Pflege im Alter, Vorsorge, Angehörige pflegen
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Rundum Leben

@alle
Da es anscheinend wirklich viele interessiert, werde ich in den nächsten Tagen gerne so einige Dinge hier reinstellen. VOrsorgevollmachten und Patientenverfügung sollte man wirklich auch schon ab 20 haben... mein eigener Bruder ist mit 25 tödlich verunglückt und mein Lebenspartner mit 36. Sowas rüttelt auf! Es kann sich ja jeder heraussuchen was für ihn persönlich wichtig ist

Solltet ihr wegen dem Heft vom Betreuungsprogramm Probleme bekommen, stelle ich euch gerne nach meinem Urlaub die ISB Nummer hier rein und mache mal ein Foto davon. Leider Gottes gilt auch bei Betreuungsbehörden, dass Sie nur so gut sind wie die Leute die dort arbeiten. Trotzdem ist es gesetzlich verankert dass dies eine Aufgabe der Betreuungs behörde ist!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2023
Vielen Dank auch von mir Küstenblume. Gerade das mit dem Register finde ich spannend. Das wusste ich nämlich auch nicht.
Leider gibt es sehr viele links wenn ich danach google. Gerade auch was diese Notfallmappe angeht. Ich hoffe, dass ich morgen beim Betreuungsamt telefonisch nachfragen kann. Heute war um halb 12 rum schon niemand mehr erreichbar o.O
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2023
@°•☆~Küstenblume 13~☆•°
Ich bin Euch allen dankbar, dass Ihr Euer Wissen / Fachwissen hier teilt. Es gibt vieles ,was einem nicht bewusst ist.
Auch das Thema Pflegegeld -Ansprüche ist vielen nicht bekannt, da schlicht die Aufklärung fehlt.
Viele geben schon vorher auf, akzeptieren eher eine Ablehnung als mit Widerspruch zu kämpfen. Wenn die älteren Menschen da keine kompetente Hilfe haben bleiben sie auf der Strecke. Ich selbst habe 8 Monate für einen höheren Pflegegrad gekämpft. Mittlerweile ist er durch. Aber Nerven braucht's ...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2023
@Küstenblume Auch wenn es mich aktuell nicht direkt betrifft, bin ich dir sehr dankbar, dass du dein Wissen hier mit uns teilst.

Da sind viele Denkanstöße dabei, die ich nochmal recherchieren werde.
@alle
OT: Wenn ich hier etwas schreibe möchte ich das nur als Denkanstoß oder Information verstanden wissen. Ich habe kein Interesse dsran jemanden etwas vorzuschreiben zu belehren oder zu diskreditieren.

Vor über15 Jahren habe ich mich nun mal aus aus privaten Gründen auf diesen Bereich spezialisiert und dann meinen beruflichen Schwerpunkt aus den Bereichen Kinder/Jugendliche und Behinderung verlagert. Da ich auch ein paar Jahre im Sozialpsychiatrischen Dienst und in der Betreuungsbehöde gearbeitet habe, kann ich jetzt aus dem Vollen schöpfen, da wirklich oft Verknüpfungen vorhanden sind. Seit 2021 gebe ich da auch Wochenend Seminare/Kurse an der FH, da der Nachwuchs dringend gebraucht wird. Vielen ist vorher gar nicht klar, wie komplex und vielfältig das Thema ist!

So fällt mir z.B. immer wider auf, wieviel Gelder oder Hilfsmittel Angehörige nicht in Anspruch nehmen, weil sie nicht gut informiert sind und Pflegestützpunkte oder Krankenkenkassen oft selbst kein gut geschultes Personal mehr haben, weil insgesamt Personalknappheit herrscht. Oft sage ich denen, was das Recht meiner Kunden ist und worauf sie Anspruch haben.

Gleichzeitig bin ich seit über 15 Jahren selbst als pflegende Angehörige betroffen. Meine Eltern haben beide den Pflegegrad 4 mit extrem starken motorischen Einschränkungen. Bei meinem Vater kommt seit ca.4 Jahren eine Demenz mit verbal aggressiven Ausfällen hinzu (hauptsächlich bei Dingen die ihn stressen). Trotzdem bekommen wir es hin, dass sie immer noch im eigenen zu Hause wohnen.

