Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Seaangel halt uns doch auf dem Laufenden. Und danke für den Hinweis.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Kostenerstattung nur bei Verzug. Wer ohne vorherige Aufforderung direkt ein Mahnverfahren auslöst, hat zwar die Verjährung unterbrochen, bekommt aber nicht zwingend alles zurück. Die Zinsen muss man gesondert geltend machen und begründen - also die Herausgabe der gezogenen Nutzungen seitens der Bank, um genau zu sein. Die gibt es nicht von Amts wegen.

Die Banken verwenden ihrerseits übrigens ein Musterschreiben zur Abwehr, in dem wahlweise darauf verwiesen wird, dass die Urteile noch nicht veröffentlicht seien und man das erst abwarten wolle, oder, dass die Urteile zu Verbraucherkrediten, nicht zu Immobilienkrediten ergangen wären. Meiner Erfahrung nach beides nicht haltbar. Viel Erfolg. Mein Kollege hat bislang eine Trefferquote von ca. 80%. Bei einer Handvoll Banken musste er noch eine böse Duplik verfassen, und lediglich zwei Banken verweigern sich hartnäckig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Wegen mir könntest du es riskieren! ;) Aber die Entscheidung liegt natürlich ganz bei dir! Kannst es Dir ja aufheben, bis das Geld auf dem Konto ist! ^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Also ich hab jetzt gerade nochmal nachgefragt. Sie haben ein Musteranschreiben verwendet. Insofern dürfte dieses Mahnverfahren überflüssig sein (hab mir das Ganze jetzt allerdings nicht nochmal detailliert angesehen)
Und die Kosten wurden übrigens sogar mit Zinsen erstattet. Es darf also wieder gehüpft werden! ;)
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02.12.2014
Ach so sorry, 4 Wochen geht ja nicht mehr... also in diesem Fall ... würde ich mich vorab telefonisch mit meiner Bank in Verbindung setzen.
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02.12.2014
na ich würde es erst Mal auf dem entspannten Weg versuchen - ein Mahnbescheid kostet ja auch etwas. Schreib doch Deiner Bank einfach nen Einschreibebrief mit Rückschein und setze Ihnen ca. 4 Wochen Frist für Antwort / Erstattung. Sollten Sie sich weigern, kannst Du immer noch einen Mahnbescheid schicken.
oh *freuhüpf*

Haben die das mit einem von den Musterbriefen gefordert oder über das Mahnverfahren. Das Mahnverfahren hab ich vorhin ausgefüllt...sowas hab ich noch nie gemacht, es ist mir irgendwie suspekt...

Danke schon mal!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Freunde von uns haben die Gebühren zurück gefordert und komplett und anstandslos erstattet bekommen. Du darfst Dich also schon einmal in vorsichtiger Vorfreude üben! ;)
Hallo liebe Rf`ler,

der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein Urteil erlassen, in dem festgestellt wird, dass Banken über Jahre hinweg nicht gerechtfertigte Bearbeitungsgebühren erhoben haben. Diese kann man jetzt (bis zum Stichtag 31.12.14) zurückfordern.

Info dazu hier:

http://www.swr.de/marktcheck/kreditgebuehren-zurueckfordern-moeller/-/id=100834/nid=100834/did=14326492/1e7yfh8/index.html

und auf vielen anderen Internetseiten.

Ich habe vorhin mal den empfohlenen Mahnbescheid ausgefüllt und werde ihn morgen zur Post bringen. Bin gespannt, was dann passiert.

Hat jemand von euch schon diese Gebühren zurückgefordert? Wenn ja mit welchem Ergebnis?