Pflichtteil
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Hauptstadtfrau

ja Foren sind schon ein unsicheres Pflaster. Ich denke ein Gang zum Anwalt ist umumgänglich. Die Witwe wid sicherlich nicht bemüht sein zu helfen.
Ich hatte nur gehofft eventuell vorab etwas mehr herauszufinden ob wir ein Anrecht auf etwas haben.

Danke für eure Mühe

Verena
Bitte informiere Dich bei Fachleuten, also bei Anwälten. Prinzipielle Übersicht gibt es in sog. Leitfäden, um erst einmal das Vererbungsprinzip zu verstehen. Aber: Erstmal muß ein Erbfall vorliegen, d.h. ein Erblasser muß verstorben sein. Vorher wird nix geerbt. Wann welche Ehefrau und ihre Abkömmlinge was erben ist im Einzelfall zu klären. Erbe ist aber immer nur, was übrigbleibt, man kann auch schöne Reisen unternehmen, dann gibts hinterher weniger Streit.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Glauben heißt nicht wissen, Herzensweib.

www.rak-hamm.de

Dort nach einem Fachanwalt in Deiner Nähe erkundigen. Angefangen damit, dass Schenkungen rückgängig zu machen sind, wenn sie in Schädigungsabsicht (wie Umgehung des Pflichtteilsanspruches) erfolgt sind, über möglicherweise bestehende nicht mehr zu kündigende/ändernde Erbverträge (ist die 1. Frau verstorben und gabs zB ein Berliner Testament? War Dein Vater schon seinerseits nur Vorerbe? usw.), bis hin zu Verfügungsbeschränkungen kann Dir da nur ein Fachanwalt weiterhelfen. Wer sich da mit Laienmeinungen in einem Übergewichtigenforum zufriedengeben möchte, hat schon verloren.
Im Internet haben wir uns auch schon schlau gemacht oder auch nicht.
Mir der Überschreibung zu Lebzeiten hätte er uns ausgeschlossen wenn es schon 10 Jahre her ist oder?

Mal beim Erschaftsgericht anzufragen ist bestimmt eine gute Idee.

Danke
Verena
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Auf dem Amtsgericht gibts eine kostenlose Rechtsberatung die durch Anwälte durchgeführt wird. Ich würde mich da vorab vielleicht mal informieren
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Hier findest du schon mal das wesentliche

http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1932.html

Auf der linken Seite kannst du dann das Theme auswählen.

Ich kann dir nur raten dich erst mal grob zu informieren.
Wenn es aber um spezielle Angelegenheiten geht, geh zu einem Spezialisten für Erbrecht.

Es gibt, was das Erbrecht angeht inzwischen so viele BGH Urteile, dass man nur mit dem Gesetzbucht in schwierigen Fällen nicht mehr auskommt.

Geb mal folgendes bei Google als suche ein

vermögen in zweiter ehe. was erben kinder aus der ersten ehe?

Da wirst du viele ähnlich gelagerte Fälle finden.
Hallo

mein Vater und seine 2 Frau haben laut hörensagen vor 4 Jahren ihr Haus bestellt. Das heißt er hat ihr seine Haushälfte überschrieben. Ob ein Testament besteht weiß ich nicht. Ich möchte nun wissen ob es für meinen Bruder und mich ein Pflichteil geben könnte und wie ich das feststellen kann.
Heikles Thema, doch wenn es einen Gesetzlichen Anspruch gibt würden wir den gerne annehmen.

Verena
...sind Schulden da...sofort Erbe ausschlagen!!!!
Ist ein Testament da gibt es trotzdem den sogenannten Pflichtteil von ca 30?%.
Ohne Testament geht es nur nach Erbfolge: Ehepartner, Kinder, Kindeskinder, Nichten, Neffen...
Was möchtest Du genau wissen??