Pflichtteil

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 34 Antworten

@Vreneli...ich wünsch dir alles Gute und viel Glück bei deinem Vorhaben...

Das ist eine schwierige Sache, rechne damit, dass es sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und du erst mal viel Geld an den Anwalt zahlen musst, ohne zu wissen, ob die Sache erfolgreich ist. Denn sowohl Erb-, als auch Familienrecht sind in keiner Rechtsschutzversicherung enghalten...die beides ist nicht versicherbar. Du brauchst übrigens keinen Notar, ein Fachanwalt für Erbrecht ist okay.

Ich habe vor ein paar Jahren mit meinem Bruder zusammen ein ähnliches Procedere durchgezogen. Die Ehefrau meines Vaters und ihre Kinder (nicht von meinem Vater) hatten dafür gesorgt, dass das gesamte Vermögen meines Vaters verschwunden war, es war nicht wenig. Wir bekamen einen lächerlichen Pflichtteil...zum Glück reichte das Geld für die Anwaltskosten. Das war es uns wert, soll lieber der Anwalt das Geld haben als diese Personen.

Und...ja, ich verstehe, dass du einklagst was dir zusteht! Das ist keineswegs pietätlos.

@vreneli... schau mal nach bei "www.erbrecht-ratgeber.de unter Kosten....

ab 01.08.2013.... kommt eine neue Kostenordnung für Rechtanwälte und Notare und Nachlassgerichte....

dort kannst du in etwas erkennen, was eine Beratung kostet..... sollte der Erbbetrag kein Millionenbetrag sein, ist es im Rahmen des Möglichen... denke ich....

ansonsten.. am besten gleich Morgen zum Anwalt oder Notar.... dann ist es vor dem 01.08.2013......

Ich verstehe dein Handeln auch. Mir wird es bald auch so gehen.... mein Vater lebt noch, jetzt 83, ...aber wenn es mal soweit ist.. weiß ich zumindest, was ich machen muß...

Also auch von mir: Drücke dir die Daumen......

„St. Ingbert“ (Pseudonym)

Hi,

es MUSS darauf hingewiesen werden das hier keinerlei Rechtsberatung stattfindet... Sonst kann es ärger geben. Ansonsten: Anstatt sowas in Foren reinzuschreiben zum Anwalt selber gehen. Die Kosten sind abhängig vom Streitwert.

„Lilienthal“ (Pseudonym)

Hallo Verena,

deine wichtigsten Fragen werden im nachfolgenden Link beantwortet:

http://fachanwalt-erbrecht-mannheim.de/erbrecht/nachlassgericht/

Wichtig:
Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Wichtig:
Das Nachlassgericht ist für die Sicherung des Nachlasses zuständig, bis die Erben ermittelt sind.

Du gehst mit deinem Bruder zum zuständigen Nachlassgericht und teilst dem Rechtspfleger mit, dass Euer Vater abgelebt ist und ihr noch keine Benachrichtigung vom Nachlassgericht als Pflichtteilsberechtigte erhalten habt. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig.

Ein Rechtspfleger informiert immer unparteiisch und verursacht Euch keine Kosten. Das sind zwei wesentliche Vorteile !

Wie Albert Einstein zu sagen pflegte:"Phantasie ist wichtiger als Wissen"! Denn Wissen ist beschränkt.

Hallo,

manchmal wäre man gut beraten das Internet einfach mal links liegen zu lassen und gleich zum Anwalt oder wie erwähnt zum Gericht zu gehen.
Ich danke allen die hier ihren Rat ob qualifiziert oder unqualifiziert ( mag ich nicht beurteilen) abgegeben haben.
Mir war nicht bewusst welchen Sturm ich im Wasserglas lostrete.
Meine Bitte an euch "leben und leben lassen".
In dem Sinne noch mal vielen Dank

Verena

„Weißenburg-Gunzenhausen“ (Pseudonym)

@ Vreneli, wer sich in das Forum begibt muss mit einer regen Beteiligung rechnen -lach-