Auch meine Eltern haben anfangs keine Hilfe von Anderen zugelassen....bis ich dann so am Ende war, dass ich gesundheitlich weggebrochen und über Wochen ausgefallen bin. Meine Tochter hat zwar immer unterstützt, aber ich finde sie hat auch ein Recht auf ihr eigenes Leben und muss sich später noch um mich kümmern, wenn auch bestimmt nicht in diesem Ausmaß, weil ich das nicht möchte.

@}Psyche{
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten trotzdem langsam Hilfe von außen zu installieren. Ich denke, wenn du deinem Opa erklärst, dass du an deine Grenzen kommst, wird er das bestimmt zulassen. Es ist einmal wichtig, um dich selbst zu schützen und dann ist es auch sinnvoll, weil auch du plötzlich ausfallen ksnnst. Das könnte dann bei deinem Opa zu einer massiven Verschlechterung durch Überforderung/Angst etc. führen, was für dich im Anschluss noch mehr Belastung bedeuten würde.
Es ist nicht ganz so wichtig, wenn ein komplettes Familiensystem dahintersteht, was meist selten so ist.
@ °•☆~Küstenblume 13~☆•°

...Schlecht sind die anderen Hefte deshalb nicht und man könnte sie sogar beim Arzt hinterlegen oder vom Notar beglaubigen lassen (kostet dann natürlich). Aber sie sind eben nicht schnell und aus dem Zentralregister, z.B. im Krankenhaus, abrufbar/zugänglich...

Das war mir wahrscheinlich nicht so ganz klar. Natürlich ist das dann der 'kleine, feine Unterschied'.👍🏻
Gut diesen nochmal vor Augen zu haben. Macht definitiv mehr Sinn. Oft ist in den Fällen 'schnell' doch auch arg wichtig.
@Phälenia

Die Idee selbst finde ich auch nicht schlecht, aber ASB, Caritas, Sozialvetbände etc., haben zum Teil gute, eigene Hefte entwickelt. Manche Betreuungsvereine arbeiten mit diesen Heften, einige mit den Heften der Betreungsstellen/- ämter.

Da aber nur die offiziellen Vorsogevollmachten dann kostenfrei oder gegen minimale Kosten (höchstens 10,- Euro) beglaubigt und dann ins System eingespeist werden, wollte ich eigentlich nur doppelte Mühen ersparen.

Schlecht sind die anderen Hefte deshalb nicht und man könnte sie sogar beim Arzt hinterlegen oder vom Notar beglaubigen lassen (kostet dann natürlich). Aber sie sind eben nicht schnell und aus dem Zentralregister, z.B. im Krankenhaus, abrufbar/zugänglich.

Ps: Sorry für die Fehler im Text von gestern, 23:05 Uhr. Nordseeluft haut mich immer so um und jetzt ist es leider nicht mehr korrigieren. 🙈
Oh, Danke!, @Küstenblume und @Phälenia und @all! Ist schon gut, wenn hier die Profis schreiben. Wird morgen meine erste Aufgabe, alles zu sammeln und durchzuschauen. 👍
@ °•☆~Küstenblume 13~☆•°

Denke du kennst dich da besser aus.
Meine Gedanke war, das die Mappen (mit Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung) dort ausliegen, weil ich selbst dort schon habe welche ausliegen sehen, zumindest beim ASB & Caritas.

Wenn du schreibst, das sie gut mit den entsprechenden Stellen zusammenarbeiten, kann das doch von Vorteil sein?
Vorab dort anzurufen würde evtl. auch Klarheit bringen.
@Phälenia

Der Betreuungsvereon kann zwar auch betszen ind unterstützen, hat aber nur o äin den seltensten Fällen diese Hefte. Meist nur, wenn sie gut mit dem Betreuungsamt/der Betreuungsstelle eng zusammenarbeiten.

