Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
@puppenhexe
Bei mir wäre schon ein Rentenausgleich erforderlich, schließlich hatte ich einige Jahre wegen der Kindererziehung keine Einkünfte und somit keine Rentenbeitragszeiten. Auch später als die Kinder größer waren, habe ich nur Teilzeit gearbeitet, da kommt bei mir in fast 24 Jahren einiges zusammen was fehlt. Also ist der Ausgleich noch zu machen, falls ich mich eben scheiden lasse. Andernfalls hätte ich falls mein Mann vor mir verstirbt sogar einen Anspruch auf Wittwenrente, vorausgesetzt es liegt kein Scheidungsantrag vor.
Wenn ich vorher versterbe ist mir der Rentenausgleich eh egal ....grins.
Irgendwie muss man jeden Fall für sich betrachten und reiflich überlegen.
Bei mir wäre schon ein Rentenausgleich erforderlich, schließlich hatte ich einige Jahre wegen der Kindererziehung keine Einkünfte und somit keine Rentenbeitragszeiten. Auch später als die Kinder größer waren, habe ich nur Teilzeit gearbeitet, da kommt bei mir in fast 24 Jahren einiges zusammen was fehlt. Also ist der Ausgleich noch zu machen, falls ich mich eben scheiden lasse. Andernfalls hätte ich falls mein Mann vor mir verstirbt sogar einen Anspruch auf Wittwenrente, vorausgesetzt es liegt kein Scheidungsantrag vor.
Wenn ich vorher versterbe ist mir der Rentenausgleich eh egal ....grins.
Irgendwie muss man jeden Fall für sich betrachten und reiflich überlegen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
Bei uns wars nur so dass ich einen Anwalt hatte, mein Exmann und ich waren uns in allem einig und so hatten wir uns die Kosten geteilt. Rentenausgleich hatten wir beide abgelehnt, wäre sonst zu meinen Kosten gegangen. Die Scheidung war problemlos.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
Eine Entscheidung über dieses Thema steht mir dieses Jahr auch noch bevor und ich bin mir nicht sicher ob ich es so wie BabyXXXXXL halten soll oder doch die Scheidung möchte.
Vielleicht reicht ja mein Ex die Scheidung ein und ich nicke dann nur noch vor dem Richter mit dem Kopf, dazu brauche ich ja wohl keinen Anwalt oder?
Allein das Beratungsgespräch wegen Trennung hat jeden von uns über 200 Euro gekostet.
Zudem entstehen weitere Kosten für jedes Schreiben.
Das die Anwälte an jedem Schreiben verdienen, ist klar, aber das Geld würde ich mir lieber sparen. Jedesmal wenn ich zum Anwalt renne und was regeln lasse verdient der mit. Daher habe ich mich entschlossen nach der Trennungsunterhalt Regelung alles weitere abzuwarten.
Vielleicht regelt sich das ein oder andere alleine, bzw. im Gespräch mit dem ehemaligen Partner. Hoffe ich zumindest, nachdem mein Ex inzwischen wenigstens wieder mit mir redet, wäre das ja möglich.
Übrigens bei PKH muss man Einkünfte und Vermögen (auch Sparverträge, Bausparverträge, Lebensversicherungen etc.) angeben und dann ist man schnell über dem Schonvermögen von 2600 ?. Jeder der darüber liegt, muss für seine Scheidungskosten selbst aufkommen. Evtl. mit Ratenzahlung, wenn das Gericht auf Antrag PKH mit Ratenzahlung zustimmt.
Vielleicht reicht ja mein Ex die Scheidung ein und ich nicke dann nur noch vor dem Richter mit dem Kopf, dazu brauche ich ja wohl keinen Anwalt oder?
Allein das Beratungsgespräch wegen Trennung hat jeden von uns über 200 Euro gekostet.
Zudem entstehen weitere Kosten für jedes Schreiben.
Das die Anwälte an jedem Schreiben verdienen, ist klar, aber das Geld würde ich mir lieber sparen. Jedesmal wenn ich zum Anwalt renne und was regeln lasse verdient der mit. Daher habe ich mich entschlossen nach der Trennungsunterhalt Regelung alles weitere abzuwarten.
