Kindesunterhalt von der Mutter
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Rundum Leben

Da könnte man schon auf die Idee kommen, dass die beiden es finanziell schaffen sollten, 2 Kinder zu versorgen


Ja könnte man. Man weiß aber auch rein gar nichts über Einkommensverhältnisse oder andere Lebensumstände.
Zwei Verdiener ist nicht gleichbedeutend "das große Geld zu haben".
Man kann auch da am Monatsende rumkrebsen.
Es könnte auch Schulden geben, o.ä. Was wissen wir schon?! Nichts! Und das müssen wir auch nicht.

Zumal die zweite Person den Kindern gegenüber überhaupt nicht finanziell verpflichtet ist und dieses Einkommen nicht relevant ist. Nur weil man zusammen lebt, hat man nicht automatisch ein gemeinsames Konto.
Dann wäre es wirklich sehr ratsam sich an das Familiengericht zu wenden, wobei ich denke, da wird auch wieder jede Menge Zeit momentan ins Land gehen.

Da wäre dann noch das Jugendamt. Vielleicht gibt es dort jetzt erstmal in Form einer Mediation zwischen beiden Elternteilen, das außergerichtlich zu klären.

Wünsche den zwei Kids, das alles für sie so verläuft, wie sie sich das wünschen und benötigen! 🍀
Vorher war das Wechselmodell da waren gegenseitige Unterhaltszahlungen nicht notwendig. Beide Kinder wollten dann plötzlich nicht mehr zur Mutter, d. h. sie nur noch am Wochenende besuchen. Das wenige, was sie uns erzählt haben ist, dass sie sich dort nicht "sicher" und gut aufgehoben fühlen. Die Kinder sprechen nur extrem zurückhaltend über die Geschehnisse, wollen die Mutter wahrscheinlich nicht "verraten", was ich ja auch verstehen kann.
Da schließe ich mich callmebetty an.
Ich denke da stecken verletzte Gefühle etc. pp. dahinter, beim Verhalten der Mutter (aber keiner kennt wohl eure Geschichte von uns, was es zwar nicht besser macht, aber verständlicher).

Hatte dein Freund denn vorher Unterhaltszahlungen regelmäßig erbringen können, gegenüber seinen Kindern?
15.03.2021
@Simba796

Ich würde bei identischer Konstellation den Rat auch jeder Mutter geben.

Offensichtlich geht es ja in eurem Fall dem anderen Elternteil, neben vermutlich verletzter Gefühle, auch ums Geld, Macht und Kontrolle. Da ist dieser Vorwurf einfach nicht weit.

Bräuchte ich das Geld um die Kinder zu versorgen, würde ich es natürlich auch dafür verwenden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2021
Dafür sind solche Ämter u.a. da.
Dank für eure Tipps, das mit dem Jugendamt und dem Beistand scheint mir eine praktikable Lösung zu sein. Darüber haben wir am WE auch viel gelesen und werden es dort versuchen. Mal schauen, ob wir dort weiterkommen. Aber für die Kinder setzen sie sich wohl ein!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2021
Simba796
Richtig
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2021
Mutter schriftlich mit Frist auffordern, dass Sie Unterhalt zahlen muss nach Düsseldorfer Tabelle, wenn sie das nicht fristgerecht macht, zum Kreisjugendamt und eine Beistandschaft einrichten lassen, gleich mal unterhaltsvorschuss beantragen. Die Beistandschaft treibt im Sinne der Kinder den Unterhalt vom UH-Pflichtigen ein. Bis 18 ist das dann in der Regel kein Problem. Danach muss der Nachwuchs selbst sehen, dass er den Unterhalt von Frau Mama bekommt, sofern ihn/ihr aufgrund eigenem Einkommen etwas zusteht.

Im Übrigen spielt ein Lebensgefährte beim Unterhalt nur dann eine Rolle, wenn der UHpflichtige keine 100 % Unterhalt mehr zahlen kann und sein Selbstbehalt herabgesetzt wird, da er zB durchs Zusammenleben einen finanziellen Vorteil genießt.

Ob Frau Mama einen Millionär in der Liebhaber-Schublade hat oder nicht, ist egal, so lange sie den Mindest-UH zahlt.

Und als Partnerin im og Fall hat sie mit den Kindern ja nichts zu tun. Weshalb soll sie als dritte Person dann in Versorgungsleistung gehen? Es gibt einen Vater und eine Mutter. Beide haben (vermutlich) bedarfsdeckendes Einkommen, müssen daher finanziell für die Kinder aufkommen. Ob der Mutter das gefällt oder nicht.
Aber ICH bin gar nicht für die Kinder zuständig, weil ich sie nicht adoptiert habe. Der Vater ist nicht Doppelverdiener, mein Einkommen ist mein Geld und für die Kinderversorgung gar nicht heranzuziehen - auch rechtlich nicht!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2021
Falsch, vor dem Gesetz zählt nur das Gehalt des Unterhaltspflichtigen. Defacto ist es unrelevant ob er einen Partner hat oder nicht. Er zählt als Alleinerziehend da der Partner weder berücksichtigt noch erziehungsberechtigt ist
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15.03.2021
Herbstlicht: "... Niemand kommt auf die Idee Alleinerziehenden später vorzuwerfen das Geld ordnungsgemäß benutzt zu haben wenn sie nichts zurück gelegt haben. Absurd"