Sie können die Sachen aber nicht Beglaubigung, korrigieren oder offiziell ins Register einspeisen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.03.2023
Danke Euch bisher für Eure zahlreichen Erläuterungen und Eindrücke. Auch für noch einige Tipps sage ich Danke. Manches war mir nicht bekannt.
@ PeppermintPatty🚙
Jeder Kreis, in ganz Deutschland, muss eine Betreungsbehörde haben. Sie ist unabhängig vom Betreungsgericht. Offizieller Auftragageber zum Handeln ist immer das Betreungsgericht, das diese hoheitliche Aufgabe irgendwann an daß Betreuungsamt ausgeglidert hat. Gesundheitsamt und Sozialpsychiatrischer Dienst sind auch dem Kreis angegliedert, aber unabhängig voneinander, auch wenn da manchmal eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Natürlich gibt es in den verschiedenen Bundesländern leichte Unterschiede, aber die Aufgabe sind immer die selben! Und diese Hefte sind gemeinschaftlich für und mit allen Bundesländern entwickelt worden und werden in ein gemeinschaftliches System eingespeist!

@Agathe Power 🏳️‍🌈
Es gibt oft Fälle, wo Ärzte verunsichert sind ob die Schriftstücke wirklich gültig sind und sie handeln dann, entgegen deinen Wünschen, nach dem ärztlichen Codex. Außerdem senden sie dann einem Eilantrag ans Betreuungsgericht und bitten um Überprüfung der Betreuungsübernahme/
-maßnahmen ( weil das ja nur Eintritt, wenn du selbst nicht mehr eigenständig handlungsfähig bist). Dann bittet das Gericht die Behörde um Überprüfung.... was bei einem Eilantrag immer noch vier bis sechs Wochen dauert. Wenn dann die Schriftstücke nicht Hand und Fuß haben, wird nichts davon geltend gemacht. Das hab ich ungefähr in jedem vierten Fall so erlebt.

Gleichzeitig ist es für die Behörde ein großer Aufwand und es kann wirklich ein ganz anderes Ergebnis herauskommen kommen, als du Dir gewünscht hast.

Andererseits kann im Fall der Fälle in ganz Europa, aus dem Krankenhaus, sofort auf deine Wünsche zugriffen werden, auch wenn niemand da ist der äußern kann was du dir wünscht oder die Unterlagen gerade nicht greifbar sind, wenn du die dazugehörige Karte bei dir trägst.
@Agathe. Natürlich ist mir der Unterschied bewusst. In dem Heft des Landratsamtes befinden sich alle Formulare. Das gab es aber nur an meinem alten Wohnort. Es enthält wirklich alles. Nennt sich Notfallmappe.

Mir war aber zunächst vor Allem wichtig, dass ich keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte (Patientenverfügung), dann gibts noch die Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht (und einige Formulare mehr).

Alle drei Jahre wird die Patientenverfügung beim Arzt aktualisiert.

Das mit den Niederlanden wusste ich nicht. Mit dem Thema muss ich mich wohl Mal intensiver auseinander setzen.
Ich habe seit 15 Jahren eine Patienten Verfügung. Alle 3 - 4 Jahre wird sie aktualisiert. Inzwischen hat meine älteste Tochter sämtliche Vollmachten, etc. Ein Exemplar der Verfügung und allem anderen liegt bei ihr, ein Exemplar bei mir. Zusätzlich habe ich bei meiner Versichertenkarte ein Kärtchen mit ihren Kontaktdaten und die Info über die Verfügung. (Plus Organspende-Ausweis) Das alles ist mit meinen Kindern ein offen gelebtes Thema, sie wissen, was ich will. In meiner Verfügung ist z.B. auch festgehalten, dass niemand aus der Familie mich mal pflegen darf. Das will ich nicht. Selbst zu entscheiden, was im Fall der Fälle passiert, finde ich sehr wichtig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.03.2023
Nur mal als zusätzliche Anmerkung:

Wenn man sich mit einer Patientenverfügung beschäftigt sollte man evtl auch direkt mit entscheiden ob und wenn ja was man im Fall der Frage nach einer Organspende möchte...