Vielleicht regelt sich das ein oder andere alleine, bzw. im Gespräch mit dem ehemaligen Partner. Hoffe ich zumindest, nachdem mein Ex inzwischen wenigstens wieder mit mir redet, wäre das ja möglich.
Übrigens bei PKH muss man Einkünfte und Vermögen (auch Sparverträge, Bausparverträge, Lebensversicherungen etc.) angeben und dann ist man schnell über dem Schonvermögen von 2600 ?. Jeder der darüber liegt, muss für seine Scheidungskosten selbst aufkommen. Evtl. mit Ratenzahlung, wenn das Gericht auf Antrag PKH mit Ratenzahlung zustimmt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
also ich lese mit großem verblüffen, dass ein anwalt keine zwei parteien vertreten kann. meines wissens kann sehr wohl ein anwalt als mediator die gesamte scheidung betreuen.
bin auf diese weise 2004 einvernehmlich geschieden worden.
wir hatten anfangs zwei anwälte, aber der meines damaligen mannes war ein sehr junger, aufstrebender herr, der ihm verschiedenste theoretisch gangbare möglichkeiten aufzeigte, die aber menschlich grenzwertig und juristisch recht hochfahrend waren. war halt noch sehr profilierungsbedürftig, der herr.
mein anwalt, ein gemeinsamer bekannter, war sehr viel abgeklärter und schüttelte ob mancher dieser vorschläge nur den kopf. schließlich sah mein ex ein, dass er, würde er den ach-so-tollen vorschlägen seines anwalts folgen, die scheidung nur sinnlos in die länge ziehen würde, weil diese vorschläge für mich unannehmbar waren.
um nicht diesen profilheini weiter zu finanzieren, hat er den dann aufgegeben und ab da hat mein anwalt dann die scheidung geregelt. die kosten haben wir uns ab diesem zeitpunkt geteilt. es gab vor gericht auch überhaupt kein problem, dass nur ein anwalt für beide da war.
bei uns war es tatsächlich so gewesen, dass durch den anwalt meines mannes sehr viel unruhe in unsere an sich sachlichen und friedfertigen scheidungsauseinandersetzungen kam. hätte dieser typ nicht so viel wind gemacht, wären wir in dieser zeit nicht so oft zusammengerasselt. das hat den freundschaftlichen umgang miteinander damals ganz schön erschwert. beide waren wir erleichtert, als dann unter vermittlung des berufserfahrenen, auf harmonie bedachten anwalts eine wirklich 'gütliche', keinen übervorteilende regelung gefunden wurde.
auch wir haben nach dem scheidungstermin noch lange zusammengeseßen und geredet - von menschlicher ferne keine spur... war seltsam, aber auch gut.
bin auf diese weise 2004 einvernehmlich geschieden worden.
wir hatten anfangs zwei anwälte, aber der meines damaligen mannes war ein sehr junger, aufstrebender herr, der ihm verschiedenste theoretisch gangbare möglichkeiten aufzeigte, die aber menschlich grenzwertig und juristisch recht hochfahrend waren. war halt noch sehr profilierungsbedürftig, der herr.
mein anwalt, ein gemeinsamer bekannter, war sehr viel abgeklärter und schüttelte ob mancher dieser vorschläge nur den kopf. schließlich sah mein ex ein, dass er, würde er den ach-so-tollen vorschlägen seines anwalts folgen, die scheidung nur sinnlos in die länge ziehen würde, weil diese vorschläge für mich unannehmbar waren.
um nicht diesen profilheini weiter zu finanzieren, hat er den dann aufgegeben und ab da hat mein anwalt dann die scheidung geregelt. die kosten haben wir uns ab diesem zeitpunkt geteilt. es gab vor gericht auch überhaupt kein problem, dass nur ein anwalt für beide da war.
