Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern
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Rundum Leben

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.02.2015
Also ich hatte das Thema sehr erfolgreich verdrängt, bis ich am Silvester Mittag mit einer Freundin darüber sprach. Mir fiel es echt wie Schuppen von den Augen.
Ich habe dann flugs ein Schreiben aufgesetzt, die Bearbeitungsnummern meiner Kreditverträge (ich hatte ursprünglich einen, der aber 2 Mal geändert wurde) rausgesucht und bin händeringend auf die Suche nach einer offenen Postfiliale gegangen. Silvester haben die aber alle ab Mittag geschlossen. Also habe ich das Schreiben einfach so in einen Briefkasten mit Sonntagsleerung geworfen und zuhause dann zusätzlich über das Online-Kontaktformular noch einmal mein Anliegen geschrieben.

Nie im Leben habe ich damit gerechnet, dass es noch klappt.
Vorgestern hatte ich eine Bestätigung von meiner Bank im Briefkasten, dass sie mir die Gebühren aus Kulanz erstatten würden.

Ob die nun kulant sind oder das nur zu eigenen Absicherung gegen weitere Rechtsansprüche schreiben - mir Latte, die paar hundert Euro werden bald auf meinem Konto sein...
*freu*
05.02.2015
@seaangel
Nach deiner letzten Antwort auf meine Frage zu den Erfahrungen mit der gmac Bank, hatte ich eigentlich wenig Hoffnung auf Erstattung, da ich den Ombudsmann nicht eingeschaltet bzw kein Mahnverfahren eingeleitet hatte. Aber heute war ganz unverhofft das Geld samt Zinsen auf meinem Konto. Bin happy :-)
@Seaangel. Also die Bank hatte ja den kompletten Betrag inkl. der 32,- Euro Gerichtskosten überwiesen. Ich hab dann am Montag mit dem Anwalt meiner Firma gesprochen. Dieser Widerspruch ist nur pro Forma. Durch den massenhaften Ansturm von Rückforderungen prüft die Bank wohl erst mal nicht auf Rechtmäßigkeit sondern zahlt um sich das Gericht zu ersparen. Mit diesem Widerspruch schafft man sich die Möglichkeit später das vielleicht zu unrecht gezahlte Geld zurück zu verlangen. Also eine Zahlung unter Vorbehalt. Wenn das aber alles wasserdicht ist, kann die Angelegenheit zu den Akten gelegt werden. Die 73,- Euro hätte ich zahlen sollen für den Fall, dass die Bank noch nicht gezahlt hätte und ich den Fall nun an ein Gericht gebe und klage. Da das ja alles nicht zutrifft ist die Sache erledigt. Man muss das Gericht auch nicht darüber informieren. Hören die bis 6 Monate nach dem Mahnbescheid nichts mehr, ist die Sache auch für die erledigt.
Also alles ist gut :-)
@seeangel :
nein, geht nicht....wie du schon selbst mehrfach geäußert hast, die frist für altverträge für den zeitraum 2004 bis 2011 ist am 31.12.14 abgelaufen.... wer bis dahin nicht aktiv wurde, hat pech gehabt.

@unikum
hab ein wenig geduld. die banken ersticken derzeit in einer flut von rückforderungen. stell dir einfach mal eine größenordnung von einer deutschen bank vor, die bundesweit ansäßig ist......zudem werden altverträge oftmals zentral archiviert, so dass die prüfung des anspruches auch deswegen länger dauern kann. das gilt insbesondere für verträge, die älter als drei jahre sind.

@allgemein
die verjährung zu stoppen, war ein mittel, um kein risiko einzugehen, dass sich eine bank auf *doof* stellen kann.

