Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.12.2014
@Hauptstadtfrau. Weißt Du wie das bei vorzeitiger Kreditrückzahlung ist und mit dem Passus Bearbeitungsgebühr, davon 20% Auszahlungs- und Bereitstellungegebühr? Eine Endabrechnung liegt mir nicht vor.

Ich habe die Bank mit dem 'S' mittels Musterschreiben der Verbraucherzentrale in Verzug gesetzt, mit dem Betrag der im Kreditvertrag benannt wurde, zuzüglich Zinsen und mich mangels Wissen zum genauen Betrag nach Endabrechnung via Einschreiben mit Rückschein an den Ombudsmann der privaten Banken abgesichert. Erwartungsgemäß reagierte die Bank bisher nicht. Einen Mahnbescheid wollte ich nicht bewirken aus den genannten Gründen.

Leider habe ich gerade für den Monat in dem die Kreditaufnahme stattfand (2009) keine Rechtsschutzversicherung, mein Exmann kündigte sie ohne mein Wissen. Die aktuelle Versicherung tritt da ja leider nicht dafür ein.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.12.2014
Also ich habs auch zurück gefordert und Geld war ca. 3 Wochen später am Konto. Hab den Musterbrief der verbraucherzentrale verwendet.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.12.2014
Seaangel, dass man JETZT nicht mehr mit dem Musterschreiben weiter kommt, liegt an der Verjährung zum 31.12. Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt diese Frist. Grundsätzlich haben viele Banken bereits auf ein Schreiben reagiert. Deine Bank wird vermutlich Teilwiderspruch gegen die Kosten gemacht haben, und für den Fall ist dann interessant, ob du angekreuzt hast, "streitiges Verfahren ".

Sie haben mangels vorheriger Aufforderung -mangels Verzug also- den Schaden der Rechtsverfolgung nicht zu ersetzen, da sie keinen Anlass gegeben haben. Das Mahngericht prüft nicht inhaltlich. Die setzen die Kosten immer dazu. Das heißt aber nicht, dass es berechtigt ist.
Doch @Hauptstadtfrau, das Gericht hat den gemahnten Betrag automatisch um die 32,00 € erhöht und eine Frist gesetzt. Die Bank hat hat zwar die Frist eingehalten, die 32 € aber nicht erstattet. Ich denke ich werde es darauf beruhen lassen...ist mir zu aufwändig noch was zu machen....

@Baciami, so wie ich es verstanden habe, wirst du nur mit den Musterbriefen dein Geld nicht zurückbekommen...man muss das Mahnverfahren einleten...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.12.2014
So ich habe nun auch alle Gebühren für Immobilienkredite=Verbraucherkredite, mit denen was in um an und mit Immobilien finanziert wurde (NICHT ZU VERWECHSELN MIT BAUSPARVERTRAG ) einschließlich Nutzungsherausgabe im Familien-/ Bekanntenkreis zurückholen können.

Bausparen ist was vollkommen anderes.

Urkunde =Krediturkunde. Da steht die Kreditsumme drauf und die anteilige Gebühr.

Seaangel, dass du die Mahnverfahrenskosten nicht bekommen hast, liegt an der fehlenden Inverzugsetzung. Da es nun bis 31.12. eilt, aber trotzdem nicht ganz verkehrt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
25.12.2014
@Seeangel
Hoffe Du hast auch die angefallenen Zinsen mit eingefordert. Das BGH hat in seinem Urteil verfügt, dass die Banken Gewinne, die mit den unrechtmässig erhobenen Bearbeitungsgebühren erwirtschaftet wurden, an die Kunden herausgeben müssen. Als branchenüblich wurden für die Berechnung 5%-Punkte über dem Basiszins festgelegt.
Je nach Höhe des Finanzierungsbetrages, Laufzeit und Höhe der berechneten Bearbeitungsgebühr, kann da ein hübsches Sümmchen zusammenkommen.

Ich habe für meine Rückforderungsansprüche übrigens Musterbriefe der Verbraucherberatung verwendet, die kostenlos zum Download angeboten werden. Dort wird es einem auch leicht gemacht, das genau passende Schreiben für seinen Einzelfall auszuwählen. Dabei spielt es zB eine Rolle, ob die Bearbeitungsgebühr auf die Kreditsumme aufgeschlagen worden war, oder ob der Auszahlungsbetrag um diesen Betrag gemindert wurde.
Dann will ich euch mal auf dem Laufenden halten - es hat geklappt...

