Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.08.2012
Ich habe nicht vor einfach so die Miete zu mindern....sondern den Vermieter darauf aufmerksam mache das ich das könnte...und wir uns doch was einfallen lassen sollten.
Und nochmal für dich... es war von anfang an klar das kaputte fliesen ausgetauscht werden. Es war aber nicht klar das er das in weiss machen will....
Und ich finde das schlaue Urteil das hier gepostet wurde schon sehr wichtig...denn als ich das hier in diesen "Dickenforum" ( wie du so schön geschrieben hast) gelesen habe, wusste ich wo ich mich weiter schlau machen kann. Und genau das hab ich getan.
Und nochmal für dich... es war von anfang an klar das kaputte fliesen ausgetauscht werden. Es war aber nicht klar das er das in weiss machen will....
Und ich finde das schlaue Urteil das hier gepostet wurde schon sehr wichtig...denn als ich das hier in diesen "Dickenforum" ( wie du so schön geschrieben hast) gelesen habe, wusste ich wo ich mich weiter schlau machen kann. Und genau das hab ich getan.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.08.2012
Mach wie Du meinst, ich wollte Dich nur vor einer möglicherweise unangenehmen Überraschung warnen, wenn Du da anfängst, auf eigene Faust, weil irgendwer in nem Dickenforum ein schlaues Urteil postet, die Miete zu mindern. Wenn Du bei Vertragsschluss schon wusstest, dass es uralte blaue Fliesen im Bad gibt, von denen einige so kaputt sind, dass sie ausgetauscht werden müssen, wird Dir jeder Richter sagen, dass Du ebenfalls damit rechnen musstest, dass es das Modell 70er Jahre Happiness heute nicht mehr gibt...
Letztlich musst Du es ausbaden, also wenn Du meinst Du musst (darfst) die Miete mindern, ist allein Deine Sache :-)
Letztlich musst Du es ausbaden, also wenn Du meinst Du musst (darfst) die Miete mindern, ist allein Deine Sache :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.08.2012
genau....der Vermieter will die Fliesen austauschen weil kaputt....das habe ich auch schriftlich. (das einzige das ich nicht schriftlich habe ist, das er eigentlich das ganze Bad sanieren wollte)....und nochmal....das verlange ich auch gar nicht.
Ich habe einige Möglichkeite genannt, mit der ich leben könnte...aber ich denke das ich es nicht hinnehmen muss das es weisse Fliesen sind.
Es gibt genug Alternativen, die auch nicht teuerer sind....warum stellt er sich dann so quer.
Ich habe einige Möglichkeite genannt, mit der ich leben könnte...aber ich denke das ich es nicht hinnehmen muss das es weisse Fliesen sind.
Es gibt genug Alternativen, die auch nicht teuerer sind....warum stellt er sich dann so quer.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.08.2012
Es geht nicht darum die Fliesen auszutauschen sondern das sie nicht einverstanden ist, welche Farbe sie haben werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.08.2012
Moment mal, die Fliesen waren schon so, als Du die Wohnung angemietet hast. Du hast es Dir nur leider nicht schriftlich geben lassen, dass sie ausgetauscht werden. Das heißt nichts anderes, als: Die Wohnung wurde so, wie sie ist (mit mangelhaften Fliesen) angemietet.
Sorry aber da ist dann kein Grund für Mietminderung. In dem (einen, einzigen) Urteil eines (einzigen) Landgerichts (an das sich nichtmal dasselbe Gericht halten muss) war ein bei Anmietung unvorhersehbarer Wasserschaden Schuld an einer nachträglichen Beschädigung des Bades. Das ist ein völlig anderer Fall.
Und in der Tat hat ein Mieter wegen 25 Fliesen, die schon bei Anmietung einen Sprung hatten, nicht den Anspruch, dass das komplette Bad neu saniert wird. Und dass es bei so uralten blauen Fliesen nicht dasselbe Modell heute noch nachzukaufen gibt, leuchtet ebenfalls ein. So what?
Sorry aber da ist dann kein Grund für Mietminderung. In dem (einen, einzigen) Urteil eines (einzigen) Landgerichts (an das sich nichtmal dasselbe Gericht halten muss) war ein bei Anmietung unvorhersehbarer Wasserschaden Schuld an einer nachträglichen Beschädigung des Bades. Das ist ein völlig anderer Fall.
