Probleme mit dem Vermieter
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Ein Mieterverein kostet bei uns schlappe 80 Euronen im Jahr. Da kriegt man schon prima Fliesen für.

Ich wüsste, wie ich das lösen würde. Biete doch einfach an, dass du neu fliesen lässt und er sich in Höhe des Kunstrasens beteiligt. Die Rechnung kannst du steuerlich berücksichtigen lassen, glaube ich, weil es eine Wohnungsreparaturarbeit ist.

Ehrlich gesagt, ich hatte nie viel Geld, aber ich stecke meine paar Kröten einfach lieber in meine Dinge, als damit Rechtsanwälte oder Mietervereine zu bezahlen. Man kann eine Menge einfach so regeln. ;o)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Ich danke euch für die vielen und schnellen Antworten. Ich werde zur Sicherheit wirklich mal den Mieterverein befragen, fürchte aber, dass ich mich doch mit dem Vermieter einigen muss. Schade... Wäre ja auch zu schön und einfach gewesen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
ich empfehle grundsätzlich bei solchen Problemen den Mieterverein oder auch die Verbraucherschutz-Beratung
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Es hängt davon ab was in Deinem Mietvertrag steht, evtl. kannst Du Glück haben, schau mal in Dein Übergabeprotokoll.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
@Nefertari
Nur zur Orientierung für Dich, damit dir das auch weiterhilft:
Bei mir sind es keine Vermutungen, sondern Wissen ;-)
Mutmaßungen sind bei rechtlichen Problemen immer ungünstig!
Du hast leider schlechte Karten....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Auch von mir nur eine Vermutung, aber ich denke, dass Du da leider den kürzeren ziehen wirst. Du hast sozusagen "Glück gehabt", dass der Vormieter auf eigene Kosten den Balkon gefliest hat. Wenn die nun kaputt gehen, muss der Vermieter nur den Zustand wiederherstellen, wie er auch gewesen wäre, wenn der Vormieter das nicht auf eigene Rechnung gemacht hätte.

Susirellas Vergleich mit dem Laminat zeigt es vielleicht deutlicher.

Wir hatten so einen ähnlichen Fall in der alten Wohnung... da wäre auch nur vermieterseitig PVC drin gewesen, bevor der aber verlegt wurde, haben wir selbst Laminat in der ganzen Wohnung verlegt und ein bissl Mietnachlass bekommen, weil kein PVC rein musste (die Wohnung wurde vor Einzug kernsaniert). Nach unserem Auszug war das Laminat allerdings an einigen Stellen schon ein bissl mitgenommen und der Nachmieter wollte das vom Vermieter entsprechend ersetzt haben und hatte da leider auch falsch gedacht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Ist eine Wohnung mit Fliesen vermietet, hat der Vermieter auch eine Wohnung mit Fliesen zur Verfügung zu stellen und im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Er kann nicht einfach ohne wichtigen Grund eine Eigenschaft der Wohnung durch eine schlechtere ersetzen. Dass Fliesen teurer sind, ist erst mal kein Argument. Es hört sich also zunächst an, als müsste der Vermieter das reparieren.

Wer genau im Recht ist, hängt davon ab, ob sich aus dem Mietvertrag die Vereinbarung ergibt, dass der Balkon gefliest sein soll. Das ist gut möglich, wirklich beurteilen kann das aber nur ein Anwalt oder Mieterverein vor Ort, der sich den Vertrag usw. genau ansieht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Was ja auch logisch erscheint. In meiner Wohnung ist ursprünglich ein häßlicher PVC verlegt...ich habe Laminat drübergelegt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein etwaiger Nachmieter dann dem Vermieter gegenüber einen Anspruch darauf hat, dass neuer Laminat reinkommt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
uha... mietrechtsfragen...
ich weiß nicht, wie das in deutschland aussieht, hier in österreich würde ich dir empfehlen zum mieterschutzverband zu gehen - ich nehme an in d gibt es ähnliches. ich zahle einen jahresbeitrag und erhalte sowohl rechtsberatung als auch eine rechtliche vertretung im fall einer klage.

das problem mit mietrechtsfragen ist nach meiner bisherigen leidvollen erfahrung, daß es oft keine allgemeingültigen antworten gibt. bei dem problem, das ich hatte, war es z.b. relevant, ob es sich um einen alt- oder neubau handelte (schon allein die definition war nicht ohne!) und dann auch noch, wieviele wohneinheiten das objekt hat, weil es für größere bauten bereits entsprechende urteile gab, für bauten mit zwei wohneinheiten, wie in meinem fall, jedoch nicht.
da gibt´s teilweise dinge zu berücksichtigen, auf die kommst du noch nichtmal von selber.

ich würde dir raten, für eine klärung auf jeden fall einen auf mietrecht spezialisierten juristen aufzusuchen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Ich tippe auch auf den Vermieter... hatten so was ähnliches mal im Bekanntenkreis....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Hallo!
Darauf hast du leider keinen Anspruch.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Einschränkung der Funktionalität sondern es ist einfach eine hässliche und billige Lösung. Und was Geschmack angeht, gibt es keine gesetzliche Regelung, es sei denn in deinem Mietvertrag wird ausdrücklich ein gekachelter Balkon vermietet. In der Regel ist das jedoch nicht der Fall.
Dein Vermieter wird sicher damit einverstanden sein, wenn du das zahlst, genau wie bei deinem Vorreiter. Ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch den Vermieter besteht nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Ich bin rechtlich nicht versiert, aber ich meine, dein Vermieter hat Recht.
Ich bin aber sehr gespannt auf weitere Antworten.

LG
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.02.2012
Hallo zusammen!
Ich habe da mal ein persönliches Problem und hoffe, hier sind juristisch versierte Leute, die mir weiter helfen können, bevor ich gleich zum Anwalt renne.
Folgendes:
Mein Vermieter hat alle Balkone vor Vermietung mit grünem Kunstrasen ausgelegt. Meine Vormieter haben den (mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters) entfernt und gegen Fliesen ersetzt, die sie vor Auszug nicht wieder entfernen mussten. Ich habe die Wohnung also mit Fliesen auf dem Balkon gemietet. Nun waren diese aber nicht für den Außenbereich geeignet und sind im Laufe der Jahre zerplatzt. Mein Vermieter hat sie nun entfernen lassen und will sie gegen diesen (hässlichen) grünen Rasen ersetzen, weil der der Meinung ist, er müsse mir nur einen nutzbaren Balkon zur Verfügung stellen. Ich aber bin der Meinung, er muss mir was gleichwertiges darauf machen, weil er mir die Wohnung ja so vermietet hat. Wer hat nun Recht?