die mehrheit der banken arbeitet schlicht und ergreifend seriös, so dass nur entscheidend war, dass die rückforderung bis zum 31.12.14 dort schriftlich eingegangen ist. die erstattung wird mehrheitlich anstandlos erfolgen, manche sogar von allein mit verzinsung.
@unikum...soweit ich weiß, reicht ein Einschreiben nicht, du musst ein Mahnverfahren einleiten...ob das aber jetzt noch geht weiß ich nicht...da musst du dich erst mal schlau machen...
20.01.2015
Hat jemand bei der gmac Bank etwas zurück gefordert bzw. Erfahrungen zu berichten? Der Rückschein vom Einschreiben kam recht zügig zurück, aber bisher weder nen Brief noch Geld eingegangen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.01.2015
Die Santander Bank hat auf das Einschreiben mit Rückschein nicht geantwortet. Rückschein unterzeichnet Anfang Dezember. Um die Frist zu wahren habe ich den Omnudsmann der privaten Banken angeschrieben, am 22.12., bis heute ist nicht Mal der Rückschein da, allerdings soll das Schreiben am 29.12, dort eingegangen sein. Da meine aktuelle Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme nicht bestand und ich damals keine hatte, für gerade Mal einen Monat, habe ich keinen Anwalt eingeschaltet. Ich fürchte nun, das wird nix.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.01.2015
ich habe von der sparkasse die bearbeitungsgebühr zurückbekommen mit den 4% zinsen pro jahr. ging sehr schnell. am 22.12. 14 den brief fertig gemacht und jetzt am 12.1.15 war das geld auf meinem konto.warte jetzt noch das ich die bearbeitungsgebühr von der bmw bank bekomme. da ist es ja etwas mehr. bin ja gespannt darauf. halte euch auf den laufenden. lg.
Bali, bei mir haben sie die Forderung abzüglich der 32 € Gerichtskosten überwiesen, am Tag danach Widerspruch gegen die gesamte Forderung (also auch den bereits überwiesenen Betrag) eingelegt. Einige Tage später haben sie dann ihren Widerspruch geändert und widersprechen jetzt nur den gegen die 32 €. Die Kosten für die Vollstreckung von 32 € liegen genau wie bei dir bei 73 €

Deshalb habe ich jetzt dem Gericht mitgeteilt, dass ich die Sache auf sich beruhen lasse...das ist mir die Sache nicht wert.

Im Vorfeld habe ich mit der Rechtspflegerin telefoniert, sie meinte, es würde wohl viele Monate dauern, bis das Gericht darüber entscheidet. Die Gerichte sind vollkommen überlastet mit derartigen Nichtigkeiten.

Tja...das ist eine ziemlich miese Tur der Bank. Die meisten Kunden werden wohl auf die 32 € verzichten...für die Bank ergeben viele kleine Beträge sicher auch ein hübsches Sümmchen...ein ergaunertes Sümmchen *grrr*
@Seaangel Bei mir ist es ähnlich gelaufen wie bei Dir. Ich hab bei der swk Bank per Musterschreiben auch die damalige Bearbeitungsgebühr zurück gefordert. Da es auch schon ende Dezember war habe ich, um die Verjährung zu hemmen, einen Mahnbescheid beantragt. Drei Wochen später hatte ich mein Geld incl. der 32 Euro Mahngebühr auf dem Konto. Da war für mich die Sache erledigt. Heute bekomme ich Post vom Amtsgericht. Die Bank hat gegen die gesamte Forderung Widerspruch eingelegt, ohne Begründung. Eine Zahlungsaufforderung über 73 Euro lag gleich bei. Also die Bearbeitungsgebühr waren keine 73 Euro sondern über 400,- Das sind jetzt Kosten die auf mich abgewälzt werden sollen.
Wie ist das bei Dir weitergegangen? Werde mich am Montag auf jeden Fall an einen Anwalt wenden. Hab zum Glück eine Rechtsschutzversicherung.
10.01.2015
Ich warte noch auf die Antwort/Reaktion der gmac Bank. Hab das Schreiben vor den Feiertagen geschickt, vllt wird auch gar nicht darauf reagiert.... Ich bleibe gespannt...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.01.2015
Eine seriöse Bank rechnet Dir die Zinsen automatisch drauf.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.01.2015
Ja, auf jeden Fall. Laut Rechtsprechung stehen dir ja die Zinsen in der Höhe zu, die Du für Dein Darlehen bezahlt hat - zumindest, wenn die Bearbeitungsgebühr mit in den Finanzierungbetrag hast laufen lassen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.01.2015
Ich habe mir 2005 ein neues Auto über die Nissan Bank finanziert und den Bearbeitungsbetrag vor ca. 6 Wochen zurückgefordert. Hab mehr zurück bekommen als ich dachte ;-))
Sooo...vom Gericht habe ich heute erfahren, dass die Bank zwischenzeitlich ihren Widerspruch teilweise zurückgenommen hat. Er bezieht sich jetzt lediglich auf die 32,00 € Verfahrenskosten, die sie mir sowieso nicht zurückerstattet haben.

Das ist ein ganz schön mieser Trick. Ich hatte sowieso schon entschieden, wegen der 32,00 € nichts mehr zu machen, weil das den Aufwand einfach nicht wert ist. Wenn die das allerdings mit jedem Kunden so machen, kommt unterm Strich wohl ein hübsches Sümmchen zusammen...

Kostentrickserei, genau wie die Hauptstadtfrau es schreibt *grr*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.01.2015
@ Chaosqueen, mein Kollege hat übrigens bereits in drei Fällen auch bei Bausparverträgen Bearbeitungsgebühren erstatten lassen können. Nicht die Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages, sondern die Bearbeitungsgebühren bei Zuteilung des Darlehensanteils.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.01.2015
Tja, was ich sagte - Kostentrickserei seitens der Bank. ... Aber beim Anwalt bist du gut aufgehoben.
Heute kam ein Schreiben vom Amtsgericht, die Bank hat gegen den gesamten Anspruch Widerspruch erhoben.

Komisch, am 22.12. hat man mir das Bearbeitungsentgelt überwiesen und am 23.12. Widerspruch eingelegt.

Morgen muss ich das mal klären...wahrscheinlich werde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben *grrr*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.12.2014
@Hauptstadtfrau.

Ich dachte nicht an die Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Bekannte klärte mich auf, dass ihre Bank bei vorzeitiger Tilgung den Großteil der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet hat, auch die Bank mit dem 'S'. Wenn das so ist, kann ich keinen Betrag für einen Mahnbescheid benennen. Ich habe die Abrechnung nicht. Ich habe nur den Vertrag mit Benennung des Betrages bei Abschluß. Auch weiß ich nicht, ob ich die 20% Auszahlungs- und Bereitstellungsentgelt abziehen müßte. Ich hoffe, das Einschalten des Ombudsmannes reicht nun aus. Das Schreiben wurde bisher noch nicht zugestellt, ich hab nachgesehen. Das wird knapp.

Wegen der überhöhten Vorfälligkeitsentschädigung werde ich vermutlich nichts machen können. Ein Prozess auf Verdacht ist mir zu unsicher. Abgesehen davon wurde mir damals, obwohl 100% abgesichert, eine Restkreditschuldversicherung von dem Autohaus abgenötigt. Nur brauchte ich das Auto von heute auf morgen und ohne diese kein Auto.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.12.2014
Maybe, die Vorfaelligkeitsentschaedigung kriegst du eher mit einem Widerruf zurück, vorausgesetzt, es gab keine ordentliche Belehrung über das Widerrufsrecht. Es ist zwar streitig, ob abgewickelte Verträge widerrufen werden können, aber probieren kann man es. Die BGH Urteile aus 2013 betrafen ausdrücklich Bearbeitungsgebuehr für die Zahlungsfähigkeitspruefung bei Vertragsabschluss. Das sei im alleinigen Interesse der Bank und daher nicht zu bezahlen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.12.2014
@PeppermintPatty-Andrashins' girl. Das Schreiben alleine wird nichts nützen, wenn die Bank auf Zeit spielt. Sagte mir der Anwalt vom ADAC auch. Bei einigen und der von mir genannten, ist das wohl so.

Du kannst die Verjährung nur durch einen Mahnbescheid unterbrechen oder durch das Einschalten des Ombudsmannes. Wie ich gelesen habe, muss der Ombudsmann aber den Eingang bis 31.12 bestätigt haben. Da zittere ich auch hin.

Aus einem Anwalts-Link. Ich weiß nicht, ob ich den hier reinstellen darf.

'Der BGH hat am 28.10.2014 unter den Aktenzeichen XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 entschieden, dass im Falle der Darlehensbearbeitungsgebühren die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2011 beginnt. Siehe Entscheidungsgründe des BGH.
Sämtliche Ansprüche aus der Zeit von 2004 bis 2011 verjähren damit zum 31.12.2014.'
Ich blicke jetzt nicht ganz durch...gilt die Frist für die Rückforderung an sich, also kann ich jetzt auch noch dieses Musterschreiben an die Bank schicken, oder bin ich zu spät dran? Und kann ich Gebühren auch für Kredite vor 2005 einfordern, oder gilt da eine Zehnjahresfrist ... :-0