Problem mit der Wohnung
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.11.2010
Hallo

ich dank euch allen. Ihr habt mir damit sehr geholfen. Nun habe ich auch ein paar Fakten und Verlgeichsurteile für das nächsten Mal, wenn mein Vermieter mal wieder vor der Tür steht. Eure Tipps werde ich auch befolgen. Also nochmals vielen lieben Dank.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2010
Smart, hast Du nun darin gewohnt oder sie nicht benutzt?

Egal, lila, Zweitschlüssel musst Du nicht herausgeben. Nur wenn in Deiner Wohnung zB akut ein Wasserrohr geplatzt wäre oder ähnliche Gefahr in Verzug ist, darf der Vermieter sich Zutritt verschaffen zur Gefahrenabwendung. Sonst nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2010
Niemand darf ohne deine Einwilligung deine Wohnung betreten, auch nicht wenn du zum Ende des Jahres ausziehst!
Du hast sogar das Recht, darauf zu bestehen, das die Wohnung nur in deinem Beisein und zu Zeiten besichtig werden kann, wenn es dir möglich ist!
Den Schlüssel aushändigen, bloß nicht, noch ist es DEINE Wohnung!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2010
So theoretisch hörte sich das aber gar nicht an, mit der Renovierung. :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2010
...meinst du? Verwegene Theorie ;-D
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2010
Smart, ich möcht niemals Stress mit Dir haben...auweia, Du bist ja ein harter Gegner. :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2010
Es gibt schon lustige Vermieter... als ich kürzlich in einer Projektwohnung gewohnt habe und diese nach 3 Monaten wieder verlassen habe, wollter der Vermieter doch wirklich eine komplette Renovierung von mir und dies, obwohl die Wohnung von mir nicht mal benutzt wurde. Er bemängelte zudem bei Übergabe 3 Blätter auf dem Balkon.

Nach seiner schriftl. Aufforderung zur mängelbeseitigung habe ich im Anschluss die Wohnung von einer Fachfirma renovieren und reinigen lassen. Kostenpunkt 850?. Die Rechnung habe ich ihm in Anschluss geschickt, da der Mietvertrag "leider" ungültig war. Schade, für ihn ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2010
Mieterschutzbund würde ich Dir auch empfehlen.. Wenn nicht für diese, dann für die nächsten Wohnungen..

Keinen Schlüssel an den Vermieter aushändigen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2010
Habe im Juli meine neue Wohnung bezogen. Der alte Vermieter wollte auch im Mai und Juni Besichtigungstermine zu unmöglichen Zeiten machen. Erst wurde er pampig, als ich ihn darauf angesprochen habe, dann wollte er, das sich jemand aus meiner Familie bereit hält. Bin einfach zum Mieterbund und habe mich da informiert: KEINE BESICHTIGUNG OHNE DICH. KEIN ZWEITSCHLÜSSEL. Sonst macht er sich strafbar.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2010
Der Vermieter hat zu "keiner" Zeit ein Anrecht auf einen Zweitschlüssel.
Vielleicht will er sehen, was er dir alles in Rechnung stellen kann.
Ich wäre mal extrem vorsichtig.
"Gegen den Willen des Mieters ist der Vermieter nicht berechtigt, die angemieteten Räume zu betreten oder gar gewaltsam in sie einzudringen (LG Berlin, Urteil v. 27.11.1978, 61 S 249/78, WuM 1980, 185). Anderenfalls liegt Hausfriedensbruch vor."

"Das Besichtigungsrecht muss vom Vermieter mit größtmöglicher Zurückhaltung ausgeübt werden. Ist der Mieter berufstätig, ist hierauf Rücksicht zu nehmen, weshalb der Vermieter sich in solchen Fällen vier Tage zuvor ankündigen muss (AG Lüdenscheid, Urteil v. 23.8.1990, 8 C 698/90, WuM 1990, 489). Ferner wird für den Fall der Berufstätigkeit tagsüber eine Beschränkung der Besichtigungszeiten auf 18 bis 20 Uhr für erforderlich gehalten. "

Ich hoffe, das hilft dir weiter. Die Burschen versuchen es immer wieder... >:(
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2010
Soviel ich weiß, mußt Du ihm den Schlüssel nicht aushändigen. Du mußt zwar die Wohnungsbesichtigungen ermöglichen, aber ich kenne es so, dass der Vermieter sich da nach dem momentanen Mieter zu richten hat. Immerhin machst Du ja die Besichtigungen grundsätzlich möglich und ab 18:00 Uhr ist auch keine unmögliche Zeit unter der Woche. Bei meinen bisherigen Wohnungen war es so, dass sich die Interessenten immer direkt mit mir in Verbindung gesetzt und einen Besichtigungstermin mit mir abgesprochen haben. Andersrum genauso, wenn ich auf Wohnungssuche war... es sei denn, es lief über einen Makler.

Fremde Leute in Deiner Wohnung während Du nicht anwesend bist, mußt Du auf jeden Fall nicht dulden!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2010
Hallo

ich habe ein Problem mit meiner Wohnung. Mein Mietvertrag endet am 31.12.2010 und mein Vermieter möchte nun natürlich Wohnungsbesichtigungen duchrführen und verlangt dafür meinen Zweitschlüssel. Jedoch will ich ihm diesen nicht aushändigen, da ich keine fremden Leute in meiner Wohnung haben möchte. Außerdem habe ich ihm angeboten dies gerne ab 18 Uhr zu machen (da ich berufstätig bin und momentan kein frei oder eher Schluss machen kann, da ich noch in Probezeit bin) oder an den Wochenenden, wenn ich dabei bin. Damit gibt er sich jedoch nicht zufrieden. Muss ich ihm die Schlüssel geben??? Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal.