Es gibt gute Erklärvideos im Internet.
Besonders gut finde ich folgende Internetseite, weil das meist für den Laien verständlich erklärt wird.
Gebt einfach you tube Sozialrat ein,
Da werden viele Themen gut aufgearbeitet präsentiert, die mit dem Pflegegrad oder den zusätzlichen Leistungen zu tun haben.
Z.B. : Entlastungsleistung (125 € mtl)
Verhinderungspflege (1612 €
jährl.)
Kurzzeitpflege (1612 jährlich.)
Pflegehilfmittel (für 40€ mtl.)
Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Duschstuhl, Toilettenstuhl, Wannenlift, Handläufe, Griffe für das Bad oder die Treppe etc., können vom Arzt verordnet werden und gehen nicht vom Pflegegeld ab. Auch das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Tabletten stellen etc. werden verordnet.
Und sinnvoll ist dann oft acht ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse.
Ab Pflegegrad 2 steht einem auch Tagespflege zu. Die Staffelung nach Pflegegrad kann man erfragen. Man zahlt dann, zumBeispiel vom Entlastungsbetrag, nur einen Obolus für Transport und Essen, was abhängig von der jeweiligen Einrichtung ist.
In vielen Städten kann man auch über den Familienentlastenden Dienst jemanden finden, der einen unterstützt und dies kann dann auch über die Entlastungsleistung/ Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Ich hoffe das hilft dir/euch ein wenig weiter.
Auch für Kinder mir z.B diagnostizieren ADHS, Autismus etc. kann man einen Pflegegrad beantragen.
Besonders gut finde ich folgende Internetseite, weil das meist für den Laien verständlich erklärt wird.
Gebt einfach you tube Sozialrat ein,
Da werden viele Themen gut aufgearbeitet präsentiert, die mit dem Pflegegrad oder den zusätzlichen Leistungen zu tun haben.
Z.B. : Entlastungsleistung (125 € mtl)
Verhinderungspflege (1612 €
jährl.)
Kurzzeitpflege (1612 jährlich.)
Pflegehilfmittel (für 40€ mtl.)
Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Duschstuhl, Toilettenstuhl, Wannenlift, Handläufe, Griffe für das Bad oder die Treppe etc., können vom Arzt verordnet werden und gehen nicht vom Pflegegeld ab. Auch das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Tabletten stellen etc. werden verordnet.
Und sinnvoll ist dann oft acht ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse.
Ab Pflegegrad 2 steht einem auch Tagespflege zu. Die Staffelung nach Pflegegrad kann man erfragen. Man zahlt dann, zumBeispiel vom Entlastungsbetrag, nur einen Obolus für Transport und Essen, was abhängig von der jeweiligen Einrichtung ist.
In vielen Städten kann man auch über den Familienentlastenden Dienst jemanden finden, der einen unterstützt und dies kann dann auch über die Entlastungsleistung/ Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Ich hoffe das hilft dir/euch ein wenig weiter.
Auch für Kinder mir z.B diagnostizieren ADHS, Autismus etc. kann man einen Pflegegrad beantragen.
Ihr schreibt super Beiträge.
Ich habe zwar schon einen Pflegegrad, doch hätte ich damals das alles schon gewusst, wäre mir vieles einfacher gefallen.
In Bayern kommt die Haushaltshilfe bei mir 2x im Monat für je 1,5 Stunden.
Ihr habt so Recht. Es ist durch den hohen Personalmangel sehr, sehr schwer, einen Pflegedienst zu finden, der auch die Haushaltshilfsarbeiten übernimmt.
Ich habe zwar schon einen Pflegegrad, doch hätte ich damals das alles schon gewusst, wäre mir vieles einfacher gefallen.
In Bayern kommt die Haushaltshilfe bei mir 2x im Monat für je 1,5 Stunden.
Ihr habt so Recht. Es ist durch den hohen Personalmangel sehr, sehr schwer, einen Pflegedienst zu finden, der auch die Haushaltshilfsarbeiten übernimmt.
07.08.2024
Danke für die informativen Antworten
Hallo Dalia!
Bitte nehm die Unterstützung an, wenn sie dir geboten wird. Man muss sich ganz bestimmt nicht schämen, wenn man Hilfe benötigt.
Ich selbst komme aus der Pflegeberatung und unterstütze Menschen diese zu erhalten, weil dies heutzutage nicht mehr ganz so einfach ist, auch wenn man einen Anspruch hat.
Erzähle im Gespräch deutlich welche Probleme in deinem Alltag da sind, schäme dich für nichts und betone immer, wo du überall Unterstützung benötigst.
Den Schwerpunkt musst du auf die Pflege legen, aber auch was das psychisch mit dir macht, oder dass du für Arztbesuche, Krankengymnastik etc. jemanden brauchst, der dich begleitet, ist dann ganz wichtig.
Nur mal 3 Beispiele:
1. Wenn Krankengymnastik, Ergotherapie etc. ins Haus kommen, gibt es keinen Punkt. Musst du aber dahin begleitet werden, bekommst du Punkte.
2. Wenn du Nachts oft grübeln musst und dir Gedanken über deine Zukunft machst... gibt es keinen Punkt.... Kommt das Grübeln tagsüber dazu, gibt es einen Punkt.
3. Benötigst du bei Toilettengang oder auf dem Weg ins Bett eine Person die dich begleitet, weil du z.B. sturzgefährdet bist, bekommst du auch einen Punkt...ohne Begleitung nicht
Du siehst.. Du musst ordentlich darauf achten wie gefragt wird. Aber es lohnt sich am Ende.
Die 125 Euro Entlastungsleistung können, je nach Bundesland, auch über eine Nachbarschafthilfe abgerechnet werden. Das kann eine Person aus dem Umfeld sein, die einen kleinen Kurs im Internet macht und sich dann über das Landesamt für soziale Dienste registrieren lassen muss. Diese Kurse muss jede Krankenkasse anbieten.
Hier in Schleswig-Holstein bekommt man für die 125 Euro auch nur noch 2, 5 Stunden Haushaltshilfe, da die Pflegedienste im Schnitt 45 Euro die Stunde nehmen. Da viele Menschen aber nicht mehr putzen wollen, herrscht ein riesen Personalmangel, weshalb hier in vielen Bereichen niemand mehr als Neukunde angenommen wird.
Zusätzlich kannst du 1612 Euro Verhinderungspflege jährlich erhalten und den Betrag der halben Kurzzeitpflege. Dieses Jahr musst du das noch beantragen... ab nächstem Jahr geht es als persönliches Budget und muss nicht mehr extra beantragt werden. Dafür ist es wichtig, dass du eine Person eintragen lässt, die deine Pflege zumindest fiktiv übernimmt (für mindestens 10 Stinden die Woche angeben). Sie kann dafür Rentenpunkte ansammeln. Wenn die ausfällt kannst du dann eine anderen Person zur Unterstützung übet die Verhinderungspflege bezahlen. (Bis zu 25 Euro Stundenlohn ohne spezielle Befähigung)
Zusätzlich beantragst du die halbe Kurzzeitpflege dazu... das sind noch einmal 806 Euro obendrauf. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du die ja erst im Januar rückwirkend abrechnen.
Voraussetzung ist, das man mindestens ein halbes jahr vorweg gepflegt wurde. Aber wenn man den Pflegegrad einreicht, erwähnt man einfach, das man schon über 1/2 Jahr, oder länger, Unterstützung durch Freunde und Familie erhält. Da können die dir auch nichts nachweisen. Du musst es dann im Antrag nur einmal schriftlich erwähnen.
Am Besten machst du das Gespräch mit einer Person zusammen, vielleicht mit der, die für dich die fiktive Pflege übernimmt. Meistens hat man ja jemanden im Umfeld, der einen schon länger unterstützt, bei Einkäufen, Arztbesuchen etc.
Gut wäre es auch, wenn du alle Diagnosen vom Arzt bekommst und die eintragen lässt, denn man vergisst vor Aufregung oft etwas.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim einreichen des Pflegegrades, weil es bestimmt eine Erleichterung für dich sein wird. Und vielleicht kannst du mit dieser Unterstützung dann auch etwas angehen, um deine Gesundheit positiv zu verändern.🍀
Wie schon mehrmals erwähnt, wirst du bei Ablehnung auf jeden Fall einen Widerspruch einreichen und dir notfalls Unterstützung vom VdK oder SovD holen. Du kannst dann auch erstmal einen formlosen Widerspruch machen (Frist von 4 Wochen) und die Begründung nachreichen.