Und in der Tat hat ein Mieter wegen 25 Fliesen, die schon bei Anmietung einen Sprung hatten, nicht den Anspruch, dass das komplette Bad neu saniert wird. Und dass es bei so uralten blauen Fliesen nicht dasselbe Modell heute noch nachzukaufen gibt, leuchtet ebenfalls ein. So what?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.08.2012
Die Rechtsfrage wird wie folgt vom Konsultanten beantwortet:
Ein Vermieter bietet eine Wohnung im mängelfreien Zustand an und verlangt hierfür einen monatlich wiederkehrenden Mietzins.
Gemäß Übergabeprotokoll wurde ein Mangel im Mietobjekt durch Mona bzw. dem Vermieter bzw. gemeinsam festgestellt.
Der Mangel "Bad/beschädigte Fliesen" liegt formal vor, den der Vermieter binnen angemessener Frist zu beseitigen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht zeitnah nach, ist ihm durch seinen Mieter eine angemessene Nachfrist zur Behebung der Mängel zu gewähren.
Zu berücksichtigen ist, dass die Fliesenleger viel zu tun haben, so dass die WBG (Vermieter) in der Regel einen Fachbetrieb mit der Erledigung beauftragt. Hier gibt es Sonderkonditionen... ;-)
Bei Verletzungsgefahr ist der angemessene Zeitraum kürzer als wie bei der Erneuerung eines 30 Jahre alten PVC. Denn auch so ein Bodenbelag gehört zur Mietsache dazu und stellt nach einer so langen Zeit einen Mangel dar, da er abgenutzt ist !
Die schriftliche Mängelanzeige sendest du mit Einschreiben und Rückschein zu. Beispieltext: Bitte beseitigen sie den bekannten bzw. angezeigten Mangel im Bad (z. B. beschädigte Fliesen) wegen potentieller Unfallgefahr bis spätestens 30.09.2012.
Sollten sie den Termin nicht einhalten können, teilen sie mir bitte den vorgesehenen Erledigungstermin mit.
Ich behalte mir bei Nichtbeseitigung des Mangels eine Kürzung der Kaltmiete ab 01.10.2012 von 5 % vor.
Wird der Mangel nicht beseitigt, schreibst du eine Erinnerung und erklärst, dass die Kaltmiete ab 01.10.2012 wie angekündigt um 5 % reduziert wird.
Wichtig:
Der Einzelrichter des erkennenden Gerichtes entscheidet allein, ob und in welcher Höhe die Mietkürzung angemessen war, also in wie weit dir eine Entschädigung zusteht. Und dies hat nichts mit gesprochenen Urteilen vom LG Frankfurt und AG Hamburg zu tun, da er/sie eine "unparteiische" Entscheidung trifft.
Die 5 % des benannten LG sind also nur Orientierungspunkt für dich oder den Vermieter. Sie stellen keine Verbindlichkeit dar !
Kostenfreie Infos erhaltest du vom Rechtspfleger des AG, der sich immer Zeit für solche Fälle nimmt und unparteiisch berät.
Er hat keinen Einfluss auf Richter !
Eine gütliche Einigung macht immer Sinn. Letztlich kann sich ja die WBG in deiner Stadt zu einer Mieterhöhung entschließen...
Im übrigen wäre der Mangel mit unterschiedlichen Fliesen nicht behoben, da du ja auch nicht deine Wände weiß, grün und blau beim Auszug hinterlassen darfst ;-)
LG
Alphamännchen
Ein Vermieter bietet eine Wohnung im mängelfreien Zustand an und verlangt hierfür einen monatlich wiederkehrenden Mietzins.
Gemäß Übergabeprotokoll wurde ein Mangel im Mietobjekt durch Mona bzw. dem Vermieter bzw. gemeinsam festgestellt.
Der Mangel "Bad/beschädigte Fliesen" liegt formal vor, den der Vermieter binnen angemessener Frist zu beseitigen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht zeitnah nach, ist ihm durch seinen Mieter eine angemessene Nachfrist zur Behebung der Mängel zu gewähren.
Zu berücksichtigen ist, dass die Fliesenleger viel zu tun haben, so dass die WBG (Vermieter) in der Regel einen Fachbetrieb mit der Erledigung beauftragt. Hier gibt es Sonderkonditionen... ;-)
Bei Verletzungsgefahr ist der angemessene Zeitraum kürzer als wie bei der Erneuerung eines 30 Jahre alten PVC. Denn auch so ein Bodenbelag gehört zur Mietsache dazu und stellt nach einer so langen Zeit einen Mangel dar, da er abgenutzt ist !