bei uns war es tatsächlich so gewesen, dass durch den anwalt meines mannes sehr viel unruhe in unsere an sich sachlichen und friedfertigen scheidungsauseinandersetzungen kam. hätte dieser typ nicht so viel wind gemacht, wären wir in dieser zeit nicht so oft zusammengerasselt. das hat den freundschaftlichen umgang miteinander damals ganz schön erschwert. beide waren wir erleichtert, als dann unter vermittlung des berufserfahrenen, auf harmonie bedachten anwalts eine wirklich 'gütliche', keinen übervorteilende regelung gefunden wurde.
auch wir haben nach dem scheidungstermin noch lange zusammengeseßen und geredet - von menschlicher ferne keine spur... war seltsam, aber auch gut.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
Wenn es zwei gute Einkommen gibt, hat man noch die Möglichkeit nachträglich beim Notar einen Ehevertrag aufzusetzen, der das Vermögen, Sorgerecht, Unterhalt etc. regelt. Der wird dann vor Gericht vorgelegt und es braucht nur ein Teil einen Anwalt. Wenn man sich gut versteht, dann kann man sich das teilen und es wird eine kostengünstige Scheidung.
Ansonsten PKH, bei manchen muss man einen Eigenanteil von 10 euro zahlen. Aber ich denke, das ist machbar.
Ansonsten PKH, bei manchen muss man einen Eigenanteil von 10 euro zahlen. Aber ich denke, das ist machbar.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
Ich wurde zweimal mit PKH zum Nulltarif geschieden. Einmal hier in D und einmal in der Schweiz, auch als deutsche Staatsbürgerin. Ich werde weder vom deutschen noch vom schweizer Gericht angschrieben. Für mich wurden beide Scheidungen komplett übernommen. Ich muss nichts zurückzahlen.
Nur ab einem bestimmten Einkommen muss man einen Anteil zurückzahlen oder kann die Kosten in Raten abstottern.
Wie gesagt, die Sätze ob die PKH alles übernimmt oder ob Anteile gefordert werden, sind einkommensabhängig.
Nur ab einem bestimmten Einkommen muss man einen Anteil zurückzahlen oder kann die Kosten in Raten abstottern.
Wie gesagt, die Sätze ob die PKH alles übernimmt oder ob Anteile gefordert werden, sind einkommensabhängig.
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01.01.2011
wer glaubt, dass man durch prozesskostenhilfe(pkh) zum nulltarif geschieden wird, irrt.
selbst wenn beide partner arbeitslos sind, wird die pkh irgendwann fällig.
selbst wurde ich vor 5 jahren geschieden, und seitdem fordert das gericht in unregelmäßigen abständen angaben über meine vermögensverhältnisse, um zu überprüfen, ob ich die pkh evtl. in raten zurück zahlen kann.
selbst wenn beide partner arbeitslos sind, wird die pkh irgendwann fällig.
selbst wurde ich vor 5 jahren geschieden, und seitdem fordert das gericht in unregelmäßigen abständen angaben über meine vermögensverhältnisse, um zu überprüfen, ob ich die pkh evtl. in raten zurück zahlen kann.
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01.01.2011
Neinnein...ich kenne Prozesskostenhilfe...kann das schon von einer Rechtschutzversicherung unterscheiden. Aber ich habe jetzt erstmals beruflich mit einer Scheidung zu tun...bin da nicht so drin belesen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
das was du meinst ist bestimmt die rechtschutzversicherung. das stimmt, die zahlt bei einer scheidung nichts. sind aber zwei paar schuhe
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01.01.2011
bin mir 100% sicher. hab sie bei meiner ersten scheidung in anspruch genommen
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01.01.2011
@ Moo1970
Bist du dir sicher, dass man für eoine Scheidung Prozesskostenhilfe kriegen kann? Ich glaube nicht, dass das geht. Mir wurde kürzlich für jemandem dem ich helfe Prozesskostenhilfe in privatrechtlichen Angelegenheiten versagt.
Bist du dir sicher, dass man für eoine Scheidung Prozesskostenhilfe kriegen kann? Ich glaube nicht, dass das geht. Mir wurde kürzlich für jemandem dem ich helfe Prozesskostenhilfe in privatrechtlichen Angelegenheiten versagt.