Sorry für den langen Beitrag, aber ich dachte das könnte vielleicht mehr Leute hier interessieren.🙈
Bitte nehm die Unterstützung an, wenn sie dir geboten wird. Man muss sich ganz bestimmt nicht schämen, wenn man Hilfe benötigt.
Ich selbst komme aus der Pflegeberatung und unterstütze Menschen diese zu erhalten, weil dies heutzutage nicht mehr ganz so einfach ist, auch wenn man einen Anspruch hat.
Erzähle im Gespräch deutlich welche Probleme in deinem Alltag da sind, schäme dich für nichts und betone immer, wo du überall Unterstützung benötigst.
Den Schwerpunkt musst du auf die Pflege legen, aber auch was das psychisch mit dir macht, oder dass du für Arztbesuche, Krankengymnastik etc. jemanden brauchst, der dich begleitet, ist dann ganz wichtig.
Nur mal 3 Beispiele:
1. Wenn Krankengymnastik, Ergotherapie etc. ins Haus kommen, gibt es keinen Punkt. Musst du aber dahin begleitet werden, bekommst du Punkte.
2. Wenn du Nachts oft grübeln musst und dir Gedanken über deine Zukunft machst... gibt es keinen Punkt.... Kommt das Grübeln tagsüber dazu, gibt es einen Punkt.
3. Benötigst du bei Toilettengang oder auf dem Weg ins Bett eine Person die dich begleitet, weil du z.B. sturzgefährdet bist, bekommst du auch einen Punkt...ohne Begleitung nicht
Du siehst.. Du musst ordentlich darauf achten wie gefragt wird. Aber es lohnt sich am Ende.
Die 125 Euro Entlastungsleistung können, je nach Bundesland, auch über eine Nachbarschafthilfe abgerechnet werden. Das kann eine Person aus dem Umfeld sein, die einen kleinen Kurs im Internet macht und sich dann über das Landesamt für soziale Dienste registrieren lassen muss. Diese Kurse muss jede Krankenkasse anbieten.
Hier in Schleswig-Holstein bekommt man für die 125 Euro auch nur noch 2, 5 Stunden Haushaltshilfe, da die Pflegedienste im Schnitt 45 Euro die Stunde nehmen. Da viele Menschen aber nicht mehr putzen wollen, herrscht ein riesen Personalmangel, weshalb hier in vielen Bereichen niemand mehr als Neukunde angenommen wird.
Zusätzlich kannst du 1612 Euro Verhinderungspflege jährlich erhalten und den Betrag der halben Kurzzeitpflege. Dieses Jahr musst du das noch beantragen... ab nächstem Jahr geht es als persönliches Budget und muss nicht mehr extra beantragt werden. Dafür ist es wichtig, dass du eine Person eintragen lässt, die deine Pflege zumindest fiktiv übernimmt (für mindestens 10 Stinden die Woche angeben). Sie kann dafür Rentenpunkte ansammeln. Wenn die ausfällt kannst du dann eine anderen Person zur Unterstützung übet die Verhinderungspflege bezahlen. (Bis zu 25 Euro Stundenlohn ohne spezielle Befähigung)
Zusätzlich beantragst du die halbe Kurzzeitpflege dazu... das sind noch einmal 806 Euro obendrauf. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du die ja erst im Januar rückwirkend abrechnen.
Voraussetzung ist, das man mindestens ein halbes jahr vorweg gepflegt wurde. Aber wenn man den Pflegegrad einreicht, erwähnt man einfach, das man schon über 1/2 Jahr, oder länger, Unterstützung durch Freunde und Familie erhält. Da können die dir auch nichts nachweisen. Du musst es dann im Antrag nur einmal schriftlich erwähnen.
Am Besten machst du das Gespräch mit einer Person zusammen, vielleicht mit der, die für dich die fiktive Pflege übernimmt. Meistens hat man ja jemanden im Umfeld, der einen schon länger unterstützt, bei Einkäufen, Arztbesuchen etc.