Die schriftliche Mängelanzeige sendest du mit Einschreiben und Rückschein zu. Beispieltext: Bitte beseitigen sie den bekannten bzw. angezeigten Mangel im Bad (z. B. beschädigte Fliesen) wegen potentieller Unfallgefahr bis spätestens 30.09.2012.
Sollten sie den Termin nicht einhalten können, teilen sie mir bitte den vorgesehenen Erledigungstermin mit.
Ich behalte mir bei Nichtbeseitigung des Mangels eine Kürzung der Kaltmiete ab 01.10.2012 von 5 % vor.
Wird der Mangel nicht beseitigt, schreibst du eine Erinnerung und erklärst, dass die Kaltmiete ab 01.10.2012 wie angekündigt um 5 % reduziert wird.
Wichtig:
Der Einzelrichter des erkennenden Gerichtes entscheidet allein, ob und in welcher Höhe die Mietkürzung angemessen war, also in wie weit dir eine Entschädigung zusteht. Und dies hat nichts mit gesprochenen Urteilen vom LG Frankfurt und AG Hamburg zu tun, da er/sie eine "unparteiische" Entscheidung trifft.
Die 5 % des benannten LG sind also nur Orientierungspunkt für dich oder den Vermieter. Sie stellen keine Verbindlichkeit dar !
Kostenfreie Infos erhaltest du vom Rechtspfleger des AG, der sich immer Zeit für solche Fälle nimmt und unparteiisch berät.
Er hat keinen Einfluss auf Richter !
Eine gütliche Einigung macht immer Sinn. Letztlich kann sich ja die WBG in deiner Stadt zu einer Mieterhöhung entschließen...
Im übrigen wäre der Mangel mit unterschiedlichen Fliesen nicht behoben, da du ja auch nicht deine Wände weiß, grün und blau beim Auszug hinterlassen darfst ;-)
LG
Alphamännchen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.08.2012
@ Kater, eigentlich bin ich sonst nicht so kleinlich was sowas angeht.
Und ich hatte bis jetzt auch nie Probleme mit der Wohnungsbaugesellschaft (ist die dritte Wohnung von denen) Es geht wohl ehr um das Alter des Hauses und des sowieso irgendwann verkaufens.
Und ich hatte bis jetzt auch nie Probleme mit der Wohnungsbaugesellschaft (ist die dritte Wohnung von denen) Es geht wohl ehr um das Alter des Hauses und des sowieso irgendwann verkaufens.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.08.2012
Manchmal muss man auch überlegen und Gesetze lassen sich vom normalen Menschenverstand her ableiten. Krasses Beispiel. Ich lease ein Auto, also ist ja auch miete. Ich suche mir eins in schwarz aus, dann kommt meine Leasinggesellschaft, der das Auto ja gehört und tauscht es gegen eins in Pink aus.
Sowas geht nicht.
Genauso sieht es bei Wohnungen aus. Ich miete die Wohnung so wie sie ist, wenn das Bad dunkel gefließt ist und der Vermieter meint irgendwann das es Pink werden soll, dann kann er das nicht so einfach ohne meine Erlaubnis machen.
Ansonsten muss er warten bis der Mieter ausszieht und dann kann er machen was er will.
Mietgegestand waren dunkle fließen und wer weiß, vielleicht habe ich deswegen sogar die Wohnung gemietet?
Sowas geht nicht.
Genauso sieht es bei Wohnungen aus. Ich miete die Wohnung so wie sie ist, wenn das Bad dunkel gefließt ist und der Vermieter meint irgendwann das es Pink werden soll, dann kann er das nicht so einfach ohne meine Erlaubnis machen.
Ansonsten muss er warten bis der Mieter ausszieht und dann kann er machen was er will.
Mietgegestand waren dunkle fließen und wer weiß, vielleicht habe ich deswegen sogar die Wohnung gemietet?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.08.2012
Leute es geht um dumme banale Fliesen die nun wirklich nicht die Welt kosten!
Deshalb nen Streit mit dem Vermieter anzetteln?
Wie bescheuert wäre denn das???
Rede mit dem Vermieter und sag du besorgst die Fliesen die DIR gefallen und er soll die Verlegung bezahlen-was er ja sowieso müsste...
Wenn er kein kompletter Arsch ist wird er sich darauf einlassen!
Deshalb nen Streit mit dem Vermieter anzetteln?
Wie bescheuert wäre denn das???
Rede mit dem Vermieter und sag du besorgst die Fliesen die DIR gefallen und er soll die Verlegung bezahlen-was er ja sowieso müsste...