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01.01.2011
Hier auch mal meine Erfahrung in Bezug auf Scheidung:
Ich hatte bei der 1.Scheidung es glatt vergessen, einen Anwalt zu nehmen. Summa Summarum kostete mich daher der ganze Spaß ohne Anwalt 80 Euro. Denke, es gibt Dinge im Leben, die wesentlich teurer sind ;-)
Ich hatte bei der 1.Scheidung es glatt vergessen, einen Anwalt zu nehmen. Summa Summarum kostete mich daher der ganze Spaß ohne Anwalt 80 Euro. Denke, es gibt Dinge im Leben, die wesentlich teurer sind ;-)
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01.01.2011
@ Anna bitte verbreite nicht so gefährliches Halbwissen über Anwälte, deren angeblich wirtschaftliche Interessen usw., das sind üble und aus der Luft gegriffene Unterstellungen, die einen ganzen Berufsstand verunglimpfen, der immerhin einem sehr strengen standesrechtlichen Reglement und einer gesetzlichen (!) Gebührenordnung unterworfen ist.
"Aggressivität" ist einem Rechtsanwalt standesrechtlich untersagt und hat auch keinen Einfluss auf seine Gebühren.
Per PKH eine Scheidung "zum Nulltarif" gibt es allenfalls für Stützeempfänger. In den Regionen sind allerdings auch die Kosten insgesamt eher karg bemessen.
"Aggressivität" ist einem Rechtsanwalt standesrechtlich untersagt und hat auch keinen Einfluss auf seine Gebühren.
Per PKH eine Scheidung "zum Nulltarif" gibt es allenfalls für Stützeempfänger. In den Regionen sind allerdings auch die Kosten insgesamt eher karg bemessen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
die kosten für eine scheidung berechnen sich nach dem streitwert, sprich vermögen. sollte dieses nicht vorliegen, so werden die kosten aus den gemeinsamen nettoeinkünften mal drei berechnet. da gibt es so eine tabelle.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten und ist dieser Seite gegenüber loyal. Einen "gemeinsamen" Anwalt gibt es im deutschen Scheidungsrecht nicht. Diesen Wunsch hätte die Anwältin gar nicht erfüllen dürfen. Für den nicht vertretenen Teil kann das sehr ungünstig sein, was ihm entweder gar nicht oder zu spät auffällt.
Wenn man selbst nicht viel verdient sollte man immer über die Prozesskostenhilfe einen eigenen Anwalt nehmen. Am besten einen Fachanwalt für Familienrecht. Am besten fragt man im Bekanntenkreis rum, welche Anwälte für eine friedliche Scheidung zu gebrauchen sind. Viele Anwälte sind (auch weil es für sie selbst wirtschaftlich besser ist) zu aggressiv. Es sollte immer ein Konsens und Ausgleich Ziel der Beratung sein.
Aus finanziellen Gründen auf eine Scheidung zu verzichten, ist nicht nur bei Bedürftigkeit eines Partners problematisch, auch wenn einer der beiden verstirbt kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Die Scheidung einer Bekannten gab es, wenn ich dem glauben darf, was sie erzählt, dank Prozesskostenhilfe zum Nulltarif.
Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht teuer, im I.Net gibt es Rechner, die berechnen, was Ihr bezahlen würdet.
Liebe Grüße,
Anna
(getrennt)
Wenn man selbst nicht viel verdient sollte man immer über die Prozesskostenhilfe einen eigenen Anwalt nehmen. Am besten einen Fachanwalt für Familienrecht. Am besten fragt man im Bekanntenkreis rum, welche Anwälte für eine friedliche Scheidung zu gebrauchen sind. Viele Anwälte sind (auch weil es für sie selbst wirtschaftlich besser ist) zu aggressiv. Es sollte immer ein Konsens und Ausgleich Ziel der Beratung sein.