Gut wäre es auch, wenn du alle Diagnosen vom Arzt bekommst und die eintragen lässt, denn man vergisst vor Aufregung oft etwas.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim einreichen des Pflegegrades, weil es bestimmt eine Erleichterung für dich sein wird. Und vielleicht kannst du mit dieser Unterstützung dann auch etwas angehen, um deine Gesundheit positiv zu verändern.🍀
Wie schon mehrmals erwähnt, wirst du bei Ablehnung auf jeden Fall einen Widerspruch einreichen und dir notfalls Unterstützung vom VdK oder SovD holen. Du kannst dann auch erstmal einen formlosen Widerspruch machen (Frist von 4 Wochen) und die Begründung nachreichen.
Sorry für den langen Beitrag, aber ich dachte das könnte vielleicht mehr Leute hier interessieren.🙈
Also bei uns hier ... NRW kommt die Hauswirtschaft ( bei meinem Sohn, für die 125Euro) 2x in der Woche für jeweils 2 Stunden.... ist beim Pflegedienst angegliedert. Also die Übernehmen beides. Theoretisch natürlich beide Bereiche getrennt..praktisch sind das dieselben Personen...
Und ja... hier muss man auch froh sein das man einen Pflegedienst hat. Da muss man sich tatsächlich gut stellen mit den Pflegekräften auch wenn man sich über so einiges manchmal ärgert. Pflegedienste suchen sich ihre Aufträge aus, sie können auch nein sagen.
Und ja... hier muss man auch froh sein das man einen Pflegedienst hat. Da muss man sich tatsächlich gut stellen mit den Pflegekräften auch wenn man sich über so einiges manchmal ärgert. Pflegedienste suchen sich ihre Aufträge aus, sie können auch nein sagen.
Hallo Dalia, also peinlich muss dir gar nichts sein.
Ich bin in einem ambulanten Pflegedienst tätig. Wir betreuen Kunden zwischen 18 und 104 Jahren. Und auch Menschen mit Adipositas.
Vor dem Einstufungsgespräch brauchst du keine Angst haben. Herbstlicht hat es schon geschrieben, sprich deine Einschränkungen an, beschönige nichts. Sag, wo du Hilfe brauchst.
Solltest du einen negativen Bescheid bekommen, dann unbedingt Widerspruch einlegen.
Und jetzt spreche ich mal aus meiner langjährigen Pflegediensterfahrung.
Wenn du einen Pflegegrad hast, dann drücke ich dir die Daumen das du einen Pflegedienst findest. Ich weiß nicht wo du wohnst, aber hier bei uns ist es mittlerweile so, daß nicht alle die einen Pflegedienst suchen, auch einen finden.
Und nicht alle Pflegedienste übernehmen die Hauswirtschaft. Personalmangel ist extrem. Wir sind schon froh, wenn wir die Pflege abgedeckt bekommen.
Und die 125 Euro Entlastungsbetrag reichen in BaWü nur für 2,5 h Haushaltshilfe im Monat.
Ansonsten, sprich mit den Leuten vom Pflegedienst. Sprich deine Ängste und Befürchtungen an. Das erleichtert es beiden Seiten, meine Erfahrung.
Falls du mal Kompressionsstrümpfe brauchst und beim anziehen Hilfe, die werden nicht über den Pflegegrad abgerechnet sondern über eine Verordnung vom Arzt. Zahlt dann die Krankenkasse.
Falls hier jemand liest, der sich Kompressionsstrümpfe alleine anzieht. Fragt mal google nach Doff N Donner Anziehhilfe. Sehr empfehlenswert.
Ich bin in einem ambulanten Pflegedienst tätig. Wir betreuen Kunden zwischen 18 und 104 Jahren. Und auch Menschen mit Adipositas.
Vor dem Einstufungsgespräch brauchst du keine Angst haben. Herbstlicht hat es schon geschrieben, sprich deine Einschränkungen an, beschönige nichts. Sag, wo du Hilfe brauchst.
Solltest du einen negativen Bescheid bekommen, dann unbedingt Widerspruch einlegen.
Und jetzt spreche ich mal aus meiner langjährigen Pflegediensterfahrung.