Wenn er kein kompletter Arsch ist wird er sich darauf einlassen!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.08.2012
@Mona B.
da es sich ja um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt, wissen die schon recht genau was sie dürfen, und was nicht. Hast Du mal im Netz geschaut, ob diese Gesellschaft in Verruf bei Mietern ist? Könnte ja sein, daß das Methode ist.
Jedenfalls würde ich mich da auf nichts mehr einlassen und denen schriftlich mitteilen, daß Du von dem Vorhaben einzelne weiße Fliesen im Bad zu verwenden nicht zustimmst. Sie mögen bitte das einheitliche Bild des Bades herstellen. Sollten Sie jedoch von ihrem Vorhaben nicht abrücken sowie die Mängelbeseitigung noch länger hinauszögern, wirst Du die durch Rechtssprechung anerkannten Mietminderung im üblichen Rahmen vornehmen.
Ich würde denen Daumenschrauben anlegen. Du lässt Dich doch jetzt schon seit 2 Jahren hinhalten...
Ausserdem, es ist nicht unüblich, daß vermietete Objekte veräußert werden und das Mietverhältnis einfach auf einen neuen Besitzer übergeht.
da es sich ja um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt, wissen die schon recht genau was sie dürfen, und was nicht. Hast Du mal im Netz geschaut, ob diese Gesellschaft in Verruf bei Mietern ist? Könnte ja sein, daß das Methode ist.
Jedenfalls würde ich mich da auf nichts mehr einlassen und denen schriftlich mitteilen, daß Du von dem Vorhaben einzelne weiße Fliesen im Bad zu verwenden nicht zustimmst. Sie mögen bitte das einheitliche Bild des Bades herstellen. Sollten Sie jedoch von ihrem Vorhaben nicht abrücken sowie die Mängelbeseitigung noch länger hinauszögern, wirst Du die durch Rechtssprechung anerkannten Mietminderung im üblichen Rahmen vornehmen.
Ich würde denen Daumenschrauben anlegen. Du lässt Dich doch jetzt schon seit 2 Jahren hinhalten...
Ausserdem, es ist nicht unüblich, daß vermietete Objekte veräußert werden und das Mietverhältnis einfach auf einen neuen Besitzer übergeht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.08.2012
@ feuerwerk
ich haber schon versucht mit der Firma zu reden. Die sagt, da der Vermieter zahlt hat er auch das sagen. ( ich zahl die Miete wohl nur aus Jux und dollerei)
Der Vermieter hat wohl mal gesagt wenn ich ausziehe wird das Haus sowieso verkauft. Aber das ist wohl bei denen normal so, das alte Häuser mit der Zeit abgestossen werden.
Weisse deshalb weil es die Fliesen in blau nicht mehr gibt...ohne weitere Erklärung.
ich haber schon versucht mit der Firma zu reden. Die sagt, da der Vermieter zahlt hat er auch das sagen. ( ich zahl die Miete wohl nur aus Jux und dollerei)
Der Vermieter hat wohl mal gesagt wenn ich ausziehe wird das Haus sowieso verkauft. Aber das ist wohl bei denen normal so, das alte Häuser mit der Zeit abgestossen werden.
Weisse deshalb weil es die Fliesen in blau nicht mehr gibt...ohne weitere Erklärung.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.08.2012
@mona ,
dann versuch doch mal mit der firma zu reden , könnte doch sein , dass die passendere fliesen zum gleichen preis haben . denen ist es doch wurscht ob sie weiße oder blaue einsetzen.
die ganze sache kommt mir inzwischen komisch vor , wenn der vermieter die weißen fliesen gar nicht hat , sondern sie durch den fliesenleger erst kaufen muss , warum besteht er denn dann ausgerechnet auf weiße ????
hattest du zoff mit deinem vermieter ? will er dich rausekeln um die wohnung oder das ganze haus zu verkaufen ? will er eigentlich eine komplettrenovierung der ganzen wohnung um sie bei einem anderen mieter teurer zu vermieten/verkaufen ?
dann versuch doch mal mit der firma zu reden , könnte doch sein , dass die passendere fliesen zum gleichen preis haben . denen ist es doch wurscht ob sie weiße oder blaue einsetzen.
die ganze sache kommt mir inzwischen komisch vor , wenn der vermieter die weißen fliesen gar nicht hat , sondern sie durch den fliesenleger erst kaufen muss , warum besteht er denn dann ausgerechnet auf weiße ????
hattest du zoff mit deinem vermieter ? will er dich rausekeln um die wohnung oder das ganze haus zu verkaufen ? will er eigentlich eine komplettrenovierung der ganzen wohnung um sie bei einem anderen mieter teurer zu vermieten/verkaufen ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
also um nochmal zu sagen es geht hier nicht nur um Schönheitsreparaturen....sondern auch darum das die Fliesen so beschädigt sind und man mit der Hand darüber fährt sich die Pfoten aufschneidet.
