Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.09.2014
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14.09.2014
Kannst du dich nicht an den Mieterverband wenden?
Die müssten da doch Profis haben. Hoffe du wirst gut beraten das klingt für mich nicht so gut mit deiner Vermieterin.
Die müssten da doch Profis haben. Hoffe du wirst gut beraten das klingt für mich nicht so gut mit deiner Vermieterin.
Es gibt einige Vermieter, die sich alles mögliche aus den Fingern saugen um die Kaution nicht komplett auszahlen zu müssen. Nicht wenige davon tun dies auch, weil sie es versäumt haben, die Kaution ordnungsgemäß anzulegen, es stehen dem Mieter nämlich auch die Zinsen zu.
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14.09.2014
wir hatten diesen Fall und waren vor Gericht....die Kaution darf nur mit Mietschäden, aber nicht mit ausstehenden Mietzahlungen oder Nebenkostenabrechnungen verrechnet werden...selbst bei Mietschäden nicht,, wenn der Vermieter das gesondert bezahlen möchte, weil z. B es unter einen Haftpflichtsfall fallen würde...der Vermieter ist immer verpflichtet, bei nicht nachweisbaren Schäden die Kaution in volle Höhe auszuzahlen....jedenfalls hieß es das damals bei uns...
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14.09.2014
Soviel ich weiß kann die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten werden, falls Schäden erst später erkannt werden.
Deshalb gehe ich davon aus, daß Deine Vermieterin im Recht ist.
Deshalb gehe ich davon aus, daß Deine Vermieterin im Recht ist.
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14.09.2014
Bei dem Gehampel mit der Vermieterin würde ich die Übergabe nur mit einem Rechtsbeistand machen, damit alles wasserdicht ist. Die VM scheint deine Ahnungslosigkeit gnadenlos auszunutzen, daher kommt da wahrscheinlich noch so einiger Unfug, der ihrer Fantasie entspringt.
Ich bin damals auch einmal einer Kaution hinterher gerannt, nach dem ersten Anwaltsbrief war sie in Windeseile auf dem Konto
Ich bin damals auch einmal einer Kaution hinterher gerannt, nach dem ersten Anwaltsbrief war sie in Windeseile auf dem Konto
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14.09.2014
Danke, das ist ein toller link ! DANKEEE
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14.09.2014
Kaution darf nicht mit Nebenkosten verrechnet werden...das muss separat eingefordert werden...mit genauer Rechnung und Verbrauchsnachweis....
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14.09.2014
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/auszug-mietwohnung/rueckzahlung-mietkaution.aspx
"Hat der Vermieter Ihnen bei Auszug in einem Übergabeprotokoll bestätigt, dass die Räume ordnungsgemäß übergeben wurden? Dann muss er Ihnen einen Teil der Kaution gleich zurückzahlen. Nur einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlungen für die Nebenkosten kann er zurückbehalten."
"Hat der Vermieter Ihnen bei Auszug in einem Übergabeprotokoll bestätigt, dass die Räume ordnungsgemäß übergeben wurden? Dann muss er Ihnen einen Teil der Kaution gleich zurückzahlen. Nur einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlungen für die Nebenkosten kann er zurückbehalten."
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14.09.2014
hat jemand da genaue Lenntnis
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14.09.2014
Wieder einmal hat meine Vermieterin einige grandiose Einfälle. Ich gebe ihr nun per 16.9. meine Wohnung zurück und zahle bis 31. Okt. 2014 die Miete inkl. Nebenkosten. Jetzt will sie bei der Wohnungsübergabe ihre Maklerin dabei haben und sie will einen Teil der Kaution einhalten. Sie meint, die Nebenkosten könnten dann höher sein und sie will dann ihrem Geld nicht nachlaufen. Falls die Nebenkosten niedriger ausfallen, überweist sie dann den Rest oder sie behält die Nebenkosten ein.
Ist das tatsächlich deutsches Mietrecht? Muss ich die Maklerin dabei haben?
Ist das tatsächlich deutsches Mietrecht? Muss ich die Maklerin dabei haben?