Aus finanziellen Gründen auf eine Scheidung zu verzichten, ist nicht nur bei Bedürftigkeit eines Partners problematisch, auch wenn einer der beiden verstirbt kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Die Scheidung einer Bekannten gab es, wenn ich dem glauben darf, was sie erzählt, dank Prozesskostenhilfe zum Nulltarif.
Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht teuer, im I.Net gibt es Rechner, die berechnen, was Ihr bezahlen würdet.
Liebe Grüße,
Anna
(getrennt)
Als wir uns geschieden haben, habe ich mir (nach Beratung) keinen Anwalt genommen--es war schon alles geregelt--fehlte nur noch der Rentenausgleich...ging ratz-fatz über die Bühne...
Anschließend waren wir noch Kaffee trinken...
Anschließend waren wir noch Kaffee trinken...
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01.01.2011
@baby es stimmt, normal darf ein anwalt das nicht, wegen dem interessenkonflikt. wir haben es so gemacht, dass ich den anwalt hatte und mein ex für die verhandlung einen zur seite gesetzt bekommen hat, der gerade im gericht war und zeit hatte. eben der form halber
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01.01.2011
da hast du sicherlich recht. das mit dem gemeinsamen anwalt klappt wirklich nur, wenn man sich einig ist und alles entscheidende, sprich vermögen und umgangsrecht/sorgerecht, friedlich klären konnte. war bei mir der fall. die erste scheidung war zwar eine härtefallscheidung, aber die friedlichste, die der richter je hatte, sagte er wenigstens. die zweite scheidung läuft, auch recht unkompliziert mit einem anwalt. wir sind ja alle erwachsen und eine friedliche vernünftige einigung sollte da schon möglich sein, ansonsten geht wirklich kein weg an zwei anwälten vorbei.
Da ich noch nie heiraten wollte und auch nicht will, bleibt mir dieses Thema wohl erspart. Alle Scheidungen, die ich in meinem Umfald miterlebt habe und vor allem die, bei denen Kinder beteiligt waren, sind mies abgelaufen - traurig, wenn man bedenkt, dass sich die Menschen mal geliebt haben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
@ moo1970 dessen bin ich mir bewusst, wir wollten meine Anwältin beauftragen ich musste ihr unterschreiben, das im Falle einer Scheidung, sie meine Anwältin ist. Als ich dann sagte, wir wollen nur einen Anwalt und einfach ratz fatz getrennt werden, meinte sie, sie käme in Interessenkonflikte und könne nur eine Seite vertreten. Also haben wir uns entschieden, wir bleiben Ex (en *lol*) und ruhe ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
..in den seltesten Fällen ist es empfehlenswert einen gemeinsamen Anwalt zu haben....denn er kann nicht wirklich die Interessen beider vertreten.... eigentlich nur möglich... wenn keine Kinder... und kein Vermögen vorhanden sind...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
also habe mit sowas noch nicht zu tun gehabt, aber das muss man mit der ehefrau ehemann ganz persönlich und denke in friedlcher stimmung bereden. es git alles heut zu tage warum nicht aber die scheidung nicht durch führen. aber alles rechtlcihe dabei beachten!!!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
aber dir ist schon klar, dass du, falls dein ex mal arbeitslos wird oder zum pflegefall oder sonst was, du, auch als getrennt lebende, zur rechenschaft gezogen wirst (finanziell). ein klarer schnitt ist doch viel besser. wenn man sich einig ist, kann man mit einem anwalt hinkommen und sich die anfallenden kosten teilen. und wenn du z.b. nicht viel hast oder verdienst, solltest du den anwalt beauftragen und prozeskostenhilfe beantragen, dann kannst du recht günstig ein freier mensch werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
Ich bin nur getrenntlebend, mein Ex und ich sehen eine Scheidung nicht zwingend nötig, ist nur ein zusätzlicher Kostenfaktor für den Staat. Solange nicht ein Teil der Trenngemeinschaft Heiraten will, ist es für uns nicht erforderlich.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.01.2011
Wer kann mir was über Scheidungen berichten. Wir sind die bei euch abgelaufen.