Bei einem Erwachsenen vielleicht nicht das Problem. Aber da ich ein Kind habe möchte ich das schon behoben wissen.
Das habe ich auch bei der Wohnungsübergabe schriftlich, das ich die defekten Fliesen nicht haben will ( nur halt die zusage zur komplettrenovierung hab ich nicht schriftlich)
Es wurde extra eine Firma beauftragt die das macht,mit ihren Fliesen, also wird der Vermieter auch keine Fliesen aus dem Bestand nehmen.
Mir wäre es auch recht, wenn der Vermieter das alles nur überputzt und streicht, aber darauf möchte er sich nicht einlassen, warum auch immer.
Bei einem Erwachsenen vielleicht nicht das Problem. Aber da ich ein Kind habe möchte ich das schon behoben wissen.
Das habe ich auch bei der Wohnungsübergabe schriftlich, das ich die defekten Fliesen nicht haben will ( nur halt die zusage zur komplettrenovierung hab ich nicht schriftlich)
Es wurde extra eine Firma beauftragt die das macht,mit ihren Fliesen, also wird der Vermieter auch keine Fliesen aus dem Bestand nehmen.
Mir wäre es auch recht, wenn der Vermieter das alles nur überputzt und streicht, aber darauf möchte er sich nicht einlassen, warum auch immer.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
Anfrage bei www.fliesenhandel-schittek.de machen.
Wenn es die Fliesen gibt noch mal mit dem Vermieter verhandeln ,wenn er nicht will entweder selber die Fliesen bezahlen oder den Tips der anderen folgen.
Wenn es die Fliesen gibt noch mal mit dem Vermieter verhandeln ,wenn er nicht will entweder selber die Fliesen bezahlen oder den Tips der anderen folgen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
@Kullerkecks
Ich glaube es nicht nur; ich weiss, dass du es musst!
Ich glaube es nicht nur; ich weiss, dass du es musst!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
@Kullerkecks
hier mal die Rechtsquelle
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Kleve_6-S-28590_Mietminderung-bei-verschiedenfarbigen-Fliesen-im-Badezimmer-nach-Renovierungsarbeiten.news11963.htm
hier mal die Rechtsquelle
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Kleve_6-S-28590_Mietminderung-bei-verschiedenfarbigen-Fliesen-im-Badezimmer-nach-Renovierungsarbeiten.news11963.htm
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
danke Berneck. Damit dürfte das ja geklärt sein - zumal hier die Fliesen deutlich sichtbar im Raum zu liegen scheinen, sind 5% durchaus realistisch.
@Kullerkeks: In diesem Fall MUSST du. Das hat eine Rechtssprechung so an sich, dass sie VERBINDLICH ist.
@Kullerkeks: In diesem Fall MUSST du. Das hat eine Rechtssprechung so an sich, dass sie VERBINDLICH ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
@ Grüne Wolke,
nur kurz, habe keine Zeit grade ^^
Es geht nicht "nach gut dünken schalten und walten", und natürlich kann ich den Wünschen meiner Mieter Rechnung tragen, aber muss ich das auch?
Ich glaube eher nicht.
Und darum gehts hier doch, um das müssen.
Und ich MUSS nicht den Schönheitswünschen meiner Mieter entsprechend handeln. Wer das tut, super, aber den Anspruch kann man eben nicht an alle Vermieter stellen.
Ich würde eher eine einvernehmliche Einigung anstreben - Fliesen wechseln lassen und alle weiß überstreichen, oder eben überkleben (ist auch wieder ablösbar). Bleibt auch noch die Option mit den weissen Fliesen zu leben bis ein neuer Besitzer da ist, und mit diesem das dann zu beschnacken.
nur kurz, habe keine Zeit grade ^^
Es geht nicht "nach gut dünken schalten und walten", und natürlich kann ich den Wünschen meiner Mieter Rechnung tragen, aber muss ich das auch?
Ich glaube eher nicht.
Und darum gehts hier doch, um das müssen.