@ Fedra

Ich vermute mal, dass Dir der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bewusst ist, oder?
(weil du sie nicht erwähnst..)

ICH halte die Vorsorgevollmacht für das wichtigere Dokument.

Die Option Sterbehilfe in NL gilt übrigens nur für Menschen die ihren Lebensmittelpunkt dort haben.
Leider :-(
https://www.buurtaal.de/aktive-sterbehilfe-niederlande-einwohner/
Meine Patientenverfügung habe ich zusammen mit meinem Arzt besprochen und erstellt, aus einem Heft mit allen Formularen des Landratsamtes.

Sie liegt bei mir und in Kopie beim Hausarzt. Die Kinder wissen wo. Dazu habe ich eine kleine Tabelle in Scheckkartenformat erstellt mit meinen Medikamenten (vor Allem da ich Gerinnungshemmer bekomme), den Telefonnummern meiner Kinder und dem Hinweis auf den Hausarzt und die dort hinterlegte Patientenverfügung. Die führe ich in meiner Geldtasche.

Ich möchte keinesfalls von meinen Kindern gepflegt werden, sie sollen ihr eigenes Leben leben.

Ins Heim zieht es mich zwar auch nicht. Freiwillig werde ich nicht dahin gehen. Aber wenn's nicht anders geht und ich nicht mehr selbst entscheiden kann wird wohl kein Weg vorbei führen.

Sollte ich eine Diagnose bekommen, die mir ein Leben in Würde unmöglich macht, gäbe es für mich Wege dem ein Ende zu setzen. In der Schweiz und in den Niederlanden hörte ich. Abgesprochen ist das mit meiner Familie.

Auch, dass ich keine Beerdigung und keine Grabstätte möchte. Meine Kinder leben verstreut, das macht keinen Sinn. Meine Kinder kennen auch hier meine Wünsche und unterstützen sie. Die Kosten werden von mir getragen.

Aber vorerst hoffe ich auf ein paar schöne Jahre und arbeite dran.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.03.2023
PeppermintPatty 🚙,

ist ja möglicherweise auch länderspezifisch..??
Hier hat das Betreungsgericht mich damals gefragt, was ich denn wolle?
Mein ausgefüllter Vordruck sei völlig ausreichend und wirksam...
Die Betreuungsbehörde würde mich auch interessieren, habe ich noch nie gehört. Kann es sein, dass die dem Sozialamt oder Gesundheitsamt angegliedert ist?

Der einfache Vordruck reicht immer dann, wenn ich oder die Person meines Vertrauens diese übergeben kann. Bei plötzlichen Ereignissen, wie Unfall o. ä. hätte ich sie ja nicht dabei, die Vertrauensperson ist vermutlich auch nicht erreichbar, bzw. hat die Vollmacht auch nicht bei sich. Meine liegt auch bei meiner Hausärztin, aber auch sie ist nicht Tag und Nacht erreichbar.

So ein Zentralregister finde ich schon gut...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.03.2023
@PeppermintPatty 🚙
Nachfragen könntest Du bei der Stadt / Gemeinde oder Kreis.
Evtl. noch Krankenkassen ? Bin mir aber nicht sicher.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.03.2023
In meinem/unserem Fall hat ein einfacher Vordruck völlig ausgereicht.
Ich hatte damit alle nötigen Entscheidungsbefugnisse in Krankenhäusern (inklusive Verlegung mit Heli) und auch die Bank - nach kurzem Mucken- diese einfache Variante akzeptiert....

Was denkst Du Küstenblume, für welche Eventualitäten der von dir beschriebene Mehraufwand nötig ist...??🤔
@Küstenblume, wo finde ich denn Betreuungsbehörden? Muss ich da bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen? Solche Dinge werden hier nur sehr schlecht kommuniziert.
Oh ....ein hoch interessantes Thema, dass mich schon seit sehr vielen Jahren beschäftigt und mit dem ich mich seit ein paar Jahren auch beruflich auseinandersetze, weil ich selbdt erfahren musste, wie wenig Hilfe/Unterstützung man in diesen Bereichen erhält und wie wenig sich "Fachleute/Spezialisten" oft wirklich auskennen.