Der Vater ist NICHT alleinerziehend, sondern Doppelverdiener. 😄

Ich werde mich jetzt wieder auf meine Hände setzen. 😄
Klar schaffen wir die Versorgung, es bleibt aber die Verpflichtzng der Mutter. Die würde ja auch für den Vater bestehen, wenn die Mutter mit einem Mann zusammen lebt, auch in solchen Fällen habe ich noch nie etwas von Anlagetipps gelesen. Mal ganz abgesehen davon, dass wir das tatsächlich vorhaben. Unabhängig davon besteht aber auch während der Ausbildung eine Unterhaltspflicht seitens der Mutter, auch ab 18. Da werden nur die Einkommensverhältnisse gegenübergestellt und der Unterhalt wird ins Verhältnis gesetzt, das ist jetzt noch nicht der Fall.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2021
Man kann aber auch einfach das Geld dafür nutzen wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist - und wenn man noch finanziell die Möglichkeit hat kann man anderweitig Geld sparen fürs Kind. Es macht Alleinerziehenden einfach Druck und ein schlechtes Gewissen wenn sie nichts zurück legen - und das ist völlig unnötig. Niemand kommt auf die Idee Alleinerziehenden später vorzuwerfen das Geld ordnungsgemäß benutzt zu haben wenn sie nichts zurück gelegt haben. Absurd
Das sehe ich anders - solche Tipps habe ich auch in keinem anderen Forum in Richtung Mütter bisher gelesen - und ich habe viel dazu gelesen an diesem WE! Das geht ja sogar soweit, dass bei Zahlungspflicht zu 95 % immer von "zahlungspflichtigen Vätern" nicht vom "zahlungspflichtigen Elternteil" die Rede ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2021
Herbstlicht: "... Da kann ich mich nur anschließen , jahrelang Alleinerziehende mit drei Kindern. Der Unterhalt ist für die laufenden wohn und Lebenshaltungskosten. Ein Anlegen ist da nicht vorgesehen"

Du hattest andere Bedingungen, Herbstlich. Der Vater ist nicht alleinerziehend, sondern lebt mit seiner Partnerin zusammen. Beide sind berufstätig, haben also ein Einkommen. Da könnte man schon auf die Idee kommen, dass die beiden es finanziell schaffen sollten, 2 Kinder zu versorgen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2021
callmebetty: "... Mein Tipp: .... Solltet ihr das Geld nicht zwingend zum Leben benötigen (es ging ja bisher auch ohne) , legt es für die Kids an.
Dann seht ihr euch nie mit dem Vorwurf konfrontiert, ihr würdet das nur des Geldes wegen machen."


Simba796: "... Ich empfinde diese Denkweise ja fast schon ein wenig Vater-Diskriminierend."

Ich bin hier nur stille Leserin, weil ich zu dem Thema inhaltlich nichts beitragen kann. Aber was soll an dem gut gemeinten Rat diskriminierend sein? Es steht doch am Ende des Tipps der Grund für den Tipp. Ich bin mir auch sicher, dass dieser Tipp auch den Müttern gegeben worden wäre - bei gleicher Situation/Konstellation.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2021
Da kann ich mich nur anschließen , jahrelang Alleinerziehende mit drei Kindern. Der Unterhalt ist für die laufenden wohn und Lebenshaltungskosten. Ein Anlegen ist da nicht vorgesehen
@crazyshine und NanuNina: Ich gebe Euch Recht, wenn die Mutter den Barunterhalt erhält, werden nicht automatisch Tipps verteilt, ob das Geld angelegt werden soll oder nicht. Ich empfinde diese Denkweise ja fast schon ein wenig Vater-Diskriminierend.
Und in der Tat ist es so, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass das Geld für Miete, Kleidung, Lebensunterhaltskosten usw. zu verwenden ist, da findet man nichts von "Anlegen" oder "dem Kind auszahlen". Kindesunterhalt ist für das Kind, nicht an das Kind auszuzahlen. Das gilt für Vater wie für Mutter gleich.
Das Kindergeld bekommt für beide Kinder schon der Vater, weil sie ja beide bei uns wohnen. Das wollte die Mutter auch wieder auf ihr Bankkonto überweisen lassen, obwohl beide Kinder nicht bei ihr leben wollen, da hat die Kindergeldstelle aber nicht mitgemacht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.03.2021
Den Unterhalt müssen beide Elternteile gemäß ihrem Einkommen und Vermögen tragen. Die Berechnung findet man in der Düsseldorfer Tabelle. Es gibt einige Seiten dazu im Netz. Auf den ersten Blick ist die Berechnung nicht unkompliziert und bei Volljährigkeit ändert sich wieder einiges.

Ich würde einen Anwalt nehmen. Dann sind die Fakten klar.

Ich nehme an, dass bisher das Kindergeld an die Mutter ausbezahlt wurde. Das wäre in dem Fall auch zu ändern. Bezugsberechtigt ist der Elternteil bei dem die Kinder leben. Angerechnet für die Steuer wird es hälftig.

NanuNina um 19.32h und crazyshine um 19.42h gebe ich recht.