Und ich MUSS nicht den Schönheitswünschen meiner Mieter entsprechend handeln. Wer das tut, super, aber den Anspruch kann man eben nicht an alle Vermieter stellen.
Ich würde eher eine einvernehmliche Einigung anstreben - Fliesen wechseln lassen und alle weiß überstreichen, oder eben überkleben (ist auch wieder ablösbar). Bleibt auch noch die Option mit den weissen Fliesen zu leben bis ein neuer Besitzer da ist, und mit diesem das dann zu beschnacken.
also, hier mal das Urteil:
Die Beklagten sind zur Minderung des Mietzinses gemäß § 537 BGB berechtigt. Die von den Beklagten angemietete Wohnung ist mit einem Fehler behaftet, der ihre Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch mindert. Die von den Klägern vorgenommene teilweise Neuverfliesung des Badezimmers nach Behebung eines Abwasser- und Dichtungsschadens hat zu einem Mangel geführt. Die bei der Behebung des Wasserschadens zerstörten Badezimmerfliesen sind durch andersfarbige ersetzt worden. Während früher das Badezimmer insgesamt mit türkisfarbenen Fliesen gekachelt war, sind die bei der Sanierung zerstörten Fliesen durch weiße ersetzt worden, weil die vorhandenen Fliesen seit ca. 20 Jahren nicht mehr im Handel sind. Der überwiegende Teil der alten Fliesen ist verblieben, und nur im Bereich der unter Putz liegenden Wasserleitungen in der Nähe des WCs, der Wanne und der Duschtasse sind neue weiße Fliesen angebracht worden. Diese unterschiedliche Verfliesung in einem Raum stellt einen optischen Mangel dar. Das früher einheitliche Bild der Verfliesung ist jetzt zerstückelt, so daß insgesamt ein unruhiger Eindruck entstanden ist. Dadurch, daß nur die notwendigsten Kacheln ersetzt worden sind, bietet sich jetzt ein zerstückeltes und den Raumeindruck störendes Bild dar. Allerdings rechtfertigt dieser optische Mangel eine Minderung des Mietzinses nur in Höhe von 5 %. Dabei muß zunächst hervorgehoben werden, daß die Funktion des Badezimmers durch die Neuverfliesung nicht gelitten hat.
Die Beklagten sind zur Minderung des Mietzinses gemäß § 537 BGB berechtigt. Die von den Beklagten angemietete Wohnung ist mit einem Fehler behaftet, der ihre Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch mindert. Die von den Klägern vorgenommene teilweise Neuverfliesung des Badezimmers nach Behebung eines Abwasser- und Dichtungsschadens hat zu einem Mangel geführt. Die bei der Behebung des Wasserschadens zerstörten Badezimmerfliesen sind durch andersfarbige ersetzt worden. Während früher das Badezimmer insgesamt mit türkisfarbenen Fliesen gekachelt war, sind die bei der Sanierung zerstörten Fliesen durch weiße ersetzt worden, weil die vorhandenen Fliesen seit ca. 20 Jahren nicht mehr im Handel sind. Der überwiegende Teil der alten Fliesen ist verblieben, und nur im Bereich der unter Putz liegenden Wasserleitungen in der Nähe des WCs, der Wanne und der Duschtasse sind neue weiße Fliesen angebracht worden. Diese unterschiedliche Verfliesung in einem Raum stellt einen optischen Mangel dar. Das früher einheitliche Bild der Verfliesung ist jetzt zerstückelt, so daß insgesamt ein unruhiger Eindruck entstanden ist. Dadurch, daß nur die notwendigsten Kacheln ersetzt worden sind, bietet sich jetzt ein zerstückeltes und den Raumeindruck störendes Bild dar. Allerdings rechtfertigt dieser optische Mangel eine Minderung des Mietzinses nur in Höhe von 5 %. Dabei muß zunächst hervorgehoben werden, daß die Funktion des Badezimmers durch die Neuverfliesung nicht gelitten hat.
22.08.2012
@Mona.... bist du in einem Mieterschutzverein? die können meistens gut helfen.... eben sehr praxisnah und die Beratung, wenn man kein Mitglied ist, kostet nicht so viel.
Der Vorschlag mit dem Klebefolien ist echt gut. Ich habe es bei mir als Abschlußblende im Bad (war damals auch ein Kostengrund) und niemand hat bis heute überlegt, ob das ein Fliesenrand ist oder nicht.
sich mit Wohnungsbaugesellschaft anlegen, ist meistens sehr anstrengend und nervend.
