Kindesunterhalt von der Mutter

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 44 Antworten

Hallo,
ich berichte mal von meiner Situation. Ich lebe mit meinem Freund zusammen, der hat 2 Kinder und beide Kinder haben sich nun dazu entschieden, bei ihm und mir zu leben und die Mutter nur noch am Wochenende zu besuchen. Mein Freund und ich haben die Möglichkeit, beide Kinder auch bei uns dauerhaft wohnen zu lassen, sie haben dann beide ein eigenes Zimmer. Die Mutter der Kinder ist Rentnerin (Berufsunfähigkeit) und hat aber auch einige Wohnungen, die sie geerbt hat und für die sie Miete kassiert. Wir haben ihr nun gesagt, dass sie Kindesunterhalt zahlen muss, sie weigert sich aber, weil sie meint, wir hätten ihr die Kinder weggenommen und außerdem würden wir ja beide einen Job haben und somit genug Geld haben. Ich finde das Verhalten ganz, ganz schlimm. Normalerweise wird ja den Vätern immer vorgeworfen, dass sie sich vor den Zahlungen drücken wollen, aber wenn es mal anders herum ist, scheint es nicht anders zu sein. Kennt noch jemand so einen Fall?

Ich empfehle, zum Anwalt zu gehen und dann wird das Vormundschaftsgericht entscheiden.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder? Wurde das schon gerichtlich entschieden?
Der Anwalt kann das aber sicher viel besser sagen.
Und: Wie alt sind die Kinder? Ist immer wichtig bei solchen Entscheidungen.

Was das rechtliche anbelangt, haben wir uns auch schon beraten lassen, ich bin vielmehr entsetzt darüber, dass eine Mutter so sein kann und sich der Verantwortung entzieht. Dass sie zahlen muss, ist auch klar, die Höhe noch nicht - und wenn sie sich weigert, werden wir das auch vor Gericht durchsetzen. Ich finde es traurig, dass das sein muss.

Ich bin etwas irritiert, dass es scheinbar von dir als "schlimmer" empfunden wird, weil es die Mutter ist, die nicht zahlen will?

Ich empfehle den Gang zum Anwalt und Jugendamt (um die Beistandschaft einzurichten).
Die Mutter wird aufgefordert werden, ihre Einkommenssituation offen zu legen und danach richtet sich die Höhe des Kindesunterhaltes.
Falls das ältere Kind bereits eine Ausbildung macht, zählt das Ausbildungsgehalt unterhaltsmindernd.

Bis dahin kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Der Staat holt sich das dann ggf. von der Mutter wieder.

nein, sicher ist das nicht leicht und soll ja auch nicht sein.
Aber da ist ja noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.....das hat dann dein Freund?
Ist alles keine schöne Situation und nachvollziehbar sowieso nicht.
Nur ohne Gericht wird es da nicht gehen, denke ich.
Aber das ist nur meine Meinung.

Doofe Situation, die dich verständlicherweise emotional berührt.

Mütter sind halt nicht automatisch bessere Menschen, darum wundert mich das Verhalten nicht mehr als bei einem Mann. Und vielleicht ist ihre Sicht in ihrer Welt ja vollkommen logisch nachvollziehbar.

Mein Tipp: haltet das von den Kindern fern. Solltet ihr das Geld nicht zwingend zum Leben benötigen (es ging ja bisher auch ohne) , legt es für die Kids an.
Dann seht ihr euch nie mit dem Vorwurf konfrontiert, ihr würdet das nur des Geldes wegen machen.

Kindesunterhalt ist nicht für die, bei denen die Kinder wohnen, sondern, sondern ausschließlich für die Kinder. Das darf denen gar nicht "großzügig weggenommen" werden. Es steht ihnen gesetzlich zu.
Und sicher kann man dann ein Konto für sie anlegen. Aber drauf verzichten auf keinen Fall.

Das mit dem Jugendamt habe ich auch schon gelesen, scheint mir eine gute Sache zu sein, zumal das das Ganze wahrscheinlich nicht so aufblähen würde, so dass die Kinder nichts davon mitbekämen.
Das Geld wollen wir auf jeden Fall anlegen bzw. für das Studium der Kinder weglegen, das ja auch irgendwann anliegt - zumindest sieht es derzeit danach aus.

@raimonda
Verzichten würde ich auch nicht, würde das Geld aber zur Seite legen, wenn ich alle Kosten bequem auch ohne stemmen könnte.
Aus meiner Lebenserfahrung steht in den Fällen, die schon so beginnen, irgendwann der Vorwurf im Raum, man hätte sich bereichert.

„Tettnang“ (Pseudonym)

Das Geld steht den Kindern zu und wenn ich in der Rolle des Vaters wäre, würde ich es sparen, damit die Kinder später darüber verfügen können.

„Dresden“ (Pseudonym)

Es heißt "Kindesunterhalt". Das bedeutet, dass das Geld von dem Versorger genutzt wird, um die Kinder zu unterhalten. Es ist nicht so gemeint, dass die Kinder frei darüber verfügen können müssen.

„Tettnang“ (Pseudonym)

@NanuNina, ich bin mir darüber schon im klaren, allerdings ist es auch schön, wenn die Kinder später davon auch was haben, wenn es ihnen sonst an nichts fehlt. Das machen Eltern so, wenn es sich finanziell einrichten lässt.

„Dresden“ (Pseudonym)

@Simba796
Ich wünsche euch auf jeden Fall viel Kraft und Erfolg für die kommende Zeit.

„Teltow“ (Pseudonym)

Den Unterhalt müssen beide Elternteile gemäß ihrem Einkommen und Vermögen tragen. Die Berechnung findet man in der Düsseldorfer Tabelle. Es gibt einige Seiten dazu im Netz. Auf den ersten Blick ist die Berechnung nicht unkompliziert und bei Volljährigkeit ändert sich wieder einiges.

Ich würde einen Anwalt nehmen. Dann sind die Fakten klar.

Ich nehme an, dass bisher das Kindergeld an die Mutter ausbezahlt wurde. Das wäre in dem Fall auch zu ändern. Bezugsberechtigt ist der Elternteil bei dem die Kinder leben. Angerechnet für die Steuer wird es hälftig.

NanuNina um 19.32h und crazyshine um 19.42h gebe ich recht.

@crazyshine und NanuNina: Ich gebe Euch Recht, wenn die Mutter den Barunterhalt erhält, werden nicht automatisch Tipps verteilt, ob das Geld angelegt werden soll oder nicht. Ich empfinde diese Denkweise ja fast schon ein wenig Vater-Diskriminierend.
Und in der Tat ist es so, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass das Geld für Miete, Kleidung, Lebensunterhaltskosten usw. zu verwenden ist, da findet man nichts von "Anlegen" oder "dem Kind auszahlen". Kindesunterhalt ist für das Kind, nicht an das Kind auszuzahlen. Das gilt für Vater wie für Mutter gleich.
Das Kindergeld bekommt für beide Kinder schon der Vater, weil sie ja beide bei uns wohnen. Das wollte die Mutter auch wieder auf ihr Bankkonto überweisen lassen, obwohl beide Kinder nicht bei ihr leben wollen, da hat die Kindergeldstelle aber nicht mitgemacht.

„Radebeul“ (Pseudonym)

Da kann ich mich nur anschließen , jahrelang Alleinerziehende mit drei Kindern. Der Unterhalt ist für die laufenden wohn und Lebenshaltungskosten. Ein Anlegen ist da nicht vorgesehen