiträge gelöscht werden sollen, halte auch dich dich einfach zurück und gut ist.
Also bevor du hier lautstark forderst das Beiträge gelöscht werden sollen, halte auch dich dich einfach zurück und gut ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
@Hauptstadtfrau,
erkläre mir bitte was an meinen Aussagen falsch ist?
erkläre mir bitte was an meinen Aussagen falsch ist?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Tammy, MademoiselleMoi, ihr habt beide Recht das geht, jedoch kostet es einen monatlichen Fixbetrag der sich wenn ich richtig informiert bin, nach dem Einkommen richtet, aber mindestens um die 300 € Beträgt.
Wenn man gesundheitliche Probleme hat, etwas älter ist usw, dann wird es auch keine Alternative geben.
Ist man einigermaßen gesund, ist eine Private wie ich finde immer vorzuziehen. Der Sohn kann ja beim Papa mitversichert werden.
Verdienstausfälle bei Krankheit, Krankenhaus, usw sind bei privaten Versicherung besser abzudecken.
Wenn man gesundheitliche Probleme hat, etwas älter ist usw, dann wird es auch keine Alternative geben.
Ist man einigermaßen gesund, ist eine Private wie ich finde immer vorzuziehen. Der Sohn kann ja beim Papa mitversichert werden.
Verdienstausfälle bei Krankheit, Krankenhaus, usw sind bei privaten Versicherung besser abzudecken.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Sorry aber den Beitrag von Qualcosa Adoro am besten komplett löschen der ist vorne und hinten komplett falsch und gefährlich. Wie Tammy schon schrieb kannst Du, wenn Du aktuell in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, auch dort bleiben - dann freiwillig und unter Beachtung der Mindestbemessungsgrenze. Das heißt, auch wenn Du unter ca. 2.000 EUR brutto verdienst, musst Du mindestens daran Deine KV/PV-Beiträge bemessen. Ausnahme kann für Selbständige ohne oder mit sehr extrem geringem Einkommen beantragt werden, da liegt dann die Bemessungsgrenze bei der ca. Hälfte. Die Werte wechseln jedes Jahr, stehen aber im Netz auf den Seiten der Krankenkassen stets aktuell.
Wenn Kinder zurzeit über Dich versichert sind, bleiben sie das auch. Einzelheiten dazu stehen im SGB V, berät aber auch jede gesetzliche Krankenkasse. Mit geteiltem Sorgerecht hat das mal gar nichts zu tun.
Rentenversicherungspflicht von echten Selbständigen gibt es nur ausnahmsweise nach § 2 SGB VI. Dazu gehörst Du als Taxifahrerin aber nicht, sofern Du wirklich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unterwegs bist. Denn dann ist jeder Fahrgast ein Auftraggeber von Dir, und Du mußt halt mehr als 1/6 Deiner Einnahmen von einem "anderen" Auftraggeber bekommen (darfst also nicht exklusiv nur für einen Kunden fahren). Und WENN man als Selbständiger in die Rentenkasse einzahlen muss, dann richtet es sich auf Antrag nach dem Einkommen, sonst für die ersten drei Jahre nach dem halben, danach nach dem Regelbeitrag. Das ist in der Tat nichts für dieses Forum, sondern für einen Sozialversicherungsfachanwalt oder sehr guten Steuerberater. Wenn Du Dich bei Deiner Krankenkasse beraten lässt - und das solltest Du tun - lass die wichtigsten Aussagen schriftlich festhalten.
Wenn Kinder zurzeit über Dich versichert sind, bleiben sie das auch. Einzelheiten dazu stehen im SGB V, berät aber auch jede gesetzliche Krankenkasse. Mit geteiltem Sorgerecht hat das mal gar nichts zu tun.
Rentenversicherungspflicht von echten Selbständigen gibt es nur ausnahmsweise nach § 2 SGB VI. Dazu gehörst Du als Taxifahrerin aber nicht, sofern Du wirklich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unterwegs bist. Denn dann ist jeder Fahrgast ein Auftraggeber von Dir, und Du mußt halt mehr als 1/6 Deiner Einnahmen von einem "anderen" Auftraggeber bekommen (darfst also nicht exklusiv nur für einen Kunden fahren). Und WENN man als Selbständiger in die Rentenkasse einzahlen muss, dann richtet es sich auf Antrag nach dem Einkommen, sonst für die ersten drei Jahre nach dem halben, danach nach dem Regelbeitrag. Das ist in der Tat nichts für dieses Forum, sondern für einen Sozialversicherungsfachanwalt oder sehr guten Steuerberater. Wenn Du Dich bei Deiner Krankenkasse beraten lässt - und das solltest Du tun - lass die wichtigsten Aussagen schriftlich festhalten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Wenn du selbständig bist, bist du nicht verpflichtet, dich privat zu versichern. Du kannst dich auch vertrauensvoll an jede gesetzliche Versicherung wenden...
07.06.2013
Hallo Jeanette,
Du musst als Selbstständige nicht unbedingt in eine private Krankenversicherung wechseln, sondern kannst Dich auch in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern und somit Deinen Sohn auch wieder mit in die Familienversicherung aufnehmen.
