Muss ich das hinnehmen? (Ärger mit dem Vermieter)

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 36 Antworten

„Unterhaching“ (Pseudonym)

@mona ,
dann versuch doch mal mit der firma zu reden , könnte doch sein , dass die passendere fliesen zum gleichen preis haben . denen ist es doch wurscht ob sie weiße oder blaue einsetzen.

die ganze sache kommt mir inzwischen komisch vor , wenn der vermieter die weißen fliesen gar nicht hat , sondern sie durch den fliesenleger erst kaufen muss , warum besteht er denn dann ausgerechnet auf weiße ????

hattest du zoff mit deinem vermieter ? will er dich rausekeln um die wohnung oder das ganze haus zu verkaufen ? will er eigentlich eine komplettrenovierung der ganzen wohnung um sie bei einem anderen mieter teurer zu vermieten/verkaufen ?

„Neuenburg“ (Pseudonym)

@ feuerwerk
ich haber schon versucht mit der Firma zu reden. Die sagt, da der Vermieter zahlt hat er auch das sagen. ( ich zahl die Miete wohl nur aus Jux und dollerei)

Der Vermieter hat wohl mal gesagt wenn ich ausziehe wird das Haus sowieso verkauft. Aber das ist wohl bei denen normal so, das alte Häuser mit der Zeit abgestossen werden.

Weisse deshalb weil es die Fliesen in blau nicht mehr gibt...ohne weitere Erklärung.

„Freiberg“ (Pseudonym)

@Mona B.

da es sich ja um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt, wissen die schon recht genau was sie dürfen, und was nicht. Hast Du mal im Netz geschaut, ob diese Gesellschaft in Verruf bei Mietern ist? Könnte ja sein, daß das Methode ist.

Jedenfalls würde ich mich da auf nichts mehr einlassen und denen schriftlich mitteilen, daß Du von dem Vorhaben einzelne weiße Fliesen im Bad zu verwenden nicht zustimmst. Sie mögen bitte das einheitliche Bild des Bades herstellen. Sollten Sie jedoch von ihrem Vorhaben nicht abrücken sowie die Mängelbeseitigung noch länger hinauszögern, wirst Du die durch Rechtssprechung anerkannten Mietminderung im üblichen Rahmen vornehmen.

Ich würde denen Daumenschrauben anlegen. Du lässt Dich doch jetzt schon seit 2 Jahren hinhalten...

Ausserdem, es ist nicht unüblich, daß vermietete Objekte veräußert werden und das Mietverhältnis einfach auf einen neuen Besitzer übergeht.

„Hildesheim“ (Pseudonym)

Leute es geht um dumme banale Fliesen die nun wirklich nicht die Welt kosten!

Deshalb nen Streit mit dem Vermieter anzetteln?
Wie bescheuert wäre denn das???

Rede mit dem Vermieter und sag du besorgst die Fliesen die DIR gefallen und er soll die Verlegung bezahlen-was er ja sowieso müsste...

Wenn er kein kompletter Arsch ist wird er sich darauf einlassen!

„Brühl“ (Pseudonym)

Manchmal muss man auch überlegen und Gesetze lassen sich vom normalen Menschenverstand her ableiten. Krasses Beispiel. Ich lease ein Auto, also ist ja auch miete. Ich suche mir eins in schwarz aus, dann kommt meine Leasinggesellschaft, der das Auto ja gehört und tauscht es gegen eins in Pink aus.

Sowas geht nicht.

Genauso sieht es bei Wohnungen aus. Ich miete die Wohnung so wie sie ist, wenn das Bad dunkel gefließt ist und der Vermieter meint irgendwann das es Pink werden soll, dann kann er das nicht so einfach ohne meine Erlaubnis machen.

Ansonsten muss er warten bis der Mieter ausszieht und dann kann er machen was er will.

Mietgegestand waren dunkle fließen und wer weiß, vielleicht habe ich deswegen sogar die Wohnung gemietet?

„Neuenburg“ (Pseudonym)

@ Kater, eigentlich bin ich sonst nicht so kleinlich was sowas angeht.

Und ich hatte bis jetzt auch nie Probleme mit der Wohnungsbaugesellschaft (ist die dritte Wohnung von denen) Es geht wohl ehr um das Alter des Hauses und des sowieso irgendwann verkaufens.

„Castrop-Rauxel“ (Pseudonym)

Die Rechtsfrage wird wie folgt vom Konsultanten beantwortet:

Ein Vermieter bietet eine Wohnung im mängelfreien Zustand an und verlangt hierfür einen monatlich wiederkehrenden Mietzins.
Gemäß Übergabeprotokoll wurde ein Mangel im Mietobjekt durch Mona bzw. dem Vermieter bzw. gemeinsam festgestellt.

Der Mangel "Bad/beschädigte Fliesen" liegt formal vor, den der Vermieter binnen angemessener Frist zu beseitigen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht zeitnah nach, ist ihm durch seinen Mieter eine angemessene Nachfrist zur Behebung der Mängel zu gewähren.

Zu berücksichtigen ist, dass die Fliesenleger viel zu tun haben, so dass die WBG (Vermieter) in der Regel einen Fachbetrieb mit der Erledigung beauftragt. Hier gibt es Sonderkonditionen... ;-)

Bei Verletzungsgefahr ist der angemessene Zeitraum kürzer als wie bei der Erneuerung eines 30 Jahre alten PVC. Denn auch so ein Bodenbelag gehört zur Mietsache dazu und stellt nach einer so langen Zeit einen Mangel dar, da er abgenutzt ist !