Der Vorschlag mit dem Klebefolien ist echt gut. Ich habe es bei mir als Abschlußblende im Bad (war damals auch ein Kostengrund) und niemand hat bis heute überlegt, ob das ein Fliesenrand ist oder nicht.
sich mit Wohnungsbaugesellschaft anlegen, ist meistens sehr anstrengend und nervend.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
@Kullerkeks:
Mit deiner Aussage... "Solange es für meinen Mieter zumutbar ist, und 25 weisse Fliesen sind das, kann sie da gar nichts gegen machen."... liegst du aber leider gehörig falsch, denn es ist eben nicht zumutbar. Jedes Gericht würde den Vermieter zur nachbesserung verurteilen, bzw. eine Mietminderung bewilligen. Daher zitierte ich das Urteil, also im Gegensatz zu deiner Behauptung ein Fakt.
25 weiße Fliesen, die nach dem Austauschprinzip nahezu willkürlich verteilt im Raum verlegt werden, stellen eine erhebliche Schönheitsbeeinträchtigung dar.
Ich verstehe nicht, woher dass Verständnis kommt, dass der Mieter hier kaum Rechte hat. Er zahlt mit seiner Miete für einen Zustand inkl. Abnutzung des Wohnraums. Wenn dieser nachträglich verändert wird - und dazu zählt eine stümperhafte Reperaturmaßnahme - dann ist auch die Miete nichte mehr gerechtfertigt.
Ich würde die Mietminderung per Einschreiben ankündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht seitens des Vermieters nicht, solange du die Formalitäten einhältst.
Auch vom Verkleben, Lackieren der Fliesen würde ich Abstand halten, denn hier kann der Vermieter hinterher den Orignalzustand verlangen, was bei ursprünglich weißen Fliesen schier unmöglich ist.
Ich bin mir aber sicher, dass die scheinbar auf Gewinnmaximierung ausgelegte WbG deinem Einspruch unter zuhilfenahme des o.g. Urteils stattgeben wird - die Kosten der Mietminderung würden schon nach einem Jahr die Fliesenpreise übersteigen.
Mit deiner Aussage... "Solange es für meinen Mieter zumutbar ist, und 25 weisse Fliesen sind das, kann sie da gar nichts gegen machen."... liegst du aber leider gehörig falsch, denn es ist eben nicht zumutbar. Jedes Gericht würde den Vermieter zur nachbesserung verurteilen, bzw. eine Mietminderung bewilligen. Daher zitierte ich das Urteil, also im Gegensatz zu deiner Behauptung ein Fakt.
25 weiße Fliesen, die nach dem Austauschprinzip nahezu willkürlich verteilt im Raum verlegt werden, stellen eine erhebliche Schönheitsbeeinträchtigung dar.
Ich verstehe nicht, woher dass Verständnis kommt, dass der Mieter hier kaum Rechte hat. Er zahlt mit seiner Miete für einen Zustand inkl. Abnutzung des Wohnraums. Wenn dieser nachträglich verändert wird - und dazu zählt eine stümperhafte Reperaturmaßnahme - dann ist auch die Miete nichte mehr gerechtfertigt.
Ich würde die Mietminderung per Einschreiben ankündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht seitens des Vermieters nicht, solange du die Formalitäten einhältst.
Auch vom Verkleben, Lackieren der Fliesen würde ich Abstand halten, denn hier kann der Vermieter hinterher den Orignalzustand verlangen, was bei ursprünglich weißen Fliesen schier unmöglich ist.
Ich bin mir aber sicher, dass die scheinbar auf Gewinnmaximierung ausgelegte WbG deinem Einspruch unter zuhilfenahme des o.g. Urteils stattgeben wird - die Kosten der Mietminderung würden schon nach einem Jahr die Fliesenpreise übersteigen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
@kullerkeks
Schon mal gehört: Eigentum verplichtet.
Ich bin selber Vermieterin und natürlich kann ich in meiner vermieteten Wohnung nicht nach Gutdünken Schalten und Walten. Das finde ich auch völlig normal!
Schon mal gehört: Eigentum verplichtet.