Wenn du einen Pflegegrad hast, dann drücke ich dir die Daumen das du einen Pflegedienst findest. Ich weiß nicht wo du wohnst, aber hier bei uns ist es mittlerweile so, daß nicht alle die einen Pflegedienst suchen, auch einen finden.
Und nicht alle Pflegedienste übernehmen die Hauswirtschaft. Personalmangel ist extrem. Wir sind schon froh, wenn wir die Pflege abgedeckt bekommen.
Und die 125 Euro Entlastungsbetrag reichen in BaWü nur für 2,5 h Haushaltshilfe im Monat.
Ansonsten, sprich mit den Leuten vom Pflegedienst. Sprich deine Ängste und Befürchtungen an. Das erleichtert es beiden Seiten, meine Erfahrung.
Falls du mal Kompressionsstrümpfe brauchst und beim anziehen Hilfe, die werden nicht über den Pflegegrad abgerechnet sondern über eine Verordnung vom Arzt. Zahlt dann die Krankenkasse.
Falls hier jemand liest, der sich Kompressionsstrümpfe alleine anzieht. Fragt mal google nach Doff N Donner Anziehhilfe. Sehr empfehlenswert.
Wassereinlagerungen können ja durch die Herzprobleme kommen.
Ich vermute, du bist in Behandlung.
Ich weiß, dass ich nun hier angefeindet werde, aber ich schreibe es trotzdem.
Eine drohende Immobilität hing wie ein Damoklesschwert über mir. Da war ich allerdings schon fast doppelt so alt wie du nun.
Ich habe mit meinem Hausarzt und dem Kardiologen eine Lösung gefunden, um alles abzuwenden.
Vielleicht suchst du mal das Gespräch und ergründest, was dir helfen könnte, gesünder zu werden.
Ich vermute, du bist in Behandlung.
Ich weiß, dass ich nun hier angefeindet werde, aber ich schreibe es trotzdem.
Eine drohende Immobilität hing wie ein Damoklesschwert über mir. Da war ich allerdings schon fast doppelt so alt wie du nun.
Ich habe mit meinem Hausarzt und dem Kardiologen eine Lösung gefunden, um alles abzuwenden.
Vielleicht suchst du mal das Gespräch und ergründest, was dir helfen könnte, gesünder zu werden.
Elfchen..."Soweit ich weiß, kannst du eine Haushaltshilfe bereits bei Pflegegrad 1 erhalten."
Das ist richtig - aber sie wird sich beim Pflegegrad 1 für eines entscheiden müssen , denn die Haushaltshilfe wird bzw darf keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen. Und der Entlastungsbetrag reicht nicht für beides....Am besten wäre es wenn es gleich Pflegegrad 2 wird. Dann kann Sie beides in Anspruch nehmen...
Das ist richtig - aber sie wird sich beim Pflegegrad 1 für eines entscheiden müssen , denn die Haushaltshilfe wird bzw darf keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen. Und der Entlastungsbetrag reicht nicht für beides....Am besten wäre es wenn es gleich Pflegegrad 2 wird. Dann kann Sie beides in Anspruch nehmen...
07.08.2024
Ich habe Wassereinlagerungen in den Beinen und Herzprobleme . Und ich kann mich halt nicht mehr so bewegen
Hallo Dalia,
ich habe seit 2 Jahren 30% Schwerbehinderung, aufgrund von Adipositas, Lip-/Lymphöden und Diabetes. Habe jetzt seit April Pflegestufe 2 weil ich alleine auch nicht die Kompression anziehen kann und auch sonst Hilfe im Alltag brauche. Und ich schäm mich auch nicht dafür, Pflegedienst brauch ich nicht, den übernimmt mein Bester-Mann-Der-Welt zum Glück. Eine Haushaltshilfe haben wir noch nicht gefunden, aber der Entlastungsbeitrag hilft durchaus.
Schäm Dich nicht, Du hast Dir das nicht ausgesucht.
ich habe seit 2 Jahren 30% Schwerbehinderung, aufgrund von Adipositas, Lip-/Lymphöden und Diabetes. Habe jetzt seit April Pflegestufe 2 weil ich alleine auch nicht die Kompression anziehen kann und auch sonst Hilfe im Alltag brauche. Und ich schäm mich auch nicht dafür, Pflegedienst brauch ich nicht, den übernimmt mein Bester-Mann-Der-Welt zum Glück. Eine Haushaltshilfe haben wir noch nicht gefunden, aber der Entlastungsbeitrag hilft durchaus.