Ich habe sowohl Patientenverfügung wie auch Vorsorgevollmachten seit mrinem 27 Lebensjahr, wo mein Bruder tödlich verunglückte und ich gesehen habe, wie wichtig das ist. Da ich da auch gerade in Scheidung lebte und zwei kleine Kinder hatte, war es mir doppelt wichtig alles safe zu haben und hab das beim Notar machen lassen. Unterdessen habe ich meine vierte Version... die günstigste und Beste schlecht hin.

Ich hab selbst eine Weile in der Betreuungsbehörden gearbeitet und da feststellen müssen, wie schlecht manche Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung vom Notar sein können. Wenn man ganz sicher gehen will, kann man sich über alle Betreuungsbehörden in Deutschland ein Heft mit Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Depot Vollmachten etc. Zusenden lassen. Sie sind vor ein paar Jahren entwickelt worden, um jeden zu ermöglichen perfekte Unterlagen zu erstellen. Super tolle Erklärungen, bennen von Freibeträgen und Sonderregelungen etc. Sind dabei.

Man sollte dann eine Kopie erstellen, diese erst einmal in Ruhe ausfüllen und sich dann einen Termin bei der Betreuungsbehörden holen, wo man dann mit seinem Bevollmächtigten gemeinsam hingeht. Dort wird das ausgefüllte Original dann gemeinsam durchgesehen, Fehler vor Ort korrigiert und abgestempelt (registrierte Stempel) und bei Bedarf wird nachjustiert oder der Wortlaut fachlich versiert geändert.

Bitte vorher nur die Kopie unterschreiben, da die Unterschriften erst vor Ort gegeben und beglaubigt werden. Eine Kopie wird dann sofort im Zentralregister eingespeist, sodass auch in Krankenhäusern oder bei Gericht usw. jederzeit, diese Sachen abgerufen werden können, da man immer einen kleinen Ausweis in seinem Portemonair bei sich tragen sollte. Eigentlich kann das dann, nach vorzeigen der Karte, Europaweit abgerufen werden.

Dafür dürfen die Behörden höchstens 10 Euro nehmen, was für jeden machbar ist. Oft nehmen sie gar nichts. Auch Änderungen können jederzeit, nach Terminvereinbahrung vorgenommen werden und die alten Dokumente werden dann sofort ungültig und überschrieben.

Die Hefte gibt es in verschiedenen Sprachen, für Blinde und Gehörlose und in einfacher Sprache.

Zu den anderen Dingen schreibe ich nach und nach, so wie es die Zeit bei mir hergibt.
Hier ein Bild von vor 2 Jahren auf dem Campingplatz im Urlaub .. die beiden sind sich immer sehr nah ..

Mein Opa mochte 80 Jahre lang keine Hunde .. er wurde wohl als Kleinkind mal angegriffen / gebissen.
Und Talia ist bei niemanden ausser mir sehr anhänglich ..
Und dann hat Opa seinen Föcki .. gefunden und Talia einen weiteren Lieblingsmenschen den sie pflegen, hegen und beschützen kann .

Und ich glaube das schenkt meinem Opa noch sehr viel Lebensfreude, Liebe und Gesellschaft in seiner recht klein gewordenen Blase ..
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.03.2023
Mir ist vollständig bewußt welche Konsequenzen es hat keine Patientenverfügung zu haben.
Ich halte aber die Vorsorgevollmacht für das sehr viel wichtigere Dokument, da dort ua auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt wird.
Die Person, der ich alle Rechte übertragen habe (für den Fall der Fälle) kennt mich sehr gut und wird das in meinem Sinne entscheiden, da wir schon oft darüber gesprochen haben und ähnliche Prioritäten setzen.
Momentan würde ich zb keinerlei Einschränkungen verfügen wollen.

Eine wirksame Patientenverfügung muss so detailliert als irgend möglich sein.
Ein lapidares "ich will nicht an Schläuchen dahinsiechen" reicht nach meinen Informationen nicht :-(