Hallo
ja mit reger Teilnahme habe ich keine Probleme ......lach
ja mit reger Teilnahme habe ich keine Probleme ......lach
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.07.2013
@ Vreneli, wer sich in das Forum begibt muss mit einer regen Beteiligung rechnen -lach-
Hallo,
manchmal wäre man gut beraten das Internet einfach mal links liegen zu lassen und gleich zum Anwalt oder wie erwähnt zum Gericht zu gehen.
Ich danke allen die hier ihren Rat ob qualifiziert oder unqualifiziert ( mag ich nicht beurteilen) abgegeben haben.
Mir war nicht bewusst welchen Sturm ich im Wasserglas lostrete.
Meine Bitte an euch "leben und leben lassen".
In dem Sinne noch mal vielen Dank
Verena
manchmal wäre man gut beraten das Internet einfach mal links liegen zu lassen und gleich zum Anwalt oder wie erwähnt zum Gericht zu gehen.
Ich danke allen die hier ihren Rat ob qualifiziert oder unqualifiziert ( mag ich nicht beurteilen) abgegeben haben.
Mir war nicht bewusst welchen Sturm ich im Wasserglas lostrete.
Meine Bitte an euch "leben und leben lassen".
In dem Sinne noch mal vielen Dank
Verena
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Hallo Verena,
deine wichtigsten Fragen werden im nachfolgenden Link beantwortet:
http://fachanwalt-erbrecht-mannheim.de/erbrecht/nachlassgericht/
Wichtig:
Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Wichtig:
Das Nachlassgericht ist für die Sicherung des Nachlasses zuständig, bis die Erben ermittelt sind.
Du gehst mit deinem Bruder zum zuständigen Nachlassgericht und teilst dem Rechtspfleger mit, dass Euer Vater abgelebt ist und ihr noch keine Benachrichtigung vom Nachlassgericht als Pflichtteilsberechtigte erhalten habt. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig.
Ein Rechtspfleger informiert immer unparteiisch und verursacht Euch keine Kosten. Das sind zwei wesentliche Vorteile !
Wie Albert Einstein zu sagen pflegte:"Phantasie ist wichtiger als Wissen"! Denn Wissen ist beschränkt.
deine wichtigsten Fragen werden im nachfolgenden Link beantwortet:
http://fachanwalt-erbrecht-mannheim.de/erbrecht/nachlassgericht/
Wichtig:
Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Wichtig:
Das Nachlassgericht ist für die Sicherung des Nachlasses zuständig, bis die Erben ermittelt sind.
Du gehst mit deinem Bruder zum zuständigen Nachlassgericht und teilst dem Rechtspfleger mit, dass Euer Vater abgelebt ist und ihr noch keine Benachrichtigung vom Nachlassgericht als Pflichtteilsberechtigte erhalten habt. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig.
Ein Rechtspfleger informiert immer unparteiisch und verursacht Euch keine Kosten. Das sind zwei wesentliche Vorteile !
Wie Albert Einstein zu sagen pflegte:"Phantasie ist wichtiger als Wissen"! Denn Wissen ist beschränkt.
Habe ich nie so empfunden und falls ich so empfinden würde, wäre ich in der Lage, das höflich oder per PN zu klären. Und ich habe mit ihr schon wunderbare Streitgespräche geführt.
Dafür würde ich auch Hauptstadtfrau empfehlen, sie kann das. Alles Andere wäre auch nicht nur vermessen, sondern möglicherweise auch schädlich.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Hi,
es MUSS darauf hingewiesen werden das hier keinerlei Rechtsberatung stattfindet... Sonst kann es ärger geben. Ansonsten: Anstatt sowas in Foren reinzuschreiben zum Anwalt selber gehen. Die Kosten sind abhängig vom Streitwert.
es MUSS darauf hingewiesen werden das hier keinerlei Rechtsberatung stattfindet... Sonst kann es ärger geben. Ansonsten: Anstatt sowas in Foren reinzuschreiben zum Anwalt selber gehen. Die Kosten sind abhängig vom Streitwert.