Du musst als Selbstständige nicht unbedingt in eine private Krankenversicherung wechseln, sondern kannst Dich auch in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern und somit Deinen Sohn auch wieder mit in die Familienversicherung aufnehmen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Also wenn du selbstständig bist, dann musst du dich privat versichern. In dieser Form der Versicherung ist dein Sohn dann erstmal nicht mitversichert, du hast aber die Möglichkeit ihn auch zusätzlich zu versichern, was aber extra Kohle kostet. Wenn dein Sohn gesund ist, kein Übergewicht oder ähnliches hat, dann ist es recht günstig und meist auch besser als die Gesetzliche.
Wenn du geschieden bist, ihr euch das Sorgerecht teilt, dein Exmann arbeitet, dann kann dein Sohn bei ihm mitversichert sein. Das wäre dann kostenfrei.
Zu den Versicherungen, würde ich sagen, das Auto ist versichert bei der KFZ Versicherung. Die wird natürlich um einiges teurer sein als ne normale KFZ Versicherung, aber da sind dann denke ich auch die Personenschäden mit drin.
Eine Betriebshaftpflicht, würde dann Sinn machen, wenn auch große Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Bei einem Taxiunternehmen glaub ich das kaum. Aber am besten sich wirklich bei der IHK beraten lassen.
Beachte bitte auch, das wenn du keine sozialversicherungspflichtige Angestellte hast, du auch in die Rentenkasse einbezahlen musst. Das unfaire dabei ist, es richtet sich nicht immer nach dem Einkommen. Ich glaube das sind dann c.a 400 im Monat. Für die ersten zwei Jahre ist man aber soviel ich weiß befreit oder zahlt nur die Hälfte.
Wenn du geschieden bist, ihr euch das Sorgerecht teilt, dein Exmann arbeitet, dann kann dein Sohn bei ihm mitversichert sein. Das wäre dann kostenfrei.
Zu den Versicherungen, würde ich sagen, das Auto ist versichert bei der KFZ Versicherung. Die wird natürlich um einiges teurer sein als ne normale KFZ Versicherung, aber da sind dann denke ich auch die Personenschäden mit drin.
Eine Betriebshaftpflicht, würde dann Sinn machen, wenn auch große Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Bei einem Taxiunternehmen glaub ich das kaum. Aber am besten sich wirklich bei der IHK beraten lassen.
Beachte bitte auch, das wenn du keine sozialversicherungspflichtige Angestellte hast, du auch in die Rentenkasse einbezahlen musst. Das unfaire dabei ist, es richtet sich nicht immer nach dem Einkommen. Ich glaube das sind dann c.a 400 im Monat. Für die ersten zwei Jahre ist man aber soviel ich weiß befreit oder zahlt nur die Hälfte.
Habt Ihr eine Berufsinnung oder ähnliches ? Oder gibt es einen Droschkenbesitzerverband? Da kann man wichtige Fragen beantwortet bekommen. Betriebshaftpflicht und Privathaftpflicht am besten bei einer Versicherung, dann brauchst Du auf alle Fälle eine Beratung wegen des Unfallschutzes für Deine Fahrgäste. Ein Taxi ist wohl nicht billig. Auf alle Fälle viel Glück, denk daran in der Anfangszeit brauchst Du jede Tour, da kannst Du Tag und Nacht arbeiten, aber jeder Mensch wird mal müde.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Ich kann dir die Fragen nicht beantworten, aber ich weiß dass die hiesigen IHK's entsprechende Seminare anbieten. Einfach mal anfragen.
Bei diesen wichtigen Themen würde ich mich an deiner Stelle nicht auf die Antworten eines Forums verlassen, sondern als Anregung sehen. Es sei sei denn, jemand outet sich als Experte vom Fach ;-)
Bei diesen wichtigen Themen würde ich mich an deiner Stelle nicht auf die Antworten eines Forums verlassen, sondern als Anregung sehen. Es sei sei denn, jemand outet sich als Experte vom Fach ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2013
Hallo zusammen,
ich arbeite seit mehreren Jahren nebenbei als Taxifahrerin und überlege den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.
Über die betriebswirtschaftlichen Vorraussetzungen bin ich mir im klaren und auch die finanzielle Seite ist weitesgehend geklärt.
Im Bereich Recht stellen sich mir jedoch noch ein paar Frage, vielliecht kann mir jemand von euch weiter helfen.
Wirkt sich meine Selbständigkeit auf die rechtliche Beziehung zwischen mir und meinem Mann (geschieden) aus, bzw auf die Versicherungen bei denen mein Sohn mitversichert ist?
Welche Absicherung empfiehlt sich für Personen - und Sachschäden? Ich dachte an eine Betriebshaftpflicht - macht das für ein One - Man Taxiunternehmen Sinn?
Vielen Dank im Vorraus,
liebe grüße,
Jeanette
ich arbeite seit mehreren Jahren nebenbei als Taxifahrerin und überlege den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.
Über die betriebswirtschaftlichen Vorraussetzungen bin ich mir im klaren und auch die finanzielle Seite ist weitesgehend geklärt.
Im Bereich Recht stellen sich mir jedoch noch ein paar Frage, vielliecht kann mir jemand von euch weiter helfen.
Wirkt sich meine Selbständigkeit auf die rechtliche Beziehung zwischen mir und meinem Mann (geschieden) aus, bzw auf die Versicherungen bei denen mein Sohn mitversichert ist?
Welche Absicherung empfiehlt sich für Personen - und Sachschäden? Ich dachte an eine Betriebshaftpflicht - macht das für ein One - Man Taxiunternehmen Sinn?
Vielen Dank im Vorraus,
liebe grüße,
Jeanette