Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 66 Antworten

Hallo liebe Rf`ler,

der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein Urteil erlassen, in dem festgestellt wird, dass Banken über Jahre hinweg nicht gerechtfertigte Bearbeitungsgebühren erhoben haben. Diese kann man jetzt (bis zum Stichtag 31.12.14) zurückfordern.

Info dazu hier:

http://www.swr.de/marktcheck/kreditgebuehren-zurueckfordern-moeller/-/id=100834/nid=100834/did=14326492/1e7yfh8/index.html

und auf vielen anderen Internetseiten.

Ich habe vorhin mal den empfohlenen Mahnbescheid ausgefüllt und werde ihn morgen zur Post bringen. Bin gespannt, was dann passiert.

Hat jemand von euch schon diese Gebühren zurückgefordert? Wenn ja mit welchem Ergebnis?

„Friesland“ (Pseudonym)

Freunde von uns haben die Gebühren zurück gefordert und komplett und anstandslos erstattet bekommen. Du darfst Dich also schon einmal in vorsichtiger Vorfreude üben! ;)

„Rüsselsheim am Main“ (Pseudonym)

na ich würde es erst Mal auf dem entspannten Weg versuchen - ein Mahnbescheid kostet ja auch etwas. Schreib doch Deiner Bank einfach nen Einschreibebrief mit Rückschein und setze Ihnen ca. 4 Wochen Frist für Antwort / Erstattung. Sollten Sie sich weigern, kannst Du immer noch einen Mahnbescheid schicken.

„Rüsselsheim am Main“ (Pseudonym)

Ach so sorry, 4 Wochen geht ja nicht mehr... also in diesem Fall ... würde ich mich vorab telefonisch mit meiner Bank in Verbindung setzen.

„Friesland“ (Pseudonym)

Also ich hab jetzt gerade nochmal nachgefragt. Sie haben ein Musteranschreiben verwendet. Insofern dürfte dieses Mahnverfahren überflüssig sein (hab mir das Ganze jetzt allerdings nicht nochmal detailliert angesehen)
Und die Kosten wurden übrigens sogar mit Zinsen erstattet. Es darf also wieder gehüpft werden! ;)

„Friesland“ (Pseudonym)

Wegen mir könntest du es riskieren! ;) Aber die Entscheidung liegt natürlich ganz bei dir! Kannst es Dir ja aufheben, bis das Geld auf dem Konto ist! ^^

„Varel“ (Pseudonym)

Kostenerstattung nur bei Verzug. Wer ohne vorherige Aufforderung direkt ein Mahnverfahren auslöst, hat zwar die Verjährung unterbrochen, bekommt aber nicht zwingend alles zurück. Die Zinsen muss man gesondert geltend machen und begründen - also die Herausgabe der gezogenen Nutzungen seitens der Bank, um genau zu sein. Die gibt es nicht von Amts wegen.

Die Banken verwenden ihrerseits übrigens ein Musterschreiben zur Abwehr, in dem wahlweise darauf verwiesen wird, dass die Urteile noch nicht veröffentlicht seien und man das erst abwarten wolle, oder, dass die Urteile zu Verbraucherkrediten, nicht zu Immobilienkrediten ergangen wären. Meiner Erfahrung nach beides nicht haltbar. Viel Erfolg. Mein Kollege hat bislang eine Trefferquote von ca. 80%. Bei einer Handvoll Banken musste er noch eine böse Duplik verfassen, und lediglich zwei Banken verweigern sich hartnäckig.

„Hohenlohekreis“ (Pseudonym)

Seaangel halt uns doch auf dem Laufenden. Und danke für den Hinweis.

„Sangerhausen“ (Pseudonym)

Guten Abend in die Runde. Diese Regelung betrifft sämtlich Kredit an Verbraucher, unabhängig von der Kreditart. Als Verbraucher dürften in der Regel die Meisten von Euch gelten, es sei denn, der Kredit wurde für gewerbliche/selbständige Zwecke aufgenommen.

„Varel“ (Pseudonym)

Genau. Auch wenn ein Verbraucher eine Immobilie finanziert, ist er Verbraucher. Und ob man die Bearbeitungsgebuehr bezahlt hat, steht auf der Urkunde. Meist 1-5% von der Kreditsumme.

„Gelsenkirchen“ (Pseudonym)

Habe es zurückgefordert von der Postbank und auch erhalten :-) nach 4 Wochen.

Verbraucherkredite sind KonsumentenKredite, Finanzierungen für KonsumGüter wie Möbel, ElektronikGeräte, auch Urlaube u.a. Bei Baufinanzierungen haben nicht alle Banken Bearbeitungsgebühren . Die Kosten die bei einer Baufinanzierung neben den Zinsen anfallen, sind die sogenannten Kauf - Nebenkosten, wie Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer und ggfs. auch noch eine Maklerprovision .

„Freiberg“ (Pseudonym)

Nicht zulässig: Konto- und Bearbeitungsgebühren bei Baufinanzierungen

Für die Kontoführung des Darlehens darf die Bank keine Gebühren verlangen, da sie im eigenen Interesse handelt. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 388/10). Ebenfalls nicht zulässig sind Bearbeitungsgebühren, sollte der Baufinanzierungsvertrag doch nicht zustande kommen. Für ein erstelltes Angebot dürfen Banken keine Entgelte berechnen. Auch die Bearbeitungsgebühren für den Abschluss des Darlehensvertrages stehen derzeit im Fokus der Richter. Verschiedene Oberlandesgerichte haben bereits die Unzulässigkeit dieser Gebühr bestätigt. Eine Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof steht allerdings noch aus.

Denke das es hier schwieriger sein wird die Gebühren zurückzubekommen. Lieben Gruß ;-)