30.07.2013
@vreneli... schau mal nach bei "www.erbrecht-ratgeber.de unter Kosten....
ab 01.08.2013.... kommt eine neue Kostenordnung für Rechtanwälte und Notare und Nachlassgerichte....
dort kannst du in etwas erkennen, was eine Beratung kostet..... sollte der Erbbetrag kein Millionenbetrag sein, ist es im Rahmen des Möglichen... denke ich....
ansonsten.. am besten gleich Morgen zum Anwalt oder Notar.... dann ist es vor dem 01.08.2013......
Ich verstehe dein Handeln auch. Mir wird es bald auch so gehen.... mein Vater lebt noch, jetzt 83, ...aber wenn es mal soweit ist.. weiß ich zumindest, was ich machen muß...
Also auch von mir: Drücke dir die Daumen......
ab 01.08.2013.... kommt eine neue Kostenordnung für Rechtanwälte und Notare und Nachlassgerichte....
dort kannst du in etwas erkennen, was eine Beratung kostet..... sollte der Erbbetrag kein Millionenbetrag sein, ist es im Rahmen des Möglichen... denke ich....
ansonsten.. am besten gleich Morgen zum Anwalt oder Notar.... dann ist es vor dem 01.08.2013......
Ich verstehe dein Handeln auch. Mir wird es bald auch so gehen.... mein Vater lebt noch, jetzt 83, ...aber wenn es mal soweit ist.. weiß ich zumindest, was ich machen muß...
Also auch von mir: Drücke dir die Daumen......
@Vreneli...ich wünsch dir alles Gute und viel Glück bei deinem Vorhaben...
Das ist eine schwierige Sache, rechne damit, dass es sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und du erst mal viel Geld an den Anwalt zahlen musst, ohne zu wissen, ob die Sache erfolgreich ist. Denn sowohl Erb-, als auch Familienrecht sind in keiner Rechtsschutzversicherung enghalten...die beides ist nicht versicherbar. Du brauchst übrigens keinen Notar, ein Fachanwalt für Erbrecht ist okay.
Ich habe vor ein paar Jahren mit meinem Bruder zusammen ein ähnliches Procedere durchgezogen. Die Ehefrau meines Vaters und ihre Kinder (nicht von meinem Vater) hatten dafür gesorgt, dass das gesamte Vermögen meines Vaters verschwunden war, es war nicht wenig. Wir bekamen einen lächerlichen Pflichtteil...zum Glück reichte das Geld für die Anwaltskosten. Das war es uns wert, soll lieber der Anwalt das Geld haben als diese Personen.
Und...ja, ich verstehe, dass du einklagst was dir zusteht! Das ist keineswegs pietätlos.
Das ist eine schwierige Sache, rechne damit, dass es sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und du erst mal viel Geld an den Anwalt zahlen musst, ohne zu wissen, ob die Sache erfolgreich ist. Denn sowohl Erb-, als auch Familienrecht sind in keiner Rechtsschutzversicherung enghalten...die beides ist nicht versicherbar. Du brauchst übrigens keinen Notar, ein Fachanwalt für Erbrecht ist okay.
Ich habe vor ein paar Jahren mit meinem Bruder zusammen ein ähnliches Procedere durchgezogen. Die Ehefrau meines Vaters und ihre Kinder (nicht von meinem Vater) hatten dafür gesorgt, dass das gesamte Vermögen meines Vaters verschwunden war, es war nicht wenig. Wir bekamen einen lächerlichen Pflichtteil...zum Glück reichte das Geld für die Anwaltskosten. Das war es uns wert, soll lieber der Anwalt das Geld haben als diese Personen.
Und...ja, ich verstehe, dass du einklagst was dir zusteht! Das ist keineswegs pietätlos.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
wenn du dir vielleicht die kosten für den anwalt sparen möchtest, hast du auch die möglichkeit zu einer kostenlosen erstberatung bei einem rechtspfleger des amtsgerichtes.
oder es gibt auch bei banken häufig menschen, die sich nur mit solchen sachen beschäftigen. vielleicht mal bei deiner hausbank nachfragen.
auf jedenfall würde ich mir professionellen rat holen.
alles andere ... warum und wieso und weshalb ... ist allein deine und die sache deiner familie
oder es gibt auch bei banken häufig menschen, die sich nur mit solchen sachen beschäftigen. vielleicht mal bei deiner hausbank nachfragen.
auf jedenfall würde ich mir professionellen rat holen.
alles andere ... warum und wieso und weshalb ... ist allein deine und die sache deiner familie
raimonda die hat der bruder der auch nicht bedacht worden ist und zu lebzeiten doch guten kontakt hatte........
danke
danke
30.07.2013
@vreneli.. das glaube ich dir gerne, daß du hier kein Streiten ins Leben rufen wolltest.... leider gibt es immer wieder welche, die das gerne tun....