Schäm Dich nicht, Du hast Dir das nicht ausgesucht.
07.08.2024
Ich habe gerade so eine Einstufung bei meinem Vater hinter mir.
Es war nicht schlimm, immer bei der Wahrheit bleiben und nichts beschönigen.
Wenn du etwas nicht mehr machen kannst, dann ist es so.
Adipositas ist eine üble Krankheit, das muss niemand peinlich sein.
Sich helfen zu lassen ist der erste Schritt.
Da du noch so jung bist, solltest du dich auch nach einem guten Arzt umsehen.
Bei dir lohnt das sicher noch.
Man kann tatsächlich dagegen etwas tun.
Mein Arzt ist schon ewig mein Wegbegleiter bei allen Krankheiten, ich vertraue ihm und er hat mir auch geholfen. Mich hätte Adipositas beinahe gekillt. Es ist mir zwar geblieben, aber jetzt ich habe es im Griff. 😉
An der Berufsunfähigkeit bin ich nur knapp vorbei geschrammt.
Es war nicht schlimm, immer bei der Wahrheit bleiben und nichts beschönigen.
Wenn du etwas nicht mehr machen kannst, dann ist es so.
Adipositas ist eine üble Krankheit, das muss niemand peinlich sein.
Sich helfen zu lassen ist der erste Schritt.
Da du noch so jung bist, solltest du dich auch nach einem guten Arzt umsehen.
Bei dir lohnt das sicher noch.
Man kann tatsächlich dagegen etwas tun.
Mein Arzt ist schon ewig mein Wegbegleiter bei allen Krankheiten, ich vertraue ihm und er hat mir auch geholfen. Mich hätte Adipositas beinahe gekillt. Es ist mir zwar geblieben, aber jetzt ich habe es im Griff. 😉
An der Berufsunfähigkeit bin ich nur knapp vorbei geschrammt.
Pflegegrat aufgrund der Immobilität durch das Übergewicht, oder gibt es Begleiterkrankungen?
Wenn ich das fragen darf.
Wenn ich das fragen darf.
07.08.2024
Danke für die ausführlichen Antworten.
Hallo Dalia,
ja, ich bin betroffen und berichte dir gerne über meine Erfahrung.
Zu allererst, musst du dir Bewusst machen, dass starkes Übergewicht (Adipositas) eine anerkannte Krankheit ist!!
Dafür musst du dich nicht schämen.
Bei mir ist es jedoch nicht nur Adipositas, sondern ich habe noch andere "Baustellen".
Das was Herbstlicht geschrieben hast, kannst du genau so übernehmen.
Auch wenn du "googelst" z.B. Welche Hilfeleistungen bei Pflegegrad 1+ 2, gibt es viele Infos.
Soweit ich weiß, kannst du eine Haushaltshilfe bereits bei Pflegegrad 1 erhalten.
Ich musste auch kämpfen, bis mir ein Pflegegrad zugesprochen wurde.
Ich habe bei Ablehnung immer Widerspruch eingelegt.
Vielleicht bist du ja Mitglied bei der VDK. Dann lasse dir dort einen Termin geben.
Was leider zur Zeit sehr lange dauert.
Ich habe dann bei der Lebenshilfe angerufen und dort sehr schnell einen Termin bekommen.
Gibt es bestimmt auch in deiner Nähe.
Du musst kein Mitglied dort sein, oder werden, ich habe dann einfach einen kleineren Betrag dort gespendet.
Viel Erfolg und sei stark!
ja, ich bin betroffen und berichte dir gerne über meine Erfahrung.
Zu allererst, musst du dir Bewusst machen, dass starkes Übergewicht (Adipositas) eine anerkannte Krankheit ist!!
Dafür musst du dich nicht schämen.
Bei mir ist es jedoch nicht nur Adipositas, sondern ich habe noch andere "Baustellen".
Das was Herbstlicht geschrieben hast, kannst du genau so übernehmen.
Auch wenn du "googelst" z.B. Welche Hilfeleistungen bei Pflegegrad 1+ 2, gibt es viele Infos.