Ich bin selber Vermieterin und natürlich kann ich in meiner vermieteten Wohnung nicht nach Gutdünken Schalten und Walten. Das finde ich auch völlig normal!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
eigentlich wollte ich ja nicht mehr schreiben , aber jetzt tu ich es doch !! und meine fehler und meine kleinschreibung müsst ihr einfach ertragen. ;-))))
ich bin vermieter ... zunächst mal , müssen die einbehaltenen 5% mietminderung auf ein gesondertes konto . du zeigst dich damit zahlungswillig . es könnte sonst passieren , dass der vermieter , um dich aus der wohnung zu bekommen , einfach mietrückstände ( besagte 5% ) geltend macht und dir die kündigung ausstellt.
wenn du es dir leisten kannst würde ich ja an deiner stelle dem vermieter vorschlagen , dass du dir sofort selbst diese 25 fliesen aussuchst und selbst bezahlst ( es gibt immer sonderposten in bau-oder fliesenmärkten ). der vermieter hat sicherlich die weißen fliesen noch rumliegen und möchte natürlich kostenlos seine restbestände loswerden und nicht erst noch neue fliesen dazukaufen .
ich selbst habe übrigens 17 verschiedene fliesenreste rumliegen.
das kommt davon , dass meine mieter immer ihre wunschfliesen bekommen . nicht jeder vermieter ist so gemein !
ich bin vermieter ... zunächst mal , müssen die einbehaltenen 5% mietminderung auf ein gesondertes konto . du zeigst dich damit zahlungswillig . es könnte sonst passieren , dass der vermieter , um dich aus der wohnung zu bekommen , einfach mietrückstände ( besagte 5% ) geltend macht und dir die kündigung ausstellt.
wenn du es dir leisten kannst würde ich ja an deiner stelle dem vermieter vorschlagen , dass du dir sofort selbst diese 25 fliesen aussuchst und selbst bezahlst ( es gibt immer sonderposten in bau-oder fliesenmärkten ). der vermieter hat sicherlich die weißen fliesen noch rumliegen und möchte natürlich kostenlos seine restbestände loswerden und nicht erst noch neue fliesen dazukaufen .
ich selbst habe übrigens 17 verschiedene fliesenreste rumliegen.
das kommt davon , dass meine mieter immer ihre wunschfliesen bekommen . nicht jeder vermieter ist so gemein !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
@Bigitalo,
woher stammt dein Wissen?
Zitat:
wenn der Vermieter da was neu machen will, während du drin wohnst, muss er sich immer an deinen Wünschen halten.
Wo genau steht das?
Ich habe ein Haus, und wenn ich es vermietet hätte, und mein Mieter hat Wünsche, dann sind mir diese total Latte, solange ich ihn in seinen Bedürfnissen nicht einschränke (z. B. Badezimmertür zumauern). Solange es für meinen Mieter zumutbar ist, und 25 weisse Fliesen sind das, kann sie da gar nichts gegen machen.
Es geht hier um ein "Schönheitsempfinden", und nicht um einen wirklichen Mangel am Mietobjekt.
Mietminderung?
Kann hier böse ins Auge gehen.
woher stammt dein Wissen?
Zitat:
wenn der Vermieter da was neu machen will, während du drin wohnst, muss er sich immer an deinen Wünschen halten.
Wo genau steht das?
Ich habe ein Haus, und wenn ich es vermietet hätte, und mein Mieter hat Wünsche, dann sind mir diese total Latte, solange ich ihn in seinen Bedürfnissen nicht einschränke (z. B. Badezimmertür zumauern). Solange es für meinen Mieter zumutbar ist, und 25 weisse Fliesen sind das, kann sie da gar nichts gegen machen.
Es geht hier um ein "Schönheitsempfinden", und nicht um einen wirklichen Mangel am Mietobjekt.
Mietminderung?
Kann hier böse ins Auge gehen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.08.2012
Ich finde du hast super Karten, weil dein Mietgegenstand ist ein Bad mit den alten blauen Fliesen und wenn der Vermieter da was neu machen will, während du drin wohnst, muss er sich immer an deinen Wünschen halten.
Bsp: Ich ziehe in eine Wohnung ein mit schönen Parkettboden und der Vermieter tauscht ihn nach einen Wasserschaden, gegen billiges Laminat. Das geht nicht!! Er darf auch kein Parkett verlegen mit einer komplett anderen Farbe wie sie voher war, weil du z.b deine Einrichtung entsprechend gekauft hast.
Bsp: Ich ziehe in eine Wohnung ein mit schönen Parkettboden und der Vermieter tauscht ihn nach einen Wasserschaden, gegen billiges Laminat. Das geht nicht!! Er darf auch kein Parkett verlegen mit einer komplett anderen Farbe wie sie voher war, weil du z.b deine Einrichtung entsprechend gekauft hast.