#
also ab zum Notar, der Anwalt muß auch Notar sein, weil es eine Erbschaftsangelegenheit ist....
und wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, noch besser......, denn ein Pflichtteilprozeß verspricht immer Erfolg, weil das Gessetz diese Pflicht beinhaltet...
und dann greift auch die Versicherung.....
dann drücke ich dir mal die Daumen und ab zum Notar.......
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also ab zum Notar, der Anwalt muß auch Notar sein, weil es eine Erbschaftsangelegenheit ist....
und wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, noch besser......, denn ein Pflichtteilprozeß verspricht immer Erfolg, weil das Gessetz diese Pflicht beinhaltet...
und dann greift auch die Versicherung.....
dann drücke ich dir mal die Daumen und ab zum Notar.......
Oh e oh je
Meine Familiengeschichte wollte ich nicht breit treten nur so viel meine Eltern haben sich getrennt als ich 5 Jahre alt war und der Kontakt danach war eher schwach. Alle vier Wochen 4 Stunden. Er hat sich nie für die Erziehung oder mein Leben interessiert oder für mich als Menschen. Hat immer nur geklagt 2 Familien versorgen zu müssen. Die alte und die neue. Nicht mein Fehler!!!
Sicherlich wäre mir geben mit warmer Hand lieber gewesen. Doch ich stehe jetzt dazu. Wenn es ein Pflichtteil gibt möchte ich ihn haben.
Danke für Eure Kommentare aber bitte nicht Streiten das habe ich nicht gewollt.
Verena
Meine Familiengeschichte wollte ich nicht breit treten nur so viel meine Eltern haben sich getrennt als ich 5 Jahre alt war und der Kontakt danach war eher schwach. Alle vier Wochen 4 Stunden. Er hat sich nie für die Erziehung oder mein Leben interessiert oder für mich als Menschen. Hat immer nur geklagt 2 Familien versorgen zu müssen. Die alte und die neue. Nicht mein Fehler!!!
Sicherlich wäre mir geben mit warmer Hand lieber gewesen. Doch ich stehe jetzt dazu. Wenn es ein Pflichtteil gibt möchte ich ihn haben.
Danke für Eure Kommentare aber bitte nicht Streiten das habe ich nicht gewollt.
Verena
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Mmmh, Anwalt oder fremde Leute im Internet? Schwierig.
30.07.2013
..ja, muß ich auch sagen.... die vielen Mutmaßungen hier helfen nicht, verwirren eher.....
Ein Pflichtteil besteht immer, von wem, in welcher Form und welcher Höhe kann nur ein Anwalt bzw. Notar mit Spezialfach Erbrecht herausfinden...
Alle anderen Familienangelegenheiten sollten hier unter den Usern kein Thema sein... das ist Privatsache der TE.....
Da ich mal vom "Fach" war (Lehre beim Amtsgericht und auch jahrlang tätig in der Nachlaßabteilung)...
glaube ich, daß das der beste Rat ist, den ich @Vreneli geben kann........
Ein Pflichtteil besteht immer, von wem, in welcher Form und welcher Höhe kann nur ein Anwalt bzw. Notar mit Spezialfach Erbrecht herausfinden...
Alle anderen Familienangelegenheiten sollten hier unter den Usern kein Thema sein... das ist Privatsache der TE.....
Da ich mal vom "Fach" war (Lehre beim Amtsgericht und auch jahrlang tätig in der Nachlaßabteilung)...
glaube ich, daß das der beste Rat ist, den ich @Vreneli geben kann........