Soweit ich weiß, kannst du eine Haushaltshilfe bereits bei Pflegegrad 1 erhalten.
Ich musste auch kämpfen, bis mir ein Pflegegrad zugesprochen wurde.
Ich habe bei Ablehnung immer Widerspruch eingelegt.
Vielleicht bist du ja Mitglied bei der VDK. Dann lasse dir dort einen Termin geben.
Was leider zur Zeit sehr lange dauert.
Ich habe dann bei der Lebenshilfe angerufen und dort sehr schnell einen Termin bekommen.
Gibt es bestimmt auch in deiner Nähe.
Du musst kein Mitglied dort sein, oder werden, ich habe dann einfach einen kleineren Betrag dort gespendet.
Viel Erfolg und sei stark!
Hallo Dalia,
ich selbst bin nicht betroffen, möchte Dir aber Mut machen das nicht als Last zu sehen. Es ist sehr positiv das du offensichtlich einen Pflegegrad bekommst und so Zugang bekommst zu finanziellen Töpfen die dir das Leben erleichtern - zB durch einen Pflegedienst. Auch könntest Du davon eine Haushaltshilfe zusätzlich bekommen ( wird durch den Entlastungsbeitrag 125 Euro im MOnat getragen) Beides - Pflegedienst und Haushaltshilfe könntest Du also ab Pflegegrad 2 bekommen ( nur so im HInterkopf fǘr die Antragsstellung) .. Ich würde noch einen Schritt weiter gehen, und schauen ob du auch einen Schwerbehindertenausweis bekommen könntest. Nimm alles mit was geht... und gestalte Dir dein Leben für Dich zu deinem besten. Nichts daran ist peinlich.
Wenn Du den Pflegegrad beantragst - und der MDK kommt... spricht mit Dir... dann sagen Ihnen nicht was Du kannst... sondern was Du nicht kannst..oder nur schwer.... darauf liegt der Focus. Ich drücke Dir die Daumen
Achja... und ganz wichtig ---- Herzlichst Willkommen hier :-)
ich selbst bin nicht betroffen, möchte Dir aber Mut machen das nicht als Last zu sehen. Es ist sehr positiv das du offensichtlich einen Pflegegrad bekommst und so Zugang bekommst zu finanziellen Töpfen die dir das Leben erleichtern - zB durch einen Pflegedienst. Auch könntest Du davon eine Haushaltshilfe zusätzlich bekommen ( wird durch den Entlastungsbeitrag 125 Euro im MOnat getragen) Beides - Pflegedienst und Haushaltshilfe könntest Du also ab Pflegegrad 2 bekommen ( nur so im HInterkopf fǘr die Antragsstellung) .. Ich würde noch einen Schritt weiter gehen, und schauen ob du auch einen Schwerbehindertenausweis bekommen könntest. Nimm alles mit was geht... und gestalte Dir dein Leben für Dich zu deinem besten. Nichts daran ist peinlich.
Wenn Du den Pflegegrad beantragst - und der MDK kommt... spricht mit Dir... dann sagen Ihnen nicht was Du kannst... sondern was Du nicht kannst..oder nur schwer.... darauf liegt der Focus. Ich drücke Dir die Daumen
Achja... und ganz wichtig ---- Herzlichst Willkommen hier :-)
07.08.2024
Hallo,
Ich bin hier neu und es ist mir peinlich. Ich bin ziemlich klein, dafür bin ich sehr stark übergewichtig. Ich kann mich nicht mehr so gut bewegen. Jetzt soll bei mir ein Pflegegrad festgestellt werden und ein Pflegedienst kommen, der mir hilft. Ehrlich gesagt ist mir das peinlich. Hat einer schon Erfahrung?
Danke und viele Grüße
Ich bin hier neu und es ist mir peinlich. Ich bin ziemlich klein, dafür bin ich sehr stark übergewichtig. Ich kann mich nicht mehr so gut bewegen. Jetzt soll bei mir ein Pflegegrad festgestellt werden und ein Pflegedienst kommen, der mir hilft. Ehrlich gesagt ist mir das peinlich. Hat einer schon Erfahrung?
Danke und viele Grüße