Am 02.12. habe ich online den Mahnbescheid erwirkt, ein paar Tage später kam vom Gericht eine Rechnung über 32,00 €, die habe ich sofort beglichen. Daraufhin hat das Gericht der Bank eine Frist bis zum 30.12. gesetzt - und kaum zu glauben, gestern war das Geld auf meinem Konto, ohne ein weiteres Schreiben, Abrechnung oder ähnliches dazu...allerdings die Gerichtskosten wurden nicht übernommen...naja, damit kann ich leben...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.12.2014
Der 2. Teil war auch nicht für Dich im Speziellen. :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.12.2014
@Seaangel: Ja, das stimmt. Allerdings geht es in den Urteilen aus dem Oktober um Fragestellungen rund um Verjährungsfristen.
Unverändert gibt es leider keine konkrete Aussage für die Anwendbarkeit auf Baufinanzierungen.
@ElbsonneHH73, es gibt noch ein weiteres Urteil aus dem Oktober:

Im Oktober 2014 erging nun noch ein weiteres Urteil und damit haben auch Bankkunden, die schon vor vielen Jahren einen Kredit abgeschlossen und Gebühren bezahlt haben, ein Anrecht auf Rückzahlung ihres Geldes. Aber es ist Eile geboten: Viele Ansprüche verjähren zum Ende des Jahres 2014.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Bislang liegt noch keine Urteilsbegründung des BGH vor, was eine abschließende Beurteilung, ob Baufinanzierungen betroffen sind oder nicht, schlichtweg nicht ermöglicht, da es in den im Mai 2014 gefällten Urteilen um Ratenkredite ging.
Was die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags angeht, gibt es hingegen ein klares Urteil. Diese ist nicht zu erstatten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Chaosqueen wer spricht von Bausparen? Es geht um Kreditbearbeitungsgebuehren, die für die Bonitätsprüfung erhoben werden. Das steht im Interesse der Bank und darf dem Verbraucher nicht in Rechnung gestellt werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Nicht zulässig: Konto- und Bearbeitungsgebühren bei Baufinanzierungen

Für die Kontoführung des Darlehens darf die Bank keine Gebühren verlangen, da sie im eigenen Interesse handelt. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 388/10). Ebenfalls nicht zulässig sind Bearbeitungsgebühren, sollte der Baufinanzierungsvertrag doch nicht zustande kommen. Für ein erstelltes Angebot dürfen Banken keine Entgelte berechnen. Auch die Bearbeitungsgebühren für den Abschluss des Darlehensvertrages stehen derzeit im Fokus der Richter. Verschiedene Oberlandesgerichte haben bereits die Unzulässigkeit dieser Gebühr bestätigt. Eine Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof steht allerdings noch aus.

Denke das es hier schwieriger sein wird die Gebühren zurückzubekommen. Lieben Gruß ;-)
(Abschluss -) Gebühren bei Bausparverträgen , die der Bausparurkunde zu entnehmen sind , sind von dem BGH-Urteil nicht betroffen ebenso wenig wie Darlehen der Kfw zum Bsp.
Verbraucherkredite sind KonsumentenKredite, Finanzierungen für KonsumGüter wie Möbel, ElektronikGeräte, auch Urlaube u.a. Bei Baufinanzierungen haben nicht alle Banken Bearbeitungsgebühren . Die Kosten die bei einer Baufinanzierung neben den Zinsen anfallen, sind die sogenannten Kauf - Nebenkosten, wie Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer und ggfs. auch noch eine Maklerprovision .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Habe es zurückgefordert von der Postbank und auch erhalten :-) nach 4 Wochen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Genau. Auch wenn ein Verbraucher eine Immobilie finanziert, ist er Verbraucher. Und ob man die Bearbeitungsgebuehr bezahlt hat, steht auf der Urkunde. Meist 1-5% von der Kreditsumme.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.12.2014
Guten Abend in die Runde. Diese Regelung betrifft sämtlich Kredit an Verbraucher, unabhängig von der Kreditart. Als Verbraucher dürften in der Regel die Meisten von Euch gelten, es sei denn, der Kredit wurde für gewerbliche/selbständige Zwecke aufgenommen.