30.07.2013
Leute.... das tut ja schon weh, hier zu lesen. Wir alle wissen doch gar nichts von der familiären Situation der Betroffenen und ich glaub, das ist auch besser so. Ich denke, Mutmassungen helfen nicht weiter, genau so wenig wie vermeintlich kluge Rechtshilfen. Ich hoffe, dass schnell ein Termin bei einem guten Anwalt vereinbart wird. Das ist sicher der einzige gute Rat, den wir uns hier erlauben sollten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Nun, dann kann man auch ganz deutlich schreiben, dass, ein gutes Vater/Kinder Verhältnis vorausgesetzt, der Gang zu Anwalt/Gericht unnötig gewesen wäre.
Dann hätte der Vater nämlich sicherlich seine Kinder vor vier Jahren entsprechend (mit)bedacht. Die Tatsache, dass er es nicht getan hat, zeigt doch deutlich seinen Willen auf. Und pietätlos ist hier vorrangig derjenige, der diesen Willen nicht respektiert. Auch wenn es aus materieller Sicht nachvollziehbar sein mag.
Dann hätte der Vater nämlich sicherlich seine Kinder vor vier Jahren entsprechend (mit)bedacht. Die Tatsache, dass er es nicht getan hat, zeigt doch deutlich seinen Willen auf. Und pietätlos ist hier vorrangig derjenige, der diesen Willen nicht respektiert. Auch wenn es aus materieller Sicht nachvollziehbar sein mag.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Schenkungen die innerhalb der letzten 10 Jahre getätigt wurden, können zum Erbe der Kinder dazu gezählt werden.
Der Pflichtteil kann immer nur Bargeld sein, keine anderen Werte und muss eingeklagt werden.
Der Pflichtteil kann immer nur Bargeld sein, keine anderen Werte und muss eingeklagt werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Findest du es nicht grenzwertig bis pietätlos, hier im Thread einer frisch verwaisten Tochter, deren Stiefmutter mit ihrem Vater irgendwelche Übertragungen vorgenommen hat, um die Ohren zu klatschen, das sei "sicherlich nicht im Sinne des Verstorbenen, wenn sie sich anwaltlich beraten lässt ob das so rechtens ist?
Mit meinen Beispielen hatte ich gehofft, dass du es auch so verstehst, aber dann muss man es halt deutlich schreiben...
Mit meinen Beispielen hatte ich gehofft, dass du es auch so verstehst, aber dann muss man es halt deutlich schreiben...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Sind aber wohl nicht die Regelfälle. Die entstehen meist durch (gegenseitiges) Desinteresse, welches sich über einen längeren Zeitraum aufbaut. Sicherlich auch ein Zeichen unserer Zeit, in der (fast) jeder zuallererst seinen eigenen Interessen nachrennt und selbst die Familie diesen unterordnet. Ist ja auch soo langweilig und tw. auch nervig sich den "Alten" zu widmen und ihnen Zeit zu schenken.....
Was Kohl und/oder Assauer angeht, ist wohl niemand von uns bei irgendwelchen Gesprächen oder Vorkommnissen zugegen gewesen. Somit wäre es durchaus interessant, nicht nur das Statement der Söhne, bzw. Tochter zu hören. Evtl. ist, wenn überhaupt Hetze vorliegt, eine solche lediglich eine Reaktion.
Ein Vater, dem von seinen Kindern zeitlebens Liebe und Zuneigung entgegengebracht wurde, enterbt diese nicht so schnell. Auch nicht für eine ANC.
Was Kohl und/oder Assauer angeht, ist wohl niemand von uns bei irgendwelchen Gesprächen oder Vorkommnissen zugegen gewesen. Somit wäre es durchaus interessant, nicht nur das Statement der Söhne, bzw. Tochter zu hören. Evtl. ist, wenn überhaupt Hetze vorliegt, eine solche lediglich eine Reaktion.
Ein Vater, dem von seinen Kindern zeitlebens Liebe und Zuneigung entgegengebracht wurde, enterbt diese nicht so schnell. Auch nicht für eine ANC.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
@donmartin und wenn man sich zB unseren Altkanzler so anschaut, ich meine den Herrn Kohl, und seine zweite Ehefrau, und wie sie ihn abschirmt und gegen seine Söhne aufhetzt, oder wie der Herr Assauer (?) von seiner *hust* Pflegenden gegen seine Ehefrau aufgewiegelt zu werden scheint, dann liegt es ja auch völlig fern anzunehmen, dass nicht jede Enterbung den echten Willen eines urteilsfähigen Menschen darstellt...
