Muß ich den Schlüssel abgeben?
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.10.2012
Merci Euch allen!!!!

Ich habe ja einen super netten Vermieter. Und mit ihm werde ich besprechen, daß ich ein neues Schloß einbauen werde.
Die Exnachbarin hat heute mit Pappi und Mammi die Wohnung abnehmen lassen. Ich war im Garten, doch mich hat bisher noch niemand angesprochen. Ja, sie sahen mich. So wird die Geschichte wohl einfach verschwiegen.
Es ist für so einen CDU-Bürgermeister eben wohl ziemlich peinlich, wenn Töchterchen sich völlig daneben benimmt.
@okolyten mit Hirn

Du schreibst: "Und nun bekam ich einen Einschreibebrief, in dem sie mir erklärte, sie habe mir den richtigen Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten geworfen und damit sei ihr Part vorbei."

Das ist ja auch alles richtig. Die Zeugen haben eventuell wirklich gesehen, dass deine Nachbarin einen Schlüssel in den Briefkasten geworfen hatte.

Nun, wie konnten sie aber wissen, dass es der Richtige war ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2012
Du musst den Schlüssel definitiv abgeben wenn der Vermieter ihn haben möchte, aber nur wenn er auch dem Vermieter gehört. Gründsätlich ist ja so ein Zylinder eigentlich Mietersache. Wenn man den aber übernimmt und man vom Vermieter die Schlüssel bekommt, so ist der Vermieter auch Eigentümer der Schlüssel.

Wenn der Vermieter die Polzei informiert, dann bist du im Besitz eines Schlüssel was dir nicht zusteht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2012
Das sind zwei verschiedene Dinge. "Aufrechnen" geht da nicht.

Den falschen Schlüssel würde ich abholen lassen vom Vermieter. Aber nur gegen Quittung!

Wenn sich kein normales Gespräch mit deiner Exnachbarin ergibt, der Vermieter wegen Familienbande aber zu ihr steht würde ich die herausgabe mit nem Mahnbescheid beantragen (der kostet fast nix).
Einfach das Schloss austauschen ist rechtlich nicht ohne Zustimmung des Vermieters zulässig.
Bei einer Schließanlage für ein Mehrfamilienhaus müßten bei Verlust des Schlüssel evtl ALLE Schlösser ausgetauscht werden. Leider dann auf deine Kosten (oder versichert?).

Dann ist spätestens der Gang zum Anwalt unvermeindlich...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2012
kehr die sache doch einfach um und schick ihr auch einen falschen schlüssel per einschreiben und behaupte du hättest unter zeugen den richtigen schlüssel in den umschlag getan .

rein rechtlich müßtest du allerdings den richtigen abgeben.
aber wer will schon besweisen , dass du absichtlich den falschen verschickt hast

wenn es ein normales zylinderschloss ist , würd ich mir einfach einen neuen zylinder kaufen , so sehr teuer sind die nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2012
Ja du musst den Schlüssel raus rücken.
Er ist Eigentum des Vermieters!

Ansonsten riskierst du unter Umständen eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.
Hast Du ihr Deinen Hausschlüssel unter Zeugen gegeben ? Wenn nicht, kannst Du gar nichts machen, aber Dein Vermieter kann den Schlüssel von Dir einfordern, weil Du ihn ja selbst davon in Kenntnis gesetzt hast, dass Du einen Schlüssel für die andere Wohnung hast.
@du solltest diese Fragen am besten einen Anwalt oder den Mietrverein stellen....

die müßten es genau wissen....
bevor da langes Hin- und Hergeschreibe.. bzw. -geschreie stattfindet, wäre das wohl der beste Weg.

auf deinem Hausschlüssel stehen doch bestimmt Nummern... wenn es denn Zeiss-Ikon sind.... da hat jeder doch seine eigene Nummer.....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2012
ich glaube du mußt den schlüssel abgeben
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.10.2012
Ich habe eine rechtliche Frage, vielleicht kennt sich da jemand aus!

Vor ca. eine Jahr gab ich meiner ehemaligen Nachbarin meinen zweiten Hausschlüssel. Einfach falls etwas passiert oder falls ich den anderen verlieren sollte. Es war alles okay. Nun zog sie aus und ich erklärte ihr, daß ich den Schlüssel zurück möchte. Auch dieses war noch okay.
Nur hat sie mir einen falschen gegeben. Als ich ihr freundlich sagte, daß der nicht paßt, wollte sie den anderen Schlüssel vorbeibringen, der bei ihr in der Wohnung lag. Doch dann meldete sie sich nicht mehr. Als ich wieder freundlich nachfragte, fing sie an mich auf übelste Weise zu beschimpfen.
Was sollte ich tun, ich erklärte ihr, daß ich den Schlüssel brauche und ansonsten auf ihre Kosten ein neues Schloß einsetzen lassen muß (Ohne diese Beschimpfungen wäre ich auch nett geblieben). Und nun bekam ich einen Einschreibebrief, in dem sie mir erklärte, sie habe mir den richtigen Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten geworfen und damit sei ihr Part vorbei.
Lustiger Weise probierte ich dann mal den falschen Schlüssel aus. Und? Er paßt in die Haustüre meiner ehemaligen Nachbarin. Also rief ich ihren Vermieter an und erklärte ihm, daß ich einen Schlüssel von der Wohnung habe. Da das Mädel (Großnichte des Vermieters) behauptet, dieses sei mein Hausschlüssel und sich weigert, mir meinen Hausschlüssel zu geben, rücke ich diesen Hausschlüssel erst heraus, wenn ich meinen richtigen erhalte.
Die Vermieter sind fast ausgerastet und schrien mich an, ich solle den Schlüssel hergeben, es sei ihr Eigentum. Ich blieb dabei: Ich tausche den Schlüssel nur gegen meinen Hauschlüssel.

Nun meine Frage:
Ich kann so Dinge ja lange behaupten. Muß ich den Schlüssel rausrücken, wenn diese Hausbesitzer ohne meinen Schlüssel kommen?