Die schriftliche Mängelanzeige sendest du mit Einschreiben und Rückschein zu. Beispieltext: Bitte beseitigen sie den bekannten bzw. angezeigten Mangel im Bad (z. B. beschädigte Fliesen) wegen potentieller Unfallgefahr bis spätestens 30.09.2012.

Sollten sie den Termin nicht einhalten können, teilen sie mir bitte den vorgesehenen Erledigungstermin mit.

Ich behalte mir bei Nichtbeseitigung des Mangels eine Kürzung der Kaltmiete ab 01.10.2012 von 5 % vor.

Wird der Mangel nicht beseitigt, schreibst du eine Erinnerung und erklärst, dass die Kaltmiete ab 01.10.2012 wie angekündigt um 5 % reduziert wird.

Wichtig:

Der Einzelrichter des erkennenden Gerichtes entscheidet allein, ob und in welcher Höhe die Mietkürzung angemessen war, also in wie weit dir eine Entschädigung zusteht. Und dies hat nichts mit gesprochenen Urteilen vom LG Frankfurt und AG Hamburg zu tun, da er/sie eine "unparteiische" Entscheidung trifft.

Die 5 % des benannten LG sind also nur Orientierungspunkt für dich oder den Vermieter. Sie stellen keine Verbindlichkeit dar !

Kostenfreie Infos erhaltest du vom Rechtspfleger des AG, der sich immer Zeit für solche Fälle nimmt und unparteiisch berät.
Er hat keinen Einfluss auf Richter !

Eine gütliche Einigung macht immer Sinn. Letztlich kann sich ja die WBG in deiner Stadt zu einer Mieterhöhung entschließen...

Im übrigen wäre der Mangel mit unterschiedlichen Fliesen nicht behoben, da du ja auch nicht deine Wände weiß, grün und blau beim Auszug hinterlassen darfst ;-)

LG
Alphamännchen

„Schopfheim“ (Pseudonym)

Moment mal, die Fliesen waren schon so, als Du die Wohnung angemietet hast. Du hast es Dir nur leider nicht schriftlich geben lassen, dass sie ausgetauscht werden. Das heißt nichts anderes, als: Die Wohnung wurde so, wie sie ist (mit mangelhaften Fliesen) angemietet.

Sorry aber da ist dann kein Grund für Mietminderung. In dem (einen, einzigen) Urteil eines (einzigen) Landgerichts (an das sich nichtmal dasselbe Gericht halten muss) war ein bei Anmietung unvorhersehbarer Wasserschaden Schuld an einer nachträglichen Beschädigung des Bades. Das ist ein völlig anderer Fall.

Und in der Tat hat ein Mieter wegen 25 Fliesen, die schon bei Anmietung einen Sprung hatten, nicht den Anspruch, dass das komplette Bad neu saniert wird. Und dass es bei so uralten blauen Fliesen nicht dasselbe Modell heute noch nachzukaufen gibt, leuchtet ebenfalls ein. So what?

„Brühl“ (Pseudonym)

Es geht nicht darum die Fliesen auszutauschen sondern das sie nicht einverstanden ist, welche Farbe sie haben werden.

„Neuenburg“ (Pseudonym)

genau....der Vermieter will die Fliesen austauschen weil kaputt....das habe ich auch schriftlich. (das einzige das ich nicht schriftlich habe ist, das er eigentlich das ganze Bad sanieren wollte)....und nochmal....das verlange ich auch gar nicht.

Ich habe einige Möglichkeite genannt, mit der ich leben könnte...aber ich denke das ich es nicht hinnehmen muss das es weisse Fliesen sind.

Es gibt genug Alternativen, die auch nicht teuerer sind....warum stellt er sich dann so quer.

„Schopfheim“ (Pseudonym)

Mach wie Du meinst, ich wollte Dich nur vor einer möglicherweise unangenehmen Überraschung warnen, wenn Du da anfängst, auf eigene Faust, weil irgendwer in nem Dickenforum ein schlaues Urteil postet, die Miete zu mindern. Wenn Du bei Vertragsschluss schon wusstest, dass es uralte blaue Fliesen im Bad gibt, von denen einige so kaputt sind, dass sie ausgetauscht werden müssen, wird Dir jeder Richter sagen, dass Du ebenfalls damit rechnen musstest, dass es das Modell 70er Jahre Happiness heute nicht mehr gibt...

Letztlich musst Du es ausbaden, also wenn Du meinst Du musst (darfst) die Miete mindern, ist allein Deine Sache :-)

„Neuenburg“ (Pseudonym)

Ich habe nicht vor einfach so die Miete zu mindern....sondern den Vermieter darauf aufmerksam mache das ich das könnte...und wir uns doch was einfallen lassen sollten.

Und nochmal für dich... es war von anfang an klar das kaputte fliesen ausgetauscht werden. Es war aber nicht klar das er das in weiss machen will....

Und ich finde das schlaue Urteil das hier gepostet wurde schon sehr wichtig...denn als ich das hier in diesen "Dickenforum" ( wie du so schön geschrieben hast) gelesen habe, wusste ich wo ich mich weiter schlau machen kann. Und genau das hab ich getan.