Und selbst das heiße Interesse einer blonden Sirene vom Format einer Anna Nicole Smith, noch auf dem Sterbebett einen gefühlt 140-jährigen Ölmilliardär zu heiraten, der daraufhin seine Kinder enterbt hat (die sich dann gerichtlich durchsetzen konnten), würde mich natürlich nicht zweifeln lassen. Obwohl. Äh. Schon.
Und selbst das heiße Interesse einer blonden Sirene vom Format einer Anna Nicole Smith, noch auf dem Sterbebett einen gefühlt 140-jährigen Ölmilliardär zu heiraten, der daraufhin seine Kinder enterbt hat (die sich dann gerichtlich durchsetzen konnten), würde mich natürlich nicht zweifeln lassen. Obwohl. Äh. Schon.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Ob es verwerflich ist, auf einen gesetzlichen Anspruch zu verzichten, muss jeder für sich entscheiden.
Allerdings wird es schon seine Gründe haben, wenn ein Vater seine Kinder nicht beim Erbe berücksichtigen will.
Und die werden durch den gesetzlichen "Anspruch" auch nicht abgemildert.
Somit handelt man sicherlich nicht im Sinne des Verstorbenen, sondern schafft sich lediglich Zugriff auf Güter, die anderen zugedacht waren.
Allerdings wird es schon seine Gründe haben, wenn ein Vater seine Kinder nicht beim Erbe berücksichtigen will.
Und die werden durch den gesetzlichen "Anspruch" auch nicht abgemildert.
Somit handelt man sicherlich nicht im Sinne des Verstorbenen, sondern schafft sich lediglich Zugriff auf Güter, die anderen zugedacht waren.
Hallo
ja mein Vater ist verstorben. Es ist wie gesagt ein heikles Thema. Da kommt einem gleich der Begriff Erbschleicher in den Sinn.
Aber ist es verwerflich wenn es einen gesetzlichen Anspruch gibt auf ihn zu verzichten?
Verena
ja mein Vater ist verstorben. Es ist wie gesagt ein heikles Thema. Da kommt einem gleich der Begriff Erbschleicher in den Sinn.
Aber ist es verwerflich wenn es einen gesetzlichen Anspruch gibt auf ihn zu verzichten?
Verena
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.07.2013
Das kann nicht funktionieren, ohne Einzelfallbetrachtung.
Wie lange waren die beiden verheiratet? Unter welchen Voraussetzungen fand die Grundbuchänderung statt? Welchen Gesundheits- und Geisteszustand hatte der Vater zu dem Zeitpunkt? Woher stammt das Haus? Welches Schicksal hat die 1. Ehefrau? Gab es Erbverträge oder Testamente? Wenn ja, in welcher Reihenfolge? Gibt es Vermächtnisse? usw. Der Anwalt wird Dir in der Erstberatung einen Überlick geben und eine Menge Unterlagen und Informationen haben wollen. Sobald Du die beschafft hast, wird er prüfen und Dir sagen, was Dir zusteht und was zu veranlassen ist. Weiter wird der Anwalt seinerseits bei Gericht und ggf. Notar Einsicht nehmen und selbst auch Unterlagen beschaffen können, an die Du so ohne Weiteres vielleicht nicht rankommst.
Wie lange waren die beiden verheiratet? Unter welchen Voraussetzungen fand die Grundbuchänderung statt? Welchen Gesundheits- und Geisteszustand hatte der Vater zu dem Zeitpunkt? Woher stammt das Haus? Welches Schicksal hat die 1. Ehefrau? Gab es Erbverträge oder Testamente? Wenn ja, in welcher Reihenfolge? Gibt es Vermächtnisse? usw. Der Anwalt wird Dir in der Erstberatung einen Überlick geben und eine Menge Unterlagen und Informationen haben wollen. Sobald Du die beschafft hast, wird er prüfen und Dir sagen, was Dir zusteht und was zu veranlassen ist. Weiter wird der Anwalt seinerseits bei Gericht und ggf. Notar Einsicht nehmen und selbst auch Unterlagen beschaffen können, an die Du so ohne Weiteres vielleicht nicht rankommst.